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Redebeitrag von Josef Edlinger  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000)

zur 26. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 7 der 26. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 30.04.2025

Antrag des Umwelt-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-670/XX-2025 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Als Forstwirtschaftsmeister bin ich natürlich froh über jeden Baum, der gerettet wird. Und wir sind uns alle einig über die positive Wirkung, die Bäume nicht nur auf das Klima weltweit haben, sondern auch auf das Kleinklima in verbautem Gebiet. Und, dass diese Bäume auch unter Schutz gestellt werden können, dazu gibt der § 15 des Naturschutzgesetzes alle Möglichkeiten her. Um zur Versachlichung beizutragen: In diesem Paragraph 15 sind einige Mindestanforderungen an eine solche Verordnung aufgeführt. Und der Antrag wollte eine zusätzliche verpflichtende Mindestauflage für einen solchen Bescheid erreichen, indem eben auch Kostenersätze für Ersatzpflanzungen, die gemacht werden müssen, aufgelistet werden. Die Gemeinden haben aber derzeit schon die Möglichkeit, das durchzuführen. Denn es ist eine Mindestanforderung an diesen Bescheid bisher nur geregelt gewesen. Und ich glaube, dass es durchaus in der Autonomie der Gemeinden bleiben soll, wie sie in Zukunft damit umgehen. Und ich würde es als überschießende Maßgabe des Gesetzgebers erachten, wenn wir die Gemeinden in ihrem Entscheidungsspielraum immer einengen würden. Des Weiteren bin ich mir nicht sicher, wie viele Bäume tatsächlich auf privatem Eigentum unter Schutz stehen. Und nur für diese gilt ja dieser Kostenersatz. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Nein, gilt es nicht. Nein, du kennst dich auch nicht aus.) Wenn ein Baum im öffentlichen Besitz ist und der wird geschlägert, dann wird sich doch nicht die Gemeinde selbst eine Ersatzpflanzung vorschreiben. Das wird sie durchführen, ohne sich einen Bescheid auszustellen oder vielleicht Kosten dafür zu erlassen. Also das entbehrt, glaube ich, jeder praktischen Grundlage. Und daher sehen wir mit den derzeitigen Möglichkeiten des § 15 das Auslangen und die Gemeinden sollen hier ihrer Autonomie nachkommen. Wir lehnen daher den ursprünglichen Antrag ab und bleiben bei der ablehnenden Haltung des Umwelt-Ausschusses, den wir hier auch bekräftigen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (944 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Krems
Klub/Fraktion:
Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
Wahlpartei:
LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich

Detailseite von Josef Edlinger öffnen


zur 26. Landtagssitzung
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