Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2349/A-1/167-2022 – NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich schau jetzt in die Runde, wie viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen hier im Saal sind, weil das ja eine ... Gemeinderätinnen sind mehr da ... vor allem fehlt mir leider der Landesgeschäftsführer der ÖVP, dem hätte ich jetzt gerne ein paar Fragen gestellt ... aber kann man ja trotzdem dann noch machen. Die Änderung des NÖ Gebrauchsabgabengesetzes ist ein – für mich – ziemlich dubioses, wenn ich ganz ehrlich bin. Ich muss jetzt überlegen, wie ich beginne ... Der Kollege und Berichterstatter hat jetzt von Plakatständern in den Gemeinden gesprochen, die überhandnehmen würden. Für mein Dafürhalten kann sehr wenig überhandnehmen bei Plakatständern in Gemeinden, wenn sie ordnungsgemäß vergebührt werden. Für jeden Plakatständer ist de facto eine StVO-Gebühr zu zahlen. Die hat mindestens 70 Euro zu betragen und für jede Fläche 27,73 höchstens nach Gebrauchsabgabengesetztarif bzw. Tarifverordnung in Niederösterreich. Das heißt, so eine Plakatständerfläche kostet – je nachdem wie es jetzt die StVO auslegt – bei einem Dreieckständer um die 160 Euro, auf jeden Fall 100 Euro. Also wie in einer Gemeinde, wenn ordentlich Plakatständer aufgestellt werden und vergebührt werden, das überhandnehmen kann, weiß ich nicht. Im Sachverhalt wird auf die Bauordnung eingegangen. Wenn es nicht nur um Plakatständer geht, sondern um quasi Bauwerke im Sinne von es ist eine richtige Galerie der Werbeflächen, dann weiß ich auch nicht, warum ich jetzt in das Gesetz der Gebrauchsabgabe eingreifen sollte als NÖ Landtag, denn alle Gemeinden haben die Möglichkeit aufgrund der Raumordnungsgesetze Bebauungspläne zu machen, Schutzzonen zu machen, genau zu definieren, wo das Ortsbild erhalten werden sollte, wo man keine Plakatflächen möchte, wo man viele andere Dinge nicht möchte. Das ist sozusagen jetzt einmal der Punkt, der durchaus wesentlich ist. Wenn man aber dann in das Gebrauchsabgabengesetz hineingeht und sich eben diesen § 2 noch einmal genau durchliest, dann kommt zum Schluss, dass das, was die ÖVP möchte, ohnehin bereits im Gesetz drinnen steht. Es steht bereits jetzt drinnen, dass ich das untersagen kann, im § 2. Und es steht auch im § 2, dass man vorstellig werden muss mit der baubehördlichen und straßenpolizeilichen Bewilligung. Die ist nämlich anzuschließen. Also ich weiß bei Gott nicht, was jetzt der legistische Pallawatsch soll. Wenn wer in einer Gemeinde gewisse Dinge nicht möchte, dann soll er das bitte dort regeln, wo es zu regeln ist und nicht in der Gebrauchsabgabe. Im Übrigen glaube ich, dass das in ein Gebrauchsabgabengesetz auch vom legistischen Aufbau her nicht geht. Wenn ich nach einem Bundesgesetz der Straßenverkehrsordnung einen positiven Bescheid habe, dann kann man nicht hergehen bei einer Gebrauchsabgabe, wo es um Sondernutzungsverträge von öffentlichem Raum geht, die legistisch wieder eine ganz andere Form haben, da gibt es Findige, die jetzt schon nicken – ich bin ja keine Juristin, nur ich habe mich mit dem Thema schon vor zehn Jahren mehr beschäftigt als andere – dann muss ich das in einem auch ziemlich hochwertigen Gesetz – und das sind Bebauungsbestimmungen in einer Gemeinde – dingfest machen, weil sonst, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, haben wir Willkür in den Gemeinden. Wir machen schlechte Gesetze, wenn es so ist. Der Christoph in Pfaffstätten will keine Plakatständer, die Karin sagt: „Na bitte, wir wollen jeden Tag 100 Plakatständer sehen, weil das ist so toll.“ Das ist Willkür – und zwar für all unsere Vereine, für alle Werbetreibenden. Das ist Willkür. Wenn das Gesetz heute beschlossen wird, dann hat die ÖVP wieder ein Willkürgesetz gemacht und das halte ich einfach für keine gute Legistik. Warum stehe ich hier und sage: „Ich kenne mich mit dem aus“, weil die Stadtgemeinde Baden vor mehr als zehn Jahren ein echtes Problem mit der Finanz bekommen hat, weil die sich bei einer Prüfung angeschaut haben, wie sehr wir Gebühren abführen und wie sehr wir die nicht abführen und ob wir auch alle Landes-, Gemeinde- und Bundesgebühren in dem Fall abführen. Da wir selber eine Sicherheitswache haben, können wir halt die StVO-Geschichte auch im Haus machen. So, puh. Puh, da haben wir gesagt: „Gut, wie lösen wir das?“ Daher biete ich den Gemeindevertretern auch eine kreative Lösung an. Man kann es steuern, indem man z. B. eine Plakatständerförderrichtlinie macht. Wir haben es in Baden so gelöst: Da ist ein Verein, der in Baden tätig ist oder wenn es von öffentlichem Interesse ist oder jedenfalls ein Verein ist, meldet er 20 Flächen an, sagt auch selber, wo die sind. Man sagt dann: „Das geht nach StVO“ oder „geht nicht“ und indirekt quasi bekommt er die Förderung für die abzuführenden Gebühren. Das wäre z. B. eine Lösung und man ist nicht in der Willkür. Ich hätte ganz gern, dass sich das Gemeindevertreterverbände vielleicht genauer anschauen. Warum mir das jetzt so wichtig wäre, dass der Kollege Ebner hier im Landtag gerade anwesend wäre? Weil ich hätte jetzt gerne gewusst, wie das mit den Plakaten, die die ÖVP derzeit im ganzen Land stehen hat, außerhalb der Wahlzeiten ist? Hat jeder Bürgermeister von der ÖVP auf den Flächen, die öffentlicher Grund sind, jetzt die StVO-Bewilligung eingeholt? Hat er die Gebrauchsabgaben bezahlt? Das täte mich jetzt schon interessieren, liebe ÖVP. Und ihr steht nicht nur bei einem, der beim Bauernbund, sondern ihr steht auch – was ich gesehen habe und da bin ich mir ziemlich sicher – sehr oft auf öffentlichem Grund in Gemeinden. Ob die ÖVP das jetzt alles abgeführt hat? Ich glaube nicht. (Abg. Mag. Scheele: Ich glaube schon.) Die Karin ist eine sehr, sehr liebe und glaubt immer an das Gute. Ist vielleicht nicht immer gescheit, Karin. Ich glaube, er hat es nicht abgeführt. Insofern frage ich heute hier öffentlich, ob Bernhard Ebner uns bitte nächste Woche seine Abrechnung, wie viele Gebühren die ÖVP Niederösterreich für ihre Kampagne „Kinderösterreich“ bezahlt und abgeführt hat nach StVO und nach Gebrauchsabgaben in den Gemeinden? Das finde ich, wäre jetzt irgendwie sehr spannend. Und weil es, glaube ich, jetzt einige gibt, die hier im Haus ein bisschen nachdenken, bringe ich den Geschäftsordnungsantrag ein und ersuche, dieses Geschäftsstück an den jeweiligen Ausschuss zurückzuweisen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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