Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2349/A-1/167-2022 – NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Balber(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Diese Gesetzesänderung ist ganz einfach notwendig geworden, weil wirklich ein Wildwuchs entsteht. Ich weiß, die Nebenflächen in den Gemeinden gehören der Gemeinde und in Wirklichkeit sind die Bundes- und Landesstraßen im Eigentum des Landes. Aber alle Nebenflächen – das beginnt bei der Bordsteinkannte – gehören den Gemeinden und das betrifft auch die Gehsteige oder die Radwege. Wenn hier die A-Ständer, die in Wirklichkeit auch ... wo ein Wildwuchs geworden ist, dass man die natürlich dementsprechend auch genehmigen kann oder genehmigen soll, weil nicht nur die Verkehrsbehinderung hier manchmal ins Treffen führt, sondern auch die Behinderung beim Rasenmähen und wo dann auch zusätzliche Arbeit notwendig ist. Aber nicht nur das zählt hier dazu, sondern auch bei den Gewerbeverhandlungen durch die Verwaltungsbehörden ... wenn hier das ausgelagert wurde von den Gemeinden in die Bezirksverwaltungsbehörde, ist natürlich dann das Problem, dass hier die Gemeinde in der Regel nicht dabei ist und keine Einspruchsmöglichkeit mehr hat. Das soll auch hier in diesem Gesetz geregelt werden. Was für mich auch noch zählt in den Gebühren ... man kann natürlich alles mit Gebühren regeln, überhaupt keine Frage ... habe aber in kleinen Gemeinden die Vereine, die Plakatständer, A-Ständer, aufstellen ... können nicht wir diese Summe verlangen. Das würde unsere Vereine sehr intensiv belasten. Außerdem ist die Jahresgebühr, glaube ich, maximal 25 Euro für so kleinflächige Werbeflächen. Aber nicht einmal die werden wir einfordern, sondern bei uns ist es wichtig, dass es eher ein Miteinander gibt mit den Vereinen und wenn der Bürgermeister hier mit den Vereinsobleuten oder mit den Plakat- oder A-Ständer-Aufstellern spricht, dass die hier ordnungsgemäß positioniert werden ... und dadurch ist das die Möglichkeit, dass man hier eine Untersagungsmöglichkeit einräumt. Man sagt ganz einfach: „Leute, so geht das nicht,“(Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) und dadurch werden wir diese Gesetzesänderung durchführen. Es ist auch so: Die Wahlwerbung ist ausgenommen – sechs Wochen vor dem Wahltag bis zwei Wochen nach dem Wahltag. (Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) Ich bitte um Zustimmung bei dieser Änderung. (Beifall bei der ÖVP.)
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