Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1843/K-18/1-2021 – NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), Änderung
Berichterstatterin
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Vesna Schuster (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kaufmann (ÖVP) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Mag. Kollermann - Antrag zurückgezogen
Abänderungsantrag Abg. Mag. Kollermann - Unterstützung angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung FPÖ
Abänderungsantrag Abg. Mag. Kollermann - einstimmig angenommen
Gesetz in geänderter Form einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Mag. Silvia Moser, MSc betreffend Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Erwachsene bis zum vollendeten 24. Lebensjahr abgelehnt: Zustimmung FPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, SPÖ, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand 1843, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Ich ersuche Frau Abgeordnete Schmidt die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Die Frau Präsidentin ist gerade gegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zur Berichterstattung über das Gesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu einer Gesetzesänderung. Es gibt zentrale Elemente dieser Novelle. Unter anderem soll eine klare Trennung von Privatwirtschafts- und Hoheitsverwaltung durch das Einfügung bzw. den Austausch der Begriffe Kinder- und Jugendhilfeträger und der Landesregierung erfolgen, aber es soll auch eine Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Ermächtigung zu Verknüpfungsabfragen gemäß § 16a Abs. 3 des Meldegesetzes erfolgen. Ebenso soll eine Klarstellung der Eignung von Fachkräften für die Besorgung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und die Ergänzung der Voraussetzungen um den Nachweis einer persönlichen Eignung erfolgen. Unter anderem soll auch noch die Möglichkeit der Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen in der Eignungsfeststellung von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen durchgeführt werden, ebenso eine Anpassung und eine Bereinigung der Strafbestimmungen. In diesem Sinne komme ich schon zum Antrag des Sozial-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend der Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (NÖ KJHG) wird in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um die Einleitung der Debatte und anschließend um Abstimmung.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt die Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zur Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes möchte ich nur anmerken, sind einige wichtige Klarstellungen drinnen. Es ist auch erfreulich, dass heute im Ausschuss noch eine Anpassung vorgenommen wurde, die wir auch mittragen. Ich habe nur einen Abänderungsantrag, weil mir aufgefallen ist, dass hier noch eine Bezeichnung verwendet wird, die nicht mehr ganz aktuell ist. Das ist der Begriff „Wirtschaftstreuhänder/Wirtschaftstreuhänderinnen“. Das ist zwar ein grundsätzlich noch gültiger Begriff, aber es ist ein Sammelbegriff. Also die Berufsbefugnisse heißen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und die jeweils zugehörige weibliche Form. Wirtschaftstreuhänder ist keine Berufsbefugnis, auch wenn es insgesamt verwendet werden kann, aber dann wäre es nicht Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, sondern in diesem Sinne habe ich auch angeregt, das hier noch zu ändern, weil es auch eine Novelle ist und da sollte man letztaktuellen Stand haben. Ich darf den Antragstenor vorlesen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
§ 51 Abs 2 Z. 7 lautet:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Sicherung des Fortbetriebes ist durch eine befugte Steuerberaterin bzw. einen befugten Steuerberater oder eine Wirtschaftsprüferin bzw. einen Wirtschaftsprüfer oder einer sonstigen geeigneten und befugten Person zu bestätigen
§ 53a Abs 2 Z. 3 lautet: (...) hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Sicherung des Fortbetriebs jedenfalls von einer befugten Steuerberaterin bzw. von einem befugten Steuerberater oder einer Wirtschaftsprüferin bzw. einem Wirtschaftsprüfer oder einer gleichermaßen geeigneten und befugten Person (...)"
Herzlichen Dank. Ich hoffe, dass Sie Ihre Zustimmung geben können. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Silvia Moser, GRÜNE.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Es gibt nichts wichtigeres als den Schutz und die bestmögliche Unterstützung für unsere Kinder und Jugendlichen, vor allem dann, wenn sie sich in staatlicher Obhut befinden. Daher müssen wir auch alles tun, hier diese bestmögliche Unterstützung zu gewähren. Ich glaube, unsere kritische Haltung zum Normkostenmodell ist bekannt, für die Kinder-Jugendeinrichtungen – dabei bleibe ich auch. Diesem vorliegenden Antrag – Änderung des Kinder- Jugendhilfegesetzes – können wir aber die Zustimmung geben. Vor allem im Sinn der Qualitätssicherung und vor allem auch mit dem vorliegenden Änderungsantrag. Es bringt einige Klarstellungen und wichtige Ergänzungen, die für uns auch wichtig und nachvollziehbar sind. Einerseits geht es um die Eignungsfeststellung von Einrichtungen, andererseits um die Eignung von Fachkräften, von persönlicher Eignung usw. Auch die interne Qualitätsprüfung halte ich für sehr wichtig und eigentlich höchst fällig. Die Ausrichtung der Betriebsbewilligung am regionalen Bedarf hinsichtlich der Einrichtungsbewilligung ist aus Sicht des Landes auch für uns nachvollziehbar. Auch diese 15 %-Hürde sozusagen, wenn die Aufnahmekapazität da überschritten wird von Jugendlichen und Kindern aus anderen Bundesländern oder eher überschritten werden soll. Das ist in Analogie zu den Gesetzen in anderen Bundesländern nachvollziehbar. Was mich aber ein bisschen verwundert hat in den Einwendungen der privaten Einrichtungsträger ist die Argumentation, dass sie sozusagen Kinder, Jugendliche aus anderen Bundesländern brauchen, um den Erhalt der Einrichtung zu gewährleisten. Da frage ich mich: Wie kann das sein? Zahlen andere Bundesländer für ihre Kinder, Jugendlichen, wenn sie in Einrichtungen untergebracht werden, mehr? Gibt es irgendwie solche Unterschiede, dass gerne Jugendliche aus anderen Bundesländern aufgenommen werden, weil hier höhere Tagsätze fällig sind? Da würde ich mich freuen, wenn das irgendwie vereinheitlicht wird. Das ist ja auch im Sinn der 15a-Vereinbarung über die einheitliche Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in allen Bundesländern der Fall. In einigen Stellungnahmen wird eine weitere Problematik aufgegriffen und zwar die der jungen Erwachsenen, der sogenannten „Care Leavers“. Derzeit ist es im Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Kann-Bestimmung, dass hier Unterstützung bis längstens zum Ende des 21. Lebensjahres gewährt werden kann. Die Expertinnen und Experten und auch die Erfahrung aus der Praxis haben gezeigt, dass das aber zu wenig ist. Also dass das über dieses 21. Lebensjahr bei einigen hinausgehen sollte, dass hier ein Rechtsanspruch auf Unterstützung – sei es jetzt ambulante Unterstützung, stationär oder teilstationär – wichtig wäre. Vor allem wichtig, um die Betroffenen nachhaltig in eine eigenständige Lebensführung zu begleiten. Wenn man sich die Statistik anschaut, hat das auch einen realen Hintergrund. Mit 21 Jahre leben noch 70 % der jungen Erwachsenen bei den Eltern. Ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen, wie wichtig Unterstützung ist. Ich habe selbst zwei Töchter in diesem Alterssegment. Sie sind sehr selbständig, aber sehr gerne nehmen sie Unterstützung aus dem Elternhaus an und sehr gerne gebe ich als Mutter oder auch als Vater hier Unterstützung. Durchschnittlich verlassen junge Erwachsene erst mit 26,5 Jahren das Elternhaus und schreiten zu einem eigenständigen Leben. Ich finde, dass man hier diese Lücke, die hier klafft zwischen der Gesetzgebung und der tatsächlichen Realität, schließen sollte und stelle daher folgenden Resolutionsantrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit Expertinnen eine neuerliche Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auszuarbeiten und dem NÖ Landtag zum Beschluss vorzulegen, welche einen Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Erwachsene bis zum vollendeten 24. Lebensjahr gesetzlich verankert. Der Anspruch soll auch bestehen, wenn die Inanspruchnahme zwischenzeitlich unterbrochen wurde. Die Hilfe soll als ambulante, teilstationäre oder stationäre Unterstützungsformen zur Verfügung stehen, die Ausgestaltung soll Abbrüche weitgehend vermeiden und daher von jenen Einrichtungen gewährt werden, die die jungen Erwachsenen schon vor ihrer Volljährigkeit betreut haben.“
Ich glaube – noch einmal – das würde diese Lücke sehr gut schließen und ich ersuche um Zustimmung. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Vesna Schuster, FPÖ.
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Novelle des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes zielt darauf ab, Rechtsrahmen zu schaffen, in dem die Kinder- und Jugendhilfe ihren Aufgaben bestmöglichst nachkommen kann. Jede Verbesserung in diesem Bereich ist natürlich unterstützenswert. Vor allem haben wir jetzt in der Pandemie gesehen, dass vieles zwar auf dem Papier oft gut aussieht, aber nicht ganz so praxistauglich ist. Somit sind diese Änderungen hier notwendig und richtig. Vor allem die Erweiterung der Steuerungsmöglichkeiten durch Berücksichtigung des regionalen Bedarfs und der budgetären Deckung als auch die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Ermächtigung zu Verknüpfungsanfragen gehören meiner Ansicht nach hier zu den wichtigsten Änderungen. Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine sehr wichtige Säule in unserem Land. Es ist unsere Aufgabe, die Gesetze so praxistauglich wie möglich zu gestalten, um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe ihren Aufgaben bestmöglich nachkommen kann. Die Herausforderungen ändern sich immer wieder und wir müssen diesen gemeinsam und entschlossen entgegentreten können, um Kinder und Jugendliche bestmöglichst zu schützen und zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Kinder- und Jugendhilfegesetz. Schon meine Vorrednerinnen haben angeführt, dass die Klärung offener rechtlicher Fragen wie z. B. die Heranziehung von Psychotherapeuten oder andere nicht Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, welche nunmehr eindeutig geregelt wurden. Diese Eckpunkte umfassen unter anderem auch die unkomplizierte Zulassung von Trägern im Bereich der Unterstützung der Erziehung auch aus anderen Bundesländern, sofern diese die Qualitätsvoraussetzungen auch in Niederösterreich erfüllen. Diese erfüllt einerseits im Sinne einen einheitlichen Standard gegenüber der Bundesländer zu einer Anerkennung der Bewilligung auch aus anderen Bundesländern und sichert andererseits dadurch auch die Möglichkeit von nachträglichen Auflagen, die hervorragende niederösterreichische Qualität, die bereits geschaffen wurde, hier auch über die Bundesländer hinaus auszurollen. Das schafft natürlich auch Chancengleichheit für die Träger und diese Maßnahmen können daher weiterhin diesen stark steigenden Bedarf, der in den letzten Wochen und Monaten und in den letzten eineinhalb Jahren hier auch gestiegen ist, besser abdecken. Im Sinne einer qualitativen Weiterentwicklung wurden auch die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sowohl auch für das Personal als auch die konzeptionellen Ebenen klarer geregelt und die persönliche Eignung in diesem äußerst sensiblen Bereich differenziert geregelt. Liebe Frau Kollegin Moser, es geht nicht um die Diskussion des Alters. Es geht uns hier darum, den Übergang von der Kinder- und Jugendhilfe in die Erwachsenen-Sozialarbeit zu schaffen, wenn es dieses benötigt. Es kann aber nicht sein, dass man einmal in der Kinder- und Jugendhilfe ist und dass man dann ewig in diesem Kreislauf gefangen ist oder in diesen Kreislauf, in dem Fall, gedrängt wird. Ich möchte dir, liebe Kollegin, da nur sagen: Auf Nachfrage auch bei unserer zuständigen Landesrätin heißt das, nicht die Altersdiskussion, die du da in den Vordergrund schiebst, sondern: Wenn die Träger hier auch den Bedarf haben oder wenn die Träger hier auch sehen, dass der Bedarf ist, dann werden 99 % der Anträge über das Alter hinaus hier auch genehmigt und bewilligt. Aktuell hat Niederösterreich lediglich 65 Kinder in anderen Bundesländern untergebracht, während wir 135 Kinder aus anderen Bundesländern in niederösterreichischen Einrichtungen betreuen. Das ist einerseits natürlich darauf zurückzuführen, dass die Nachbarbundesländer Wien, Burgenland, Oberösterreich und die Steiermark hier auch einen Einfluss haben. Bei einer Anzahl von 930 Plätzen insgesamt, die hier stationär angeboten werden, gibt es weiterhin hier auch 300 Plätze, die zur Verfügung stehen für die Tagesbetreuung. Also 1200 Plätze, die hier das Land NÖ auch anbietet. Im Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung wird künftig alle zwei Jahre eine effiziente Selbstüberprüfung auf konsensmäßigen Betrieb stattfinden. Das ist nicht nur verwaltungseffizient, sondern ist ein weiterer Mosaikstein in der Qualitätssicherung, in der Betreuung und macht die verschiedenen Träger besser und transparenter vergleichbar. Es wurden erstmalig die Rechtsgrundlagen für zusätzliche Förderungen für Pflegeltern geschaffen. Die Schaffung der Möglichkeit intensiver Elternarbeit im Rahmen der Rückführung aus der stationären Unterbringung durch ausdrückliche Ermöglichung von parallel mobil unterstützten Einheiten steigert die Wahrscheinlichkeit, dass hier auch eine Rückführung in die Familie gelingt. Positiv hier natürlich zu bewerten: Die Neuregelung der stationären Unterbringung. Nicht mehr an das Konzept der Einrichtung ausgerichtet, sondern – was uns am Wichtigsten ist – auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen durch qualitative Steigerung der Grundbetreuung für alle Kinder und Jugendlichen und Schaffung der flexiblen, individuellen Anpassung an den Mehrbedarf. Die Senkung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen von zehn auf neun in der Gruppe, Schaffung von flexiblen Intensivbetreuungsmodulen je nach Bedarf, mehr Kleingruppen … sind wesentliche Bestandteile, die hier in dieses Gesetz auch eingeflossen sind. Hier wurde viel in die Qualität der Betreuung investiert und da ein Dank an unsere Frau Landesrätin, an unsere Ulli Königsberger-Ludwig. Es gab noch nie so viele differenzierte Angebote für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen und dafür gebührt unserer Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig ein herzliches „Dankeschön“. (Beifall bei der SPÖ.) Abschließend zwei Interessen: Das Erste ist, die Träger hier in sich vergleichbar zu machen und auch die finanziellen Aspekte hat das Land in einem Modell entwickelt, das für Transparenz sorgt. Der zweite Punkt: Das Kindeswohl, das für uns immer an erster Stelle steht. Danke, Frau Landesrätin, für diese Gesetzesnovelle. Wir werden dieser sehr, sehr gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Christoph Kaufmann, ÖVP.
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Die vorliegende Novelle zum NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz hat hehre Ziele, wie wir schon gehört haben, wie z. B. eine größere Flexibilität in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen oder rechtliche Klarstellungen und damit eine bessere Verständlichkeit insgesamt zu erreichen. Das ist natürlich zu begrüßen und wurde auch im Rahmen zahlreicher Stellungnahmen zu diesem vorliegenden Gesetz entsprechend gewürdigt. Der Teufel liegt aber – wie so oft – im Detail und im vorliegenden Gesetzesentwurf speziell im § 22 Abs. 3. Die ursprünglich vorgesehene Regelung hat ja festgelegt, dass in Niederösterreich gelegene Einrichtungen zur vollen Erziehung die Zustimmung der Landesregierung einzuholen haben, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits 10 % der Kinder aus anderen Bundesländern oder dem Ausland aufgenommen sind. Nun: Ich halte diese enge Bemessung aus mehreren Gründen für überschießend und warne davor, dass wir hier den ein oder anderen privaten Träger durchaus in wirtschaftliche Bedrängnis bringen können, wenn der Spielraum dermaßen eingeschränkt wird. Wir wissen das und die Kollegin Moser hat das heute schon angesprochen. Der finanzielle Druck durch das Normkostenmodell ist für die Träger größer geworden, auch wenn wir hier – wie ich meine – eine durchaus praktikable Regelung im Sinne des Miteinanders gefunden haben. „Danke“ an dieser Stelle schon auch der zuständigen Landesrätin Königsberger-Ludwig, die hier wirklich großes Verständnis für die Einwendungen und Probleme der privaten Träger gezeigt hat und sich hier auch für eine tragfähige Lösung eingesetzt hat. Wir sind hier gut über die Runden gekommen. Aber das Problem bleibt natürlich in der Finanzierung durchaus für manche Träger schwierig. Vor allem erlaubt das neue Modell den Trägern eigentlich keinen Leerstand in den Einrichtungen und diese freien Plätze werden nunmals oft durch Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern, in erster Linie natürlich aus Wien, besetzt. Man darf nicht vergessen, dass die privaten Träger auch keinerlei Investitionszuschüsse für die Errichtung neuer Einrichtungen erhalten. Sie müssen diese aus dem knapp kostendeckenden Normkostenmodell finanzieren und ohne Spenden und Reserven ist das eigentlich kaum möglich. Mit den Einzelvereinbarungen, die die Träger mit anderen Bundesländern vereinbaren, können diese Investments wenigstens zum Teil mitfinanziert werden. Dasselbe gilt aber auch für spezielle Angebote wie z. B. tiergestützte Pädagogik oder intensive therapeutische Angebote. Diese könnten unter Umständen ohne die Sondervereinbarungen mit den anderen Bundesländern ebenfalls dem Rotstift zum Opfer fallen. Besonders prekär wird die Situation auch bei kleinen Einrichtungen mit nur einer Wohngruppe. Das haben wir im Vorfeld ausgiebig diskutiert. Sie können mit einer 10%-Regelung ja überhaupt kein Kind mehr aus einem anderen Bundesland aufnehmen, da ja nur maximal neun Kinder pro Wohngruppe zulässig sind. Ich denke, am schwersten wiegt aber der Einwand des NÖ Verfassungsdienstes, der auf den Art. 1 der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Kinder- und Jugendhilfe verweist. Ziel der Vereinbarung soll vor allem eine möglichst einheitliche bundesweite Regelung sein. Oberösterreich und das Burgenland haben ja bekanntermaßen bereits eine 15 %-Regelung eingeführt und wie wir heute auch im Ausschuss erfahren haben, werden Wien und die Steiermark folgen – ebenfalls mit einer 15 %-Regelung. Nur Niederösterreich würde mit dem ursprünglichem Entwurf hier ausscheren und einen Sonderweg gehen. Hoher Landtag, ich kann der Argumentation der GS6 durchaus folgen. Aber ich sehe das übergeordnete Ziel einer möglichst bundeseinheitlichen Regelung in der Kinder- und Jugendhilfe als vorrangig. Und aus diesem Grund habe ich auch heute im Sozial-Ausschuss einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht, damit wir auch in Niederösterreich hier im Gleichklang mit den anderen Bundesländern sind und uns ebenfalls auf eine 15 %-Regelung einigen. Ich danke auch dem Kollegen Pfister, dass er diesen Antrag mitunterstützt hat und auch den NEOS, die heute schon ihre Zustimmung hier signalisiert haben insgesamt für diese Änderung. Wir sollten dabei ja nicht ausblenden, dass dies ohnedies eine 85%ige Verschlechterung des Status quo und einen starken Eingriff in die Autonomie der privaten Träger bedeutet. Immerhin werden in Niederösterreich mehr als 500 Kinder und Jugendliche in Vollerziehung von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen betreut. Diesen Trägern gilt mein ganz spezielles „Dankeschön“. Die Situation in den vergangenen zwei Jahren war ja gerade für diese Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mehr als herausfordernd und ich teile die Befürchtung der GS6, dass die Situation in den nächsten Jahren nicht einfacher wird. Aber es ist nach wie vor nicht nur eine herausfordernde, sondern es ist vor allem ein sehr spannender Job, der auch durchaus einen sehr attraktiven Kollektivvertrag bietet und umso mehr appelliere ich an die Menschen in Niederösterreich sich auch über die beruflichen Chancen in der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren. Wir haben Top-Ausbildungsstätten und es gibt sehr gute Karrierechancen bei zahlreichen Organisationen. Arbeiten wir gemeinsam daran, dass alle Kinder und Jugendlichen in Niederösterreich die rasche Hilfe und Betreuung in schwierigen Situationen bekommen, die sie benötigen – egal wie alt sie sind, egal welchen pädagogischen oder therapeutischen Bedarf sie haben und egal woher sie kommen. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Moser: Nochmals zu Wort gemeldet hat sich Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich darf mich nochmal zu der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu Wort melden. Es ist auch mir ein besonderes Anliegen, dass wir hier auch diese wertvollen Inputs, die heute noch gekommen sind, auch nochmal einbringen. Es ist durchaus eine sehr sinnvolle Sache, dass wir von dieser 10 %-Regelung dann doch weggekommen sind, wie einige Einrichtungen auch angemerkt haben, dass wir hier im Einklang auch mit den anderen Bundesländern auch agieren sollen. Also der Anteil der Kinder, die nicht aus dem Bundesland Niederösterreich kommen, weil das einfach ein zu geringer Spielraum gewesen wäre und damit das auch miteinander besser abgestimmt wird mit Burgenland, Oberösterreich, Wien und Steiermark, wie wir auch gehört haben, arbeiten an dieser Veränderung. Wir werden mitgehen bei dem Änderungsantrag der Kollegin Moser, wo es darum geht, dass dieser Anspruch der Kinder bis zum 24. Lebensjahr auch gewährt werden soll. Es ist tatsächlich so, dass man den jungen Erwachsenen, die davor schon diese Unterstützung gebraucht haben, dass man sie nicht einfach dann von heute auf morgen sich selbst überlässt, weil das ist tatsächlich auch etwas, was die Gesellschaft dann letztendlich doch eine gesellschaftliche Verantwortung ist, dass die Möglichkeit besteht, diesen jungen Menschen auch auf einen guten Weg zu verhelfen. Wie wohl ich dazusagen möchte: Ich hätte gerne diesen Rechtsanspruch auch für andere Kinder – nämlich für die ganz kleinen Kinder. Das ist natürlich nicht im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt, aber ich nehme das jetzt nur als Anknüpfungspunkt. Wir würden uns auch wünschen, das wurde in der letzten Landtagssitzung von den Kollegen von den Sozialdemokraten noch eingebracht, der Rechtsanspruch auf eine qualitätvolle Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr. Also ich glaube, dass wir gerade dort, wo die Schwächsten der Gesellschaft Hilfe brauchen, diese auch bekommen sollten – ob das jetzt Kinder und Jugendliche, die in der Vollzeitbetreuung betreut werden oder ob das kleine Kinder sind, die in ihre erste Bildungseinrichtung kommen – ich glaube, das ist ganz wichtig, dass wir einen neuen Blick darauf bekommen: Wo müssen wir auch miteinander zusammenhelfen, damit Kindern und jungen Menschen der Weg in das Leben auch geebnet wird? Es sind auch noch einige weitere Punkte und Anträge gekommen in der Synopse. Die war ja für alle, die sich damit beschäftigt haben, über 70 Seiten umfassend. Das heißt, da konnte nicht alles umgesetzt werden. Teilweise auch deshalb … hat die Landesregierung oder die Stellungnahme des Landes darauf abgezielt, dass es nicht Teil der jetzigen Änderung ist. In einigen Punkten wurde auch gesagt, dass man das in Evidenz nimmt, wenn an anderer Stelle eine Novelle vorgenommen wird. Ich möchte hier nocheinmal einen zweiten Abänderungsantrag einbringen und ich hoffe, dass der jetzt auch soweit dann schon vorbereitet ist. Es geht noch einmal um diese § 51 und 53a und der Plenarsaal ist groß und weit, aber ich erwarte gerade noch in den letzten Metern, dass dieser Antrag noch kommt, damit ich den auch noch fachgerecht und zeitgerecht einbringen kann. Es geht hier nicht nur um eine inhaltliche Änderung, sondern um eine formelle. Es ist aber ganz klar, dass alles seine Richtigkeit haben muss und deshalb darf ich den hier noch einbringen … Danke für die Geduld! (Beifall im Hohen Hause.) Ich bedanke mich für die Umsicht der Mitarbeiter in dem Zusammenhang und ich danke den Kolleginnen und Kollegen für die Geduld. Der Antrag lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
In der Änderungsanordnung 41 wird in § 51 Abs. 2 Z. 7 neu die Wortfolge durch eine befugte Steuerberaterin bzw. einen befugten Steuerberater oder eine Wirtschaftstreuhänderin bzw. einen Wirtschaftstreuhänder oder einer sonstigen geeigneten und befugten Person durch die Wortfolge durch eine befugte Steuerberaterin bzw. einen befugten Steuerberater oder eine Wirtschaftsprüferin bzw. einen Wirtschaftsprüfer oder einer sonstigen geeigneten und befugten Person ersetzt.
In der Änderungsordnung 49 wird im § 53a Abs. 2 Z. 3 neu die Wortfolge einer befugten Steuerberaterin bzw. einen befugten Steuerberater oder eine Wirtschaftstreuhänderin bzw. einen Wirtschaftstreuhänder oder einer gleichermaßen geeigneten und befugten Person durch die Wortfolge einer befugten Steuerberaterin bzw. einen befugten Steuerberater oder eine Wirtschaftsprüferin bzw. einen Wirtschaftsprüfer oder einer gleichermaßen geeigneten und befugten Person ersetzt.
Ich bedanke mich, dass Sie einer befugten Steuerberaterin so lange zugehört haben und ich hoffe, dass diesem Antrag die Zustimmung erteilt wird. Vielen Dank.
Zweiter Präsident Moser: Frau Abgeordnete, ich hätte eine Frage. Ist damit der andere Antrag zurückgezogen.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Ja.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.