Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-30/A-1/4-2023 – NGO-Forum Soziale Grundrechte 2022 und Bericht an den Niederösterreichischen Landtag 2020 – 2021
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung! Hohes Haus! Ich spreche zum Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag. Die Volksanwaltschaft ist neben den Rechnungshöfen eines der wichtigen Korrekturelemente, die das Wesen der Demokratie ausmacht, das darin besteht, dass Regierung und Verwaltung auch kontrolliert werden und dass es Instanzen gibt an die man sich wenden kann, wenn man mit etwas nicht so zufrieden ist. Aus dem Bericht geht hervor, dass sich österreichweit in den Berichtsjahren 2020 bis 2021 mehr als 41.500 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt haben. 20.293 Prüfverfahren wurden eingeleitet, davon betrafen 1.204 Beschwerden die niederösterreichische Landes- und Gemeindeverwaltung und da sind wir beim Thema, weil wir sind ja in Niederösterreich. 1.204 ist nicht viel, könnte man sagen, und die Landesregierung tut es auch in ihrer Stellungnahme. Tatsächlich sind die Zahlen nicht umwerfend hoch, aber zwei Dinge muss man im Auge behalten: Erstens einmal ist hier mit einer extrem hohen Dunkelziffer zu rechnen, weil wenn man den Weg zur Volksanwaltschaft beschreitet, dann muss der Leidensdruck schon sehr hoch sein, und viele tun sich das einfach nicht an und nehmen Behördenwillkür und Versäumnis eben einfach in Kauf. Wir sind ja gelernte Österreicher. Tatsächlich wurde in 14 % der Fälle ein Missstand in der Verwaltung festgestellt. Häufig geht es um Untätigkeit der Behörde oder das Überschreiten von Fristen. Das Traurige daran ist, dass die Feststellung eines Missstands allein nicht unbedingt zur Lösung des Problems führen muss wie man sieht, wenn man sich den Bericht zu Gemüte führt. Zweitens: In der Mehrheit der Fälle – nämlich in 44 % - erachtete sich die Volksanwaltschaft als unzuständig. Das erscheint mir persönlich unbefriedigend und da frage ich mich: Wohin sollen sich die Leute dann wenden, wenn die Volksanwaltschaft unzuständig ist? An das Salzamt? Ganz anders ist es im Bereich der präventiven Menschenrechtskontrolle, die auch der Volksanwaltschaft obliegt. Österreichweit wurde die menschenrechtliche Situation in 68 % der Kontrollen beanstandet. Ein Umstand, der mich persönlich nicht überrascht. In der Stellungnahme der Landesregierung wird natürlich auf die hohe Zahl an Verwaltungsakten hingewiesen, die in Niederösterreich Tag für Tag anfallen und tatsächlich muss man ja auch sagen, bitte mir das positiv auszulegen, dass die Verwaltung grosso modo in Niederösterreich sehr gut funktioniert. Sie kostet aber auch eine Stange Geld und zwar jedes Jahr mehr. Das darf man dabei auch nicht vergessen. Schließlich weist die Landesregierung auch darauf hin, dass der Betrieb trotz Covid weitgehend reibungslos gelaufen ist, obwohl viele Abteilungen nur teilweise besetzt waren. Ein Schelm, wer hier vermutet, dass die Abteilungen im Normalbetrieb überbesetzt sind, wenn im Krisenmodus auch alles klappt. Ich gestehe, ich gehöre zu diesen Schelmen. Die Volksanwaltschaft leitet seit 2017 auch die Rentenkommission, die Ansprüche auf die Heimopferrente untersucht. Diese steht Personen zu, die als Kinder und Jugendliche zwischen 10. Mai 1945 – also Kriegsende – und Ende 1999 in einem Kinder- oder Jugendheim, einer Krankenpsychiatrie oder Heilanstalt, einer Pflegefamilie oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht waren und während dieser Unterbringung Opfer eines Gewaltakts wurden. Wir beschäftigen uns zu Recht mit vielen dunklen Kapiteln unserer nicht allzu fernen Vergangenheit. Dieses hier ist ein besonders Dunkles, weil nicht Kriegswirren und Diktatur geltend gemacht werden können und die Opfer großteils noch unter uns weilen und mit ihrer schrecklichen Geschichte leben müssen und sich da jetzt irgendwie um Almosen bewerben müssen. Am Schluss noch zur Einordnung: Die Volksanwaltschaft ist eine wertvolle Einrichtung, die aber nicht viel kostet. Sie kommt mit einem Budget von 12,4 Millionen aus und zwar für ganz Österreich. Und Sie wissen schon, was 12,4 Millionen ungefähr sind: eine halbe LWK-Einheit. Ich wünsche der Volksanwaltschaft auch weiterhin viel Erfolg und wir werden die beiden Berichte selbstverständlich zur Kenntnis nehmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich