Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-670/XX-2025 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Rene Zonschits (SPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Alexander Schnabel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Josef Edlinger (ÖVP) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Schmidt: Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt Ltg.-670, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Ecker, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich berichte zum Antrag mit der Ltg.-670 der Abgeordneten Dr. Krismer u.a. betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes – Ausgleichsabgabe in Baumschutzverordnungen. Es ist jetzt schon so, dass Gemeinden hier Baumschutzverordnungen erlassen können. Eine derartige Verordnung muss die zu schützenden Baumarten untersagten Maßnahmen mit Ausnahmen und notwendigen Ersatzpflanzungen bezeichnen. Allerdings gibt es keine Vorgaben für die Höhe von Ausgleichsabgaben im Falle fehlender Ersatzpflanzungen. Daher wurde hier im Ausschuss ein Antrag mit Gesetzesentwurf eingebracht. Ich komme zum Antrag des Umwelt-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer u.a. betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes – Ausgleichsabgabe in Baumschutzverordnungen:
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt."
Ich bitte um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Dritte Präsidentin Schmidt: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, die Bedeutung von Bäumen und von Waldgebieten ist uns, glaube ich, allen bekannt. Es ist unbestritten, dass der Wald vielfältige Aufgaben hat. Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanzenwelt, Schutzfunktion, Klimaregulation, auch forstwirtschaftliche Belange nicht zu vergessen. Was in diesem Antrag als vermeintlich notwendiger Lückenschluss nicht bedachter Problemfälle daherkommt, ist aber im Grunde nur der Versuch, Strafzahlungen noch besser zu verankern. Jetzt ist es natürlich so, dass man einen Unterschied machen muss, ob eine Rodung oder ob ein Baum gefällt wird in einem urbanen Gebiet, wo es vielleicht schon sehr, sehr wenig an entsprechenden Baumflächen gibt oder ob das in einem eher ländlichen Gebiet ist, also kann man sicher nicht so einheitlich regeln. Aber tatsächlich ist ja jetzt auch möglich, die Ausgleichszahlungen vorzugeben. Ansonsten gibt es tatsächlich vorrangigere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Naturschutz in Niederösterreich, die braucht man nur jährlich aus dem Bericht des Umweltanwalts herauslesen und dann umsetzen. Meine Zusammenfassung dazu ist: Zahnlose Anträge kommen nicht nur von den Regierungsparteien. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer, GRÜNE.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man braucht nicht stundenlang referieren, was der Unterschied zwischen GRÜN und PINK ist. Wenn es um Baumschutz geht, dann sieht man sofort, wo der Unterschied liegt. Der Baumschutz ist ein wichtiges Thema, vor allem in den urbanen Räumen. Es wird ja keine Gemeinde dazu genötigt, die in Niederösterreich eine Baumschutzverordnung, die auch auf Privatliegenschaften Gültigkeit hat, zu erlassen. Im urbanen Raum wissen die Bürgerinnen und Bürger um die Oasen, die bei einer ordentlichen Siedlungsstruktur in den Gärten sind, weil sie ihnen das Leben ganz einfach in den Sommertagen einfach besser gestalten und, weil diese Bäume einfach dazu beitragen, dass die Menschen damit auch in diesen Hitzetagen gesünder sind, insbesondere ältere Menschen. Wir wissen eben in Städten wie in Wiener Neustadt, dass es Baumschutzverordnungen auf Basis des NÖ Naturschutzgesetzes gibt. Und was die GRÜNEN hier machen, ist eine Empfehlung des Rechnungshofes ernst zu nehmen. Denn nichts ist schlimmer als eine zahnlose Sanktion, eine Sanktion ohne Lenkungseffekt, dann sollten wir es besser gleich schon bleiben lassen. Und der Rechnungshof kommt eben genau zu dem Punkt, dass eine Abgabe in Höhe von in etwa 400 Euro einfach keinen Wert hat. Es gibt positive Beispiele, die sind auch angeführt. Und damit wir den Gemeinden bei ihrer Ausformulierung als Gesetzgeberin quasi eine Handlungsanleitung geben, soll eben im § 15 Baumschutz in den Gemeinden eingefügt werden, wie diese Abgabe zu gestalten ist. Nicht mehr und nicht weniger. Und ich denke, wenn wir hier ein gutes Regelwerk, einen guten Rahmen vorgeben, dann erübrigt sich nämlich auch die ein oder andere Diskussion wieder auf Gemeindeebene. Wir sollten als Landtag die Gemeinden hier in ihrem Wirkungsbereich unterstützen und zwar jene unterstützen, die bereits eine Baumschutzverordnung haben. In meiner Heimatgemeinde ist das bisher nicht möglich gewesen. Ich möchte es, wie gesagt, einfach nur gerne unterstützen und wie in vielen Empfehlungen nehme ich unser Kontrollorgan Rechnungshof und Landesrechnungshof ernst. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Rene Zonschits, SPÖ.
Abg. Zonschits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, grundsätzlich zielt der gegenständliche Gesetzesentwurf in die richtige Richtung. In der Debatte über das NÖ Naturschutzgesetz und insbesondere bei der Einführung einer Ausgleichsabgabe in der Baumschutzverordnung geht es aber auch vor allem um bürokratische Maßnahmen und finanzielle Belastungen für unsere Gemeinden. Wie wir alle wissen, sind unsere Gemeinden durch die finanziellen Belastungen der letzten Monate, der letzten Jahre schon genug unter Druck, vor allem auch im Bereich der Bürokratie sind unsere Gemeinden am Limit. In den Gemeinden werden zum Beispiel schon mit dem Baumkataster wird jetzt schon ein professioneller Umgang mit unseren Bäumen gepflegt und hier ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Unsere Fraktion wird den vorliegenden Gesetzesentschluss daher nicht unterstützen, weil – wie gesagt – unsere Gemeinden bereits finanziell und auch in der Bürokratie belastet genug sind. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Alexander Schnabel, FPÖ.
Abg. Schnabel (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Die links-linke desillusionierte und selbsternannte Umweltpartei, sprich die GRÜNEN, versuchen uns heute wieder einmal hier und jetzt mit diesem Antrag oder besser gesagt sie versuchen ihren Naturschutzantrag als den großen Wurf für Umweltschutz zu verkaufen. Doch Achtung, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag ist eine links-linke Mogelpackung. (Abg. Mag. Scheele: Was links-links ist, würde ich gerne wissen.) Es geht den GRÜNEN bei diesem Antrag nicht primär um die Nachbepflanzung von Bäumen und auch nicht um den Umweltschutz, Frau Kollegin. Wenn es nach den absurden Ideen dieser Partei geht, dann soll man sich freikaufen können. Da ist doch der Umweltgedanke in Ihrer DNA ja gar nicht mehr vorhanden, geschätzte Kollegen von den GRÜNEN. In Wahrheit ist es nichts anderes als ein weiterer Griff in das Geldbörserl unserer Landsleute. Man will hier eine Baumschutzverordnung verschärfen und das mit saftigen, ich sage einmal, Strafzahlungen oder – wie die GRÜNEN sagen – Sanktionen bis zu 5.000 Euro pro Baum. Wenn jemand seinen kranken Baum im Garten fällt und keine Ersatzpflanzung setzt, dann soll er sich freikaufen mit Geld, das oft dann gar nicht mehr vorhanden ist. Aber ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, Naturschutz darf kein Geschäftsmodell werden. Wer Bäume fällt, soll neue pflanzen. Das ist logisch, das ist sinnvoll und das kann man auch fördern. Es geht bei diesem vorliegenden fehlerhaften Antrag der GRÜNEN nicht um den Schutz der Natur, es geht wieder einmal nur ums Abkassieren. Und wieder einmal trifft es die Falschen: die Eigenheimbesitzer, unsere Landwirte und unsere Kleingärtner. Während man jahrelang unter Gewessler alles mit Windrädern zubetoniert hat, sollen bei uns in Niederösterreich unsere Landsleute zur Kasse gebeten werden, wenn sie in ihrem Garten einen Baum entfernen und das ist absurd, Hoher Landtag. (Beifall bei der FPÖ und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Wenn den GRÜNEN wirklich etwas am Naturschutz liegen würde, dann würden sie auf Anreize setzen, auf Motivation zur Neubepflanzung. Aber nein, Zwang und Kontrolle, das ist ihr Zugang. Ich sage klar: Kein Freikaufen für Baumfällungen, aber auch keine Bestrafungen für unsere Landsleute! Fördern statt strafen, motivieren statt schikanieren! Und diesem realitätsfremden Antrag, dem erteile ich eine klare Absage. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Nochmals zu Wort gemeldet hat sich die Klubobfrau der GRÜNEN, Helga Krismer.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Also ich gebe es ja zu, dass ich zu den Baumschutz-Ultras hier herinnen gehöre. Aber das Radikalisierungsschnapserl, das jetzt da der Kollege Schnabel und auch der Zonschits getrunken haben in der Pause, das ist schon heftig. Also ich habe ja mit allem gerechnet, aber jetzt fangen wir einmal an: Kollege Zonschits, ich weiß ja nicht, ob du überhaupt firm bist in der Materie, um was es da geht. Von dir habe ich mir ja noch ein bisschen etwas erwartet. Vom Kollegen Schnabel habe ich mir schon gar nichts erwartet. (FPÖ: Oooooh!) Wahrscheinlich sind irgendwelche Böse, die Bäume umhacken in Niederösterreich, Schuld. Macht ein Gesetz, wird dir schon etwas einfallen. Es geht lediglich darum, um das jetzt noch einmal zu versachlichen. Es wird niemandem Geld weggenommen. Es passiert gar nichts Schlimmes. Wir haben Gemeinden in Niederösterreich, da ist halt kein Zonschits daheim und kein Schnabel daheim. Aber wir haben Gemeinden in Niederösterreich, das sind Städte wie Wiener Neustadt, die genau diese Baumschutzverordnungen im Gemeinderat erlassen haben. Und die haben natürlich ein wenig Hemmung, wie sie mit den Ersatzpflanzungen und Nachpflanzungen umgehen. Und der Rechnungshof sagt, weil sie sich das in Wels und Neustadt angeschaut haben, dass man 400 Euro... ist ganz einfach mager. Es steht nämlich wirklich auch ein Verwaltungsaufwand dahinter. Also wenn jemand, wenn es die Vorschrift gibt, da ist der Baum mit einem ordentlichen CO2-Speicher, ein Baum, der dort in dem gärtnerischen Bereich den Menschen die Temperatur absenkt, der eben auch als Staubfilter fungiert, der einfach als grüne Infrastruktur eine wichtige Bedeutung dort in der Siedlung hat und man in der Gemeinde, es möchte, dass das nicht normal ist, so etwas umzuhacken und zu sagen: "Jetzt freut es uns nicht mehr", sondern die Gemeinde sagt: "Der ist geschlägert worden, ihr müsst eine Ersatzpflanzung machen." Und im Ausmaß einer Ersatzpflanzung, die eben wieder etwas hergibt dort, wird das vorgeschrieben. Und wenn ich sage, nein, mir freut es nicht, dann wirst du zahlen müssen. Weil du nimmst den Menschen dort auch etwas weg. Und wir werden in Zeiten... und schaut raus, es ist jetzt schon wieder zwei, drei Wochen, die Bauern unter uns, Bäuerinnen, wissen das, es ist schon wieder wärmer als es früher war, wieder zu früh zu warm. (Unruhe bei der FPÖ.) Dann müssen wir einfach sehen, dass wir in den Gemeinden uns kümmern um die graue, schwarze Energie, um die Straßen, aber wir müssen uns auch um die grüne Infrastruktur, nämlich die Bäume, kümmern. Und das machen die meisten Gemeinden in ihrem eigenen Bereich sehr gut. Und manche, gerade Städte, sagen: "Uns ist es aber nicht egal, was in privaten Gärten passiert." Und um die geht es. Nicht mehr und nicht weniger. Also: Vielleicht probiert ihr es noch einmal. Geht jetzt raus und nehmt ein Antiradikalisierungsschnapserl, dass wir über die Bäume noch normal reden können. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Josef Edlinger, ÖVP.
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Als Forstwirtschaftsmeister bin ich natürlich froh über jeden Baum, der gerettet wird. Und wir sind uns alle einig über die positive Wirkung, die Bäume nicht nur auf das Klima weltweit haben, sondern auch auf das Kleinklima in verbautem Gebiet. Und, dass diese Bäume auch unter Schutz gestellt werden können, dazu gibt der § 15 des Naturschutzgesetzes alle Möglichkeiten her. Um zur Versachlichung beizutragen: In diesem Paragraph 15 sind einige Mindestanforderungen an eine solche Verordnung aufgeführt. Und der Antrag wollte eine zusätzliche verpflichtende Mindestauflage für einen solchen Bescheid erreichen, indem eben auch Kostenersätze für Ersatzpflanzungen, die gemacht werden müssen, aufgelistet werden. Die Gemeinden haben aber derzeit schon die Möglichkeit, das durchzuführen. Denn es ist eine Mindestanforderung an diesen Bescheid bisher nur geregelt gewesen. Und ich glaube, dass es durchaus in der Autonomie der Gemeinden bleiben soll, wie sie in Zukunft damit umgehen. Und ich würde es als überschießende Maßgabe des Gesetzgebers erachten, wenn wir die Gemeinden in ihrem Entscheidungsspielraum immer einengen würden. Des Weiteren bin ich mir nicht sicher, wie viele Bäume tatsächlich auf privatem Eigentum unter Schutz stehen. Und nur für diese gilt ja dieser Kostenersatz. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Nein, gilt es nicht. Nein, du kennst dich auch nicht aus.) Wenn ein Baum im öffentlichen Besitz ist und der wird geschlägert, dann wird sich doch nicht die Gemeinde selbst eine Ersatzpflanzung vorschreiben. Das wird sie durchführen, ohne sich einen Bescheid auszustellen oder vielleicht Kosten dafür zu erlassen. Also das entbehrt, glaube ich, jeder praktischen Grundlage. Und daher sehen wir mit den derzeitigen Möglichkeiten des § 15 das Auslangen und die Gemeinden sollen hier ihrer Autonomie nachkommen. Wir lehnen daher den ursprünglichen Antrag ab und bleiben bei der ablehnenden Haltung des Umwelt-Ausschusses, den wir hier auch bekräftigen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.