Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-582/XX-2024 – NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025), NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO), NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kainz (ÖVP) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Beim nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam zu verhandeln:
Ltg.-582, Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden.
Ltg.-582-1, Antrag gemäß § 34, Landtagsgeschäftsordnung mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kainz, Antauer und Zonschits betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden (Gemeinde-Gehaltsnovelle 2025 und 2026).
Ltg.-605, Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden (Gehaltsnovelle 2025 und 2026).
Ltg.-605-1, Antrag gemäß § 34, Landtagsgeschäftsordnung mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer und Antauer betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997.
Ltg.-606, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 (Gehaltsnovelle 2025 und 2026).
Berichterstattungen und Abstimmungen werden getrennt erfolgen. Gibt es dagegen einen Einwand? Nicht der Fall. Dann ersuche ich den Herrn Abgeordneten Linsbauer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Linsbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg.-582, einen Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf dient zusammengefasst der ordnungsgemäßen formalen Umsetzung der Richtlinie 2022/2041 im NÖ Gemeindedienstrecht. Diese Richtlinie hat zum Ziel, angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union sicherzustellen. Da komme ich zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich berichte weiters zu Ltg.-582-1, einem Antrag des Kommunal-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kainz, Antauer und Zonschits betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden (Gemeinde-Gehaltsnovelle 2025 und 2026). Entsprechend dem Verhandlungsergebnis der Sozialpartner bezüglich Anhebungen der Gehälter im öffentlichen Dienst sollen auch die Gehaltsansätze und Zulagenhöhe für Bedienstete nach der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung und dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz für die Jahre 2025 und 2026 angehoben werden. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden, wird genehmigt und
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich berichte weiters zur Ltg.-605, einem Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden (Gehaltsnovelle 2025 und 2026). Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Anhebung der Gehaltsansätze ab 1. Jänner 2025 und auch ab 1. Jänner 2026 im NÖ Landesrecht im selben Ausmaß wie für die öffentlichen Bediensteten des Bundes geregelt werden. Demnach sollen alle Gehalts- und Entgeltansätze ab 1. Jänner 2025 um 3,5 Prozent, jedoch mindestens um 82,40 Euro und höchstens um 437,80 Euro erhöht werden. Zudem liegt der Antrag in den Händen der Abgeordneten. Ich komme daher zur Antragstellung (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich komme zu Ltg.-605-1, einem Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer und Antauer betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997. Für das Jahr 2025 soll für Mitglieder der Landesregierung eine Nulllohnrunde gelten. Die Erhöhung der Bezüge der übrigen Landesorgane soll im ersten Halbjahr entfallen und erst ab dem zweiten Halbjahr des Kalenderjahres 2025 wirksam werden. Die Erhöhung der Bezüge der Politikerinnen und Politiker auf Gemeindeebene soll sich am Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst orientieren. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 wird genehmigt und
2. Die Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung des Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Abschließend berichte ich zur Ltg.-606, einem Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 (Gehaltsnovelle 2025 und 2026). Wie auch zu den zuvor berichteten Landesgesetzen soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sowohl die Anhebung der Gehaltsansätze ab 1. Jänner 2025 als auch ab 1. Jänner 2026 für die Bediensteten nach dem NÖ Spitalsärztegesetz 1992 geregelt werden. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Herr Präsident, ich ersuche um Debatte und anschließend die Abstimmungen vorzunehmen.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort kommt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Nachdem hier einige Tagesordnungspunkte auf einmal verhackstückt werden – ich spreche zu den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 8. Die Republik steht vor einem Finanzdebakel. Die Experten sprechen von 24 Milliarden, die eingespart werden müssen, andere von mehr, andere stecken den Kopf in den Sand. In Niederösterreich sieht es nicht viel besser aus. Der völlig mut- und visionslose Nachtragshaushalt, der in der vergangenen Sitzung hier mehrheitlich beschlossen wurde, weist für 2024 ein Defizit von 916 Millionen Euro aus. Das ist nicht weit von der Milliardengrenze entfernt. Der Wirtschaftsmotor stottert. Viele, deren Lohn- und Gehaltsabschlüsse auch in den vergangenen Hochinflationsjahren jeweils unter der Inflationsrate gelegen sind – dazu gehören die größten Beschäftigungsgruppen Handel und Industrie – werden auch 2025 den Gürtel enger schnallen müssen. Und einige – einige tausend – werden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes konfrontiert werden. In solch einer Phase sorgt das Land wieder einmal für Stabilität. Stabilität für eine Gruppe von Beschäftigten, die hier im Hause immer hoch gelobt wird. Stabilität für eine Gruppe von Beschäftigten, deren Arbeitsrecht Vorteile bietet, von denen andere nur träumen können. Stabilität für eine Gruppe von Beschäftigten, die sich um eines nicht sorgen muss: um ihren Arbeitsplatz. Ja, im öffentlichen Dienst gibt es wirklich Stabilität. Keine Angst vor Arbeitsplatzverlust, weil die Firma zusperrt. Keine Angst, im nächsten Jahr weniger zu verdienen als heuer, weil die Auftragslage schlecht ist oder weil Überstunden, die eh schon weg sind, und Kurzarbeit droht. Keine Angst, wegrationalisiert zu werden, weil woanders günstiger produziert werden kann. Die Präsidentin des österreichischen Rechnungshofs, Margit Kraker, hat Mitte November vor Beginn der Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst eine Nulllohnrunde für Beamte und Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst in den Raum gestellt. Sie hat das nicht aus Spaß gemacht, auch nicht aus Mangel der Wertschätzung dem öffentlichen Dienst gegenüber – im Gegenteil: Ich denke, sie weiß sehr gut, was der öffentliche Dienst leistet – sondern sie hat das wohl begründet und gesagt, ich zitiere aus dem Standard vom 17. November (liest:) "Ich finde, dass jene, die einen Beitrag leisten können, das jetzt auch tun sollen", meinte die Rechnungshofpräsidentin. Sie wisse sehr gut, dass Beamte und Vertragsbedienstete für den Staat viel täten. "Allerdings", so Krakers Argument, "müssen sich Beamte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine Sorgen um ihre Beschäftigung machen." Aus ihrer Sicht wäre dies ein Beitrag zur Budgetsanierung, denn das Ergebnis der Gehaltsverhandlungen habe unmittelbare Auswirkungen auf den nächsten Staatshaushalt. Und weiter: Ausnahmen für einzelne besonders belastete Gruppen, kann sie sich vorstellen, beispielsweise der Exekutive oder in den Spitälern. Noch einmal, das waren die Worte der Rechnungshofpräsidentin, die bekanntlich keinem neoliberalen Thinktank zuzuordnen ist. Aber vielleicht hat sie in ihren eigenen Einkommensbericht geschaut, der gerade herausgekommen ist, in dem man sieht, dass man im öffentlichen Dienst am weitaus besten verdient. Aber Sie wissen, was herausgekommen ist nach den angeblich so harten Verhandlungen: plus 3,5 Prozent für 2025 und Inflation plus 0,3 Prozent für 2026. Die Zulagen – also die fette Butter auf dem dicken Brot – werden auch um 3,5 Prozent erhöht. Man hat also der neuen Regierung – wie immer sie aussehen wird – schon einen guten Teil des so notwendigen Budgetspielraums genommen. Und das gleich für die nächsten Jahre, denn die überdurchschnittlichen Erhöhungen wirken ja bis in alle Ewigkeit weiter. Und das nach zwei sehr, sehr guten Abschlüssen im öffentlichen Dienst in den letzten beiden Jahren. Und dann schauen wir noch ein wenig in die Details. Da gibt es einen Mindestbetrag, um den die Gehälter erhöht werden: 82,40 Euro. Das heißt, dass alle Gehälter unter 2.354 Euro um mehr als 3,5 Prozent erhöht werden. Soll sein. Aber halt, bei den hohen Gehältern ist die Erhöhung ja gedeckelt mit 437,80 Euro. Da haben wir ja wenigstens einen Solidaritätsbeitrag von den Gutverdienern. Na ja, und dann nehme ich den Rechner zur Hand und sehe, dass die Deckelung ab einem Bruttogehalt von 12.509 Euro beginnt. Das Gutverdienen beginnt im öffentlichen Dienst also bei 12.509 Euro. Und wer 15.000 Euro verdient – kommt ja auch vor – oder besser "bekommt", hat damit noch immer ein Plus von 2,9 Prozent – auch nicht zu verachten. Das nenne ich eine soziale Staffelung. Gratuliere! 12.509 Euro. Nur zum Vergleich: Das höchste Gehalt, das im Kollektivvertrag für den Handel überhaupt zu finden ist, beträgt 5.872 Euro. Im Handel. Das betrifft die oft zitierte Billakassiererin genauso wie die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung oder im Außendienst. Im Handel wurden nur die kollektivvertraglichen Mindestgehälter in den einzelnen Stufen um 3,3 Prozent erhöht, nicht die Ist-Gehälter. Wer mehr als den Kollektivvertrag ausgehandelt hat, bekommt weniger als 3,3 Prozent. Das nur zur Einordnung. Ich bin der Rechnungshofpräsidentin für ihren Vorstoß sehr dankbar, denn mit jedem Wort, das Sie mir heute entgegenschleudern werden, treffen Sie auch die Rechnungshofpräsidentin. Leider ist sie im Bund nicht auf offene Ohren gestoßen, nicht einmal auf halb offene. Weil zwischen 0 und 3,5 Prozent, meine Damen und Herren, liegt ja einiges dazwischen. Und auch bei einem Abschluss von zum Beispiel 2 Prozent, gedeckelt zum Beispiel mit 150 Euro, wäre mit keiner Kündigungswelle im öffentlichen Dienst zu rechnen. Sie sehen also, ich bin viel weniger radikal als die Rechnungshofpräsidentin. Aber nur, weil der Bund Geld verteilt, das er nicht hat, müssen wir in Niederösterreich nicht dasselbe machen. Wir können tun, was ein Land tun muss. Die 2 Prozent habe ich mir übrigens nicht aus den Fingern gesogen. Ein Blick in das Doppelbudget 2025/2026 zeigt, dass man genau 2 Prozent Lohnerhöhung für diese beiden Jahre geplant hat. Was heißt das jetzt? Wenn wir den heutigen Anträgen zustimmen, hebeln wir das Doppelbudget ein weiteres Mal aus, bevor das erste Haushaltsjahr überhaupt begonnen hat. Das erste Mal haben wir es ja schon im November ausgehebelt, wie wir den Nachtragshaushalt beschlossen haben. Das zeigt, was der Beschluss des Landtags über den Voranschlag wiegt. Ich fasse nochmals zusammen: Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sondern gegen das System. Wir können nicht weitermachen wie bisher. Wir müssen endlich aufhören, Probleme nur mit Geld zu bewerfen und müssen an den Strukturen arbeiten. Wertschätzung findet nicht nur über Gehaltserhöhungen statt, schon gar nicht über undifferenzierte allgemeine Erhöhungen wie diese. Das Dienstrecht bietet genug Möglichkeiten, gute Leistungen zu belohnen und das Zulagenwesen ist ja auch kein unerhebliches Instrument. Wertschätzung bedeutet auch, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Mitarbeiter motiviert an die Sache gehen in der Pflege, im Spital, in den Schulen und so weiter. Wertschätzung ist aber auch Führungsaufgabe und vielleicht wird hier im öffentlichen Dienst zu wenig getan. Und ja, der öffentliche Dienst umfasst vieles. Vom Straßenarbeiter bis zur Bezirkshauptfrau, vom Polizisten bis zur Richterin, von der Pflegekraft bis zur Spitalsärztin, von der Kindergartenpädagogin bis zur Direktorin im Gymnasium und vieles mehr. Und dafür gibt es ja auch dutzende Entlohnungsgruppen, Verwendungsgruppen, Funktionsgruppen und so weiter und so weiter, wie das alles heißt. Und wenn da etwas nicht passt, dann muss man eben dort hineinarbeiten und schauen, ob die Einstufungen für die einzelnen Berufsgruppen passen. Aber alle über einen Kamm zu scheren, ist nicht wirksam, sondern nur eines: es kann nicht sein, dass in der Diskussion eklektisch immer einzelne Gruppen herausgenommen werden. Pflegekräfte, wenn es um die Bezahlung geht. Straßenarbeiter, wenn es um Frühpensionierung geht. Polizisten, wenn es darum geht, wie gefährlich der Job ist und Lehrerinnen an Brennpunktschulen, wenn es um die Arbeitsbelastung geht. Wenn einzelne Einstufungen nicht passen, dann muss dort angesetzt werden und nicht die Gießkanne ausgepackt werden. Ich hoffe, ich habe damit unsere Ablehnung der Tagesordnungspunkte 6 und 7 ausreichend und verständlich begründet. Es gibt aber eine Berufsgruppe, die weder über die Bezahlung noch über die Arbeitsbedingungen meckern kann. Das sind wir, die Volksvertreter. In Tagesordnungspunkt 8 liegt ein Antrag nach § 34 vor, der eine doppelte Mogelpackung ist. Er enthält zwar eine Nulllohnrunde für Mitglieder der Landesregierung, will aber gleichzeitig den Eindruck erwecken, dass die Abgeordneten, Klubobleute und Präsidenten auf die halbe Erhöhung, die ja sonst im öffentlichen Dienst gilt, verzichten. Genau das tun sie nicht. Erstens soll es ab Juli 2025 eine Erhöhung nicht um 3,5, sondern um 4,6 Prozent geben. Alleine das führt schon 2025 durchgerechnet zu einer Erhöhung von 2,3 Prozent, also über der voraussichtlichen Inflationsrate. Aber viel schlimmer: Die nächste Gehaltserhöhung baut ja dann nicht auf dem Plus von 3,5 Prozent auf, sondern auf einem Plus von 4,6 Prozent. Und das setzt sich bis zur Pensionierung fort, und das kostet dem Land über die Jahre gesehen Millionen Euro. Denselben Trick hatten wir schon im Vorjahr. Am Ende kam heraus, dass die Landeshauptfrau mehr bekommt als der Vizekanzler, und auch der Landeshauptfrau-Stellvertreter Landbauer hat so die 20.000er Grenze geknackt. Also, es ist Zeit für eine Nulllohnrunde für alle Landespolitiker. Es ist Zeit für ein Zeichen der Solidarität, nicht nur mit den Opfern der Kika/Leiner-Pleite, sondern mit allen, die nicht nur weniger Gehaltserhöhung bekommen, sondern vielleicht schon zu Weihnachten um ihren Job bangen und kein Verständnis für die da oben haben, die sich es wieder einmal selbst gerichtet haben. Ich habe deshalb einen Antrag mitgebracht, der auf eine echte Nulllohnrunde in der Landespolitik abzielt. Er ist so formuliert, dass man, wenn ich ihn jetzt vorlese, eigentlich die Intention nicht erkennt. Ich tue es trotzdem (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der dem Antrag angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In § 26 lautet Absatz 11 wie folgt:
Die in § 2 Absatz 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrags gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 entfällt für Bezüge der in Absatz 3, Z. 1 bis 10 und in § 23 Absatz 1 genannten Organe bis 31. Dezember 2025."
Noch einmal: Der Succus dieses Antrages ist, dass es nicht nur für die Landesregierung, sondern für alle Organe hier im Land, inklusive Landwirtschaftskammer, eine echte Nulllohnrunde gibt. Sie sehen, der Antrag ist kurz und bündig, aber wirksam. Ich ersuche um Ihre Zustimmung. Setzen Sie mit uns ein Zeichen der Solidarität mit den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern! Abschließend möchte ich mich noch bedanken und zwar allen voran bei allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Niederösterreich, die das alles ermöglichen, was wir hier heute beschließen, bei allen Wirtschaftstreibenden und Unternehmern, die Beschäftigung bieten und sichern, bei allen Arbeitern und Angestellten in der Privatwirtschaft, die mit ihrer Leistung die Wirtschaft am Leben erhalten, bei den Land- und Forstwirten, die für Nahrungsmittel- und Landschaftspflege sorgen und auch – aber eben nicht nur – beim öffentlichen Dienst auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene, der für vieles sorgt, was unser Leben sicher und lebenswert macht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich natürlich auch zu den Bezügen und zu den Verhandlungen mit den Personalvertreterinnen und Personalvertretern auf Bundes- und vor allem auch auf Landesebene in dem Fall zu Wort melden. Ich möchte nur ganz kurz auf meinen Vorredner eingehen, was Nulllohnrunden in dem Fall auch bedeuten. Bereits im November hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst darauf hingewiesen, dass Nulllohnrunden hier auch zu Kaufkraftverlust treiben. Und wie komisch diese Argumentation meines Vorredners ist, ist auf der einen Seite, dass man sagt, der Wirtschaftsmotor stottert und die Kaufkraft in dem Fall schwächelt. Auf der anderen Seite fordert er natürlich diese Kaufkraft oder vor allem auch diesen Motor dort komplett abzuwürgen. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, wer, wenn nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tagtäglich mit ihrem Einkommen genau in die Realwirtschaft hier investieren, indem sie für die Bedürfnisse Essen, Trinken, Pflegen, Schlafen, Waschen, in dem Fall hier auch genau das betätigen. Und das ist übrigens – auch das sei dir bitte ins Stammbuch geschrieben – die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen mit den Massensteuern, sprich Mehrwertsteuer und mit der Lohnsteuer in dem Fall, zu 80 Prozent für die Steuereinnahmen des gesamten Bundeshaushalts in dem Fall bei. (Beifall bei der SPÖ.) Und ich kann es nicht verstehen, dass man da ein Bashing betreibt, indem man dort sagt, da gibt es sichere Arbeitsplätze und da darf man eigentlich auch nichts gönnen oder da darf man auch nicht verhandeln und da darf man nicht auch einen Einkommenszuwachs ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon gesagt: Nulllohnrunden stärken nicht die Kaufkraft, sondern verringern die Kaufkraft. Und wenn ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer habe, die am Ende des Tages sich die Produkte, die sie vielleicht auch selber produzieren – ob das jetzt in der Privatwirtschaft oder ob das natürlich auch im öffentlichen Dienst ist – wenn sich dort Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Ende des Tages nicht mehr leisten können zum Beispiel die Energierechnung zu bestreiten, weil es sich einfach mit dem Einkommen nicht ausgeht, dann, lieber Kollege Hofer-Gruber, dann verstehe ich nicht ganz, auf was du hier setzt. Es gibt sozialpartnerschaftliche Verhandlungen. Die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen sind in dem Fall im November und im Dezember durchgeführt worden und ich glaube auch, auch mit dem Wermutstropfen dabei, dass die Jahresinflation oder die berechnete Inflation zugrunde liegt, eigentlich 3,8 Prozent sind und wir da mit den 3,5 Prozent, die wir heute hier beschließen, doch auch unter der Inflation sind – nämlich um 0,3 Prozent. Auch der Abschluss mit dem Weitblick für 2026 ist aus unserer Sicht zu begrüßen, weil es auch darum geht, mit den 0,3 Prozentpunkten hier nicht eine übermäßige – wie du sagst – in dem Fall Schwächung der Einkommen in dem Fall zu gewährleisten oder in dem Ausblick zu morgen, sondern mit der Jahresinflation 2025 plus den 0,3 Prozent hier auch ein Reallohnzuwachs einhergeht. Daher werden wir das sehr, sehr gerne unterstützen und gleichzeitig möchte ich aber noch hinweisen, dass bei dem Antrag, den du da eingebracht hast, dem wir nicht zustimmen werden, weil wir auch bereits einen Antrag eingebracht haben, wie es unsere Landesregierungsmitglieder Sven Hergovich und Ulrike Königsberger-Ludwig bereits gemacht haben, dass hier die Mitglieder der Landesregierung eine Nulllohnrunde für 2025 auch haben und auch gut daran täten, dass diese Forderung oder diese Sache, die Sven und die Ulli und wir auch im Landtagsklub gemacht haben, dass wir auf einen Teil dieser Erhöhung in dem Fall verzichten und diese Spenden, dass es hier auch diese Forderung gibt. Und ich stelle mir noch immer die Frage, dass auch andere gesagt haben, die diese Erhöhung im Jahr 2024 genommen haben, dass sie spenden. Nur leider gibt es anscheinend noch immer den Landeshauptmann-Stellvertreter zum Beispiel, der noch immer seine Belege sucht oder die er anscheinend nicht finden kann (Abg. Gerstenmayer: So ein Schwachsinn!), wo er seine angekündigten Spendenbeiträge in dem Fall macht. (Unruhe bei Abg. Gerstenmayer.) Also diese Unglaubwürdigkeit in dem Fall, indem er Showpolitik auf der einen Seite macht und auf der anderen Seite dann die Belege nicht findet, an die wir gespendet haben, das ist nicht ehrlich, das ist eine Augenauswischerei und das ist Irreführung der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. (Unruhe bei Abg. Gerstenmayer.) Wenn er es findet, würden wir uns sehr freuen, dass er die dann auch öffentlich macht und auch offenlegt, dann gibt es keine Diskussionen. Aber wenn er es nicht findet, dann hat das einen verdammt schalen Beigeschmack (Unruhe bei der FPÖ.), dass diese Ehrlichkeit, die da immer gepredigt wird, eigentlich gar nicht real ist, sondern dass das einfach nur Behauptungen und irgendwelche Floskeln sind, die hier gedroschen werden und den Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher hier Sand in die Augen gestreut wird. Liebe Kolleginnen, wir werden diesen Gehaltsabschlüssen und diesen Änderungen mit der Erhöhung mit 1.1.25 und auch mit der Erhöhung 1.1.26 als SPÖ Niederösterreich sehr, sehr gerne mittragen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächsten bitte ich Abgeordneten Jürgen Handler, FPÖ, zu Wort.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Gehaltsnovelle 2025/26 für die Landes- und Gemeindebediensteten sowie die Änderung des Landes- und Gemeindebezügegesetzes. Im Landes- und Gemeindedienst wird mit dieser Gehaltsnovelle 2025/26 analog zum Bund ab 1. Jänner 2025 die Gehalts- und Entgeltansätze um 3,5 Prozent, mindestens jedoch um 82,40 Euro und maximal 437,80 Euro erhöht. Ebenso werden die Zulagen und Vergütungen mit Ausnahme des Kinderzuschusses um 3,5 Prozent erhöht und im selben Ausmaß werden die Gehälter im NÖ Spitalsärztegesetz erfolgen und geregelt werden. Und die Anpassungen der Gehalts- und Entgeltansätze sind nicht nur eine Frage der Wertschätzung der Arbeit, sondern eine Investition in die Qualität der Leistungen im Landes- und Gemeindedienstes. Und die Leistungen des öffentlichen Dienstes in Niederösterreich sorgen auch für Stabilität und diese Anerkennung für ihre Arbeit muss auch entsprechend honoriert werden. Und beim Landes- und Gemeindebezügegesetz werden für 2025 für die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung eine Nulllohnrunde und für die übrigen Landesorgane im ersten Halbjahr 2025 die Bezüge nicht erhöht und gerade in Zeiten der Preisexplosion und wirtschaftlichen Schieflage, wo viele Familien mit steigenden Kosten kämpfen und unter der Inflation leiden, ist es ein ehrliches Zeichen der Solidarität und alles andere wäre in Zeiten wie diesen ein falsches Signal, wobei hier die politischen Amtsträger für die Gemeindeebene die Erhöhung um 3,5 Prozent ab ersten Jänner 2025 in Kraft tritt. Gerade auf kommunaler Ebene, ist es wichtig, die Bezüge und Entschädigungen dementsprechend anzuheben, weil im Vergleich zu anderen Bundesländern liegen wir in Niederösterreich noch immer unter den Gehältern vergleichbarer anderer Bundesländer. Und ich möchte noch kurz auf meine Vorredner eingehen, zum einen auf den Herrn Abgeordneten Hofer-Gruber. Ich bin es eh schon gewöhnt seit 2018, dass Sie dauernd die Lohnerhöhungen über den öffentlichen Dienst bekämpfen und seit, glaube ich, Jahren am liebsten eine Nulllohnrunde hätten, aber dann würde sich keiner mehr für den öffentlichen Dienst bewerben und hier auch keine Aufnahmen erfolgen. Und wir brauchen nur in einzelnen Bereichen schauen, ja, im Bundesdienst zum Beispiel, wo jetzt bei der Personalvertretungswahl markant herausgekommen ist, dass die Arbeitsplätze zwar nicht weniger geworden sind, aber die Bediensteten weniger geworden sind und da frage ich mich schon, und da habe ich irgendwann den Konkurrenzkampf mit der Privatwirtschaft im öffentlichen Dienst verloren, dass ich hier qualifizierte und gute Leute für den öffentlichen Dienst bekomme. Und da geht es nicht um Systembekämpfung, sondern da geht es um Wertschätzung für den öffentlichen Dienst und ich glaube, die leisten – angefangen von Straßendienst, Gemeindedienst bis rauf in die Regierungsbüros – sehr gute Arbeit und da möchte ich nochmals Danke sagen an alle im öffentlichen Dienst von der Gemeindeebene übers Land bis zur Bundesebene. Danke. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Prischl.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Christoph Kainz, ÖVP.
Abg. Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute zu einem Thema, das die Menschen allesamt beschäftigt. Alle, die in Beschäftigung stehen, wünschen sich einen Gehalt und ein Entgelt, von dem sie leben können, wo Wertschätzung spürbar ist und wo letztendlich auch gewisse Erhöhungen, Indexierungen und all das, was die Lebenserhaltungskosten steigert, sich auch widerspiegelt. Wenn wir heute mehrere Tagesordnungspunkte zusammenfassen, dann reden wir von Menschen, nämlich die im Landes- und Gemeindedienst stehen, nämlich von 40.000 Landesbediensteten, von 20.000 Gemeindebediensteten, wo wir gerade in Niederösterreich stolz darauf sein können, dass der öffentliche Dienst, vor allem der Landesdienst und die Gemeinden, so eine hochqualifizierte Arbeit machen, die Damen und Herren in den Gemeindestuben und im Landesdienst gerade auch in den letzten Wochen, wenn ich an die Hochwasserkatastrophe denke, fast Unmenschliches geleistet haben. Wir reden aber auch von über 4.000 Medizinern. Gerade die medizinische Versorgung in Niederösterreich ist auf einem Top-Niveau und wir wissen auch, dass hier sozusagen die Konkurrenz auch in den anderen Bundesländern hier auch mitzuberücksichtigen ist. Wir reden aber auch von den Mitgliedern der Landesregierung, von den Abgeordneten zum Landtag, von der Landesrechnungshofdirektorin, von 573 Bürgermeistern und von 11.667 Gemeinderäten. Letztendlich sind das sieben Gruppen, die heute mit unserem Beschluss eine Gehaltsanpassung oder die Gehalts- und Entgeltsansätze geregelt werden. Und obwohl es in einem Beschluss ist, werden sie unterschiedlich geregelt. Weil das auch ein Zeichen dafür ist, dass jeder für sich weiß, wie er mit einer Gehaltserhöhung umzugehen hat. Und ich fange mit jenen an, die sich nichts vergönnen – nämlich die Mitglieder der Landesregierung – die sich eine Nulllohnrunde selbst verordnen, das auch nicht selbstverständlich ist. (Abg. Mag. Hofer-Gruber: Bei 20.000 brutto!) Wenn ich daran denke, dass alle anderen um jeden Prozentsatz kämpfen und Gehaltsverhandlungen normalerweise bis in die Nacht dauern, muss ich sagen, ist das durchaus auch ein klares und deutliches Signal, wie verantwortungsvoll hier in Niederösterreich auch mit dieser Thematik umgegangen wird. Aber wenn ich auch denke, die Damen und Herren Abgeordneten, wir hier, ja, wir bekommen auch Entgeltfortzahlungen, wir bekommen auch eine Entlohnung und wir bekommen auch monatlich sozusagen eine Aufwandsentschädigung. Aber auch wir wissen, wie wir umgehen wollen. Nämlich, dass wir nicht das Maximale ausschöpfen, sondern in den ersten sechs Monaten letztendlich eine Nulllohnrunde haben und dann, ja, das stimmt, um 4,6 Prozent erhöhen. Und es geht auch um die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unseren Gemeinden. Wir stehen vor einer Gemeinderatswahl. Könnte man auch sagen: Was ist populärer vielleicht nicht zu tun? Und ich glaube, wir sollten eines nicht tun: Wir sollten uns nicht ständig nach unten nivellieren, sondern wir sollten schauen, dass wir die besten Köpfe bekommen und auch dementsprechend Wertschätzung hier die Gehaltsentschädigungen zahlen. Deswegen vollkommen richtig und verständlich, dass die Bürgermeister und vor allem auch die über 11.000 Gemeindemandatare mit durchschnittlich 3,5 Prozent erhöht werden. In anderen Bundesländern wird das anders geregelt. Wien erhöht zum Beispiel voll. Da gibt es überhaupt keine Sparung. Andere regeln es anders. Ich denke auch, dass wir, wenn ich die Kollektivvertragsverhandlungen anschaue, hier ein vernünftiges Mittelmaß hier an den Tag legen. Insofern hoffe ich, dass diese Gehaltserhöhungen und die heutigen Beschlüsse, die wir fassen, auch von den betroffenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als Wertschätzung von uns gesehen werden. Das soll es nämlich auch sein. Wertschätzung gegen ihre Arbeit, die sie tagtäglich zum Wohle des Heimatlandes Niederösterreichs, ihren Gemeinden an den Tag legen. Aber Wertschätzung vor allem auch jenen gegenüber, die politische Verantwortung übernehmen, weil ich überzeugt bin, Gesellschaft funktioniert nur dann, wenn jeder seinen Job macht, verantwortungsvoll umgeht und das Miteinander in dem Fall auch im Mittelpunkt und im Fokus steht. In dem Sinne werden wir diesen Anträgen mit Überzeugung zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Nochmals zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe irgendwie das Gefühl, Kollege Pfister hat seine Rede schon vorbereitet, bevor er meine eigentlich gehört hat, weil zugehört hat er mir nicht. Vom Kollegen Handler habe ich eigentlich nichts anderes erwartet. Ihr geht da raus mit der Einstellung "Ah, Hofer redet zum öffentlichen Dienst. Das ist Bashing des öffentlichen Dienstes, undifferenziert, er verlangt eine Nulllohnrunde und findet, im öffentlichen Dienst wird nichts gearbeitet und da gibt es keine Wertschätzung". Sie haben mir nicht zugehört. Ich möchte es der Reihe nach machen. Erstens einmal, Kollege Pfister, du hast überhaupt nicht unterschieden zwischen dem öffentlichen Dienst und Arbeitnehmern insgesamt. Das habe ich sehr wohl herausgearbeitet und die werden durchaus unterschiedlich behandelt in diesem Lande. Und du hast vollkommen recht, die größten Bringer – steuermäßig – sind die Lohn- und Einkommensteuer und die Umsatzsteuer und die wird von allen Konsumenten und von allen, die unselbstständig Geld verdienen, erbracht. Vom öffentlichen Dienst und auch von der Privatwirtschaft. Und ich sage es noch einmal: Vom exponierten Sektor – und dieser Sektor ist exponiert wie wir sehen: KTM, Kika/Leiner, Schaeffler und so weiter und es werden nicht die Letzten bleiben. Also das ist sehr enttäuschend, dass du hier mir quasi in den Mund legst, ich schere hier alle über einen Kamm. Und auch, dass du mir die Nulllohnrunde in den Mund legst... ich habe extra gesagt, ich habe die Frau Rechnungshofpräsidentin zitiert. Ist dir völlig wurscht. Bei dir heißt es: "Hofer, steht da vorne, er fordert die Nulllohnrunde." Nein, es war die Margit Kraker, die eine Nulllohnrunde in den Raum gestellt hat und wenn du mir zugehört hättest, habe ich von einem Ziel von zwei Prozent gesprochen, das – da muss ich dir, Kollege Handler, widersprechen – sicher nicht dazu geführt hätte, dass jetzt die Leute im sicheren öffentlichen Dienst ihren Job aufgeben und im unsicheren, ungeschützten Sektor anheuern. Das möchte ich sehen, wie das zu einer Kündigungswelle führt. Ich bin seit Jahren Gemeinderat in Baden. Wir haben dort in der nichtöffentlichen Sitzung immer die Personalangelegenheiten und ganz selten ist eine einvernehmliche Lösung dabei, weil irgendwer etwas Besseres gefunden hat oder sich mit den Kollegen nicht versteht. Also so ist es wirklich nicht. (Abg. Kainz: Ist eh gut, wenn sie die kündigen, die Mitarbeiter. Ist eh gut.) Und unter der Inflation, meine Damen und Herren, leiden alle, nicht nur der öffentliche Dienst, sondern insbesondere die, die in den letzten Jahren auch weniger als die Inflation bekommen haben. Und sie vergessen ja die letzten beiden Abschlüsse in den letzten zwei Jahren für den öffentlichen Dienst. Dazu kommt noch die Entlastung durch den teilweisen Wegfall der stillen Progression. Sie können mir doch nicht erzählen, dass der öffentliche Dienst der ist, der größtenteils am Hungertuch nagt. Schauen Sie sich doch den Einkommensbericht an, den der Rechnungshof heute herausgegeben hat. Wertschätzung für den öffentlichen Dienst. Sie haben ja auch hier nicht zugehört. Ich habe gesagt, Wertschätzung kann man nicht dadurch ausdrücken, dass alle – und Sie werden mir jetzt das verzeihen – es gibt im öffentlichen Dienst auch welche, die nicht so wahnsinnig fleißig und tüchtig sind. (Abg. Erber, MBA: Das gibt es aber jetzt nimmer, oder? – Abg. Hauer: Das ist eine Unterstellung.– Abg. Erber, MBA: Na, Entschuldigung, Sie können ja nicht... unverständlich.) Reden Sie einmal mit Leuten, die in den einzelnen Dienststellen tätig sind. Es gibt auch solche. Die kriegen genauso die 3,5 Prozent wie die Superleister, die es ja auch gibt. Wo ist denn hier die Wertschätzung? Das ist überhaupt nicht differenziert. Und Wertschätzung schaut, wie ich gesagt habe, auch so aus, dass man für Bedingungen am Arbeitsplatz sorgt, dass die Leute motiviert ans Werk gehen können und ihre Arbeit dort auch leisten können. Und ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Wenn Sie sagen, Wertschätzung kann ich nur mit 3,5 Prozent ausdrücken, was tun wir dann im Handel? Da gibt es keine Wertschätzung für die Billakassiererin? Da gibt es keine Wertschätzung für den Vertreter, der das halbe Jahr im Auto sitzt bei Regen und Schnee? Denken Sie doch einmal darüber nach, was Sie damit ausdrücken. Aber ich weiß ja, wie hier im Raum gedacht wird. Sie sind ja nicht einmal bereit, die Parteienförderung auch nur einzufrieren. Das heißt, das Budget, die Budgetsituation, kommende Schulden, die zukünftige Generationen bedienen sollen, sind Ihnen vollkommen egal. Das haben Sie auch heute wieder bewiesen. Ich danke für das klare Bild, das hier entstanden ist. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung.
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