Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-670/XX-2025 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man braucht nicht stundenlang referieren, was der Unterschied zwischen GRÜN und PINK ist. Wenn es um Baumschutz geht, dann sieht man sofort, wo der Unterschied liegt. Der Baumschutz ist ein wichtiges Thema, vor allem in den urbanen Räumen. Es wird ja keine Gemeinde dazu genötigt, die in Niederösterreich eine Baumschutzverordnung, die auch auf Privatliegenschaften Gültigkeit hat, zu erlassen. Im urbanen Raum wissen die Bürgerinnen und Bürger um die Oasen, die bei einer ordentlichen Siedlungsstruktur in den Gärten sind, weil sie ihnen das Leben ganz einfach in den Sommertagen einfach besser gestalten und, weil diese Bäume einfach dazu beitragen, dass die Menschen damit auch in diesen Hitzetagen gesünder sind, insbesondere ältere Menschen. Wir wissen eben in Städten wie in Wiener Neustadt, dass es Baumschutzverordnungen auf Basis des NÖ Naturschutzgesetzes gibt. Und was die GRÜNEN hier machen, ist eine Empfehlung des Rechnungshofes ernst zu nehmen. Denn nichts ist schlimmer als eine zahnlose Sanktion, eine Sanktion ohne Lenkungseffekt, dann sollten wir es besser gleich schon bleiben lassen. Und der Rechnungshof kommt eben genau zu dem Punkt, dass eine Abgabe in Höhe von in etwa 400 Euro einfach keinen Wert hat. Es gibt positive Beispiele, die sind auch angeführt. Und damit wir den Gemeinden bei ihrer Ausformulierung als Gesetzgeberin quasi eine Handlungsanleitung geben, soll eben im § 15 Baumschutz in den Gemeinden eingefügt werden, wie diese Abgabe zu gestalten ist. Nicht mehr und nicht weniger. Und ich denke, wenn wir hier ein gutes Regelwerk, einen guten Rahmen vorgeben, dann erübrigt sich nämlich auch die ein oder andere Diskussion wieder auf Gemeindeebene. Wir sollten als Landtag die Gemeinden hier in ihrem Wirkungsbereich unterstützen und zwar jene unterstützen, die bereits eine Baumschutzverordnung haben. In meiner Heimatgemeinde ist das bisher nicht möglich gewesen. Ich möchte es, wie gesagt, einfach nur gerne unterstützen und wie in vielen Empfehlungen nehme ich unser Kontrollorgan Rechnungshof und Landesrechnungshof ernst. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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