Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1843/K-18/1-2021 – NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Kinder- und Jugendhilfegesetz. Schon meine Vorrednerinnen haben angeführt, dass die Klärung offener rechtlicher Fragen wie z. B. die Heranziehung von Psychotherapeuten oder andere nicht Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, welche nunmehr eindeutig geregelt wurden. Diese Eckpunkte umfassen unter anderem auch die unkomplizierte Zulassung von Trägern im Bereich der Unterstützung der Erziehung auch aus anderen Bundesländern, sofern diese die Qualitätsvoraussetzungen auch in Niederösterreich erfüllen. Diese erfüllt einerseits im Sinne einen einheitlichen Standard gegenüber der Bundesländer zu einer Anerkennung der Bewilligung auch aus anderen Bundesländern und sichert andererseits dadurch auch die Möglichkeit von nachträglichen Auflagen, die hervorragende niederösterreichische Qualität, die bereits geschaffen wurde, hier auch über die Bundesländer hinaus auszurollen. Das schafft natürlich auch Chancengleichheit für die Träger und diese Maßnahmen können daher weiterhin diesen stark steigenden Bedarf, der in den letzten Wochen und Monaten und in den letzten eineinhalb Jahren hier auch gestiegen ist, besser abdecken. Im Sinne einer qualitativen Weiterentwicklung wurden auch die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sowohl auch für das Personal als auch die konzeptionellen Ebenen klarer geregelt und die persönliche Eignung in diesem äußerst sensiblen Bereich differenziert geregelt. Liebe Frau Kollegin Moser, es geht nicht um die Diskussion des Alters. Es geht uns hier darum, den Übergang von der Kinder- und Jugendhilfe in die Erwachsenen-Sozialarbeit zu schaffen, wenn es dieses benötigt. Es kann aber nicht sein, dass man einmal in der Kinder- und Jugendhilfe ist und dass man dann ewig in diesem Kreislauf gefangen ist oder in diesen Kreislauf, in dem Fall, gedrängt wird. Ich möchte dir, liebe Kollegin, da nur sagen: Auf Nachfrage auch bei unserer zuständigen Landesrätin heißt das, nicht die Altersdiskussion, die du da in den Vordergrund schiebst, sondern: Wenn die Träger hier auch den Bedarf haben oder wenn die Träger hier auch sehen, dass der Bedarf ist, dann werden 99 % der Anträge über das Alter hinaus hier auch genehmigt und bewilligt. Aktuell hat Niederösterreich lediglich 65 Kinder in anderen Bundesländern untergebracht, während wir 135 Kinder aus anderen Bundesländern in niederösterreichischen Einrichtungen betreuen. Das ist einerseits natürlich darauf zurückzuführen, dass die Nachbarbundesländer Wien, Burgenland, Oberösterreich und die Steiermark hier auch einen Einfluss haben. Bei einer Anzahl von 930 Plätzen insgesamt, die hier stationär angeboten werden, gibt es weiterhin hier auch 300 Plätze, die zur Verfügung stehen für die Tagesbetreuung. Also 1200 Plätze, die hier das Land NÖ auch anbietet. Im Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung wird künftig alle zwei Jahre eine effiziente Selbstüberprüfung auf konsensmäßigen Betrieb stattfinden. Das ist nicht nur verwaltungseffizient, sondern ist ein weiterer Mosaikstein in der Qualitätssicherung, in der Betreuung und macht die verschiedenen Träger besser und transparenter vergleichbar. Es wurden erstmalig die Rechtsgrundlagen für zusätzliche Förderungen für Pflegeltern geschaffen. Die Schaffung der Möglichkeit intensiver Elternarbeit im Rahmen der Rückführung aus der stationären Unterbringung durch ausdrückliche Ermöglichung von parallel mobil unterstützten Einheiten steigert die Wahrscheinlichkeit, dass hier auch eine Rückführung in die Familie gelingt. Positiv hier natürlich zu bewerten: Die Neuregelung der stationären Unterbringung. Nicht mehr an das Konzept der Einrichtung ausgerichtet, sondern – was uns am Wichtigsten ist – auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen durch qualitative Steigerung der Grundbetreuung für alle Kinder und Jugendlichen und Schaffung der flexiblen, individuellen Anpassung an den Mehrbedarf. Die Senkung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen von zehn auf neun in der Gruppe, Schaffung von flexiblen Intensivbetreuungsmodulen je nach Bedarf, mehr Kleingruppen … sind wesentliche Bestandteile, die hier in dieses Gesetz auch eingeflossen sind. Hier wurde viel in die Qualität der Betreuung investiert und da ein Dank an unsere Frau Landesrätin, an unsere Ulli Königsberger-Ludwig. Es gab noch nie so viele differenzierte Angebote für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen und dafür gebührt unserer Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig ein herzliches „Dankeschön“. (Beifall bei der SPÖ.) Abschließend zwei Interessen: Das Erste ist, die Träger hier in sich vergleichbar zu machen und auch die finanziellen Aspekte hat das Land in einem Modell entwickelt, das für Transparenz sorgt. Der zweite Punkt: Das Kindeswohl, das für uns immer an erster Stelle steht. Danke, Frau Landesrätin, für diese Gesetzesnovelle. Wir werden dieser sehr, sehr gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Bruck an der Leitha
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs