Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1843/K-18/1-2021 – NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Die vorliegende Novelle zum NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz hat hehre Ziele, wie wir schon gehört haben, wie z. B. eine größere Flexibilität in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen oder rechtliche Klarstellungen und damit eine bessere Verständlichkeit insgesamt zu erreichen. Das ist natürlich zu begrüßen und wurde auch im Rahmen zahlreicher Stellungnahmen zu diesem vorliegenden Gesetz entsprechend gewürdigt. Der Teufel liegt aber – wie so oft – im Detail und im vorliegenden Gesetzesentwurf speziell im § 22 Abs. 3. Die ursprünglich vorgesehene Regelung hat ja festgelegt, dass in Niederösterreich gelegene Einrichtungen zur vollen Erziehung die Zustimmung der Landesregierung einzuholen haben, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits 10 % der Kinder aus anderen Bundesländern oder dem Ausland aufgenommen sind. Nun: Ich halte diese enge Bemessung aus mehreren Gründen für überschießend und warne davor, dass wir hier den ein oder anderen privaten Träger durchaus in wirtschaftliche Bedrängnis bringen können, wenn der Spielraum dermaßen eingeschränkt wird. Wir wissen das und die Kollegin Moser hat das heute schon angesprochen. Der finanzielle Druck durch das Normkostenmodell ist für die Träger größer geworden, auch wenn wir hier – wie ich meine – eine durchaus praktikable Regelung im Sinne des Miteinanders gefunden haben. „Danke“ an dieser Stelle schon auch der zuständigen Landesrätin Königsberger-Ludwig, die hier wirklich großes Verständnis für die Einwendungen und Probleme der privaten Träger gezeigt hat und sich hier auch für eine tragfähige Lösung eingesetzt hat. Wir sind hier gut über die Runden gekommen. Aber das Problem bleibt natürlich in der Finanzierung durchaus für manche Träger schwierig. Vor allem erlaubt das neue Modell den Trägern eigentlich keinen Leerstand in den Einrichtungen und diese freien Plätze werden nunmals oft durch Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern, in erster Linie natürlich aus Wien, besetzt. Man darf nicht vergessen, dass die privaten Träger auch keinerlei Investitionszuschüsse für die Errichtung neuer Einrichtungen erhalten. Sie müssen diese aus dem knapp kostendeckenden Normkostenmodell finanzieren und ohne Spenden und Reserven ist das eigentlich kaum möglich. Mit den Einzelvereinbarungen, die die Träger mit anderen Bundesländern vereinbaren, können diese Investments wenigstens zum Teil mitfinanziert werden. Dasselbe gilt aber auch für spezielle Angebote wie z. B. tiergestützte Pädagogik oder intensive therapeutische Angebote. Diese könnten unter Umständen ohne die Sondervereinbarungen mit den anderen Bundesländern ebenfalls dem Rotstift zum Opfer fallen. Besonders prekär wird die Situation auch bei kleinen Einrichtungen mit nur einer Wohngruppe. Das haben wir im Vorfeld ausgiebig diskutiert. Sie können mit einer 10%-Regelung ja überhaupt kein Kind mehr aus einem anderen Bundesland aufnehmen, da ja nur maximal neun Kinder pro Wohngruppe zulässig sind. Ich denke, am schwersten wiegt aber der Einwand des NÖ Verfassungsdienstes, der auf den Art. 1 der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Kinder- und Jugendhilfe verweist. Ziel der Vereinbarung soll vor allem eine möglichst einheitliche bundesweite Regelung sein. Oberösterreich und das Burgenland haben ja bekanntermaßen bereits eine 15 %-Regelung eingeführt und wie wir heute auch im Ausschuss erfahren haben, werden Wien und die Steiermark folgen – ebenfalls mit einer 15 %-Regelung. Nur Niederösterreich würde mit dem ursprünglichem Entwurf hier ausscheren und einen Sonderweg gehen. Hoher Landtag, ich kann der Argumentation der GS6 durchaus folgen. Aber ich sehe das übergeordnete Ziel einer möglichst bundeseinheitlichen Regelung in der Kinder- und Jugendhilfe als vorrangig. Und aus diesem Grund habe ich auch heute im Sozial-Ausschuss einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht, damit wir auch in Niederösterreich hier im Gleichklang mit den anderen Bundesländern sind und uns ebenfalls auf eine 15 %-Regelung einigen. Ich danke auch dem Kollegen Pfister, dass er diesen Antrag mitunterstützt hat und auch den NEOS, die heute schon ihre Zustimmung hier signalisiert haben insgesamt für diese Änderung. Wir sollten dabei ja nicht ausblenden, dass dies ohnedies eine 85%ige Verschlechterung des Status quo und einen starken Eingriff in die Autonomie der privaten Träger bedeutet. Immerhin werden in Niederösterreich mehr als 500 Kinder und Jugendliche in Vollerziehung von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen betreut. Diesen Trägern gilt mein ganz spezielles „Dankeschön“. Die Situation in den vergangenen zwei Jahren war ja gerade für diese Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mehr als herausfordernd und ich teile die Befürchtung der GS6, dass die Situation in den nächsten Jahren nicht einfacher wird. Aber es ist nach wie vor nicht nur eine herausfordernde, sondern es ist vor allem ein sehr spannender Job, der auch durchaus einen sehr attraktiven Kollektivvertrag bietet und umso mehr appelliere ich an die Menschen in Niederösterreich sich auch über die beruflichen Chancen in der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren. Wir haben Top-Ausbildungsstätten und es gibt sehr gute Karrierechancen bei zahlreichen Organisationen. Arbeiten wir gemeinsam daran, dass alle Kinder und Jugendlichen in Niederösterreich die rasche Hilfe und Betreuung in schwierigen Situationen bekommen, die sie benötigen – egal wie alt sie sind, egal welchen pädagogischen oder therapeutischen Bedarf sie haben und egal woher sie kommen. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Tulln
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich