Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-60-1/A-3/2-2023 – Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Betriebs von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Berichterstatter
Redner
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung
- Georg Ecker (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Edith Mühlberghuber (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Otto Auer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Mag. Suchan-Mayr abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Mag. Collini einstimmig angenommen
a) Ausschussantrag Z 2 angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, Ablehnung SPÖ, GRÜNE, NEOS
b) Rest des Ausschussantrages angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung SPÖ
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Prischl: Wir kommen nun zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-60, Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Mag. Hackl betreffend Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Betriebs von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Zonschits die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Zonschits(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 der Abgeordneten Mag. Hackl u.a. betreffend Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Betriebes von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen. Die Erfüllung des Versorgungsauftrages und die Umsetzung der blau-gelben Kindergartenoffensive stellt das Land und die niederösterreichischen Gemeinden vor große finanzielle und personelle Herausforderungen. So wurden in diese Maßnahme aus aktueller Sicht weitere 600 Gruppen in NÖ Landeskindergärten und weitere 250 Gruppen in Tagesbetreuungen benötigt. Um den Ausbau und den Erhalt der Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen langfristig sicherstellen zu können, bedarf es einer dauerhaften finanziellen Unterstützung seitens des Bundes für unsere Gemeinden. Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen dafür zu sorgen, dass den Ländern und Gemeinden dauerhaft genügend Finanzmittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden, um die Kinderbildungs- und -betreuungsangebote weiter auszubauen und den Betrieb finanzieren zu können.
- Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-60/A-3/2-2023 miterledigt.“
Ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließende Beschlussfassung.
Dritte Präsidentin Prischl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Indra Collini, NEOS. Bittesehr.
Abg. Mag. Collini(NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Mitglied der Landesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Qualitätsvolle Kinderbetreuung ist ein elementarer Baustein für die Chancen unserer Kinder. Es ist ein elementarer Baustein, dass wir unseren Kindern einen guten Start in ein gelingendes Leben mitgeben können. Und eine ausreichende Quantität an Kinderbetreuungseinrichtungen ist der elementare Schlüssel für echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für echte Wahlfreiheit, allen voran für die Frauen. Und „no na ned“ ist das die Aufgabe der NÖ Landesregierung, die entsprechenden Verhandlungen für die Finanzierung der Landesaufgaben, wie es eben z. B. Elementarpädagogik und Ausbau der Kinderbetreuung sind, mit dem Bund zu führen. Also da müssen aus meiner Sicht ÖVP und FPÖ jetzt auch nicht extra einen Antrag dazu schreiben. Denn die Verhandlungen für den Finanzausgleich oder eben auch für die sogenannten „15a-Vereinbarungen“, wo es ja um die Bildungsagenden, die beim Land liegen, geht, die gehören ja zu Ihrem Jobprofil. Darüber hinaus hat uns Johanna Mikl-Leitner im Wahlkampf ja auch eine Kinderbetreuungsoffensive versprochen. Ich hoffe, es geht jetzt daher wollend darum über die Aufgaben der Landesregierung zu diskutieren oder über den Ausbau der Kinderbetreuung zu diskutieren, sondern es geht jetzt hoffentlich darum, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird. Denn eines ist klar: Es gibt in Niederösterreich hier sehr viel zu tun und da können auch die im Antrag schönen angeführten Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen. Fakt ist, dass nur 31,4 %, also nicht einmal ein Drittel, der Kinderbetreuungsplätze für 3- bis 5-Jährige die sogenannten „VIF-Kriterien“ erfüllen. Da ist nur noch Oberösterreich schlechter als Niederösterreich. 13 % der Kindergärten in Niederösterreich, die schließen bereits um zwei Uhr am Nachmittag, um 14 Uhr. Wie sich das mit der Berufstätigkeit von Eltern oder Frauen ausgehen soll, das kann man jemandem einmal erklären. Und in 30 % der Gemeinden, da gibt es überhaupt keine Krippen. So viel auch zur Ansage, dass die Vormittagsbetreuung dort künftig kostenlos sein soll, bringt den Familien und Frauen halt nicht viel, wenn es nicht einmal einen Platz für das Kind gibt. Das Traurigste dabei ist: Wir könnten schon viel weiter sein im Ausbau der Kinderbetreuung, hätte nicht damals Ihr ÖVP-Kanzler Kurz den Ausbau aus rein machttaktischen Gründen verhindert. Stichwort „Kindergartenmilliarde“. Genau deshalb erwarte ich mir jetzt, dass die ÖVP jetzt endlich massiv etwas weiterbringt und wir NEOS werden unser Wahlversprechen natürlich gegenüber unseren Wählerinnen und Wählern einhalten und das, dass wir versprochen haben, dass wir dranbleiben, dass das was angekündigt wird, auch umgesetzt wird und dass hier Taten folgen. Zum zweiten Punkte des Antrags: Der besagt nämlich, dass der zugrundeliegende Antrag der SPÖ mit dem vorliegenden Ausschussantrag miterledigt ist. Da muss ich klipp und klar sagen: „Nein, werte ÖVP und werte FPÖ, das ist er nicht.“ Weil im ursprünglichen Antrag ging es ja auch um einen Rechtsanspruch für einen Kinderbetreuungsplatz und erst wenn es einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag gibt, erst dann können sich Familien, die Väter, die Mütter auch sicher sein, dass sie auch einen Betreuungsplatz bekommen und erst dann haben die Familien und die Frauen Wahlfreiheit. Ohne Rechtsanspruch sind die Familien und die Frauen abhängig – abhängig vom Gutwill der Landesregierung, abhängig vom Gutwill des Bürgermeisters. Und das kann es nicht sein. Irgendwie dürften aber ÖVP und FPÖ diesen logischen Kausalzusammenhang – nämlich Rechtsanspruch bringt Wahlfreiheit – nicht ganz verstanden haben. Also ich zitiere jetzt da noch einmal aus ihrem Antrag, hören Sie gut zu, was da drinnen steht. Da steht drinnen (liest:)„Entgegen dem im zugrundeliegenden Antrag propagierten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr sollte das Prinzip der Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung oberste Priorität haben.“ Also ich habe keine Ahnung, wer diesen Text da geschrieben hat, aber mit Logik hat das nichts mehr zu tun, weil ich erkläre es jetzt noch einmal: Ein Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass jedes Kind betreut werden muss. Ein Rechtsanspruch bedeutet, dass jede Familie einen Betreuungsplatz bekommt, die auch einen braucht. Ein Rechtsanspruch schafft Verlässlichkeit für die Familien, für die Frauen und genau das ermöglicht ja erst echte Wahlfreiheit. Weil wenn es keine Betreuungsplätze gibt, habe ich keine Wahl. Ein Rechtsanspruch nimmt sie, werte Herren der ÖVP und der FPÖ – weil Frauen gibt es ja kaum hier – in die Pflicht, das auch endlich umzusetzen, was in einer modernen Gesellschaft Standard ist. Aber – und jetzt kommen wir zu Pudels Kern – das will „Mann“ in der konservativen schwarz-blauen Regierung mit ihrem altbackenen Familien- und Frauenbild ja nicht. Da zeigt „Mann“ durch das Nichtschaffen von Betreuungsmöglichkeiten uns Frauen schon, wo unser Platz ist – zu Hause am Herd bei den Kindern. Und die in Salzburg beschlossene Herdprämie, die bestätigt diese Rückwärtsgewandtheit. Da muss ich gedanklich gar nicht nach Salzburg reisen. Da muss ich ja nur da hier in den Plenarsaal hereinschauen: Bei der ÖVP und bei der FPÖ, da machen Männer Frauenpolitik. Hallo die Herren, wir schreiben das Jahr 2023! Mütter dürfen ohne Zustimmung ihrer Männer und auch ohne Zustimmung der ÖVP arbeiten gehen. Besonders skurril ist ja Ihr ÖVP Klubobmann Dörfel aus Oberösterreich mit seiner Ansicht, der Rechtsanspruch treibe die Frauen in die Zwangsarbeit. Also viel skurriler kann man sich Dinge kaum mehr hinframen. Fakt ist: Die Frauen sind jetzt im Zwang, weil sie ohne Betreuungsplatz gezwungen sind zu Hause zu bleiben. (Beifall bei den NEOS.) Und diese Retropolitik, meine Herren, ist ein Chancenkiller. Sie nimmt den Frauen die Chance finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und die Konsequenzen sind fatal: Eine klaffende Gehaltsschere und am Ende des Tages Altersarmut, weil die ist in Österreich nämlich weiblich. Gerade in Zeiten des krassen Arbeitskräftemangels ist die vorgestrige Haltung auch ein Zukunftskiller für unseren Wohlstand, dann nämlich, wenn wir nicht massiv in die Gänge kommen und den Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Also bitte blicken wir nach vorn und krempeln wir die Arme hoch. Was ich mitgebracht habe, ist ein Antrag auf getrennte Abstimmung, weil – wie ich es schon ausformuliert habe – für uns ist das keine Miterledigung des ursprünglichen Antrags. Ich hoffe, dass sie der Usance des Hauses der letzten Jahre folgend einer getrennten Abstimmung diesmal zustimmen, damit unsere Meinung hier klar zum Ausdruck kommt. Die SPÖ bringt ja ihren Antrag noch einmal ein. Dem werden wir selbstverständlich zustimmen. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Georg Ecker, GRÜNE.
Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich in eher ländlichen Regionen in Niederösterreich umhört oder dort zu Hause ist, dann weiß man wie schwierig es ist mit der Kinderbetreuung. Dann weiß man, dass es in vielen Ortschaften, in vielen Gemeinden in Niederösterreich schlicht und einfach entweder gar kein Angebot oder viel zu wenig Angebot gibt. Hier in diesem Antrag von Wahlfreiheit zu sprechen, vonseiten der ÖVP, das ist schon mutig. Das muss man schon sagen. Weil diese Wahlfreiheit haben wir nicht. Von dieser Wahlfreiheit sind wir in Niederösterreich ganz weit entfernt, weil diese Wahlfreiheit, ob man Kinderbetreuung in Anspruch nimmt oder nicht, hängt ganz maßgeblich davon ab, ob es überhaupt ein Angebot gibt und dieses gibt es eben nicht in Niederösterreich in vielen Bereichen. Jetzt mag es vielleicht die eine oder andere Verbesserung geben durch diese Reform, die natürlich viel zu spät gekommen ist, was auch zu den bekannten Problemen führt, der Personalnot und der Gebäude, was wieder die Gemeinden vor große Herausforderungen gerade stellt. Da führt ja eines zum anderen, wenn man so etwas jahrzehntelang verschläft. Aber diese Reform löst allein die Probleme nicht und die Reform lässt eine große Lücke offen und wird auch das Problem der Wahlfreiheit oder das Ziel der Wahlfreiheit nicht lösen, weil eben dieser Rechtsanspruch fehlt. Mir ist schon klar, dass dieser Rechtsanspruch nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. Mir ist schon klar, dass man jetzt nicht sagen kann, ab 1.1.2024 gibt es diesen Rechtsanspruch, weil eben vieles so lange verschlafen wurde, wir Personalnot haben und die Gebäude nicht da sind. Nur in diesem Antrag der SPÖ, der auch jetzt wieder eingebracht wird, da geht es ja nicht darum, das am 1.1.2024 einzuführen. Da geht es darum den Bund aufzufordern uns die Gelder zur Verfügung zu stellen, damit wir in der Lage sind in Niederösterreich das überhaupt umzusetzen. Also, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP – von der FPÖ, weiß ich, dass die nichts von Kinderbetreuung halten – aber sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP: Ist das wirklich eure Sichtweise? Wollt ihr wirklich diese Wahlfreit, die wir so dringend brauchen in diesem Bereich, dieser Wahlfreiheit eine Absage erteilen? Aus unserer Sicht ist das sonnenklar, dass wir diese Wahlfreiheit brauchen und dass wir auch diesen Rechtsanspruch brauchen und dringend benötigen und ich rufe daher dazu auf – im Ausschuss haben Sie es zwar abgelehnt, jetzt gibt es nochmal eine Chance – diesem Antrag der SPÖ, den wir auch unterstützen, Ihre Zustimmung zu erteilen. Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayer, SPÖ, bitteschön.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Es freut mich, dass wir mit dem Antrag der SPÖ in der heutigen Sitzung auch über das wichtige Thema der Kinderbildung, der ersten Bildungseinrichtung und der Kinderbetreuung sprechen. Konkret, wie schon auch meine Vorredner, -rednerin gesagt haben, geht es in unserem Antrag um höhere Mittel für die Bundesländer und die Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr umsetzen zu können. Mit der Kinderbetreuungsoffensive des Landes NÖ wurden Ziele und viele wichtige Verbesserungen ausgegeben, die nunmehr – wie wir auch schon gehört haben – die Gemeinden vor große Herausforderungen stellen. Wie sollen die zusätzlichen Gruppen in so kurzer Zeit geschaffen werden? Wie soll das Personal in so kurzer Zeit bereitgestellt werden? Die wesentlichste Frage ist jedoch – wie in vielen anderen Bereichen – die Frage nach dem Geld. Wie soll die Finanzierung für den Ausbau der Kinderbetreuung aufgestellt werden? Zusätzlich kommt die hohe Inflation, die Teuerung mit höheren Energie- und Baukosten auch hier zu tragen. Das bedeutet, dass mit den zugeteilten Budgetmitteln des Bundes nicht das Ausmaß an zusätzlichen Gruppen umgesetzt werden kann, wie geplant. Die finanzielle Debatte dazu wird hoffentlich dann in der nächsten Landtagssitzung beim Nachtragsvoranschlag auch dazu geführt werden. Auch in Niederösterreich ist es so, dass die Gemeinden in Ausbau der Kinderbetreuung, den Bau, die Einrichtung von neuen zusätzlichen Gruppen vorfinanzieren müssen, bevor die finanziellen Unterstützungen vom Schul- und Kindergartenfonds fließen. Eine große Last liegt aktuell auf den Gemeinden. Kinderbildung muss natürlich ein Anliegen der Gemeinden des Landes, aber auch vor allem des Bundes sein. Es braucht einen einheitlichen Rahmen für das gesamte Bundesland. Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss möglich sein, muss ein Anliegen des Landes, aber vor allem des Bundes sein, damit die Eltern der Kinder – im besonderen Maße trifft es Frauen, auch das haben wir schon gehört – ihren Job ausüben können. In Zeiten des Arbeitskräftemangels ein noch brennenderes Thema. Viele Frauen arbeiten Teilzeit, müssen Teilzeit arbeiten, weil die Kleinkinderbetreuung oder der Kindergarten nicht die benötigten Öffnungszeiten anbietet. Um Job und Familie gut vereinbaren zu können, braucht es Bildungseinrichtungen für unsere Kinder, die ein qualitatives und quantitativ gutes Angebot bieten. Der Vereinbarkeitsindex gibt ja die Zeiten vor, sowohl was die Tages- und Wochenöffnungszeiten betrifft. Es sind aber auch die Ferien, wo wir – nachdem ich dieses Thema hier gefühlt zigmal angesprochen habe, dass fünf Wochen Ferien mit 13 Wochen Urlaub der Eltern nicht zusammenpassen ... umgekehrt: dass fünf Wochen Urlaub der Eltern mit 13 Wochen Ferien der Kinder nicht zusammenpassen, sonst wäre es ja kein Problem, nun endlich auch die Sommerferien im Kindergarten gekürzt wurden. Jedoch muss man auch hier wieder Kritik anbringen, denn diese zusätzlichen Wochen müssen wiederum die Gemeinden mit ihrem Personal stemmen. Für die zusätzlichen Wochen im Sommer gibt es kein Personal vonseiten des Landes. Die Gemeinden sind wieder gefordert. Viele Eltern können sich aber auch die Kosten für die Nachmittagsbetreuung nicht leisten. Unsere ersten Bildungseinrichtungen müssen kostenlos sein (Beifall bei der SPÖ.) – und zwar kostenlos für den ganzen Tag, Vormittag und Nachmittag. Ich konnte Anfang des Jahres bei Kinderbetreuungsgipfel in der Hofburg dabei sein und da war man sich unisono von den Wirtschafts- und Landwirtschaftsvertretern und –vertreterinnen über die wissenschaftlichen Inputs der Experten und Expertinnen bis hin zu den Arbeitnehmervertretern und –vertreterinnen einig, dass das Angebot an Kinderbetreuung ausgebaut werden muss und ein Rechtsanspruch notwendig ist. (Beifall bei der SPÖ.) Gerade aufgrund der aktuellen Situation – und hier im Landtag habe ich oft das Gefühl, nein, weiß ich aufgrund der Abstimmungen, dass man hier realitätsfremd und nicht aufgrund der aktuellen Situation agiert und diese ignoriert. Erst diese Woche hat der Wirtschaftskammerchef Mahrer die Finanzierung eines qualitativen und quantitativen Angebots von Kindergärten, den Ausbau, über den Finanzausgleich gefordert. „Wir schreiben 2023 und nicht 1850“, so Aussage von Mahrer und er sei auch extrem erstaunt, dass das nicht mehr unter den Fingernägeln brennt. Ja, darüber wundern wir uns schon seit vielen, vielen Jahren. Übrigens: Das Barcelona-Ziel wurde für Kinder unter drei Jahren auf 45 % erhöht und wir erfüllen in Niederösterreich nicht einmal das alte Ziel von 33 %. Die SPÖ hat immer die Forderung nach Ausbau und kostenlosen ersten Bildungseinrichtungen gestellt und daher bitte ich hier um Unterstützung für unseren Antrag, für unseren Abänderungsantrag, den ich hiermit einbringe. Er ist im Sinne aller Kinder, Eltern, Familien, der Gemeinden und für uns als Land NÖ, aber auch für die Betriebe und die Wirtschaft in unserem Land so essenziell. Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Suchan-Mayr, Weninger, Schmidt und Schindele zum Antrag gemäß § 34 des Abgeordneten Mag. Hackl betreffend Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Betriebs von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen: Der Antragstenor wird dahingehende geändert, dass er wie folgt zu lauten hat (liest:)
„Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Finanzen mit der Forderung heranzutreten, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen dafür zu sorgen, dass genügend Finanzmittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden, damit Länder und Gemeinden in die Lage versetzt werden, einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr umzusetzen.“
Dem § 34-Antrag, der nur eine Aufzählung des Status quo ist und keine Verbesserung der Situation im Kinderbildungsbereich bringt, werden wir nicht zustimmen. Wenn Sie hier nicht zu stimmen, unserem Antrag, zeigt sich das Familienbild der ÖVP, die keine echte Wahlfreiheit den Familien zugestehen will und den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr in ihren Antragstext – wie wir gehört haben – kritisieren und diesen beim Antragstext dann auch gleich weggelassen haben. Der Rechtsanspruch ist nicht das Gegenteil, sondern das notwendige Angebot für echte Wahlfreiheit. (Beifall bei der SPÖ.) Sonst ist ja der Antragstext nahezu von unserem abgeschrieben, miterledigt ist der Rechtsanspruch damit aber nicht. Ein Rechtsanspruch heißt nicht Verpflichtungen. Es gibt Chancen und Möglichkeiten – echte Wahlfreiheit, die Sie mit Ihrer Ablehnung den Kindern und der Zukunft unseres Landes verweigern. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber von der FPÖ, bitteschön.
Abg. Mühlberghuber(FPÖ): Vielen Dank, Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hoher Landtag! Wir diskutieren bei diesem Tagesordnungspunkt eine Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des laufenden Betriebs von Kinderbetreuungseinrichtungen und den Antrag von der SPÖ, der mitverhandelt wird, betreffend höhere Mittel für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr umsetzen zu können. Zur Erinnerung: Im November 2022 wurde hier im Landtag die Kinderbetreuungsoffensive beschlossen und da hat auch die SPÖ mitgestimmt. Dazu erwähne ich einige Eckpunkte: Für alle Kinder von 0 bis 6 Jahren wird die Vormittagsbetreuung ab September 2023 kostenlos sein. Es werden die Schließzeiten während des Sommers auf zwei Wochen reduziert. Es werden neue Kindergärten gebaut und die Gruppen verkleinert. Die Gruppengröße wird für ältere Kinder auf 22 gesenkt und für die jüngeren, sprich für 2-Jährige, wird die Gruppengröße auf maximal 15 Kinder angesetzt. Gleichzeitig wird der Betreuungsschlüssel auf drei Fachkräfte bei der Kleinkindgruppe hinaufgesetzt. Ab September 2024 werden Kinder ab zwei Jahren in den Kindergarten aufgenommen werden. Damit wird die Lücke zwischen Kündigungs- und Entlassungsschutz mit dem zweiten Lebensjahr des Kindes beendet und geschlossen. Und das alles ist gut und schön – die SPÖ hatte da auch mitgestimmt – und für viele Eltern ist es auch ein wichtiger Beitrag für die Betreuung ihrer Kinder. Das alles muss natürlich auch umgesetzt werden. Es werden diese Maßnahmen – mehr Raum, mehr Kindergartengruppen und vor allem Kleinkindergruppen und dementsprechend auch mehr Personal – benötigt. Für die Umsetzung stehen das Land und die Gemeinden vor einer großen finanziellen und personellen Herausforderung. Wir unterstützen natürlich diesen Antrag, dass der Bund im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen dafür sorgt, dass den Ländern und Gemeinden dauerhaft genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, um die Kinderbetreuungsangebote weiter auszubauen und den laufenden Betrieb finanzieren und sicherstellen zu können. Nun komme ich jetzt mit meiner Wortmeldung zu dem Antrag von der SPÖ. Es wird gefordert: Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr. Da ist zu erwähnen, dass es bei der Diskussion nicht vorrangig um das Wohl des Kindes geht, sondern darum, Eltern, vor allem Mütter, möglichst schnell wieder in den Arbeitsalltag zurückzuführen. In dem SPÖ-Antrag geht es nicht um das Kindeswohl, es geht im Antrag um die Wirtschaft, Arbeitskräftemangel und der Begriff „Kindeswohl“ wird nicht einmal erwähnt. Das, genau das, ist die Ideologie der Linken: Weg mit dem Kind von der Mutter und ab in die staatliche Obhut. Das ist ihr Ziel und das alles so früh wie möglich. Blicken wir jetzt nach Deutschland. In Deutschland gibt es seit 2013 einen Rechtsanspruch auf Kindergrippen bzw. auf einen Kindergartenplatz. Dort ist es bundesgesetzlich geregelt und auch gleichzeitig gescheitert und ich sage Ihnen auch, warum: Weil man nicht einfach von einem Tag auf den anderen einen Rechtsanspruch per Gesetz festlegen kann und dann weder Personal noch Betreuungsplätze in petto hat. In vielen Fällen kann die Kommune keinen Betreuungsplatz anbieten und ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Nicht wenige Eltern klagen daher einen Kinderbetreuungsplatz ein, um so doch noch zu ihrem Recht zu kommen. In Deutschland befassen sich die Gerichte mit solchen Fällen und solche Zustände brauchen wir in Österreich, in Niederösterreich mit Sicherheit nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Abschließend möchte ich noch allgemein etwas zur Kinderbetreuung anmerken: Tagesmütter bzw. Tageseltern sind eine wunderbare Alternative in der Kinderbetreuung. Diesen wird aber kaum Aufmerksamkeit geschenkt. In Österreich ist die Zahl der Tageseltern in den letzten zehn Jahren um 39 % gesunken und macht nur mehr 2,3 % der Betreuungsmöglichkeit für unter 3-Jährige aus. Da kann ich nur sagen: Schade. Schade, denn bei einem größeren Fördermodell würde ein Kinderbetreuungsplatz bei Tagesmüttern deutlich weniger kosten als ein Kindergartenplatz. Aber das kostengünstigste Modell wäre allerdings, Eltern vorwiegend Mütter, in den ersten drei Lebensjahren des Kindes finanziell so zu unterstützen, damit sie die Betreuung selbst zu Hause übernehmen können (Beifall bei der FPÖ.), wenn es die Eltern möchten, und viele Mütter möchten das auch. Das geht aus einem Bericht „Familie in Zahlen 2022“ – diesen Bericht sollten Sie sich einmal anschauen und sich Informationen herausholen – „Familie in Zahlen 2022“ des österreichischen Instituts für Familienforschung geht hervor. Von den befragten Müttern von 2-Jährigen geben 62 % an, dass das auch ihr Wunsch sei das Kind selbst zu betreuen. Ich schließe mit einem Zitat, das sehr gut zu diesem Thema passt: „Eine Mutter kann vieles ersetzen, aber nichts kann eine Mutter ersetzen.“ Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Otto Auer, ÖVP.
Abg. Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich könnte es mir jetzt einfach machen und sagen: Ich bin seit 15 Jahren Bürgermeister. Wir haben eine Kleinkinderbetreuung, einen Hort seit 13 Jahren (Beifall bei Abg. Mag. Scheele.). Im Kindergarten läuft alles perfekt. Die Eltern sind zufrieden und wir leben das Wort „Wahlfreiheit“ so, wie ich es verstehe, nämlich, dass sich die Eltern aussuchen können: Geben sie ihr Kind in eine Betreuung oder machen sie es zu Hause. Das ist für mich Wahlfreiheit. (Beifall bei der ÖVP. – Unruhe bei den NEOS und der SPÖ.) Wir kommen zur Kinderbetreuung und zur Kinderausbildung. Das ist etwas, das unsere Gesellschaft in den letzten Jahren sehr wesentlich vorangebracht hat und ich denke, hier muss man auch schauen, dass hier kein Absacken passiert und dass die Möglichkeiten, die Eltern und Kinder haben – und da sind vorrangig die Kinder gemeint – sehr gut gemacht werden und hier angeboten werden, damit wirklich jeder und jedes Kind eben hier die Betreuung hat. Die Hauptlast in dieser Betreuung tragen die Gemeinden, das ist ganz klar. Denn sie müssen es organisieren, sie müssen das Personal stellen, sie müssen schauen, dass der Betrieb läuft, auch wenn die Pädagogin ausfällt, weil an das haben wir noch nie gedacht: Die kommt ganz einfach nicht, weil sie krank ist und die Gemeinde muss schauen, dass hier Ersatzpersonal gestellt wird und das funktioniert und das funktioniert sehr gut und ich denke, hier haben wir erfahrene Leute, die sich darum kümmern und so läuft das alles hervorragend. Wir haben eine Preisgestaltung, die bei 50 Euro beginnt und ich denke, der Kindergarten darf nicht gratis oder soll nicht gratis sein, denn man hat auch eine gewisse Pflicht. Wenn ich hier als Elternteil meine Betreuungszeiten bekanntgebe und dann habe ich 20 Kinder angemeldet und es kommen aber nur 10, dann denke ich, dass das auch kein sorgfältiger Umgang mit Steuergeld ist. Denn hier muss man auch die Eltern ein bisschen in die Pflicht nehmen, sonst hat man speziell bei der Ferienbetreuung die Hälfte der Kinder nicht im Haus. Hier ersuche ich um Verständnis, dass man als Bürgermeister auch schauen muss, dass die Gemeindefinanzen entsprechend ordentlich gemacht werden. Eine soziale Staffelung – natürlich – die gibt es bereits. Das ist eine Regelung. Hier kann man sie anwenden. Hier wird Rücksicht genommen auf das Einkommen der Eltern und auf die Kinderzahl oder auf die gesamte Zahl der Menschen, die in einer Familie wohnen. Dass wir eine Notwendigkeit für Änderungen haben, ist ganz klar. Die Karenzzeit endet mit zwei Jahren und somit haben wir ein halbes Jahr gehabt, wo die Kinder nur schwierig oder nicht ganz einfach eine Betreuung bekommen haben. Das beginnt jetzt mit der Kindergartenoffensive unserer Landeshauptfrau mit zwei Jahren. Wir werden es schaffen, dass ab 2024 alle Kinder hier in der Betreuung sind. In meiner Gemeinde – wir sind eine Pilotgemeinde, wir dürfen dieses System schon starten mit September 2023. Der Teilungsschlüssel ist hier eben eine Betreuungskraft für fünf kleine Kinder. Man muss ja Kleinkindergruppen machen, weil ich glaube, von der Betreuung her ist das einfacher und sicherer. Die großen Gruppen – also ab drei Jahren bis sechs Jahren – haben dann 22 Kinder. Hier hat man zwei Kräfte pro Gruppe und in den Ferien – das beginnt auch schon heuer – haben wir nur eine Woche geschlossen und acht Wochen sind Betrieb. Dieses Angebot, denke ich, das in die richtige Richtung geht, dass man hier Anpassungen durchführen muss, dass man Verbesserungen machen muss, ist völlig klar. Aber trotzdem ist mit der Unterstützung von ca. 50 % Förderung auch die Investitionsmaßnahme relativ gut abgesichert. Wir haben für die Professorien 25 % Förderung und ich denke, gerade in Zeiten, wo Containerbauten recht schnell und einfach zu errichten sind, ist hier ein wesentlicher Schritt in eine Unterstützung der Gemeinden gemacht worden. Das Personal wird auch unterstützt. Wir haben bei den Hortgruppen mit Kleinkindern pro Tag, pro Gruppe und Kind 341 Euro und für die Unterstützung in den Gruppen, Kindergarten oder auch Hort, für die dritte Pflegekraft oder für die zusätzliche Kraft, die erforderlich ist, 15.000 pro Gruppe und Vollarbeitskraft. Dass wir hier fordern müssen, dass seitens des Finanzausgleiches in dem 15 a-Abkommen die Gemeinen finanziell unterstützt werden und langfristig unterstützt werden, ist ganz klar. Die Förderungen, die wir jetzt vergeben, sind Anschubförderungen. Aber den Betrieb müssen die Gemeinden so richten, dass sie langfristig kostendeckend sind. Ich denke, wir haben hier ein Angebot geschaffen, das die Wahlfreiheit der Eltern ermöglicht, das die Beiträge, die die Eltern leisten müssen – sozial gestaffelt – erträglich machen und vor allem, dass die Gemeinden, wenn sie es wollen, bedarfsorientierte und sehr schöne Kinderbetreuungsplätze anbieten können. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS. Bitteschön.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich hoffe, ich bin unverdächtig, dass ich hier keine linke Frauenpolitik machen will. Aber zur Frau Kollegin Mühlberghuber habe ich schon ein paar Verständnisfragen. Die Erste ist: Wie wollen Sie Wahlfreiheit ohne Rechtsanspruch darstellen? Ich habe jetzt ein Kind, das hat seinen ersten Geburtstag hinter sich. Jetzt hätte ich das gerne betreut, gehe auf die Gemeinde, sage: „Wie schaut es da mit Kinderbetreuung aus?“ Der Bürgermeister sagt: „Haben wir nicht.“ Aha, und da habe ich jetzt die Wahl. Und welche Wahl ist das. Ich habe die Wahlfreiheit eben nicht. Das müssen Sie mir erklären, wie Wahlfreiheit ohne Rechtsanspruch geht. Das ist das Erste. (Abg. Kainz: Nachbargemeinden.) Das Zweite ist: Ein Kindergarten mit ausgebildeten (Abg. Kainz: Nachbargemeinden!) ... du kannst dich zu Wort melden dann ... ein Kindergarten mit ausgebildeten Kindergartenpädagoginnen ist eine Bildungseinrichtung und zwar die erste Bildungseinrichtung. Es gibt, auch wenn Ihnen das in Ihrem engen Gesellschaftsbild nicht klar ist ... es gibt auch sogenannte „bildungsferne Schichten“. Für die ist das sehr gut, wenn sie die Kinder in eine Bildungseinrichtung stecken können. Das ermöglicht nämlich diesem Kind etwas zu lernen (Unruhe bei der FPÖ.), auch Deutsch zu lernen und das Leben in unserer Gesellschaft in Zukunft eigenmächtig zu gestalten. (Beifall bei den NEOS.) Nächster Punkt: Natürlich muss man personelle Kapazität aufbauen. Aber Sie haben es ja genannt: Es sollen die Gruppen verkleinert werden, es soll mehr Gruppen geben ... auch da wird man personelle Kapazität aufbauen müssen. Das haben Sie vergessen. Das kann ich genauso gut, wenn ich einen Rechtsanspruch auf die Betreuung nach dem ersten Geburtstag habe. Und noch etwas: Wenn Sie sagen: „Da muss man das Recht vor Gericht einfordern. Solche Zustände wollen wir hier nicht.“ Sorry, das ist Teil des Rechtsstaates, dass ich das Recht habe, meine Recht vor Gericht einzufordern. Wenn Sie das nicht so sehen, haben Sie den Beruf verfehlt. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die Rednerliste ist nun erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.