Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1843/K-18/1-2021 – NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Es gibt nichts wichtigeres als den Schutz und die bestmögliche Unterstützung für unsere Kinder und Jugendlichen, vor allem dann, wenn sie sich in staatlicher Obhut befinden. Daher müssen wir auch alles tun, hier diese bestmögliche Unterstützung zu gewähren. Ich glaube, unsere kritische Haltung zum Normkostenmodell ist bekannt, für die Kinder-Jugendeinrichtungen – dabei bleibe ich auch. Diesem vorliegenden Antrag – Änderung des Kinder- Jugendhilfegesetzes – können wir aber die Zustimmung geben. Vor allem im Sinn der Qualitätssicherung und vor allem auch mit dem vorliegenden Änderungsantrag. Es bringt einige Klarstellungen und wichtige Ergänzungen, die für uns auch wichtig und nachvollziehbar sind. Einerseits geht es um die Eignungsfeststellung von Einrichtungen, andererseits um die Eignung von Fachkräften, von persönlicher Eignung usw. Auch die interne Qualitätsprüfung halte ich für sehr wichtig und eigentlich höchst fällig. Die Ausrichtung der Betriebsbewilligung am regionalen Bedarf hinsichtlich der Einrichtungsbewilligung ist aus Sicht des Landes auch für uns nachvollziehbar. Auch diese 15 %-Hürde sozusagen, wenn die Aufnahmekapazität da überschritten wird von Jugendlichen und Kindern aus anderen Bundesländern oder eher überschritten werden soll. Das ist in Analogie zu den Gesetzen in anderen Bundesländern nachvollziehbar. Was mich aber ein bisschen verwundert hat in den Einwendungen der privaten Einrichtungsträger ist die Argumentation, dass sie sozusagen Kinder, Jugendliche aus anderen Bundesländern brauchen, um den Erhalt der Einrichtung zu gewährleisten. Da frage ich mich: Wie kann das sein? Zahlen andere Bundesländer für ihre Kinder, Jugendlichen, wenn sie in Einrichtungen untergebracht werden, mehr? Gibt es irgendwie solche Unterschiede, dass gerne Jugendliche aus anderen Bundesländern aufgenommen werden, weil hier höhere Tagsätze fällig sind? Da würde ich mich freuen, wenn das irgendwie vereinheitlicht wird. Das ist ja auch im Sinn der 15a-Vereinbarung über die einheitliche Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in allen Bundesländern der Fall. In einigen Stellungnahmen wird eine weitere Problematik aufgegriffen und zwar die der jungen Erwachsenen, der sogenannten „Care Leavers“. Derzeit ist es im Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Kann-Bestimmung, dass hier Unterstützung bis längstens zum Ende des 21. Lebensjahres gewährt werden kann. Die Expertinnen und Experten und auch die Erfahrung aus der Praxis haben gezeigt, dass das aber zu wenig ist. Also dass das über dieses 21. Lebensjahr bei einigen hinausgehen sollte, dass hier ein Rechtsanspruch auf Unterstützung – sei es jetzt ambulante Unterstützung, stationär oder teilstationär – wichtig wäre. Vor allem wichtig, um die Betroffenen nachhaltig in eine eigenständige Lebensführung zu begleiten. Wenn man sich die Statistik anschaut, hat das auch einen realen Hintergrund. Mit 21 Jahre leben noch 70 % der jungen Erwachsenen bei den Eltern. Ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen, wie wichtig Unterstützung ist. Ich habe selbst zwei Töchter in diesem Alterssegment. Sie sind sehr selbständig, aber sehr gerne nehmen sie Unterstützung aus dem Elternhaus an und sehr gerne gebe ich als Mutter oder auch als Vater hier Unterstützung. Durchschnittlich verlassen junge Erwachsene erst mit 26,5 Jahren das Elternhaus und schreiten zu einem eigenständigen Leben. Ich finde, dass man hier diese Lücke, die hier klafft zwischen der Gesetzgebung und der tatsächlichen Realität, schließen sollte und stelle daher folgenden Resolutionsantrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit Expertinnen eine neuerliche Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auszuarbeiten und dem NÖ Landtag zum Beschluss vorzulegen, welche einen Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Erwachsene bis zum vollendeten 24. Lebensjahr gesetzlich verankert. Der Anspruch soll auch bestehen, wenn die Inanspruchnahme zwischenzeitlich unterbrochen wurde. Die Hilfe soll als ambulante, teilstationäre oder stationäre Unterstützungsformen zur Verfügung stehen, die Ausgestaltung soll Abbrüche weitgehend vermeiden und daher von jenen Einrichtungen gewährt werden, die die jungen Erwachsenen schon vor ihrer Volljährigkeit betreut haben.“
Ich glaube – noch einmal – das würde diese Lücke sehr gut schließen und ich ersuche um Zustimmung. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.