Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-930/XX-2026 – NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017 (NÖ ADG 2017), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Elvira Schmidt (SPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Edith Mühlberghuber (FPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Silke Dammerer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Und wir kommen daher zum Verhandlungsgegenstand, Ltg.-930, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Antidiskriminierungsgesetzes 2017. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Pfister, die Verhandlungen einzuleiten. (Zweiter Präsident Waldhäusl übernimmt den Vorsitz.)
Berichterstatter Abg. Pfister (SPÖ): Jetzt kommt der große Wandertag. Ja, Herr Präsident... beide Präsidenten habe ich da gleich hinter mir, mir geht's gut. Präsidenten, oder? Ja! Der Strenge ist jetzt da. Liebe Kolleginnen! Ich komme zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Antidiskriminierungsgesetzes 2017. Gefordert wird hier: Durch die Novelle sollen die Richtlinien EU 2024/1499 sowie die Richtlinien EU 2024/1500 im NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017 umgesetzt werden. Beide Richtlinien haben zum Zweck, innerhalb der Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an die Arbeitsweise von Stellen, die für den Schutz von Diskriminierung zuständig sind, festzulegen. Ziel ist es, die Wirksamkeit, Unabhängigkeit, Ressourcen und Befugnisse solcher Gleichbehandlungsstellen in allen Mitgliedstaaten zu sichern. Ich komme daher zum Antrag.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegenden Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Antidiskriminierungsgesetzes 2017 wird genehmigt und
2.die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung, Herr Präsident!
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir NEOS stimmen dieser Novelle zum NÖ Antidiskriminierungsgesetz zu. Die Änderungen setzen – wie in der Berichterstattung schon ausgeführt – eine europäische Richtlinie um. Und ja, das europäische Regelwerk ist oftmals komplex, oftmals auch bürokratisch, aber das möchte ich an dieser Stelle gerne festhalten: Europa ist der beste Ort, wo man derzeit leben kann. (Beifall bei den NEOS, der SPÖ, der Dritten Präs. Schmidt und Teilen der ÖVP.)Ein Raum von Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Schutz vor Diskriminierung – und gerade deshalb ist Europa auch so umkämpft. Und wer es ernst meint mit diesen Werten, der setzt europäische Standards eben auch nicht widerwillig, sondern ordentlich um. Hier setzt auch eine kleine Kritik am vorliegenden Antrag oder an der Novelle an. Die Synopse zeigt klar: Es bleiben ein paar offene Punkte, die man nicht ignorieren darf. Erstens: die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle. Mehrere Stellungnahmen weisen darauf hin, dass Weisungsfreiheit allein nicht genügt. Wenn Budget, Personal und Organisation letztlich bei der Landesregierung liegen, dann braucht es stärkere rechtliche Absicherungen, um den europäischen Unabhängigkeitsanforderungen auch wirklich zu entsprechen. Zweitens: Ressourcen und Wirksamkeit. Die gesetzliche Zusicherung von Personal- und Sachressourcen ist richtig, aber entscheidend ist die tatsächliche Ausstattung. Ohne ausreichende Ressourcen bleibt Gleichbehandlung ein gut gemeintes Versprechen ohne Durchsetzungskraft. Und drittens: Zugang und Barrierefreiheit. Ein moderner Diskriminierungsschutz muss für alle erreichbar sein – niederschwellig, barrierefrei und verständlich. Und auch hier zeigt die Synopse Verbesserungsbedarf, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Diese Novelle ist ein Schritt nach vorne, aber kein Endpunkt. Sie erfüllt europäische Mindeststandards, schöpft aber das Potenzial noch nicht voll aus. Wir stimmen zu, weil wir Europa ernst nehmen und weil wir erwarten, dass die angesprochenen Schwächen im Vollzug und der künftigen Anpassungen konsequent behoben werden. Antidiskriminierung ist kein Symbol, es ist ein Versprechen auf Schutz, Fairness und Rechtsstaatlichkeit. Also stimmen wir – wie gesagt – dieser Novelle gerne zu. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Präsidentin Elvira Schmidt, SPÖ.
Abg. Präs. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich stimme mit vielem überein, was meine Vorrednerin gesagt hat, aber nicht mit allem. Denn es ist ausdrücklich erwähnt, dass es hier um wirklich einen Unabhängigen... dass die Unabhängigkeit dieser Antidiskriminierungsstelle gefördert worden ist durch dieses Gesetz und noch viele andere Punkte, die sich durch diese Änderung positiv auswirken. Am meisten sind vor allem im Diskriminierungsbereich zum Beispiel aufgrund von Behinderungen oder Beschwerden in der Genderdiskriminierung und im Bereich der Ethik vorgefallen und in den letzten vier Jahren haben sich diese Fälle um 50 Prozent erhöht. Trotzdem sind wir der Meinung, dass dieses Gesetz nur Vorteile bringt und wir froh sind, dass es diese NÖ Antidiskriminierungsstelle gibt und deshalb möchte ich mich hier – leider ist, glaube ich, die Dame nicht da, aber ich möchte mich gerne... und Frau Landesrätin ihr das bitte auszurichten – bei der Leiterin der NÖ Antidiskriminierungsstelle, bei der Ingenieurin Mag. Claudia Grübler-Camerloher bedanken, die eine hervorragende Arbeit leistet und sehr viele Menschen hier sich vertreten gefühlt haben in den letzten Jahren. Und als Frauenvorsitzende der SPÖ in Niederösterreich ist es mir besonders wichtig zu sagen, dass durch dieses Gesetz, dass jetzt hier diese Änderung vollzogen wird, die bisherige Sonderfrist von einem Jahr bei Belästigungen, aber vor allem auch bei der sexuellen Belästigung fällt und das ist ein Vorteil für alle Frauen, weil viele ja nicht innerhalb eines Jahres bereit sind, sich zu äußern und zu outen. Und deshalb ist es mir sehr, sehr wichtig zu sagen, dass diese dreijährige Verjährungspflicht nach dem ABGB sehr, sehr wichtig ist. Liebe Frau Landesrätin, vielen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und ich glaube, Niederösterreich ist auf dem richtigen Weg. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Mühlberghuber, FPÖ.
Abg. Mühlberghuber (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute die Änderung des NÖ Antidiskriminierungsgesetzes. Worum geht es dabei? Im Kern geht es darum, dass Niederösterreich neue Vorgaben der Europäischen Union im Landesrecht übernimmt. Stellen, die Menschen bei Benachteiligung helfen, sollen mehr Möglichkeit bekommen. Sie sollen klare Aufgaben haben, ausreichend Mittel erhalten und Betroffene gut unterstützen. Genau das soll mit dieser Änderung erreicht werden. Diese Novelle stärkt vor allem die NÖ Antidiskriminierungsstelle. Künftig soll diese Stelle nicht nur auf Beschwerden reagieren, sie soll auch vorbeugend arbeiten, Sie soll beraten, sie soll informieren, Schulungen anbieten und mit anderen Stellen zusammenarbeiten. Hilfe soll also nicht erst dann kommen, wenn schon etwas passiert ist, sie soll früher ansetzen. Und im Gesetz steht nun ausdrücklich, dass die Antidiskriminierungsstelle das nötige Personal, die nötigen Räume und die nötigen Mittel erhalten soll, denn nur dann kann sie ihre Aufgabe auch wirklich erfüllen. Die Antidiskriminierungsstelle kann künftig vertraulich, anonym und kostenlos in Anspruch genommen werden. Auch die Rechte bei Ermittlungen und Verfahren werden erweitert. Künftig müssen öffentliche und private Stellen die nötigen Auskünfte geben, soweit sie auch in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen. Außerdem darf die Stelle in Verfahren zur Unterstützung von Opfern teilnehmen und als Vertrauensperson zur Seite stehen. Wenn es bei einem Schlichtungsversuch zu keiner Einigung kommt, soll das Ergebnis künftig in einer Stellungnahme festgehalten werden. Das soll mehr Klarheit und mehr Nachvollziehbarkeit bringen. Wesentlich ist auch die Änderung bei den Fristen – Frau Präsidentin hat es schon angesprochen hier – bisher gab es in den bestimmten Fällen eine kurze Sonderfrist. Diese Regelung fällt weg. Künftig soll auch hier die allgemeine Frist von drei Jahren gelten. Auch das Benachteiligungsverbot wird klar geregelt, wer sich beschwert oder seine Rechte geltend macht, darf daraus keinen Nachteil haben. Und das gilt auch für Zeugen und auch für Auskunftspersonen. Meine geschätzten Damen und Herren, was ist der politische Kern dieser Änderung? Der Kern ist, die NÖ Antidiskriminierungsstelle soll zu einer stärkeren, zu einer sichtbaren und zu einer wirksamen Gleichbehandlungsstelle werden. Sie bekommt mehr Aufgaben, mehr Berichtspflichten, mehr Auskunftsrechte und eine stärkere Rolle bei der Unterstützung der Betroffenen. Gleichzeitig werden die rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene verbessert, vor allem durch die längeren Fristen zur Durchsetzung von Ansprüchen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Silke Dammerer, ÖVP.
Abg. Dammerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gleichstellung ist kein Selbstläufer. Sie braucht klare gesetzliche Rahmenbedingungen, funktionierende Institutionen und den politischen Willen, Diskriminierung konsequent entgegenzutreten. Mit der heute vorliegenden Novelle zum NÖ Antidiskriminierungsgesetz setzen wir zwei europäische Richtlinien um, die Mindeststandards für Gleichbehandlungsstellen in allen Mitgliedstaaten festlegen. Dabei verfolgen wir – wie so oft in Niederösterreich – einen pragmatischen Weg. Wir erfüllen zum einen unsere europarechtlichen Verpflichtungen und stärken zugleich bestehende Strukturen, die sich in unserem Land bewährt haben. Für uns in Niederösterreich ist dabei eines klar: Gleichbehandlung und Fairness sind zentrale Werte unseres Zusammenlebens. Jede Person soll ungeachtet von Alter, Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung oder individueller Lebenssituation gleiche Chancen erhalten. Unser Land steht für ein respektvolles Miteinander und Verantwortung füreinander. (Beifall bei der ÖVP und Abg. Mag. Collini.) Deshalb ist es besonders wichtig, dass Menschen, die Diskriminierung erfahren, eine vertrauenswürdige und kompetente Anlaufstelle vorfinden. Die NÖ Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstelle erfüllt genau diese Aufgabe. Kostenfrei und niederschwellig. Sie unterstützt Betroffene, vermittelt bei Konflikten, führt unabhängige Untersuchungen durch, gibt fundierte Stellungnahmen und Empfehlungen ab und hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen, anzugehen und im besten Fall zukünftig zu verhindern. Auch wir sind der Meinung: Mit der Novelle festigen und stärken wir diese weiter und gewährleisten eine Umsetzung im Einklang mit den europäischen Vorgaben. Auf diesem Weg geht ein großer Dank auch vonseiten unserer Fraktion an das engagierte Team der NÖ Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsstelle. Vielen Dank für eure wertvolle Arbeit. (Beifall bei der ÖVP.) Gerade für viele Frauen ist eine solche Unterstützung von großer Bedeutung. Frauen sind in bestimmten Bereichen des Arbeits- und Gesellschaftslebens noch immer häufiger mit Benachteiligungen konfrontiert. Sei es bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder auch im Zusammenhang mit Belästigung. Ein wichtiger Bestandteil der Novelle – wie wir gehört haben – betrifft unter anderem die Verjährungsfristen bei Ansprüchen aufgrund von Belästigung oder sexueller Belästigung. Auch wir begrüßen das sehr. Denn gerade bei sexueller Belästigung braucht es oft Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten und den Mut zu finden, dagegen vorzugehen. Zukünftig – wie wir gehört haben – können Betroffene ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren anstatt von einem Jahr geltend machen. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass wir hier klare Rahmenbedingungen schaffen und Betroffenen den Zugang zu ihrem Recht erleichtern. Diese Gesetzesnovelle zeigt aber auch, wie europäische Vorgaben sinnvoll in unser Landesrecht integriert werden können. Dabei bleiben wir unserem Prinzip treu. Gesetze sollen praktikabel sein, klar verständlich und im Alltag funktionieren. Damit stärken wir nicht nur den Schutz vor Diskriminierung, sondern auch das Vertrauen der Menschen in unsere Institutionen. Denn am Ende geht es um etwas sehr Grundlegendes: um gleiche Chancen für alle. Um eine Gesellschaft, in der Leistung, Engagement und gegenseitige Wertschätzung im Mittelpunkt stehen und um den Respekt miteinander. Und weil Niederösterreich genau für diese Werte steht, möchte ich am Schluss meiner Rede noch auf die neue und landesweite Kampagne der Jugendinfo unter der Schirmherrschaft unserer Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister aufmerksam machen: "Check den Respekt". Eine Kampagne, die auf engagierte Menschen in unseren Gemeinden abzielt, die nicht wegschauen, sondern aktiv etwas tun wollen. Weil der Respekt oft bei Festen, in Vereinen, in Chats oder auf Social Media abhandenkommt, stellt die Jugendinfo hier hilfreiche Tools zur Verfügung, wie man vorgehen kann und wohin man sich wenden kann. Am 19.06. findet dazu hier im Landhaus eine Veranstaltung unter dem Motto "Gemeinde als Vorbild, Respekt als Haltung" statt, zu der ich Sie im Namen von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister sehr herzlich einladen darf. Und ich möchte Sie auch dazu einladen, sich mit dieser Initiative auseinanderzusetzen und Teil dieser Bewegung für mehr Respekt zu sein. Denn Gesetze allein können Diskriminierung nicht vollständig verhindern, sie schaffen aber die notwendigen Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, wie wir als Gesellschaft miteinander umgehen – im Alltag, am Arbeitsplatz, in unseren Gemeinden, in der Schule, Vereinen und auch im digitalen Raum. Respekt können wir nicht per Gesetz verordnen. Und auch Fairness und Gleichbehandlung beginnen nicht erst im Gesetzestext. Sie beginnen bei jedem Einzelnen von uns im täglichen Miteinander. Mit der vorliegenden Novelle stärken wir den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Mit Initiativen wie "Check den Respekt" stärken wir gleichzeitig das Bewusstsein in unserer Gesellschaft. Beides gemeinsam ist notwendig, damit Gleichstellung nicht nur ein Anspruch bleibt, sondern gelebte Realität wird. Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, dass Niederösterreich auch weiterhin ein Land bleibt, in dem Respekt, Fairness und gleiche Chancen nicht nur im Gesetz stehen, sondern jeden Tag von uns gelebt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.