Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2248/A-1/157-2022 – NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz, NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Zusatzantrag
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Martin Huber (fraktionslos) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag und Abänderungsantrag
- Anton Kasser (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung Abg. Ing. Huber
Resolutionsantrag Abg. Dorner betreffend Sofortige Abschaffung der Seuchenvorsorgeabgabe abgelehnt: Zustimmung FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE
Resolutionsantrag Abg. Mag. Suchan-Mayr betreffend Auf Bevölkerung und Unternehmen schauen - Aussetzen der CO2 Steuer bis sich das Preisniveau stabilisiert hat! angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, Ablehnung FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-2248 Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hinterholzer u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, das NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz und das NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 geändert werden und die Ltg.-2248, Antrag gemäß § 34 LGO 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u.a. betreffend Änderung des NÖ Strompreisrabattgesetzes. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Dann ersuche ich Herrn Abgeordneten Balber die Verhandlungen zu den genannten Verhandlungsgegenständen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Balber(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich berichte zum Antrag Ltg.-2248, Antrag betreffend Änderung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes und des NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes und des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973. Die genannten Landesgesetze sehen allesamt eine automatische Valorisierung der Tarife vor, welche aufgrund der Entwicklung des VPI nunmehr zu erhöhen und von der Landesregierung im Landesgesetzblatt kundzumachen wäre. Aufgrund der anhaltenden starken VPI-Entwicklung sollen zur Hintanhaltung einer Tariferhöhung die Basismonate bzw. die Ausgangsbasis zur nächsten Valorisierung geändert werden. Ich stelle daher den Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hinterholzer u.a. (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, das NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz und das NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Diskussion und Abstimmung und ich stelle gemäß § 34 einen Antrag zur Änderung des NÖ Strompreisrabattgesetzes. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten. Der Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 der LGO 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Hinterholzer, Mag. Hackl, Kasser, Moser und Schuster betreffend Änderung des NÖ Strompreisrabattgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Strompreisrabattgesetzes (NÖ SPRG) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich bitte auch hier um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber, NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Wir NEOS waren beim NÖ Strompreisrabatt von vornherein ein wenig skeptisch. Nicht, weil wir ihn grundsätzlich schlecht gefunden haben, sondern weil damals bereits im Raum gestanden ist, dass von Bundesseite auch etwas kommen würde. Das ist jetzt auch passiert. Fairerweise muss man sagen: Das niederösterreichische Modell ist besser als das gesamtösterreichische, weil da war auch eine Sparkomponente oder ein Sparanreiz dabei irgendwie. Aber es ist natürlich das eingetreten, was wir befürchtet haben. Jetzt haben wir das niederösterreichische und das bundesweite Stromdeckelmodell und beide zusammen geben das schlechteste Bild ab, was verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld betrifft. Für alle, die sich mit dem Fluss der Steuermittel in Niederösterreich nicht so gerne befassen: Über 91 % der im Abschnitt 92 – das sind die öffentlichen Abgaben im Budget – verbuchten Einnahmen des Landes kommen aus den sogenannten „Bundesanteilen“ und die bestehen wiederum vornehmlich aus Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Das sind die größten Bringer in der österreichischen Steuerlandschaft. Wenn also jetzt die Landesregierung großzügig in den Topf greift und eine niederösterreichische Lösung präsentiert, wird nicht mit dem Geld gewirtschaftet, das in Niederösterreich auf den fruchtbaren Feldern wächst, sondern mit den Steuern, die jede Österreicherin und jeder Österreicher jeden Monatsletzten und bei jedem Einkauf zahlt – und zwar weitgehend unbemerkt, weil die Steuer ja gleich vom Lohn abgezogen wird oder beim Einkauf im Konsumentenpreis schon beinhaltet ist. Und dann statt hier angesichts der bundesweiten Lösung die Notbremse zu ziehen, wird noch einmal nachgelegt. Eh „wuascht“, Hauptsache Sie können vor den Wahlen noch irgendetwas aus dem Hut ziehen und der Anreiz Strom zu sparen, geht damit vollkommen den Bach runter. Aber genauer betrachtet ist es noch schlimmer: Da Sie durch mangelnde Ausgabendisziplin in den letzten Jahren gepaart mit fehlendem Gestaltungswillen in dem Land immer Defizite erzielt haben, reichen die Steuereinnahmen des Bundes regelmäßig nicht aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Was bedeutet das für diese Maßnahme? Sie wird auch wiederum mit zusätzlichen Schulden finanziert. Und wer wird diese Schulden bedienen? Genau: Unter anderem die Babys, die in den letzten Wochen neu geboren wurden, deren Eltern jetzt vermeintlich profitieren. Das ist der Generationenvertrag und Generationengerechtigkeit neu interpretiert. Natürlich fehlt auf diesem Antrag jeder Hinweis auf die Finanzierung ... ist aber nur konsequent, weil es steht ja auch nicht drin, mit welchen Kosten gerechnet wird. Ich hätte da ein paar Vorschläge zur Gegenfinanzierung: Kürzung der Subvention für die Landwirtschaftskammer, Parteienförderung einfrieren oder kürzen, allgemeine Verwaltung reduzieren, Druckwerke ungedruckt lassen. Um es Ihnen leichter zu machen, habe ich einen Resolutionsantrag mitgebracht und ich kann auch gleich sagen, dass der sachliche Zusammenhang von diesem Resolutionsantrag zum Tagesordnungspunkt aus dem Versäumnis der Antragsteller ergibt, die Finanzierung der Maßnahmen darzustellen. Sie können vielleicht den Inhalt meines Resolutionsantrags schon erahnen. Ich kenne schon das Abstimmungsergebnis. Aber da darf ich Ihnen noch etwas sagen: Unlängst hat die Landeshauptfrau in der Presse bekümmert den Vertrauensverlust in die niederösterreichische Politik und die Politik im Allgemeinen beklagt. Und wenn sie das tut, dann kommt mir das so vor, wie wenn jemand Anfang Juli am Samstag mit dem Samstag auf Urlaub fährt und sich über den Stau auf der Tauernautobahn wundert. Oder wenn der Gartenbesitzer, der gerade den Bock zum Gärtner gemacht hat, erstaunt ist, dass sein Garten zur „Gstettn“ geworden ist. Meine Damen und Herren, wer jahrzehntelang in diesem Land den Ton angegeben hat und auch nicht müde wird, das bei jeder Gelegenheit zu betonen – zuletzt etwa bei der Matinee in Wien – der muss sich schon die Frage gefallen lassen, was er denn falsch gemacht hat, wenn das Vertrauen in diese, seine Politik nahe dem Nullpunkt ist. Vielleicht liegt es an der Glaubwürdigkeit, die einfach leidet, wenn sie das Wort „Miteinander“ bis zum – ich sage es jetzt – Erbrechen wiederholen, dabei aber nur Ihr ganz besonderes „Miteinander“ in der ÖVP meinen? Der ÖAAB mit der Landesregierung, der Bauernbund mit der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftsbund, sofern er überhaupt wahrnehmbar ist, mit der Wirtschaftskammer und alle mit Raiffeisen. Vielleicht liegt es an dem, was in Niederösterreich alles an zwei Stimmen scheitert? Wir führen da eine Liste, die ist ziemlich lang und ich kann Ihnen ein paar Punkte daraus zitieren, was in Niederösterreich alles an zwei Stimmen scheitert – Sie wissen, welche zwei Stimmen gemeint sind: Breitbandoffensive in Niederösterreich, Ausweitung der Prüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofes – haben wir 2018 eingebracht, öffentliche Hearing für Kandidatinnen, um das Amt des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtshofes, Abschaffung von nichtamtlichen Stimmzetteln, übersichtliche Darstellung des NÖ Gemeindeförderungsberichts, kein Kind zurücklassen – Summer School für niederösterreichische Schülerinnen, Resolutionsantrag Pflegegesamtkonzept, Verankerung der niederösterreichischen Schülerparlamente, strukturierter Austausch mit dem Landtag, usw., usw. Sie sehen, das alles scheitert an zwei Stimmen und das hat vielleicht auch etwas mit dem Vertrauensverlust zu tun. Vielleicht liegt es auch an der gelebten Freunderlwirtschaft und dem mutmaßlichen Fördermissbrauch, der bei Ihnen ständig aufpoppt, an der Missachtung von Wahlkampfkostenobergrenzen, die wir wahrscheinlich auch bald wieder sehen werden? Vielleicht liegt es auch an der tollen Performance Ihres jugendlichen Bundeskanzlers, dem alle zu Füßen gelegen sind und von dem Sie jetzt nichts mehr wissen wollen? Aber Sie können das alles selbst beurteilen oder auf Steuerzahlerkosten wieder eine Umfrage machen lassen – das echte Umfrageergebnis kommt dann am Wahltag: zuerst in Tirol, bald in Niederösterreich und dann werden Sie merken, dass das Jammern zu spät kommt. Ich komme jetzt zu meinem Resolutionsantrag. Sie haben es erraten: Es geht ums Einfrieren der Parteiförderung. Ich spare mir die Begründung. Die haben Sie schon öfter gehört. Der Antrag lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die automatische Valorisierung der Parteien- und Klubförderung in Niederösterreich wird ab (inklusive) dem Jahr 2023 ausgesetzt.
Dazu werden nachstehende Passagen wie folgt geändert:
- § 6 NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012:
Die bisherige Formulierung wird gestrichen, § 6 NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012 (NEU) lautet:
"Die den politischen Parteien auf Grund dieses Gesetzes zukommenden Förderungen erhöhen beziehungsweise verringern sich auf Grundlage des jährlich zu fassenden Beschlusses des Niederösterreichischen Landtages".
Sinngemäß § 4 des Gesetzes über die Förderung der Tätigkeit der Landtagsklubs:
Der § 4 des Gesetzes über die Förderung der Tätigkeit der Landtagsklubs (NEU) lautet:
"Die den Landtagsklubs auf Grund dieses Gesetzes zukommenden Förderungen erhöhen beziehungsweise verringern sich auf Grundlage des jährlich zu fassenden Beschlusses des Niederösterreichischen Landtages".
Ich bitte Sie, diesem Resolutionsantrag zuzustimmen. Er wird das Vertrauen in die Politik zumindest zum Teil wieder herstellen. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Silvia Moser, GRÜNE.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorab das Thema der Teuerung ist mir ehrlich gesagt zu ernst, als da mit zynischen Argumentationen daherzukommen und auch zu ernst, um Äpfel mit Birnen zu vergleichen, z. B. die Parteienförderung mit dem Strompreisrabatt. Wir haben dem Strompreisrabattgesetz zugestimmt in der Sommersitzung. Wir sehen dieses Modell grundsätzlich positiv. Wir sehen auch die Ausweitung grundsätzlich positiv. Ich habe nur eine wesentliche Frage, und da erwarte ich mir von den Kolleginnen der ÖVP eine Antwort: Es geht hier um eine Kann-Bestimmung. „In berücksichtigungswürdigen Fällen und zur Vermeidung besondere Härtefälle „kann“ natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich von der NÖ Landesregierung unter Berücksichtigung der Ziele dieses Gesetzes Strompreisrabatt gewährt werden. In besonderen Ausnahmefällen „können“ zur Berechnung der Haushaltsgröße weitere Personen hinzugerechnet werden.“ Ich möchte bitte eine Erklärung. Was heißt das? Wer entscheidet dann, ob die Personen das kriegen oder nicht? Ich möchte nicht, dass das der Bürgermeister entscheidet oder ein Landesbeamter oder –beamtin. Ich möchte hier Klarheit und da komme ich jetzt zum Antrag, den die SPÖ vorgelegt hat. Hier ist diese Klarheit gegeben. Hier wird der Kreis der Anspruchsberechtigten ganz klar erweitert und diese Personengruppen, um die es hier geht, die Neugeborenen oder die nach dem Stichtag Geborenen oder Zugezogenen einfach in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen. Daher werden wir dem SPÖ-Antrag zustimmen. Ich hoffe, dass dieser auch beschlossen wird und der ursprüngliche Antrag mit den Kann-Bestimmungen dadurch ersetzt wird. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Dieter Dorner von der FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir werden sowohl den Antrag zum Seuchenvorsorgeabgabegesetz als auch den Abänderungsantrag zum Strompreisrabattgesetz unterstützen. Warum das Strompreisrabattgesetz? Weil wir mit dieser Änderung des Gesetzes den Kreis der Bezugsberechtigten erweitern. Allerdings – wie bereits in der vorigen Debatte mehrfach erwähnt – das ist nur eine Bekämpfung der Symptome. Das ist keine Bekämpfung der Ursache. Es erhöht auch den Förderwirrwarr, der derzeit in Österreich herrscht. Zum Seuchenvorsorgeabgabegesetz: Wir werden die Nichtanpassung an den Verbraucherpreisindex natürlich unterstützen, wollen aber – wie in der Vergangenheit – unsere Meinung zu diesem Gesetz kundtun. Wie in der Vergangenheit sind wir der Meinung, dass das Verhältnis von Verwaltungsaufwand und Einnahmen aus diesem Seuchenvorsorgeabgabegesetz nicht im Einklang stehen und daher im Sinne der Bevölkerung gerade in Zeiten der derzeitigen massiven Teuerung sind wir der Meinung, dass dieses Gesetz ersatzlos gestrichen werden soll. Ich darf daher folgenden Antrag stellen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zur sofortigen Abschaffung der Seuchenvorsorgeabgabe zur Entlastung der Niederösterreicher unverzüglich in die Wege zu leiten.“
(Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Huber, fraktionslos.
Abg. Ing. Huber: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Landtages! Das Seuchenvorsorgeabgabegesetz wird hier seit Jahren diskutiert und wenn ich mir jetzt die Begründung und dann wahrscheinlich vorstelle, was uns der Herr Abgeordnete Kasser dann erzählt, werden wir wahrscheinlich „Danke“ sagen müssen, dass Sie dieses Unrechtsgesetz, diese Abzocke diesmal nicht erhöhen, sondern nur aussetzen. Aber trotzdem: Dieses Gesetz ist reinste Abzocke und muss abgeschafft werden. Vielleicht ein kurzer Rückblick: Es wurde dazumal – 2003 – wurde ja beschlossen, dass man das Abfallwirtschaftsgesetz von der Zweckbindung abgekoppelt hat und dann in einer der folgenden Sitzungen – 2005 – wurde ja diese Seuchenvorsorge beschlossen. Um vielleicht darauf zurückzukommen wieso? Damals gab es schon ein Riesenloch im Landesbudget. Sie erinnern sich sicher noch an den Schuldenlandesrat Sobotka, der damals die Wohnbaumilliarden verzockt hat, der es geschafft hat, aus Aushaftungen von 8,3 Milliarden 3,4 Milliarden zu machen und damit dem Land einen enormen finanziellen Schaden zugefügt hat. Dieses Geld ist natürlich abgegangen und damit hat man – kreativ, wie die ÖVP Niederösterreich ist – verschiedenste Gesetze, um Abgaben vorzuschreiben und die unsinnigste davon ist die Seuchenvorsorgeabgabe. Seither wird diese Abgabe eingehoben und ich sehe es nicht ein, wo hunderttausende Bürger heuer nicht wissen, wie sie ihre Heizkosten bedienen, wie sie ihre Energiekosten bedienen, wie sie ein bisschen Weihnachten für ihre Kinder ermöglichen, dass man hier noch immer nicht bereit ist, dieses Gesetz endlich abzuschaffen, denn es ist eine reine Abzocke. Ich habe vor Jahren hier den Bürgern versprochen, ich werde dafür kämpfen, dass dieses Gesetz abgeschafft wird und ich werde nicht aufhören damit, diese Abschaffung zu fordern. Ich freue mich, dass einer meiner Nachfolger diesen Antrag eingebracht hat, mir ein bisschen zuvorgekommen ist, aber ich freue mich, dass die Resolution beibehalten wird und die Freiheitliche Partei weiterhin auf der Seite der Bürger steht und dieses Unrechtsgesetz bekämpft. Meine Stimme habt ihr. (Beifall bei Abg. Dorner.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr von der SPÖ.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Änderung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabengesetz und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz und Gebrauchsabgabengesetz könnten wir wiederum eine grundsätzliche Debatte über die Teuerung führen. In der aktuellen Situation, wo die Menschen von so vielfältigen Preiserhöhungen betroffen sind, sollten wir gerade bei jenen Beiträgen, die das Land unmittelbar steuern kann, eingreifen. Hier sollten wir auch in anderen Bereichen unterstützen und finanziell entlasten wie beispielsweise den Kindergartenbeitrag am Nachmittag gänzlich erlassen. Die SPÖ ist immer auf der Seite der Menschen und für Entlastungen, gerade in der aktuellen Situation. Daher bringe ich hier noch einen Resolutionsantrag zur Aussetzung der CO2-Steuer ein – und zwar den Resolutionsantrag meiner Person zum Antrag der Abgeordneten Hinterholzer, Moser, DI Dinhobl u.a. betreffend auf Bevölkerung und Unternehmen schauen – Aussetzen der CO2-Steuer bis sich das Preisniveau stabilisiert hat! Im August 2022 ist die Inflationsrate auf 9,3 Prozent gestiegen. Verbraucherpreise im August haben die höchste Teuerungsrate seit 47 Jahren. Im Jahresvergleich Juli 22 zu 21 stieg der Energiepreisindex um 48,8 %. Preistreiber sind hier vor allem Erdgas, Heizöl, Diesel mit Prozentsätzen über 100 % zum Teil. Auch Gas, Heizöl sind von der neuen Steuer betroffen, sodass auch das Heizen für viele Haushalte in Österreich und auch in Niederösterreich teurer wird. Durch die ohnehin schon immens gestiegenen Energiepreise und auch durch die nur eingeschränkte Möglichkeit der Umstellung auf alternative Heizsysteme, stellt die neue Steuer eine Mehrfachbelastung gerade auch für die Familien dar. Bereits aus diesem Grund wäre es verantwortungslos, die Österreicher und Österreicherinnen mit der Einführung der CO2-Steuer bereits im Oktober weiter zu belasten. Das wird sich auch auf die Spritpreise an den Zapfsäulen und bei den Heizkosten niederschlagen und entsprechende Preiserhöhungen bringen. Auch die Lage in der Wirtschaft spitzt sich immer weiter zu. Gerade Klein- und Kleinstunternehmen können sich die hohen Preise und angestiegenen Kosten auch nicht mehr leisten. Unternehmen müssen auch steigende Preise an die Kunden weitergeben. Aber nicht alle können sie weitergeben. Manche sind auch an fixe Jahresverträge gebunden und werden von großen Auftraggebern unter Druck gesetzt. Die Bundesregierungsfraktionen haben im Sommer schon einmal erkennen müssen, dass es aufgrund der steigenden Energiepreise geboten ist, die Steuer zumindest zu verschieben. Die Energiepreissituation und die sozial- und standortpolitischen Herausforderungen bestehen immer noch, sogar schlimmer noch, sie sind durch das beharrliche Nichthandeln der Bundesregierung nicht besser geworden. Alle beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung wirken nicht auf die Preise, sondern sollen allenfalls das verfügbare Einkommen durch Einmalzahlungen punktuell erhöhen. Das wirkt aber nicht auf Dauer. Keine einzige Maßnahme der ÖVP/GRÜNEN hat zu einer Preissenkung geführt. Im Gegenteil: Das Festhalten an der Einführung der CO2-Steuer wird die Energiepreise für die Konsumenten und Konsumentinnen neuerlich in lichte Höhen anheben. Der Finanzminister ist hier gefordert entsprechende Gegenfinanzierungsmaßnahmen zu entwickeln, beispielsweise die geplante Körperschaftssteuersenkung abzusagen oder die exorbitanten Krisengewinne der Energiekonzerne durch eine längst fällige Übergewinnsteuer abzuschöpfen. Damit kann die CO2-Steuer jedenfalls so lange verschoben werden, bis wieder Normalität am Energiemarkt eingekehrt ist und die Preise massiv gesunken sind. Die CO2-Steuer muss daher mindestens daher mindestens so lange aufgeschoben werden, bis sich das Preisniveau wieder stabilisiert. Bis dahin trägt die CO2-Steuer weniger zur Lenkung des CO2-Ausstoßes als zur Existenzbedrohung tausender österreichischer Haushalte, EPUs und Klein- und Mittelbetriebe bei. Wir fordern daher die Aussetzung der CO2-Steuer bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich das Preisniveau der Energiekosten auf ein volkswirtschaftlich vertretbares Niveau normalisiert hat. Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung, insbesondere an den Finanzminister heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass dem Nationalrat umgehend ein Gesetzespaket vorgelegt wird, mit welchem die Einführung der neuen CO2-Steuer zur Dämpfung der Rekordinflation solange nicht in Kraft gesetzt wird, bis sich die Energiepreise wieder auf ein volkswirtschaftlich vertretbares Niveau normalisiert haben.“
Nun noch ein Wort zur Änderung des NÖ Strompreisrabattes: Hier möchte ich betonen, dass es uns wichtig ist, nicht nur eine Härteklausel einzuführen, sondern konkrete Änderungsmaßnahmen im Gesetz zu verankern, damit wir auch hier nicht in bürokratischen Bergen versinken. Auch hierzu stelle ich noch einen Antrag der Abgeordneten Suchan-Mayr, Hundsmüller, Rosenmaier und Windholz zum Antrag gemäß § 34 der Abgeordneten Mag. Schneeberger u.a. betreffend NÖ Strompreisrabattgesetz, Änderung der Ltg.-2248. Nach der Beschlussfassung ... also eigentlich den Niederösterreicherinnen, die nach dem Stichtag hier ihren Hauptwohnsitz begründet haben, sollte der NÖ Strompreisrabatt zugutekommen, denn in Zeiten der Teuerung ist jede finanzielle Unterstützung des Landes wichtig. Die Stichtagsregelung sollte dementsprechend bei Neubegründungen von Wohnsitzen entfallen. Um Personen, die im Zeitraum 1. Juli 22 (Stichtag für das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes) und dem 30.9.23 in Niederösterreich an einer neuen Adresse einen Hauptwohnsitz begründen (Bezug einer neuen Wohnung oder Einfamilienhauses) oder geboren werden und einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich begründen, nicht von der Inanspruchnahme des NÖ Strompreisrabattes auszuschließen, sollte daher eine Änderung im NÖ Strompreisrabattgesetz erfolgen (liest:)
„Der dem Antrag beiliegende Gesetzesentwurf soll wie folgt abgeändert werden:
1. Die Änderungsanordnung „1.“ lautet wie folgt:
„1. § 2 Abs. 2 lautet:
(2) Förderwerbende Personen können sein:
a. natürliche Personen, die 1. zum Stichtag 1. Juli 2022 einen Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 Meldegesetz in Niederösterreich hatten und zum Zeitpunkt der Antragstellung aus einem Stromlieferungsvertrag am Hauptwohnsitz zahlungspflichtig waren oder bei denen ein Fall des § 3 Abs. 4 vorliegt; oder
b. natürliche Personen, die im Zeitraum 1.7.2022 bis 30.9.2023 in Niederösterreich einen Hauptwohnsitz ebenfalls nach § 1 Abs. 7 Meldegesetz begründen und einen neuen Stromliefervertrag mit einem EVU abschließen, jedoch im Förderzeitraum vor der Wohnsitzbegründung in Niederösterreich noch aus keinem Stromliefervertrag mit einem EVU zahlungspflichtig waren.“
2. Die ursprüngliche Änderungsanordnung „1.“ erhält die neue Bezeichnung „2.“
3. Die Änderungsanordnung „3.“ lautet wie folgt:
„3. Dem § 2 Abs. 5 werden die Abs. 6 und 7 angefügt und lauten:
(6) Personen, die bereits als Förderwerber im Sinne des Abs. 2 oder im Rahmen eines Mehrpersonenhaushaltes (Abs. 5) bei der Berechnung des NÖ Strompreisrabatts berücksichtigt wurden, bleiben bei einer Ermittlung der Höhe des NÖ Strompreisrabatts außer Betracht.
(7) Personen, die im Förderzeitraum geboren werden und einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich begründen, sind bei der Ermittlung der Höhe des NÖ Strompreisrabatts auch nach bereits erfolgter Antragstellung durch Nachmeldung zu berücksichtigen.“
4. Die ursprünglichen Änderungsanordnungen „2.“ und „3.“ erhalten die neuen Bezeichnungen „4.“ und „5.“
Wir bitten, unseren Anträgen auch die Zustimmung zu geben. Danke. (Beifall bei der SPÖ und Präs. Mag. Renner.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt der Abgeordnete Kasser Anton, ÖVP.
Abg. Kasser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Um in diesen – im wahrsten Sinne des Wortes – verrückten Zeiten das Leben leistbar zu machen, hat die Bundesregierung bereits eine Vielzahl von Unterstützungen auf den Weg gebracht. Die Abschaffung der kalten Progression zählt dabei wohl zu den größten und nachhaltigsten Entlastungen in diesem Bereich. Das Land NÖ hat mit dem Strompreisrabatt und den weiteren Entlastungen bis hin zur Schulstarthilfe einen großen, wichtigen Beitrag zu dieser Entlastung geleistet. Als weitere Maßnahme in Zeiten der aktuellen Teuerung soll heute die Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Valorisierung der Seuchenabgabe, der Gebrauchsabgabe und des Gemeinde-Verwaltungsabgabegesetzes beschlossen werden. Die niederösterreichischen Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen in diesem Land, sind von den Abgaben betroffen und deshalb wird es auch eine entsprechende Entlastung bringen. Zum Seuchenabgabegesetz: Ja, die Diskussion kenne ich. Kollege Huber ist da immer wieder drauf und dran und jetzt wird es auch von der FPÖ übernommen, dass das abgeschafft werden soll. Nur vorweg: Wir sollen uns erinnern: Warum gibt es dieses Gesetz und wo wird das Geld verwendet? Gerade in Zeiten der Pandemie waren wir froh drum, dass es diese Abgabe gibt und dass hier Geld vorhanden war und derzeit, wenn Sie genau schauen, werden über das Land die Tierkörperbeseitigungseinrichtungen neu gebaut, neu errichtet. Das kostet viel Geld. Auch dafür wird es verwendet und für vieles andere. Aber ich glaube, das ist heute nicht das Thema. Es geht heute darum, die Valorisierung hintanzustellen. Da ist beim Seuchenabgabegesetz das Basismonat der Jänner 2020 und bei einer Indexerhöhung über 12 % würde es schlagend werden. Wir haben uns vorgenommen, das dahingehend zu verändern, dass das Basismonat von Jänner 20 auf Jänner 23 verschoben wird. Beim Landes-, Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz gilt das ähnlich. Hier wäre eine Erhöhung um rund 9 %, die in Frage kommen würde. Auch hier wird diese nächste Möglichkeit zur Valorisierung auf 2024 zurückverschoben. Beim Gebrauchsabgabegesetz würde uns eine Erhöhung von 19,2 % ins Haus stehen und auch da wird die nächste Erhöhung erst frühestens 2024 möglich sein. Soviel zu diesen Gesetzesanträgen. Ich glaube, da herrscht große Einigkeit. Zum Strompreisrabattgesetz: Ich glaube, das ist ein großer Wurf, der uns da gelungen ist, dem Land NÖ. Der Kollege Hofer-Gruber hat es erwähnt – besser als der Bund – weil Energiesparen auch ein Thema ist und das ist uns auch wichtig gewesen in diesem Gesetz. Wir sehen auch, dass die Bürgerinnen und Bürger es annehmen. Bis zum heutigen Tag gibt es rund 310.000 Anträge, die gestellt wurden und die das in Anspruch nehmen. Wir haben ja noch ein ganzes Jahr Zeit, diese Anträge zu stellen. Also hier ist wirklich Gutes und Großes gelungen. Doch bei genauerer Betrachtung dieses Gesetzes vom 25. Juli, wo wir es gemeinsam beschlossen, haben wir festgestellt, dass es doch noch ein paar Punkte gibt, die hier veränderungswürdig sind. Zum einen für all jene Personen, die einen Hausstand gründen, nach dem 1. Juli – wir reden hier von rund 186.000 Personen – aber es geht ja um Haushalte und wir reden von 80.000 Haushalten. Hier geht es um Zuzug nach Niederösterreich, um Umzug in Niederösterreich und dass auch diese Personen hier zum Zug kommen. Voraussetzung ist, dass drei Monate dieser Hauptwohnsitz auch belassen wird und dass dieser Antrag nicht schon irgendwo anders gestellt wurde. Eine weitere Personengruppe sind die Neugeborenen – durchaus berechtigt. Wir reden hier von rund 15.600 Personen und auch die 24-Stunden-Pflegekräfte. Auch die sollen Berücksichtigung finden. Das sind im Land NÖ zurzeit rund 6.000, die hier dabei sind und auch pflege- und betreuungsintensive Personen, wobei hier die Zahl natürlich nicht abschätzbar ist. Wichtig ist auch, dass es keine Aliquotierung gibt. Also egal, wann dieser Antrag gestellt wird: Wenn die Fördervoraussetzungen gegeben sind, dann wird die gesamte Jahresförderung zur Auszahlung gebracht. Vielleicht zu den Anträgen ein paar Gedanken: Die Seuchenabgabe – ich habe es schon erwähnt – dem werden wir natürlich nicht zustimmen. Auch der Antrag der NEOS, nachdem Parteienfinanzierung heute nicht das Thema ist, werden wir auch nicht zustimmen. (Abg. Mag. Collini: Das ist nie ein Thema. – Heiterkeit bei Abg. Mag. Collini.) Der Antrag § 34, Strompreisrabattgesetz von der SPÖ: Aus meiner Sicht hat der § 34-Antrag alles drinnen, was da in eurem Antrag steht. Wir gehen sogar einen Schritt weiter, dass bei uns, wenn ein Familienmitglied wegzieht, das schon berücksichtigt war und einen neuen Hausstand gründet, es noch einmal beantragt werden kann. Das wäre im SPÖ-Antrag nicht vorgesehen. Also ich glaube, da haben wir durchaus alle Punkte erfüllt und wenn wir § 34 machen, ist auch das erledigt. Dann gibt es noch die CO2-Bepreisung. Ein Thema, das natürlich auch bewegt – keine Frage. Die Begründung darin, sage ich einmal, würde ich nicht in allen Punkten mittragen. Die Überschrift ja. Wir werden diesem Antrag die Zustimmung geben, unter dem Gesichtspunkt, dass es ja im Ursprung daran gedacht war damals, einen Lenkungseffekt zu erzielen. Da die Preise jetzt immens hoch sind und der Lenkungseffekt ganz sicher gegeben ist, werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung geben. Meine Damen und Herren, mit den heutigen Beschlüssen setzen wir ein wichtiges weiteres Signal für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, dass uns im Landtag die aktuelle Situation bewusst ist und dass wir alles daransetzen, hier Erleichterung zu schaffen. Danke für die Zustimmungen. (Beifall bei der ÖVP.)
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