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  6. Redebeitrag von Elvira Schmidt

Redebeitrag von Elvira Schmidt  Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Antidiskriminierungsgesetzes 2017 (NÖ ADG 2017)

zur 36. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 5 der 36. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 26.03.2026

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-930/XX-2026 – NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017 (NÖ ADG 2017), Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Präs. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich stimme mit vielem überein, was meine Vorrednerin gesagt hat, aber nicht mit allem. Denn es ist ausdrücklich erwähnt, dass es hier um wirklich einen Unabhängigen... dass die Unabhängigkeit dieser Antidiskriminierungsstelle gefördert worden ist durch dieses Gesetz und noch viele andere Punkte, die sich durch diese Änderung positiv auswirken. Am meisten sind vor allem im Diskriminierungsbereich zum Beispiel aufgrund von Behinderungen oder Beschwerden in der Genderdiskriminierung und im Bereich der Ethik vorgefallen und in den letzten vier Jahren haben sich diese Fälle um 50 Prozent erhöht. Trotzdem sind wir der Meinung, dass dieses Gesetz nur Vorteile bringt und wir froh sind, dass es diese NÖ Antidiskriminierungsstelle gibt und deshalb möchte ich mich hier – leider ist, glaube ich, die Dame nicht da, aber ich möchte mich gerne... und Frau Landesrätin ihr das bitte auszurichten – bei der Leiterin der NÖ Antidiskriminierungsstelle, bei der Ingenieurin Mag. Claudia Grübler-Camerloher bedanken, die eine hervorragende Arbeit leistet und sehr viele Menschen hier sich vertreten gefühlt haben in den letzten Jahren. Und als Frauenvorsitzende der SPÖ in Niederösterreich ist es mir besonders wichtig zu sagen, dass durch dieses Gesetz, dass jetzt hier diese Änderung vollzogen wird, die bisherige Sonderfrist von einem Jahr bei Belästigungen, aber vor allem auch bei der sexuellen Belästigung fällt und das ist ein Vorteil für alle Frauen, weil viele ja nicht innerhalb eines Jahres bereit sind, sich zu äußern und zu outen. Und deshalb ist es mir sehr, sehr wichtig zu sagen, dass diese dreijährige Verjährungspflicht nach dem ABGB sehr, sehr wichtig ist. Liebe Frau Landesrätin, vielen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und ich glaube, Niederösterreich ist auf dem richtigen Weg. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (646 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Baden
Klub/Fraktion:
Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
Wahlpartei:
Sozialdemokratische Partei Österreichs

Detailseite von Elvira Schmidt öffnen


zur 36. Landtagssitzung
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