Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-930/XX-2026 – NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017 (NÖ ADG 2017), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dammerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gleichstellung ist kein Selbstläufer. Sie braucht klare gesetzliche Rahmenbedingungen, funktionierende Institutionen und den politischen Willen, Diskriminierung konsequent entgegenzutreten. Mit der heute vorliegenden Novelle zum NÖ Antidiskriminierungsgesetz setzen wir zwei europäische Richtlinien um, die Mindeststandards für Gleichbehandlungsstellen in allen Mitgliedstaaten festlegen. Dabei verfolgen wir – wie so oft in Niederösterreich – einen pragmatischen Weg. Wir erfüllen zum einen unsere europarechtlichen Verpflichtungen und stärken zugleich bestehende Strukturen, die sich in unserem Land bewährt haben. Für uns in Niederösterreich ist dabei eines klar: Gleichbehandlung und Fairness sind zentrale Werte unseres Zusammenlebens. Jede Person soll ungeachtet von Alter, Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung oder individueller Lebenssituation gleiche Chancen erhalten. Unser Land steht für ein respektvolles Miteinander und Verantwortung füreinander. (Beifall bei der ÖVP und Abg. Mag. Collini.) Deshalb ist es besonders wichtig, dass Menschen, die Diskriminierung erfahren, eine vertrauenswürdige und kompetente Anlaufstelle vorfinden. Die NÖ Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstelle erfüllt genau diese Aufgabe. Kostenfrei und niederschwellig. Sie unterstützt Betroffene, vermittelt bei Konflikten, führt unabhängige Untersuchungen durch, gibt fundierte Stellungnahmen und Empfehlungen ab und hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen, anzugehen und im besten Fall zukünftig zu verhindern. Auch wir sind der Meinung: Mit der Novelle festigen und stärken wir diese weiter und gewährleisten eine Umsetzung im Einklang mit den europäischen Vorgaben. Auf diesem Weg geht ein großer Dank auch vonseiten unserer Fraktion an das engagierte Team der NÖ Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsstelle. Vielen Dank für eure wertvolle Arbeit. (Beifall bei der ÖVP.) Gerade für viele Frauen ist eine solche Unterstützung von großer Bedeutung. Frauen sind in bestimmten Bereichen des Arbeits- und Gesellschaftslebens noch immer häufiger mit Benachteiligungen konfrontiert. Sei es bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder auch im Zusammenhang mit Belästigung. Ein wichtiger Bestandteil der Novelle – wie wir gehört haben – betrifft unter anderem die Verjährungsfristen bei Ansprüchen aufgrund von Belästigung oder sexueller Belästigung. Auch wir begrüßen das sehr. Denn gerade bei sexueller Belästigung braucht es oft Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten und den Mut zu finden, dagegen vorzugehen. Zukünftig – wie wir gehört haben – können Betroffene ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren anstatt von einem Jahr geltend machen. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass wir hier klare Rahmenbedingungen schaffen und Betroffenen den Zugang zu ihrem Recht erleichtern. Diese Gesetzesnovelle zeigt aber auch, wie europäische Vorgaben sinnvoll in unser Landesrecht integriert werden können. Dabei bleiben wir unserem Prinzip treu. Gesetze sollen praktikabel sein, klar verständlich und im Alltag funktionieren. Damit stärken wir nicht nur den Schutz vor Diskriminierung, sondern auch das Vertrauen der Menschen in unsere Institutionen. Denn am Ende geht es um etwas sehr Grundlegendes: um gleiche Chancen für alle. Um eine Gesellschaft, in der Leistung, Engagement und gegenseitige Wertschätzung im Mittelpunkt stehen und um den Respekt miteinander. Und weil Niederösterreich genau für diese Werte steht, möchte ich am Schluss meiner Rede noch auf die neue und landesweite Kampagne der Jugendinfo unter der Schirmherrschaft unserer Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister aufmerksam machen: "Check den Respekt". Eine Kampagne, die auf engagierte Menschen in unseren Gemeinden abzielt, die nicht wegschauen, sondern aktiv etwas tun wollen. Weil der Respekt oft bei Festen, in Vereinen, in Chats oder auf Social Media abhandenkommt, stellt die Jugendinfo hier hilfreiche Tools zur Verfügung, wie man vorgehen kann und wohin man sich wenden kann. Am 19.06. findet dazu hier im Landhaus eine Veranstaltung unter dem Motto "Gemeinde als Vorbild, Respekt als Haltung" statt, zu der ich Sie im Namen von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister sehr herzlich einladen darf. Und ich möchte Sie auch dazu einladen, sich mit dieser Initiative auseinanderzusetzen und Teil dieser Bewegung für mehr Respekt zu sein. Denn Gesetze allein können Diskriminierung nicht vollständig verhindern, sie schaffen aber die notwendigen Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, wie wir als Gesellschaft miteinander umgehen – im Alltag, am Arbeitsplatz, in unseren Gemeinden, in der Schule, Vereinen und auch im digitalen Raum. Respekt können wir nicht per Gesetz verordnen. Und auch Fairness und Gleichbehandlung beginnen nicht erst im Gesetzestext. Sie beginnen bei jedem Einzelnen von uns im täglichen Miteinander. Mit der vorliegenden Novelle stärken wir den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Mit Initiativen wie "Check den Respekt" stärken wir gleichzeitig das Bewusstsein in unserer Gesellschaft. Beides gemeinsam ist notwendig, damit Gleichstellung nicht nur ein Anspruch bleibt, sondern gelebte Realität wird. Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, dass Niederösterreich auch weiterhin ein Land bleibt, in dem Respekt, Fairness und gleiche Chancen nicht nur im Gesetz stehen, sondern jeden Tag von uns gelebt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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- Melk
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich