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Bericht von Elvira Schmidt  Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (NÖ KJHG)

zur 46. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 10 der 46. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 09.12.2021

Antrag des Sozial-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1843/K-18/1-2021 – NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatterin Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Die Frau Präsidentin ist gerade gegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zur Berichterstattung über das Gesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu einer Gesetzesänderung. Es gibt zentrale Elemente dieser Novelle. Unter anderem soll eine klare Trennung von Privatwirtschafts- und Hoheitsverwaltung durch das Einfügung bzw. den Austausch der Begriffe Kinder- und Jugendhilfeträger und der Landesregierung erfolgen, aber es soll auch eine Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Ermächtigung zu Verknüpfungsabfragen gemäß § 16a Abs. 3 des Meldegesetzes erfolgen. Ebenso soll eine Klarstellung der Eignung von Fachkräften für die Besorgung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und die Ergänzung der Voraussetzungen um den Nachweis einer persönlichen Eignung erfolgen. Unter anderem soll auch noch die Möglichkeit der Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen in der Eignungsfeststellung von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen durchgeführt werden, ebenso eine Anpassung und eine Bereinigung der Strafbestimmungen. In diesem Sinne komme ich schon zum Antrag des Sozial-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend der Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (NÖ KJHG) wird in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um die Einleitung der Debatte und anschließend um Abstimmung.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der Landtagssitzung

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Baden
Klub/Fraktion:
Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
Wahlpartei:
Sozialdemokratische Partei Österreichs

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