Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-30/A-1/4-2023 – NGO-Forum Soziale Grundrechte 2022 und Bericht an den Niederösterreichischen Landtag 2020 – 2021
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-30, Antrag der Abgeordneten Hauer, Keyl, Kaufmann u.a. betreffend Berichte der Volksanwaltschaft aus der XIX. Gesetzgebungsperiode. Nach der letzten Sitzung des NÖ Landtages der XIX. Gesetzgebungsperiode sind folgende Berichte der Volksanwaltschaft eingelangt: Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend NGO-Forum Soziale Grundrechte 2022 und Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2020/2021. Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung LGO 2001 gelten diese Geschäftsstücke als erledigt, da sie vor Beendigung der Gesetzgebungsperiode nicht mehr behandelt wurden. Damit eine Behandlung der gegenständlichen Geschäftsstücke dennoch erfolgen kann, sollen diese Berichte nunmehr mit dem vorliegenden Antrag einer parlamentarischen Behandlung in der XX. Gesetzgebungsperiode zugeführt werden. Ich darf kurz inhaltlich berichten zum ersten Bericht der Volksanwaltschaft betreffend NGO-Forum Sozial Grundrechte 2022. Zu folgenden Themen wurden hier Arbeitsgruppen gebildet: Armutsvermeidung, Gesundheit, soziale Absicherung, Wohnen, Daseinsvorsorge und Bildung. Die zentralen Empfehlungen der Volksanwaltschaft waren erstens: Da Österreich der einzige Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, der bislang keine sozialen Grundrechte in der Verfassung verankert hat, sollten die im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 vorgesehenen Wiederaufnahmen der Allparteienverhandlung zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskataloges und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen schnellstmöglich in Angriff genommen werden. Zweitens: Prioritäre Bedeutung soll damit den ebenfalls im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 festgelegten Zielen zur sozialen Absicherung von durch Armut betroffenen Menschen als auch der Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ohne Ausgrenzung und Diskriminierung zugemessen werden. Deshalb ist bei Gesetzesinitiativen auf die konsequente und transparente Einbeziehung von betroffenen Selbstorganisationen und Menschenrechtsorganisationen zu achten. Der zweite Bericht der Volksanwaltschaft betreffend Bericht an den NÖ Landtag 2020/2021, auch hier darf ich kurz inhaltlich berichten. In den Jahren 2020/21 wandten sich 41.547 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. In rund 49 % der Beschwerden leitete die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren ein. Davon betrafen 14.621 Beschwerden die Bundesverwaltung und 5.672 die Landes- und Gemeindeverwaltung. Im Berichtszeitraum 2020/2021 wandten sich 1.204 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, da sie sich von der NÖ Landes- oder der Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. Ich komme nun zum entsprechenden Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses. Dieser lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die nachstehenden Berichte werden zur Kenntnis genommen:
- Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend NGO-Forum Soziale Grundrechte 2022 sowie
- Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2020-2021“.
Ich darf die Frau Präsidentin ersuchen die Debatte einzuleiten und diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Tulln
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich