Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-30/A-1/4-2023 – NGO-Forum Soziale Grundrechte 2022 und Bericht an den Niederösterreichischen Landtag 2020 – 2021
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Ich bedanke mich zuerst gleich einmal für die beiden Berichte der Volksanwaltschaft. Es sind immer sehr wesentliche und gut Berichte, die aufzeigen welche Defizite es gibt und welche Themen wichtig wären behandelt zu werden. Es ist für mich sehr seltsam, dass wir einen Bericht der Volksanwaltschaft heute diskutieren, der vor einem Jahr vorgelegt wurde. Das ist für mich nicht in Ordnung. Es macht natürlich die Sache für die Regierenden einfach zu sagen: „Ja, aber jetzt ist ja eh alles viel besser und anders.“ Ist es selbstverständlich nicht und ich greife zwei Themen heraus – die Frau Landesrätin wird es nicht überraschen – zuerst die Probleme im stationären Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Hier fällt der Bericht wieder dramatisch aus. Man muss es so sagen. Zum wiederholten Mal kritisiert die Volksanwaltschaft hier z. B. das Normkostenmodell. Die problematische Situation in den Kinder- und Jugendeinrichtungen kennen wir. Wir haben sie hier schon oft diskutiert. Gegenüber stehen Kinder und Jugendliche mit zunehmenden und multiplen Problemlagen. Einschränkung bei der aufsuchenden Familienarbeit und eine extrem hohe Personalfluktuation. Ich vermisse auch die für 2022 angekündigten sozialpsychiatrischen Einrichtungen. Ich glaube, dass eine Verbesserung der Zustände der stationären Kinder- und Jugendhilfe bald nicht zu erwarten ist. Hier z. B. wären 31,3 Millionen Euro herzlich willkommen, würden hier viele Probleme lösen. Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt auf, dass die häufigsten Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern das langsame und zögerliche Agieren von Behörden und das Verschleppen von Verfahren betreffen. Das ist – zugegeben – in vielen Fällen lästig und ärgerlich. Führt es aber zum Fehlen von Trinkwasser, dann ist es existenziell bedrohlich. Im Bezirk Krems wurde ein seit 60 Jahren bestehender Hausbrunnen offensichtlich durch Anschüttungen und Manipulationen am Nachbargrund dermaßen beeinträchtigt, dass das Wasser als Trinkwasser unbrauchbar ist. Eine Trinkwasserleitung besteht zu dem Einzelhof nicht und die Bewohner sind daher gezwungen Wasser zum Kochen und Trinken in Flaschen zu kaufen. Über kurze Zeit kann man sich – wie man im Waldviertel sagt – „fretten“, aber diese Situation besteht seit sage und schreibe 2017. Seit sieben Jahren schaffen die Bewohner, Bewohnerinnen von diesem Haus Trinkwasser herbei, weil der Brunnen unbrauchbar ist. Das ist ein völlig unhaltbarer Zustand und ich appelliere daher dringend hier eine Lösung herbeizuführen. Sauberes Trinkwasser ist ein Menschenrecht. Der Bericht zum NGO-Forum Soziale Grundrechte bringt es deutlich auf den Punkt. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern hat Österreich soziale Grundrechte nicht in der Verfassung und das ist dringend zu ändern. Dieser Bericht kritisiert Defizite bei der Sozialhilfe, Pflege, Gesundheitsversorgung, Wohnen und Bildung. Die Kritik für Niederösterreich hat vor allem die Sozialhilfe im Fokus. Langsame und komplizierte Verfahren, monatelange Bearbeitungsdauer, Wohnanteil zwingend als Sachleistung, Verweigerung der Antragstellung, etc. Auch diese Themen sind hier bekannt. Über diese Themen haben wir schon häufig diskutiert, aber Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Situation von sozial Benachteiligten vermisse ich hier bitter. Ich finde es fast ein bisschen als Hohn, hier die fehlende Personalausstattung vorzuschieben wie in der Stellungnahme der Landesregierung. Das muss ja für die Betroffenen wirklich schlimm sein, so etwas zu hören und zu erfahren. Was mir generell ein großes Anliegen ist: Immer wieder treten Schicksale auf, die gern als Einzelfälle abgetan werden. Sie sind es aber nicht. Sie tauchen deshalb auf, weil es extrem engagierte Eltern, Angehörige oder nahestehende Personen gibt, die sich eben nicht abwimmeln oder vertrösten lassen. Diese Probleme sind keine Einzelfälle. Ich betone es nochmals: Sie sind meist symptomatisch für ein Systemversagen, für eine Gesetzeslücke oder für eine restriktive Auslegung, die so nicht notwendig wäre. Ich denke hier z. B. an Familien mit behinderten Kindern, die verzweifelt Betreuungsangebote für ihre Kinder suchen – in den Kindergärten, für die Freizeit, für die Ferien. Hier appelliere ich: ernstnehmen, das individuelle Problem rasch lösen und die dahinter notwendigen Gesetze und Verordnungen zu schaffen. Beiden Berichten stimmen wir selbstverständlich zu. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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