Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-930/XX-2026 – NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017 (NÖ ADG 2017), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mühlberghuber (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute die Änderung des NÖ Antidiskriminierungsgesetzes. Worum geht es dabei? Im Kern geht es darum, dass Niederösterreich neue Vorgaben der Europäischen Union im Landesrecht übernimmt. Stellen, die Menschen bei Benachteiligung helfen, sollen mehr Möglichkeit bekommen. Sie sollen klare Aufgaben haben, ausreichend Mittel erhalten und Betroffene gut unterstützen. Genau das soll mit dieser Änderung erreicht werden. Diese Novelle stärkt vor allem die NÖ Antidiskriminierungsstelle. Künftig soll diese Stelle nicht nur auf Beschwerden reagieren, sie soll auch vorbeugend arbeiten, Sie soll beraten, sie soll informieren, Schulungen anbieten und mit anderen Stellen zusammenarbeiten. Hilfe soll also nicht erst dann kommen, wenn schon etwas passiert ist, sie soll früher ansetzen. Und im Gesetz steht nun ausdrücklich, dass die Antidiskriminierungsstelle das nötige Personal, die nötigen Räume und die nötigen Mittel erhalten soll, denn nur dann kann sie ihre Aufgabe auch wirklich erfüllen. Die Antidiskriminierungsstelle kann künftig vertraulich, anonym und kostenlos in Anspruch genommen werden. Auch die Rechte bei Ermittlungen und Verfahren werden erweitert. Künftig müssen öffentliche und private Stellen die nötigen Auskünfte geben, soweit sie auch in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen. Außerdem darf die Stelle in Verfahren zur Unterstützung von Opfern teilnehmen und als Vertrauensperson zur Seite stehen. Wenn es bei einem Schlichtungsversuch zu keiner Einigung kommt, soll das Ergebnis künftig in einer Stellungnahme festgehalten werden. Das soll mehr Klarheit und mehr Nachvollziehbarkeit bringen. Wesentlich ist auch die Änderung bei den Fristen – Frau Präsidentin hat es schon angesprochen hier – bisher gab es in den bestimmten Fällen eine kurze Sonderfrist. Diese Regelung fällt weg. Künftig soll auch hier die allgemeine Frist von drei Jahren gelten. Auch das Benachteiligungsverbot wird klar geregelt, wer sich beschwert oder seine Rechte geltend macht, darf daraus keinen Nachteil haben. Und das gilt auch für Zeugen und auch für Auskunftspersonen. Meine geschätzten Damen und Herren, was ist der politische Kern dieser Änderung? Der Kern ist, die NÖ Antidiskriminierungsstelle soll zu einer stärkeren, zu einer sichtbaren und zu einer wirksamen Gleichbehandlungsstelle werden. Sie bekommt mehr Aufgaben, mehr Berichtspflichten, mehr Auskunftsrechte und eine stärkere Rolle bei der Unterstützung der Betroffenen. Gleichzeitig werden die rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene verbessert, vor allem durch die längeren Fristen zur Durchsetzung von Ansprüchen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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- Amstetten
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- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
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- Freiheitliche Partei Österreichs