Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2248/A-1/157-2022 – NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz, NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Balber(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich berichte zum Antrag Ltg.-2248, Antrag betreffend Änderung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes und des NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes und des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973. Die genannten Landesgesetze sehen allesamt eine automatische Valorisierung der Tarife vor, welche aufgrund der Entwicklung des VPI nunmehr zu erhöhen und von der Landesregierung im Landesgesetzblatt kundzumachen wäre. Aufgrund der anhaltenden starken VPI-Entwicklung sollen zur Hintanhaltung einer Tariferhöhung die Basismonate bzw. die Ausgangsbasis zur nächsten Valorisierung geändert werden. Ich stelle daher den Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hinterholzer u.a. (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, das NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz und das NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Diskussion und Abstimmung und ich stelle gemäß § 34 einen Antrag zur Änderung des NÖ Strompreisrabattgesetzes. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten. Der Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 der LGO 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Hinterholzer, Mag. Hackl, Kasser, Moser und Schuster betreffend Änderung des NÖ Strompreisrabattgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Strompreisrabattgesetzes (NÖ SPRG) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich bitte auch hier um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.