Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-250/L-35-2023 – NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) – Änderungen (Dienstrechts-Novelle 2023)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl:Wir kommen zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-250, Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden. Wer für den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses stimmen möchte, den ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und den GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-250-1, Antrag gemäß § 34 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann, Antauer betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997. Dazu liegt ein Abänderungsantrag mit der Nummer 3 der Abgeordneten Pfister, Weninger, Kocevar und Mag. Suchan-Mayr vor. Wer für diesen Abänderungsantrag stimmen möchte, den ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung:) Das sind die Stimmen der SPÖ und damit die Minderheit. Ich lasse daher über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses abstimmen. Wer dafür ist, ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-253, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992. Wer für den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses stimmen möchte, den ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Dieser Antrag ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.