Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-60-1/A-3/2-2023 – Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Betriebs von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Es freut mich, dass wir mit dem Antrag der SPÖ in der heutigen Sitzung auch über das wichtige Thema der Kinderbildung, der ersten Bildungseinrichtung und der Kinderbetreuung sprechen. Konkret, wie schon auch meine Vorredner, -rednerin gesagt haben, geht es in unserem Antrag um höhere Mittel für die Bundesländer und die Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr umsetzen zu können. Mit der Kinderbetreuungsoffensive des Landes NÖ wurden Ziele und viele wichtige Verbesserungen ausgegeben, die nunmehr – wie wir auch schon gehört haben – die Gemeinden vor große Herausforderungen stellen. Wie sollen die zusätzlichen Gruppen in so kurzer Zeit geschaffen werden? Wie soll das Personal in so kurzer Zeit bereitgestellt werden? Die wesentlichste Frage ist jedoch – wie in vielen anderen Bereichen – die Frage nach dem Geld. Wie soll die Finanzierung für den Ausbau der Kinderbetreuung aufgestellt werden? Zusätzlich kommt die hohe Inflation, die Teuerung mit höheren Energie- und Baukosten auch hier zu tragen. Das bedeutet, dass mit den zugeteilten Budgetmitteln des Bundes nicht das Ausmaß an zusätzlichen Gruppen umgesetzt werden kann, wie geplant. Die finanzielle Debatte dazu wird hoffentlich dann in der nächsten Landtagssitzung beim Nachtragsvoranschlag auch dazu geführt werden. Auch in Niederösterreich ist es so, dass die Gemeinden in Ausbau der Kinderbetreuung, den Bau, die Einrichtung von neuen zusätzlichen Gruppen vorfinanzieren müssen, bevor die finanziellen Unterstützungen vom Schul- und Kindergartenfonds fließen. Eine große Last liegt aktuell auf den Gemeinden. Kinderbildung muss natürlich ein Anliegen der Gemeinden des Landes, aber auch vor allem des Bundes sein. Es braucht einen einheitlichen Rahmen für das gesamte Bundesland. Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss möglich sein, muss ein Anliegen des Landes, aber vor allem des Bundes sein, damit die Eltern der Kinder – im besonderen Maße trifft es Frauen, auch das haben wir schon gehört – ihren Job ausüben können. In Zeiten des Arbeitskräftemangels ein noch brennenderes Thema. Viele Frauen arbeiten Teilzeit, müssen Teilzeit arbeiten, weil die Kleinkinderbetreuung oder der Kindergarten nicht die benötigten Öffnungszeiten anbietet. Um Job und Familie gut vereinbaren zu können, braucht es Bildungseinrichtungen für unsere Kinder, die ein qualitatives und quantitativ gutes Angebot bieten. Der Vereinbarkeitsindex gibt ja die Zeiten vor, sowohl was die Tages- und Wochenöffnungszeiten betrifft. Es sind aber auch die Ferien, wo wir – nachdem ich dieses Thema hier gefühlt zigmal angesprochen habe, dass fünf Wochen Ferien mit 13 Wochen Urlaub der Eltern nicht zusammenpassen ... umgekehrt: dass fünf Wochen Urlaub der Eltern mit 13 Wochen Ferien der Kinder nicht zusammenpassen, sonst wäre es ja kein Problem, nun endlich auch die Sommerferien im Kindergarten gekürzt wurden. Jedoch muss man auch hier wieder Kritik anbringen, denn diese zusätzlichen Wochen müssen wiederum die Gemeinden mit ihrem Personal stemmen. Für die zusätzlichen Wochen im Sommer gibt es kein Personal vonseiten des Landes. Die Gemeinden sind wieder gefordert. Viele Eltern können sich aber auch die Kosten für die Nachmittagsbetreuung nicht leisten. Unsere ersten Bildungseinrichtungen müssen kostenlos sein (Beifall bei der SPÖ.) – und zwar kostenlos für den ganzen Tag, Vormittag und Nachmittag. Ich konnte Anfang des Jahres bei Kinderbetreuungsgipfel in der Hofburg dabei sein und da war man sich unisono von den Wirtschafts- und Landwirtschaftsvertretern und –vertreterinnen über die wissenschaftlichen Inputs der Experten und Expertinnen bis hin zu den Arbeitnehmervertretern und –vertreterinnen einig, dass das Angebot an Kinderbetreuung ausgebaut werden muss und ein Rechtsanspruch notwendig ist. (Beifall bei der SPÖ.) Gerade aufgrund der aktuellen Situation – und hier im Landtag habe ich oft das Gefühl, nein, weiß ich aufgrund der Abstimmungen, dass man hier realitätsfremd und nicht aufgrund der aktuellen Situation agiert und diese ignoriert. Erst diese Woche hat der Wirtschaftskammerchef Mahrer die Finanzierung eines qualitativen und quantitativen Angebots von Kindergärten, den Ausbau, über den Finanzausgleich gefordert. „Wir schreiben 2023 und nicht 1850“, so Aussage von Mahrer und er sei auch extrem erstaunt, dass das nicht mehr unter den Fingernägeln brennt. Ja, darüber wundern wir uns schon seit vielen, vielen Jahren. Übrigens: Das Barcelona-Ziel wurde für Kinder unter drei Jahren auf 45 % erhöht und wir erfüllen in Niederösterreich nicht einmal das alte Ziel von 33 %. Die SPÖ hat immer die Forderung nach Ausbau und kostenlosen ersten Bildungseinrichtungen gestellt und daher bitte ich hier um Unterstützung für unseren Antrag, für unseren Abänderungsantrag, den ich hiermit einbringe. Er ist im Sinne aller Kinder, Eltern, Familien, der Gemeinden und für uns als Land NÖ, aber auch für die Betriebe und die Wirtschaft in unserem Land so essenziell. Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Suchan-Mayr, Weninger, Schmidt und Schindele zum Antrag gemäß § 34 des Abgeordneten Mag. Hackl betreffend Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Betriebs von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen: Der Antragstenor wird dahingehende geändert, dass er wie folgt zu lauten hat (liest:)
„Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Finanzen mit der Forderung heranzutreten, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen dafür zu sorgen, dass genügend Finanzmittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden, damit Länder und Gemeinden in die Lage versetzt werden, einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr umzusetzen.“
Dem § 34-Antrag, der nur eine Aufzählung des Status quo ist und keine Verbesserung der Situation im Kinderbildungsbereich bringt, werden wir nicht zustimmen. Wenn Sie hier nicht zu stimmen, unserem Antrag, zeigt sich das Familienbild der ÖVP, die keine echte Wahlfreiheit den Familien zugestehen will und den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr in ihren Antragstext – wie wir gehört haben – kritisieren und diesen beim Antragstext dann auch gleich weggelassen haben. Der Rechtsanspruch ist nicht das Gegenteil, sondern das notwendige Angebot für echte Wahlfreiheit. (Beifall bei der SPÖ.) Sonst ist ja der Antragstext nahezu von unserem abgeschrieben, miterledigt ist der Rechtsanspruch damit aber nicht. Ein Rechtsanspruch heißt nicht Verpflichtungen. Es gibt Chancen und Möglichkeiten – echte Wahlfreiheit, die Sie mit Ihrer Ablehnung den Kindern und der Zukunft unseres Landes verweigern. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs