Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-30/A-1/4-2023 – NGO-Forum Soziale Grundrechte 2022 und Bericht an den Niederösterreichischen Landtag 2020 – 2021
Berichterstatter
Redner
- Karin Scheele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Edith Mühlberghuber (FPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Franz Schnabl (SPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Andreas Bors (FPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Franz Mold (ÖVP) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Prischl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-30, Antrag der Abgeordneten Hauer, Mag. Keyl u.a. betreffend Berichte der Volksanwaltschaft aus der XIX. Gesetzgebungsperiode. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Kaufmann die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-30, Antrag der Abgeordneten Hauer, Keyl, Kaufmann u.a. betreffend Berichte der Volksanwaltschaft aus der XIX. Gesetzgebungsperiode. Nach der letzten Sitzung des NÖ Landtages der XIX. Gesetzgebungsperiode sind folgende Berichte der Volksanwaltschaft eingelangt: Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend NGO-Forum Soziale Grundrechte 2022 und Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2020/2021. Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung LGO 2001 gelten diese Geschäftsstücke als erledigt, da sie vor Beendigung der Gesetzgebungsperiode nicht mehr behandelt wurden. Damit eine Behandlung der gegenständlichen Geschäftsstücke dennoch erfolgen kann, sollen diese Berichte nunmehr mit dem vorliegenden Antrag einer parlamentarischen Behandlung in der XX. Gesetzgebungsperiode zugeführt werden. Ich darf kurz inhaltlich berichten zum ersten Bericht der Volksanwaltschaft betreffend NGO-Forum Sozial Grundrechte 2022. Zu folgenden Themen wurden hier Arbeitsgruppen gebildet: Armutsvermeidung, Gesundheit, soziale Absicherung, Wohnen, Daseinsvorsorge und Bildung. Die zentralen Empfehlungen der Volksanwaltschaft waren erstens: Da Österreich der einzige Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, der bislang keine sozialen Grundrechte in der Verfassung verankert hat, sollten die im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 vorgesehenen Wiederaufnahmen der Allparteienverhandlung zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskataloges und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen schnellstmöglich in Angriff genommen werden. Zweitens: Prioritäre Bedeutung soll damit den ebenfalls im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 festgelegten Zielen zur sozialen Absicherung von durch Armut betroffenen Menschen als auch der Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ohne Ausgrenzung und Diskriminierung zugemessen werden. Deshalb ist bei Gesetzesinitiativen auf die konsequente und transparente Einbeziehung von betroffenen Selbstorganisationen und Menschenrechtsorganisationen zu achten. Der zweite Bericht der Volksanwaltschaft betreffend Bericht an den NÖ Landtag 2020/2021, auch hier darf ich kurz inhaltlich berichten. In den Jahren 2020/21 wandten sich 41.547 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. In rund 49 % der Beschwerden leitete die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren ein. Davon betrafen 14.621 Beschwerden die Bundesverwaltung und 5.672 die Landes- und Gemeindeverwaltung. Im Berichtszeitraum 2020/2021 wandten sich 1.204 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, da sie sich von der NÖ Landes- oder der Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. Ich komme nun zum entsprechenden Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses. Dieser lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die nachstehenden Berichte werden zur Kenntnis genommen:
- Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend NGO-Forum Soziale Grundrechte 2022 sowie
- Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2020-2021“.
Ich darf die Frau Präsidentin ersuchen die Debatte einzuleiten und diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen.
Dritte Präsidentin Prischl: Ich danke für den Bericht und eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt die Frau Abgeordnete Karin Scheele, SPÖ, bittesehr.
Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Kollege Kaufmann hat uns jetzt eine Geschwindigkeit vorgelegt, wo ich nicht mitkann und wahrscheinlich auch nicht mitwill. Ich bin froh, dass ich die Berichte vorher gelesen habe, weil mir war das jetzt einfach schon sehr schnell. Wir wissen und ich denke mir, dass wir im Unterschied zu den vorangegangenen Tagesordnungspunkten hier bei diesen Punkten sowohl bei der Abstimmung wie auch bei der Diskussion eine große Übereinstimmung haben werden. Es geht um die Kenntnisnahme der Berichte der Volksanwaltschaft und ich werde zudem über das NGO-Forum und soziale Grundrechte sprechen. Ein auch schon historisches Unterfangen, dass man versucht in Österreich soziale Grundrechte zu verankern. Österreich ist das einzige EU-Mitgliedsland, das weder eine Klausel noch die sozialen Grundrechte in unserer Verfassung verankert hat. Der Bericht zeigt auch sehr gut den Zusammenhang zwischen sozialen Grundrechten und den normalen bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechten, nennt ein Beispiel von mangelndem Pflegepersonal, wenn nicht gute Voraussetzungen in unseren Pflegeheimen gegeben sind, dann kommt es auch zur Beschränkung von bürgerlichen Freiheitsrechten. Ich denke mir, das macht er ganz klar und deswegen muss man die Forderung der Volksanwaltschaft einmal mehr unterstreichen, dass man die Bundesregierung auffordert hier in die Gänge zu kommen, hier wieder die Verhandlungen aufzunehmen und dieses sehr, noch bisher nicht geglückte, Unterfangen, dass auch unsere Republik Österreich die Grundrechte, die sozialen, verankert hat, umzusetzen. Der Bericht des NGO-Forums zu den unterschiedlichen Arbeitsbereichen zeigt uns auch bei den verschiedenen Themen wie Armutsvermeidung, Gesundheit, soziale Absicherung, Wohnen, die Daseinsvorsorge und Bildung, dass es sich hier um Themen handelt, die wir in der ein oder anderen Frage intensiv diskutieren. Wenn ich mir denke, wie heute schon die Diskussion war: Ist es Kommunismus, wenn man einen Energiebetrieb verstaatlicht und in öffentliche Hand gibt? ... dann denke ich mir, eine Diskussion, eine legitime, ist es zu sagen: Was haben öffentliche Dienstleistungen zu sein? Welche Dienstleistungen müssen wir ohne Barrieren für unsere Bürgerinnen und Bürger anbieten? ... und führt natürlich diese Diskussion auch ad absurdum. Wir unterstützen den Bericht. Wir nehmen ihn zur Kenntnis. Er steht heute nicht auf der Tagesordnung. Ich würde mir wünschen, dass wir uns auch vom Land NÖ überlegen: Was können wir dazu tun, dass wir in unserer Landesverfassung diesen Schritt gehen, dass wir soziale Grundrechte hier verankert haben. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber von der FPÖ, bitteschön.
Abg. Mühlberghuber(FPÖ): Vielen Dank, Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Landtag! Ja, wir diskutieren heute einen Sonderbericht von der Volksanwaltschaft mit dem Ergebnis der NGOs zum Thema „Soziale Grundrechte“ in die Verfassung. Die Freiheitliche Partei wird dem Sonderbericht der Volksanwaltschaft zwar zustimmen und zur Kenntnis nehmen, aber den Inhalt dieses Berichts sehen wir kritisch. Im vorliegenden Bericht befasst man sich mit den Themen Armutsvermeidung, Gesundheit, soziale Absicherung, Wohnen, Daseinsvorsorge und Bildung. Dazu diskutieren wir zum Bericht über soziale Grundrechte. Was sind z. B. soziale Grundrechte? Um einige zu nennen: Recht auf Wohnen, Recht auf Bildung, Recht auf Arbeit. Und an wen richtet sich z. B. der Anspruch oder das Recht auf Arbeit? Was bedeutet eigentlich Recht auf Arbeit? Dass ich jemanden verklagen kann, wenn ich nach sechs Monaten, nach einem Jahr oder nach zwei Jahren keine Arbeit gefunden habe? Was ist der Prüfungsmaßstab? Wen kann ich klagen? Wie soll das konkret umgesetzt werden? Und wie man sieht, da gibt es noch viele Fragen und viele Aufgaben sind da noch zu erledigen. Im Bildungsbereich ist es bereits so, dass der Anspruch auf Bildung verfassungsrechtlich abgesichert ist. Wir reden von freier Schulwahl und Kostenfreiheit, aber wenn man den Bericht wirklich genau durchgelesen hat, ist da zu finden und erschüttenderweise ist da zu lesen, dass 20 bis 25 % der Menschen in Österreich nach der Pflichtschulzeit die Grundkompetenzen nicht ausreichend beherrschen. Wo mangelt es denn da überhaupt in Österreich? Das wäre ja auch ein Thema, das die NGOs aufgreifen und thematisieren könnten. Zum Thema „Recht auf soziale Absicherung“: Ja, da gibt es eine Gruppe, die mir wirklich sehr am Herzen liegt. Menschen mit Behinderung, die keine Chance auf Arbeit haben, die in Werkstätten tätig sind und nur vom Taschengeld leben müssen und das sind nur 80 bis 100 Euro monatlich. Diese Menschen haben keinen Anspruch auf Sozialversicherung. Sie haben keinen Anspruch auf Pensionsversicherung und genau da müssten wir ansetzen. Genau das müssen wir behandeln. Da muss es endlich eine Lösung in Form von ordentlichem Lohn statt Taschengeld kommen. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) Und genau das fordern wir seit Jahren. Man muss sich überlegen: Viele Menschen mit Behinderung sind mit ihren Eltern mitversichert und was ist, wenn die nicht mehr leben? Was passiert mit den Menschen? Darum gehört diese Gruppe von Menschen schleunigst abgesichert. Ja, es gibt Lücken und diese Lücken wären nach Meinung der NGOs durch die gesetzliche Sicherung von sozialen Grundrechten in der Verfassung leicht abzudecken. Das heißt, die sozialen Grundrechte sollen endlich freiheitsrechtlich und verfassungsrechtlich abgesichert werden. Da wissen wir aus Erfahrung, dass das mit den Freiheitsrechten während der Corona-Pandemie auch nicht so richtig funktioniert und nicht geklappt hat. Abschließend bedanke ich mich für den umfangreichen Bericht des Volksanwaltes Mag. Bernhard Achitz, dem NGO-Forum und allen Mitwirkenden für die Vorschläge, die auch die Grundlage der Diskussion sind. Wir werden dem Bericht – wie bereits erwähnt – zur Kenntnis nehmen. Inhaltlich sehen wir ihn kritisch, denn zu einer Verankerung in der Verfassung hat er noch lange nicht die nötige Reife. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS, bitteschön.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung! Hohes Haus! Ich spreche zum Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag. Die Volksanwaltschaft ist neben den Rechnungshöfen eines der wichtigen Korrekturelemente, die das Wesen der Demokratie ausmacht, das darin besteht, dass Regierung und Verwaltung auch kontrolliert werden und dass es Instanzen gibt an die man sich wenden kann, wenn man mit etwas nicht so zufrieden ist. Aus dem Bericht geht hervor, dass sich österreichweit in den Berichtsjahren 2020 bis 2021 mehr als 41.500 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt haben. 20.293 Prüfverfahren wurden eingeleitet, davon betrafen 1.204 Beschwerden die niederösterreichische Landes- und Gemeindeverwaltung und da sind wir beim Thema, weil wir sind ja in Niederösterreich. 1.204 ist nicht viel, könnte man sagen, und die Landesregierung tut es auch in ihrer Stellungnahme. Tatsächlich sind die Zahlen nicht umwerfend hoch, aber zwei Dinge muss man im Auge behalten: Erstens einmal ist hier mit einer extrem hohen Dunkelziffer zu rechnen, weil wenn man den Weg zur Volksanwaltschaft beschreitet, dann muss der Leidensdruck schon sehr hoch sein, und viele tun sich das einfach nicht an und nehmen Behördenwillkür und Versäumnis eben einfach in Kauf. Wir sind ja gelernte Österreicher. Tatsächlich wurde in 14 % der Fälle ein Missstand in der Verwaltung festgestellt. Häufig geht es um Untätigkeit der Behörde oder das Überschreiten von Fristen. Das Traurige daran ist, dass die Feststellung eines Missstands allein nicht unbedingt zur Lösung des Problems führen muss wie man sieht, wenn man sich den Bericht zu Gemüte führt. Zweitens: In der Mehrheit der Fälle – nämlich in 44 % - erachtete sich die Volksanwaltschaft als unzuständig. Das erscheint mir persönlich unbefriedigend und da frage ich mich: Wohin sollen sich die Leute dann wenden, wenn die Volksanwaltschaft unzuständig ist? An das Salzamt? Ganz anders ist es im Bereich der präventiven Menschenrechtskontrolle, die auch der Volksanwaltschaft obliegt. Österreichweit wurde die menschenrechtliche Situation in 68 % der Kontrollen beanstandet. Ein Umstand, der mich persönlich nicht überrascht. In der Stellungnahme der Landesregierung wird natürlich auf die hohe Zahl an Verwaltungsakten hingewiesen, die in Niederösterreich Tag für Tag anfallen und tatsächlich muss man ja auch sagen, bitte mir das positiv auszulegen, dass die Verwaltung grosso modo in Niederösterreich sehr gut funktioniert. Sie kostet aber auch eine Stange Geld und zwar jedes Jahr mehr. Das darf man dabei auch nicht vergessen. Schließlich weist die Landesregierung auch darauf hin, dass der Betrieb trotz Covid weitgehend reibungslos gelaufen ist, obwohl viele Abteilungen nur teilweise besetzt waren. Ein Schelm, wer hier vermutet, dass die Abteilungen im Normalbetrieb überbesetzt sind, wenn im Krisenmodus auch alles klappt. Ich gestehe, ich gehöre zu diesen Schelmen. Die Volksanwaltschaft leitet seit 2017 auch die Rentenkommission, die Ansprüche auf die Heimopferrente untersucht. Diese steht Personen zu, die als Kinder und Jugendliche zwischen 10. Mai 1945 – also Kriegsende – und Ende 1999 in einem Kinder- oder Jugendheim, einer Krankenpsychiatrie oder Heilanstalt, einer Pflegefamilie oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht waren und während dieser Unterbringung Opfer eines Gewaltakts wurden. Wir beschäftigen uns zu Recht mit vielen dunklen Kapiteln unserer nicht allzu fernen Vergangenheit. Dieses hier ist ein besonders Dunkles, weil nicht Kriegswirren und Diktatur geltend gemacht werden können und die Opfer großteils noch unter uns weilen und mit ihrer schrecklichen Geschichte leben müssen und sich da jetzt irgendwie um Almosen bewerben müssen. Am Schluss noch zur Einordnung: Die Volksanwaltschaft ist eine wertvolle Einrichtung, die aber nicht viel kostet. Sie kommt mit einem Budget von 12,4 Millionen aus und zwar für ganz Österreich. Und Sie wissen schon, was 12,4 Millionen ungefähr sind: eine halbe LWK-Einheit. Ich wünsche der Volksanwaltschaft auch weiterhin viel Erfolg und wir werden die beiden Berichte selbstverständlich zur Kenntnis nehmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN, bitteschön.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Ich bedanke mich zuerst gleich einmal für die beiden Berichte der Volksanwaltschaft. Es sind immer sehr wesentliche und gut Berichte, die aufzeigen welche Defizite es gibt und welche Themen wichtig wären behandelt zu werden. Es ist für mich sehr seltsam, dass wir einen Bericht der Volksanwaltschaft heute diskutieren, der vor einem Jahr vorgelegt wurde. Das ist für mich nicht in Ordnung. Es macht natürlich die Sache für die Regierenden einfach zu sagen: „Ja, aber jetzt ist ja eh alles viel besser und anders.“ Ist es selbstverständlich nicht und ich greife zwei Themen heraus – die Frau Landesrätin wird es nicht überraschen – zuerst die Probleme im stationären Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Hier fällt der Bericht wieder dramatisch aus. Man muss es so sagen. Zum wiederholten Mal kritisiert die Volksanwaltschaft hier z. B. das Normkostenmodell. Die problematische Situation in den Kinder- und Jugendeinrichtungen kennen wir. Wir haben sie hier schon oft diskutiert. Gegenüber stehen Kinder und Jugendliche mit zunehmenden und multiplen Problemlagen. Einschränkung bei der aufsuchenden Familienarbeit und eine extrem hohe Personalfluktuation. Ich vermisse auch die für 2022 angekündigten sozialpsychiatrischen Einrichtungen. Ich glaube, dass eine Verbesserung der Zustände der stationären Kinder- und Jugendhilfe bald nicht zu erwarten ist. Hier z. B. wären 31,3 Millionen Euro herzlich willkommen, würden hier viele Probleme lösen. Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt auf, dass die häufigsten Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern das langsame und zögerliche Agieren von Behörden und das Verschleppen von Verfahren betreffen. Das ist – zugegeben – in vielen Fällen lästig und ärgerlich. Führt es aber zum Fehlen von Trinkwasser, dann ist es existenziell bedrohlich. Im Bezirk Krems wurde ein seit 60 Jahren bestehender Hausbrunnen offensichtlich durch Anschüttungen und Manipulationen am Nachbargrund dermaßen beeinträchtigt, dass das Wasser als Trinkwasser unbrauchbar ist. Eine Trinkwasserleitung besteht zu dem Einzelhof nicht und die Bewohner sind daher gezwungen Wasser zum Kochen und Trinken in Flaschen zu kaufen. Über kurze Zeit kann man sich – wie man im Waldviertel sagt – „fretten“, aber diese Situation besteht seit sage und schreibe 2017. Seit sieben Jahren schaffen die Bewohner, Bewohnerinnen von diesem Haus Trinkwasser herbei, weil der Brunnen unbrauchbar ist. Das ist ein völlig unhaltbarer Zustand und ich appelliere daher dringend hier eine Lösung herbeizuführen. Sauberes Trinkwasser ist ein Menschenrecht. Der Bericht zum NGO-Forum Soziale Grundrechte bringt es deutlich auf den Punkt. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern hat Österreich soziale Grundrechte nicht in der Verfassung und das ist dringend zu ändern. Dieser Bericht kritisiert Defizite bei der Sozialhilfe, Pflege, Gesundheitsversorgung, Wohnen und Bildung. Die Kritik für Niederösterreich hat vor allem die Sozialhilfe im Fokus. Langsame und komplizierte Verfahren, monatelange Bearbeitungsdauer, Wohnanteil zwingend als Sachleistung, Verweigerung der Antragstellung, etc. Auch diese Themen sind hier bekannt. Über diese Themen haben wir schon häufig diskutiert, aber Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Situation von sozial Benachteiligten vermisse ich hier bitter. Ich finde es fast ein bisschen als Hohn, hier die fehlende Personalausstattung vorzuschieben wie in der Stellungnahme der Landesregierung. Das muss ja für die Betroffenen wirklich schlimm sein, so etwas zu hören und zu erfahren. Was mir generell ein großes Anliegen ist: Immer wieder treten Schicksale auf, die gern als Einzelfälle abgetan werden. Sie sind es aber nicht. Sie tauchen deshalb auf, weil es extrem engagierte Eltern, Angehörige oder nahestehende Personen gibt, die sich eben nicht abwimmeln oder vertrösten lassen. Diese Probleme sind keine Einzelfälle. Ich betone es nochmals: Sie sind meist symptomatisch für ein Systemversagen, für eine Gesetzeslücke oder für eine restriktive Auslegung, die so nicht notwendig wäre. Ich denke hier z. B. an Familien mit behinderten Kindern, die verzweifelt Betreuungsangebote für ihre Kinder suchen – in den Kindergärten, für die Freizeit, für die Ferien. Hier appelliere ich: ernstnehmen, das individuelle Problem rasch lösen und die dahinter notwendigen Gesetze und Verordnungen zu schaffen. Beiden Berichten stimmen wir selbstverständlich zu. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Franz Schnabl, SPÖ, bitteschön.
Abg. Schnabl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Karin Scheele hat es schon gesagt: Wir stimmen dem Bericht nicht nur zu, wir erkennen auch viel Positives in diesem Bericht der Volksanwaltschaft. Zunächst einmal, Hoher Landtag, die Anzahl der Beschwerden ist in den vergangenen Jahren und im Bericht 2020/21 einigermaßen gleich geblieben, trotz hoher Belastung der NÖ Landesverwaltung. Das spricht für die Qualität und die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der NÖ Landesverwaltung und daher von dieser Stelle an alle, die für eine gute Arbeit für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sorgen, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdienstes, der Gemeindeverwaltungen ein herzliches „Dankeschön“. (Beifall bei der SPÖ, LR Königsberger-Ludwig und Ing. Mag. Teufel.) Wir müssen uns vor Augen halten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass wir ja über den Bericht 2020/21 und nicht schon über den Bericht, einen zeitaktuellen Bericht, 22/23 reden. Und trotzdem stellen wir fest, dass sich hier natürlich bei gleichbleibender Anzahl von Beschwerden die Inhalte der Beschwerden deutlich verlagert haben. Besorgniserregend ist für mich, dass die Beschwerden zum Thema „Mindestsicherung“, zum Thema „Wohnen“, aber auch zum Thema „Demokratische Teilhabe“ ganz deutlich stärker geworden sind und vermehrt im Fokus stehen. Diese Verschiebung wird sich vermutlich mit dem nächsten Bericht noch einmal deutlich verlagern und das bedeutet, dass wir gefordert sind hier gemeinsam und rasch auch zu Lösungen zu kommen und dieser Entwicklung unsere besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Wir sind als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten überzeugt, dass der Bericht der Volksanwaltschaft auch Ausgangspunkt eines Prozesses sein soll, der zu einer menschenrechtsbasierten Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge führt. Es ist bedauerlich, Frau Abgeordnete Moser, Österreich ist das einzige Land in der Europäischen Union, es ist bedauerlich, es ist geradezu eine Schande, dass wir ein Versäumnis .... dass wir als einziges Land in der Europäischen Union keine sozialen Grundrechte in der Verfassung verankert haben. (Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.) Und weil die Frau Abgeordnete Mühlberghuber da irgendwo ihre Zweifel angemeldet hat an genau dieser Frage, möchte ich nur zwei Sätze sagen: Das Konzept der Menschenrechte basiert darauf, dass alle Menschen aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet sind. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich, egalitär und unteilbar. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Da muss man ja applaudieren. – Beifall bei den GRÜNEN, der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.) Das ist nicht nur unsere Überzeugung, unsere Haltung, sondern das sollte gemeinsam die Grundlage dafür sein genau diese Rechte als letztes europäisches Land endlich auch in der Verfassung zu verankern. Wir fühlen aber auch die Verantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gerechte und inklusive Gesellschaft zu bieten. Basierend auf einem Einsatz für soziale Grundrechte, basierend auf einem Einsatz für Würde und Rechte jedes Einzelnen, die zu schützen sind: Lasst uns zusammenarbeiten! Soziale Grundrechte gehören auch in die NÖ Landesverfassung. Im Übrigen ist das auch in 15 von 16 deutschen Bundesländern der Fall. Wenn wir uns selbst den Anspruch stellen, Niederösterreich muss an der Spitze sein, ja warum sind wir es nicht da zumindest, im Konzert der österreichischen Bundesländer? (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.) An dieser Stelle gebührt für den hervorragenden Bericht und die Analyse natürlich auch ein herzliches „Dankeschön“ an die sparsame Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft, die hervorragende Analysen und eine hervorragende Grundlage geliefert haben. Niemand, wenn wir in den Bericht schauen, soll gezwungen sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen einer ausreichenden Versorgung mit Energie und anderen grundlegenden Bedürfnissen wie Wohnen usw. zu entscheiden oder auswählen zu müssen. Es ist unsere Verantwortung sicherzustellen, dass soziale Grundbedürfnisse, dass Teilhabe für alle ohne Belastung und ohne Schwierigkeiten sichergestellt ist. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.) Und eines: Gerade weil es der Bericht ... und wir haben andere politische Diskussionen jetzt in den vergangenen Monaten erlebt ... Mietpreisbremse usw., brauche ich nicht wiederholen ... eines ist ganz besonders hervorgestochen: Im Bericht 2020/21 ist die Anzahl von Schwierigkeiten im Bereich „leistbares Wohnen“ deutlich gestiegen und das ist ein weiterer Beleg und ein Beweis mehr, dass dieser wichtige Bereich endlich Maßnahmen nach sich ziehen muss, die eine Absicherung der Menschen und ihrer Bedürfnisse sicherstellen. Wenn wir auf den Bericht schauen und zustimmen, dann sollten wir ja nicht nur das heute abnicken, dann sollten wir nicht nur dann zur Tagesordnung übergehen, sondern wir sollten ihn jeden Tag hernehmen und uns jeden Tag hinterfragen: Wie weit sind wir auf dem Weg für die Niederösterreicherinnen und für die Niederösterreicher, für die unteilbaren Menschenrechte, Verbesserungen und einen Nachholbedarf – vor allem im Vergleich zu den europäischen Ländern – sicherzustellen und auf den Weg zu bringen. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Andreas Bors, FPÖ.
Abg. Bors (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrat! Werte Kollegen! Hohes Haus! Der Bericht der Volksanwaltschaft für die Jahre 2020 und 2021 konnte ja schon – wie erwähnt – in der letzten Gesetzgebungsperiode leider nicht mehr behandelt werden. Ich bin aber froh, dass wir uns gemeinsam dazu entschlossen haben den eben in der jetzigen aktuellen Gesetzgebungsperiode trotzdem zu behandeln. Warum? Wir haben schon gehört, denn gerade in diesen zwei Jahren 2020 und 21 haben sich über 41.000 Menschen mit einem Anliegen an die österreichische Volksanwaltschaft gewendet. Das entspricht einem Anstieg von 26 % im Vergleich zu den Vorjahren. Das heißt, das ist ein immenser Anstieg. Von den rund 41.000 Anliegen hat es dann noch zu über 20.000 Prüfverfahren geführt, österreichweit. Für uns in Niederösterreich sind eben 1.204 Fälle von besonderer Bedeutung, denn die betreffen die NÖ Landes- und Gemeindeverwaltung. Und von diesen 1.204 Fällen ist es leider auch in 178 Fällen dazu gekommen, dass die Volksanwaltschaft einen Missstand hat feststellen müssen. Ich kann jetzt natürlich da nicht auf Fälle eingehen, das würde den Rahmen sprengen, habe mir aber zwei Beispiele herausgesucht, wo ich glaube, dass die ganz interessant sind. Bei dem ersten Fall geht es um eine Gemeinde, um eine Stadtgemeinde im Mostviertel – es sitzt eh zufällig ein Mitglied der Stadtregierung sogar heute im Zuschauerrang – und zwar wurde da vor ein paar Jahren in einer 30er-Zone ein Radarkasten aufgestellt. Nachdem der Radarkasten aufgestellt worden ist, sind dann dort natürlich der eine oder andere Bürger hineingefahren und es hat geblitzt und dann sind halt die Strafzettel eingetrudelt. Dort hat es dann aber auch Bürger gegeben – nämlich zwei – die haben dann Beschwerde eingelegt gegen diese Strafen mit einer ganz interessanten Begründung: Nämlich, dass sie in der 30er-Zone eh nicht schneller als 45 gefahren sind. Jetzt fragt man sich: Wie kommt es zu dieser Behauptung oder zu diesem Argument? Die haben das damit begründet, dass in der Gemeinderatssitzung, wo der Beschluss gefasst wurde, diese Radarkästen anzuschaffen, der Bürgermeister klar und deutlich dazugesagt hat: „Naja, wenn man nicht über 45 km/h fährt, dann werden die eh nicht blitzen und dann zahlt man eh keine Strafe.“ Die Bürger haben das eben wortwörtlich genommen. Die Strafe mussten sie trotzdem zahlen und das hat natürlich auch die Volksanwaltschaft dazu gebracht, dass sie den Bürgermeister kritisiert hat für diese missverständlichen Aussagen und das finde ich auch gut so und wichtig. Denn auch in Niederösterreich, glaube ich, darf kein Bürgermeister über dem Gesetz stehen. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) Ein weiterer Punkt betrifft den Flughafen Wien Schwechat. Da ist es leider zu noch keiner positiven Einigung gekommen – und zwar geht es da um die Abflugterminals. Da sind ja vor ein paar Jahren – wer das kennt und dort hin- und wieder jemanden aussteigen lässt – so Schrankenanlagen eingeführt worden und aufgestellt worden. Sprich, wenn man hinfährt, jemanden aussteigen lässt, hat man dann eben nur noch 10 Minuten Zeit. Wenn man diese überschreitet, zahlt man halt eben dafür relativ teure Parkgebühren. Jetzt kann ich mich nicht erinnern, wenn ich in den letzten Jahren dort war und jemanden aussteigen habe lassen, dass ich länger dafür gebraucht habe. Aber Menschen mit Behinderungen tun sich da eben oftmals schwer, dass sie das in dieser Zeit schaffen. Darum hat sich auch der Verband für Menschen mit Behinderungen an die Volksanwaltschaft gewandt das zu prüfen, und das haben sie gemacht und die haben das auch festgestellt und dass das diskriminierend ist. Denn gerade die Menschen mit Behinderungen, die das auch in ihrem Behindertenpass drinnen haben – nämlich diesen Zusatz, dass ihnen quasi das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist – gerade für die trifft das eben zu, weil die schaffen das eben in seltenen Fällen in diesen 10 Minuten oder eben zum Aussteigen und müssen dann eben wo etwas zahlen. Das glaube ich sofort, denn ein Bekannter von mir, den habe ich einmal nach einem Stammtisch begleitet und zugeschaut, wie der in sein eigens für sich angepasstes Auto eingestiegen ist. Also wie mühsam und wie schwer das ist und wie lange das dauert ... also glaube ich auch, dass es beim Aussteigen ähnlich ist. Ich hoffe, dass man dort am Flughafen mit der Flughafen Wien AG noch zu einem positiven und guten Ende kommt in den nächsten Monaten, denn sonst grundsätzlich ist man am Flughafen Wien sehr bemüht um den Umgang und dass man das Reisen für Menschen mit Behinderungen so gut und so leicht wie möglich macht. Ich denke da nur an „wheelchair-Service“ und und und, was dort angeboten wird. Also man ist ja dort eh sehr bemüht und dahinter, aber in diesem Punkt, glaube ich, ist noch ein bisschen Nachholbedarf. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) Ein letztes Thema, das ich natürlich auch noch ansprechen muss am Bericht 2020/2021, da darf natürlich auch das Thema „Covid“ und „Corona“ nicht fehlen, weil das zieht sich durch durch diesen 100 Seiten dicken Bericht in vielen, vielen Fällen angefangen von beschränkten Zutritten und Verboten in Badeteichen, die ausgesprochen wurden bis hin zu Ungereimtheiten bei Betreuungsbeiträgen aufgrund von Covid-bedingter Schulschließungen, wo dann eben gestritten wurde ... ok, ja, Geld wurde schon gezahlt, noch nicht bezahlt, muss ich das zahlen? ... die Schule hat zugehabt, der Kindergarten hat zugehabt. Also auch dort viele Probleme bis hin zu Problemen mit Kosten ersetzen für Covid-Tests für Pfleger – da hat es auch viele Probleme gegeben – und dann leider sogar solche Fälle, dass Kinder, Schüler nicht in die Schule durften trotz negativem PCR-Test, weil die Schulleitung diese Tests nicht anerkannt hat. Ich meine, jetzt muss man sich heute vorstellen: Spätestens jetzt geben uns ja alle Experten – und wir haben es ja auch heute schon gehört von den NEOS und und und ... – allen der Freiheitlichen Partei recht (Abg: Schmidt: Das habe ich noch nie gehört.) ... was heißt, das hat man noch nie gehört? ... wir wissen spätestens jetzt, dass uns alle recht geben, dass die Schulschließungen ein kompletter „Vollholler“ waren. Ich hoffe, Sie sind da auch der gleichen Meinung und auf das wollte ich hinaus und spätestens da geben uns, der Freiheitlichen Partei, alle Experten jetzt recht und wir haben es heute schon da gehört, dass das richtig ist. Wir haben es halt schon vor langer, langer Zeit gesagt, aber auf das will ich jetzt gar nicht hinaus. (Unruhe bei Abg. Schmidt.) Aber es hat Zeiten gegeben, wo die Schulen zu waren und selbst dann, als die Schulen wieder offen waren und die Schulkinder und die Schüler hineingedurft hätten, haben sie nicht hingedurft, weil es in gewissen Schulen eben Probleme gegeben hat, dass man ein nachweislich gesundes Kind mit einem negativen PCR-Test, die von „Alles gurgelt“ oder „Niederösterreich gurgelt waren“ nicht in den Unterricht gelassen hat. So geschehen leider in meiner Heimatgemeinde in Tulln in der NMS Tulln. Erst als sich die Volksanwaltschaft eingeschalten hat – na lesen Sie den Bericht, dann werden Sie es drin sehen, dass das so stimmt (Abg. Schmidt: Das ist eine Schule von vielen.) ... was heißt, das ist eine Schule? Es wird mehrere Fälle geben. Aber dort hat sie eben jemand gewarnt und auch der eine Fall reicht mir und es tut mir das Kind leid, wenn dieses junge Kind ... wird von den Eltern zur Schule gebracht, dann geht das hin mit dem negativen Test, den es vorher zu Hause macht und dann wird es dort vor die Schule gesetzt und hat nicht hineindürfen. Also das finde ich eigentlich ein schlimmes Vergehen. Wenn es Ihnen egal ist, ich sehe es anders. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) Darum bin ich auch froh, dass die Volksanwaltschaft da in vielen Fällen eingreift, und überall dort, wo die Volksanwaltschaft eben nicht eingreifen kann, bin ich glücklich, dass wir ja bereits heute in der Landtagssitzung mehrheitlich eben den Covid-Hilfsfonds beschlossen haben eben für die Opfer der völlig überzogenen und evidenzbefreiten Corona-Maßnahmenpolitik der Bundesregierung. Abschließend bleibt mir nur noch zu sagen, dass natürlich auch wir diesem Antrag zustimmen und den Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen und im Namen der Freiheitlichen Fraktion darf ich der Volksanwaltschaft einerseits für diesen umfassenden Bericht und andererseits auch für ihren Einsatz im Sinne unserer Landsleute danken. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Franz Mold, ÖVP.
Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Berichte der Volksanwaltschaft sind zweifellos ein wichtiges Instrument zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Verwaltung und der öffentlichen Dienstleistungen. Durch diese Berichte wird uns die Möglichkeit geboten Mängel und Missstände aufzuzeigen und Verbesserungen vorzunehmen. In den Jahren 2020 und 21 haben sich insgesamt 41.547 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft gewendet. In rund 49 % dieser Beschwerden hat die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren eingeleitet. Davon betroffen waren 14.621 Beschwerden an die Bundesverwaltung und 5.672 Beschwerden an die Landes- und Gemeindeverwaltung. Konkret haben sich im Berichtszeitraum 1.204 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft gewandt. Sie haben sich von der Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt gefühlt. Von diesen 1.204 Eingaben hat die Volksanwaltschaft in 178 Fällen einen Missstand festgestellt, was einem Anteil von 14 % entspricht. Das bedeutet, es gab im zweijährigen Berichtszeitraum 1,7 Beschwerden pro Woche. In Relation zur großen Zahl an Entscheidungen, die täglich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung in den 573 Gemeinden Niederösterreichs in den 20 Bezirkshauptmannschaften sowie in den Abteilungen des Amtes der Landesregierung zu treffen sind, ist das sehr, sehr wenig. Dieses gute Ergebnis für die NÖ Landes- und Gemeindeverwaltung beruht im Wesentlichen darauf, dass die Gemeindeämter, die Bezirkshauptmannschaften, aber auch die Abteilungen der Landesregierung sich als umfassende Servicestellen mittlerweile etabliert haben und von den Bürgerinnen und Bürgern auch als solche wahrgenommen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Volksanwältinnen und Volksanwälte erfüllen ihre Arbeit sehr engagiert und gewissenhaft. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und ihre Rechte zu schützen. Die Berichte der Volksanwaltschaft sind das Ergebnis ihrer unermüdlichen Arbeit und verdienen nicht nur unsere Aufmerksamkeit, sondern es liegt auch in unserer Verantwortung Veränderungen voranzutreiben und Maßnahmen nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen auch umzusetzen. In diesem Sinne werden wir als Volkspartei Niederösterreich die Berichte zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Der Berichterstatter verzichtet ebenfalls.
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