Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2248/A-1/157-2022 – NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz, NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Änderung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabengesetz und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz und Gebrauchsabgabengesetz könnten wir wiederum eine grundsätzliche Debatte über die Teuerung führen. In der aktuellen Situation, wo die Menschen von so vielfältigen Preiserhöhungen betroffen sind, sollten wir gerade bei jenen Beiträgen, die das Land unmittelbar steuern kann, eingreifen. Hier sollten wir auch in anderen Bereichen unterstützen und finanziell entlasten wie beispielsweise den Kindergartenbeitrag am Nachmittag gänzlich erlassen. Die SPÖ ist immer auf der Seite der Menschen und für Entlastungen, gerade in der aktuellen Situation. Daher bringe ich hier noch einen Resolutionsantrag zur Aussetzung der CO2-Steuer ein – und zwar den Resolutionsantrag meiner Person zum Antrag der Abgeordneten Hinterholzer, Moser, DI Dinhobl u.a. betreffend auf Bevölkerung und Unternehmen schauen – Aussetzen der CO2-Steuer bis sich das Preisniveau stabilisiert hat! Im August 2022 ist die Inflationsrate auf 9,3 Prozent gestiegen. Verbraucherpreise im August haben die höchste Teuerungsrate seit 47 Jahren. Im Jahresvergleich Juli 22 zu 21 stieg der Energiepreisindex um 48,8 %. Preistreiber sind hier vor allem Erdgas, Heizöl, Diesel mit Prozentsätzen über 100 % zum Teil. Auch Gas, Heizöl sind von der neuen Steuer betroffen, sodass auch das Heizen für viele Haushalte in Österreich und auch in Niederösterreich teurer wird. Durch die ohnehin schon immens gestiegenen Energiepreise und auch durch die nur eingeschränkte Möglichkeit der Umstellung auf alternative Heizsysteme, stellt die neue Steuer eine Mehrfachbelastung gerade auch für die Familien dar. Bereits aus diesem Grund wäre es verantwortungslos, die Österreicher und Österreicherinnen mit der Einführung der CO2-Steuer bereits im Oktober weiter zu belasten. Das wird sich auch auf die Spritpreise an den Zapfsäulen und bei den Heizkosten niederschlagen und entsprechende Preiserhöhungen bringen. Auch die Lage in der Wirtschaft spitzt sich immer weiter zu. Gerade Klein- und Kleinstunternehmen können sich die hohen Preise und angestiegenen Kosten auch nicht mehr leisten. Unternehmen müssen auch steigende Preise an die Kunden weitergeben. Aber nicht alle können sie weitergeben. Manche sind auch an fixe Jahresverträge gebunden und werden von großen Auftraggebern unter Druck gesetzt. Die Bundesregierungsfraktionen haben im Sommer schon einmal erkennen müssen, dass es aufgrund der steigenden Energiepreise geboten ist, die Steuer zumindest zu verschieben. Die Energiepreissituation und die sozial- und standortpolitischen Herausforderungen bestehen immer noch, sogar schlimmer noch, sie sind durch das beharrliche Nichthandeln der Bundesregierung nicht besser geworden. Alle beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung wirken nicht auf die Preise, sondern sollen allenfalls das verfügbare Einkommen durch Einmalzahlungen punktuell erhöhen. Das wirkt aber nicht auf Dauer. Keine einzige Maßnahme der ÖVP/GRÜNEN hat zu einer Preissenkung geführt. Im Gegenteil: Das Festhalten an der Einführung der CO2-Steuer wird die Energiepreise für die Konsumenten und Konsumentinnen neuerlich in lichte Höhen anheben. Der Finanzminister ist hier gefordert entsprechende Gegenfinanzierungsmaßnahmen zu entwickeln, beispielsweise die geplante Körperschaftssteuersenkung abzusagen oder die exorbitanten Krisengewinne der Energiekonzerne durch eine längst fällige Übergewinnsteuer abzuschöpfen. Damit kann die CO2-Steuer jedenfalls so lange verschoben werden, bis wieder Normalität am Energiemarkt eingekehrt ist und die Preise massiv gesunken sind. Die CO2-Steuer muss daher mindestens daher mindestens so lange aufgeschoben werden, bis sich das Preisniveau wieder stabilisiert. Bis dahin trägt die CO2-Steuer weniger zur Lenkung des CO2-Ausstoßes als zur Existenzbedrohung tausender österreichischer Haushalte, EPUs und Klein- und Mittelbetriebe bei. Wir fordern daher die Aussetzung der CO2-Steuer bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich das Preisniveau der Energiekosten auf ein volkswirtschaftlich vertretbares Niveau normalisiert hat. Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung, insbesondere an den Finanzminister heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass dem Nationalrat umgehend ein Gesetzespaket vorgelegt wird, mit welchem die Einführung der neuen CO2-Steuer zur Dämpfung der Rekordinflation solange nicht in Kraft gesetzt wird, bis sich die Energiepreise wieder auf ein volkswirtschaftlich vertretbares Niveau normalisiert haben.“
Nun noch ein Wort zur Änderung des NÖ Strompreisrabattes: Hier möchte ich betonen, dass es uns wichtig ist, nicht nur eine Härteklausel einzuführen, sondern konkrete Änderungsmaßnahmen im Gesetz zu verankern, damit wir auch hier nicht in bürokratischen Bergen versinken. Auch hierzu stelle ich noch einen Antrag der Abgeordneten Suchan-Mayr, Hundsmüller, Rosenmaier und Windholz zum Antrag gemäß § 34 der Abgeordneten Mag. Schneeberger u.a. betreffend NÖ Strompreisrabattgesetz, Änderung der Ltg.-2248. Nach der Beschlussfassung ... also eigentlich den Niederösterreicherinnen, die nach dem Stichtag hier ihren Hauptwohnsitz begründet haben, sollte der NÖ Strompreisrabatt zugutekommen, denn in Zeiten der Teuerung ist jede finanzielle Unterstützung des Landes wichtig. Die Stichtagsregelung sollte dementsprechend bei Neubegründungen von Wohnsitzen entfallen. Um Personen, die im Zeitraum 1. Juli 22 (Stichtag für das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes) und dem 30.9.23 in Niederösterreich an einer neuen Adresse einen Hauptwohnsitz begründen (Bezug einer neuen Wohnung oder Einfamilienhauses) oder geboren werden und einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich begründen, nicht von der Inanspruchnahme des NÖ Strompreisrabattes auszuschließen, sollte daher eine Änderung im NÖ Strompreisrabattgesetz erfolgen (liest:)
„Der dem Antrag beiliegende Gesetzesentwurf soll wie folgt abgeändert werden:
1. Die Änderungsanordnung „1.“ lautet wie folgt:
„1. § 2 Abs. 2 lautet:
(2) Förderwerbende Personen können sein:
a. natürliche Personen, die 1. zum Stichtag 1. Juli 2022 einen Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 Meldegesetz in Niederösterreich hatten und zum Zeitpunkt der Antragstellung aus einem Stromlieferungsvertrag am Hauptwohnsitz zahlungspflichtig waren oder bei denen ein Fall des § 3 Abs. 4 vorliegt; oder
b. natürliche Personen, die im Zeitraum 1.7.2022 bis 30.9.2023 in Niederösterreich einen Hauptwohnsitz ebenfalls nach § 1 Abs. 7 Meldegesetz begründen und einen neuen Stromliefervertrag mit einem EVU abschließen, jedoch im Förderzeitraum vor der Wohnsitzbegründung in Niederösterreich noch aus keinem Stromliefervertrag mit einem EVU zahlungspflichtig waren.“
2. Die ursprüngliche Änderungsanordnung „1.“ erhält die neue Bezeichnung „2.“
3. Die Änderungsanordnung „3.“ lautet wie folgt:
„3. Dem § 2 Abs. 5 werden die Abs. 6 und 7 angefügt und lauten:
(6) Personen, die bereits als Förderwerber im Sinne des Abs. 2 oder im Rahmen eines Mehrpersonenhaushaltes (Abs. 5) bei der Berechnung des NÖ Strompreisrabatts berücksichtigt wurden, bleiben bei einer Ermittlung der Höhe des NÖ Strompreisrabatts außer Betracht.
(7) Personen, die im Förderzeitraum geboren werden und einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich begründen, sind bei der Ermittlung der Höhe des NÖ Strompreisrabatts auch nach bereits erfolgter Antragstellung durch Nachmeldung zu berücksichtigen.“
4. Die ursprünglichen Änderungsanordnungen „2.“ und „3.“ erhalten die neuen Bezeichnungen „4.“ und „5.“
Wir bitten, unseren Anträgen auch die Zustimmung zu geben. Danke. (Beifall bei der SPÖ und Präs. Mag. Renner.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs