Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2349/A-1/167-2022 – NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 29 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 29 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf Zurückverweisung an den Ausschuss
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 29 Video und Sitzungsbericht
- Alfredo Rosenmaier (SPÖ) Tagesordnungspunkt 29 Video und Sitzungsbericht
- Josef Balber (ÖVP) Tagesordnungspunkt 29 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kainz (ÖVP) Tagesordnungspunkt 29 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag auf Zurückverweisung an den Ausschuss Abg. Dr. Krismer-Huberabgelehnt: Zustimmung FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP, SPÖ
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, Ablehnung FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Moser: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-2349, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Balber u.a. betreffend Änderung des NÖ Gebrauchsabgabengesetzes 1973. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Kainz die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kainz(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte Bericht über den Antrag des Kommunal-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Balber, Moser, Hinterholzer, Kainz, Kasser Rennhofer betreffend Änderung des NÖ Gebrauchsabgabengesetzes 1973. Es geht hier in aller Kürze darum, dass man der ausufernden Aufstellung von Werbeständern für Werbezwecke entgegenwirken möchte. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde sollen hier erweitert werden. Ich darf daher gleich zum Antrag kommen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich darf Sie ersuchen, Herr Präsident, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung darüber durchzuführen.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte und zu Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber, NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Immer wenn ein Gesetz geändert wird, mit dem man nicht jeden Tag befasst ist, fragt man sich unwillkürlich, was denn der Grund für diese Änderung sein könnte? Wenn wir jetzt einmal die klassische Anlassgesetzgebung, die wir alle nicht wollen, außen vorlassen und andererseits davon ausgehen, dass die Regelungsdichte in Österreich schon relativ hoch ist, dann bleiben ein paar andere Möglichkeiten: gesellschaftspolitische Veränderungen, technischer Fortschritt, Abbildung der Wünsche breiter Bevölkerungsschichten, Gefahr in Verzug ... all das kann ich aus diesem Antrag nicht herauslesen. Auch im Ausschuss blieb eine blieb eine dahingehende Frage in der Substanz unbeantwortet. Ich bin jetzt keck und sage, dass man sich seinerzeit wahrscheinlich recht gut überlegt hat, warum man den § 2 Abs. 5 so formuliert hat, wie er jetzt im Gesetz steht. Da für uns die Notwendigkeit dieser Änderung nicht nachvollziehbar ist und – im Gegenteil – unserer Ansicht nach zu einer Relativierung anderer bereits erteilter Genehmigungen zugunsten möglicherweise willkürlicher Entscheidungen auf Gemeindeebene führt, werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Wir lassen uns aber im Sinne eines lebendigen Parlamentarismus durch stringente Argumentation gerne umstimmen. Schauen wir einmal, was in der Debatte noch kommt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS und Abg. Dorner.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt die Frau Abgeordnete Helga Krismer-Huber, GRÜNE.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich schau jetzt in die Runde, wie viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen hier im Saal sind, weil das ja eine ... Gemeinderätinnen sind mehr da ... vor allem fehlt mir leider der Landesgeschäftsführer der ÖVP, dem hätte ich jetzt gerne ein paar Fragen gestellt ... aber kann man ja trotzdem dann noch machen. Die Änderung des NÖ Gebrauchsabgabengesetzes ist ein – für mich – ziemlich dubioses, wenn ich ganz ehrlich bin. Ich muss jetzt überlegen, wie ich beginne ... Der Kollege und Berichterstatter hat jetzt von Plakatständern in den Gemeinden gesprochen, die überhandnehmen würden. Für mein Dafürhalten kann sehr wenig überhandnehmen bei Plakatständern in Gemeinden, wenn sie ordnungsgemäß vergebührt werden. Für jeden Plakatständer ist de facto eine StVO-Gebühr zu zahlen. Die hat mindestens 70 Euro zu betragen und für jede Fläche 27,73 höchstens nach Gebrauchsabgabengesetztarif bzw. Tarifverordnung in Niederösterreich. Das heißt, so eine Plakatständerfläche kostet – je nachdem wie es jetzt die StVO auslegt – bei einem Dreieckständer um die 160 Euro, auf jeden Fall 100 Euro. Also wie in einer Gemeinde, wenn ordentlich Plakatständer aufgestellt werden und vergebührt werden, das überhandnehmen kann, weiß ich nicht. Im Sachverhalt wird auf die Bauordnung eingegangen. Wenn es nicht nur um Plakatständer geht, sondern um quasi Bauwerke im Sinne von es ist eine richtige Galerie der Werbeflächen, dann weiß ich auch nicht, warum ich jetzt in das Gesetz der Gebrauchsabgabe eingreifen sollte als NÖ Landtag, denn alle Gemeinden haben die Möglichkeit aufgrund der Raumordnungsgesetze Bebauungspläne zu machen, Schutzzonen zu machen, genau zu definieren, wo das Ortsbild erhalten werden sollte, wo man keine Plakatflächen möchte, wo man viele andere Dinge nicht möchte. Das ist sozusagen jetzt einmal der Punkt, der durchaus wesentlich ist. Wenn man aber dann in das Gebrauchsabgabengesetz hineingeht und sich eben diesen § 2 noch einmal genau durchliest, dann kommt zum Schluss, dass das, was die ÖVP möchte, ohnehin bereits im Gesetz drinnen steht. Es steht bereits jetzt drinnen, dass ich das untersagen kann, im § 2. Und es steht auch im § 2, dass man vorstellig werden muss mit der baubehördlichen und straßenpolizeilichen Bewilligung. Die ist nämlich anzuschließen. Also ich weiß bei Gott nicht, was jetzt der legistische Pallawatsch soll. Wenn wer in einer Gemeinde gewisse Dinge nicht möchte, dann soll er das bitte dort regeln, wo es zu regeln ist und nicht in der Gebrauchsabgabe. Im Übrigen glaube ich, dass das in ein Gebrauchsabgabengesetz auch vom legistischen Aufbau her nicht geht. Wenn ich nach einem Bundesgesetz der Straßenverkehrsordnung einen positiven Bescheid habe, dann kann man nicht hergehen bei einer Gebrauchsabgabe, wo es um Sondernutzungsverträge von öffentlichem Raum geht, die legistisch wieder eine ganz andere Form haben, da gibt es Findige, die jetzt schon nicken – ich bin ja keine Juristin, nur ich habe mich mit dem Thema schon vor zehn Jahren mehr beschäftigt als andere – dann muss ich das in einem auch ziemlich hochwertigen Gesetz – und das sind Bebauungsbestimmungen in einer Gemeinde – dingfest machen, weil sonst, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, haben wir Willkür in den Gemeinden. Wir machen schlechte Gesetze, wenn es so ist. Der Christoph in Pfaffstätten will keine Plakatständer, die Karin sagt: „Na bitte, wir wollen jeden Tag 100 Plakatständer sehen, weil das ist so toll.“ Das ist Willkür – und zwar für all unsere Vereine, für alle Werbetreibenden. Das ist Willkür. Wenn das Gesetz heute beschlossen wird, dann hat die ÖVP wieder ein Willkürgesetz gemacht und das halte ich einfach für keine gute Legistik. Warum stehe ich hier und sage: „Ich kenne mich mit dem aus“, weil die Stadtgemeinde Baden vor mehr als zehn Jahren ein echtes Problem mit der Finanz bekommen hat, weil die sich bei einer Prüfung angeschaut haben, wie sehr wir Gebühren abführen und wie sehr wir die nicht abführen und ob wir auch alle Landes-, Gemeinde- und Bundesgebühren in dem Fall abführen. Da wir selber eine Sicherheitswache haben, können wir halt die StVO-Geschichte auch im Haus machen. So, puh. Puh, da haben wir gesagt: „Gut, wie lösen wir das?“ Daher biete ich den Gemeindevertretern auch eine kreative Lösung an. Man kann es steuern, indem man z. B. eine Plakatständerförderrichtlinie macht. Wir haben es in Baden so gelöst: Da ist ein Verein, der in Baden tätig ist oder wenn es von öffentlichem Interesse ist oder jedenfalls ein Verein ist, meldet er 20 Flächen an, sagt auch selber, wo die sind. Man sagt dann: „Das geht nach StVO“ oder „geht nicht“ und indirekt quasi bekommt er die Förderung für die abzuführenden Gebühren. Das wäre z. B. eine Lösung und man ist nicht in der Willkür. Ich hätte ganz gern, dass sich das Gemeindevertreterverbände vielleicht genauer anschauen. Warum mir das jetzt so wichtig wäre, dass der Kollege Ebner hier im Landtag gerade anwesend wäre? Weil ich hätte jetzt gerne gewusst, wie das mit den Plakaten, die die ÖVP derzeit im ganzen Land stehen hat, außerhalb der Wahlzeiten ist? Hat jeder Bürgermeister von der ÖVP auf den Flächen, die öffentlicher Grund sind, jetzt die StVO-Bewilligung eingeholt? Hat er die Gebrauchsabgaben bezahlt? Das täte mich jetzt schon interessieren, liebe ÖVP. Und ihr steht nicht nur bei einem, der beim Bauernbund, sondern ihr steht auch – was ich gesehen habe und da bin ich mir ziemlich sicher – sehr oft auf öffentlichem Grund in Gemeinden. Ob die ÖVP das jetzt alles abgeführt hat? Ich glaube nicht. (Abg. Mag. Scheele: Ich glaube schon.) Die Karin ist eine sehr, sehr liebe und glaubt immer an das Gute. Ist vielleicht nicht immer gescheit, Karin. Ich glaube, er hat es nicht abgeführt. Insofern frage ich heute hier öffentlich, ob Bernhard Ebner uns bitte nächste Woche seine Abrechnung, wie viele Gebühren die ÖVP Niederösterreich für ihre Kampagne „Kinderösterreich“ bezahlt und abgeführt hat nach StVO und nach Gebrauchsabgaben in den Gemeinden? Das finde ich, wäre jetzt irgendwie sehr spannend. Und weil es, glaube ich, jetzt einige gibt, die hier im Haus ein bisschen nachdenken, bringe ich den Geschäftsordnungsantrag ein und ersuche, dieses Geschäftsstück an den jeweiligen Ausschuss zurückzuweisen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Dieter Dorner, FPÖ. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ich glaube, das muss man abstimmen einen Geschäftsordnungsantrag ohne Debatte. Ich glaube nur.) Ja, nach Ende der Debatte, ohne weitere Debatte darüber.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bin bass erstaunt. Ich muss beiden meinen Vorrednern recht geben. Das passiert mir, nachdem ich meistens nach diesen zwei Fraktionen spreche, sehr selten. Der große Unterschied in Zukunft, wenn dieses Gesetz Gesetz werden soll, das Gebrauchsabgabengesetz ... wenn ich jetzt eine Bewilligung habe nach der StVO, dann habe ich das der Gemeinde anzuzeigen und das war es. Was die Gesetzesänderung will ist, dass es nicht anzeige- sondern noch einmal bewilligungspflichtig bei der Gemeinde ist. Das heißt, der Bürger hat noch einen Schritt mehr zu machen. Da frage ich mich schon, wie bereits im Ausschuss: Was ist der Anlass für diese Gesetzgebung? Ich verstehe es nicht. Ich sehe auch keine Verbesserung für das Leben der niederösterreichischen Bürger für die wir ja Gesetze machen sollen. Wenn ich als Gewerbetreibender irgendwo plakatieren will oder irgendetwas auf öffentlichem Grund aufstellen will, warum ich da eine zusätzliche Genehmigung auch noch brauche? Außer – und es gibt dann schon einen Grund, warum ich verstehe, dass man das Gesetz so gestalten will – es gibt die Möglichkeit der Gemeinde, sprich den Bürgermeister, der die Gemeinde vertritt, Willkürakte zu setzen, weil der eine Frisör ist ein braver ÖVPler, der darf seine Plakate irgendwo aufstellen, seine Werbeständer, und der andere ist vielleicht ein böser FPÖler und der darf es dann nicht und ich muss das als jemand, der darum ansucht, akzeptieren, was die Gemeinde entscheidet. Also ich sehe keine Verbesserung in diesem Gesetz und wir werden dieses Gesetz daher ablehnen. (Beifall bei der FPÖ und Abg. Ing. Huber.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Alfredo Rosenmaier, SPÖ.
Abg. Rosenmaier(SPÖ): Der Herr Präsident schaut immer so todernst. Um die Zeit tut man das doch gar nicht. Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich schon relativ viel über so wenig gesagt worden. Ich gehe davon aus, dass es ein Bürgermeistergesetz ist. Ein Gesetz für die mächtigen Bürgermeister, die uns jetzt völlig allmächtig machen. Wenn ich auf meine Gemeinde denke mit 85 % Wahlzustimmung ... wenn meine Bürgerinnen und Bürger spazieren gehen, glaube ich, werden sie ein schwarzes Taferl gar nicht sehen wollen – könnten wir auch daraus herausinterpretieren: „... bei örtlichem Gemeinschaftsleben störende Missstände herbeiführt.“ Also dieser Interpretationsspielraum ist ja da sehr groß. Ich glaube aber, ich verstehe schon, um was es geht. In allem Ernste: Es sind ja oft wirklich Dinge, die an uns vorübergehen, die wir dann sehen, die unter Umständen wo aufgestellt sind, wo sie wirklich verkehrstechnisch nicht in Ordnung sind, wo sie wirklich störend sind. Ich glaube, da macht es auch einen Sinn, dass die Gemeinde – sprich der Bürgermeister – dann ein sogenanntes „Machtwort“ spricht und diese Beschilderungen, diese unnötigen oft, und Aufstellen der A-Ständer, etc., was auch immer, dann dementsprechend vorsichtig entfernen lässt, dass man sie – wie es bei uns in den Gemeinden ist – unbeschädigt in den Bauhöfen wieder abholen kann. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt der Abgeordnete Josef Balber, ÖVP.
Abg. Balber(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Diese Gesetzesänderung ist ganz einfach notwendig geworden, weil wirklich ein Wildwuchs entsteht. Ich weiß, die Nebenflächen in den Gemeinden gehören der Gemeinde und in Wirklichkeit sind die Bundes- und Landesstraßen im Eigentum des Landes. Aber alle Nebenflächen – das beginnt bei der Bordsteinkannte – gehören den Gemeinden und das betrifft auch die Gehsteige oder die Radwege. Wenn hier die A-Ständer, die in Wirklichkeit auch ... wo ein Wildwuchs geworden ist, dass man die natürlich dementsprechend auch genehmigen kann oder genehmigen soll, weil nicht nur die Verkehrsbehinderung hier manchmal ins Treffen führt, sondern auch die Behinderung beim Rasenmähen und wo dann auch zusätzliche Arbeit notwendig ist. Aber nicht nur das zählt hier dazu, sondern auch bei den Gewerbeverhandlungen durch die Verwaltungsbehörden ... wenn hier das ausgelagert wurde von den Gemeinden in die Bezirksverwaltungsbehörde, ist natürlich dann das Problem, dass hier die Gemeinde in der Regel nicht dabei ist und keine Einspruchsmöglichkeit mehr hat. Das soll auch hier in diesem Gesetz geregelt werden. Was für mich auch noch zählt in den Gebühren ... man kann natürlich alles mit Gebühren regeln, überhaupt keine Frage ... habe aber in kleinen Gemeinden die Vereine, die Plakatständer, A-Ständer, aufstellen ... können nicht wir diese Summe verlangen. Das würde unsere Vereine sehr intensiv belasten. Außerdem ist die Jahresgebühr, glaube ich, maximal 25 Euro für so kleinflächige Werbeflächen. Aber nicht einmal die werden wir einfordern, sondern bei uns ist es wichtig, dass es eher ein Miteinander gibt mit den Vereinen und wenn der Bürgermeister hier mit den Vereinsobleuten oder mit den Plakat- oder A-Ständer-Aufstellern spricht, dass die hier ordnungsgemäß positioniert werden ... und dadurch ist das die Möglichkeit, dass man hier eine Untersagungsmöglichkeit einräumt. Man sagt ganz einfach: „Leute, so geht das nicht,“(Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) und dadurch werden wir diese Gesetzesänderung durchführen. Es ist auch so: Die Wahlwerbung ist ausgenommen – sechs Wochen vor dem Wahltag bis zwei Wochen nach dem Wahltag. (Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) Ich bitte um Zustimmung bei dieser Änderung. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Moser: Die Frau Abgeordnete Helga Krismer-Huber hat einen geschäftsordnungsmäßigen Antrag eingebracht auf Zurückverweisung dieses Geschäftsstückes in den Ausschuss. (Abg. Mag. Schneeberger: Selbstverständlich werden wir das nicht machen.) Laut Geschäftsordnung ist damit nach der erfolgten Debatte jener Leute, die schon zu Wort gemeldet sind, abzustimmen. Ich darf daher diesen Antrag um Zurückverweisung in den Ausschuss abstimmen lassen. Wer dafür stimmen möchte, möge sich vom Platz erheben. (Nach Abstimmung:) Das ist mit den GRÜNEN, den Freiheitlichen und den NEOS und dem fraktionslosen Abgeordneten nicht die Mehrheit und daher abgelehnt. (Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) Es erfolgt daher keine Zurückverweisung in den Ausschuss. Ich darf daher fragen – nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt – ob der Berichterstatter ein Schlusswort hat? Der Berichterstatter wünscht dieses Schlusswort.
Berichterstatter Abg. Kainz(ÖVP): Der Herr Berichterstatter wünscht dieses Schlusswort, weil ich schon eines noch klarstellen möchte: Es war jetzt sehr stark von Plakatständern die Rede. Ja, stimmt. Aber es geht auch um kraftschlüssig verbundene Einrichtungen und andere Werbezwecke. Plakatständer ist ein Beispiel, aber es gibt auch andere Werbemöglichkeiten und um die geht es in Wahrheit. Die sind zwar laut der StVO genehmigt, aber sie sind aus Ortsbildgründen oder was auch immer nicht zu genehmigen. Ich glaube schon, dass die Bürgermeister und die Gemeindeverantwortlichen diese Gestaltungsmöglichkeit wahrnehmen sollten. (Beifall bei der ÖVP. – Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.