Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-582/XX-2024 – NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025), NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO), NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Ing. Linsbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg.-582, einen Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf dient zusammengefasst der ordnungsgemäßen formalen Umsetzung der Richtlinie 2022/2041 im NÖ Gemeindedienstrecht. Diese Richtlinie hat zum Ziel, angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union sicherzustellen. Da komme ich zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich berichte weiters zu Ltg.-582-1, einem Antrag des Kommunal-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kainz, Antauer und Zonschits betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden (Gemeinde-Gehaltsnovelle 2025 und 2026). Entsprechend dem Verhandlungsergebnis der Sozialpartner bezüglich Anhebungen der Gehälter im öffentlichen Dienst sollen auch die Gehaltsansätze und Zulagenhöhe für Bedienstete nach der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung und dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz für die Jahre 2025 und 2026 angehoben werden. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden, wird genehmigt und
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich berichte weiters zur Ltg.-605, einem Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden (Gehaltsnovelle 2025 und 2026). Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Anhebung der Gehaltsansätze ab 1. Jänner 2025 und auch ab 1. Jänner 2026 im NÖ Landesrecht im selben Ausmaß wie für die öffentlichen Bediensteten des Bundes geregelt werden. Demnach sollen alle Gehalts- und Entgeltansätze ab 1. Jänner 2025 um 3,5 Prozent, jedoch mindestens um 82,40 Euro und höchstens um 437,80 Euro erhöht werden. Zudem liegt der Antrag in den Händen der Abgeordneten. Ich komme daher zur Antragstellung (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich komme zu Ltg.-605-1, einem Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer und Antauer betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997. Für das Jahr 2025 soll für Mitglieder der Landesregierung eine Nulllohnrunde gelten. Die Erhöhung der Bezüge der übrigen Landesorgane soll im ersten Halbjahr entfallen und erst ab dem zweiten Halbjahr des Kalenderjahres 2025 wirksam werden. Die Erhöhung der Bezüge der Politikerinnen und Politiker auf Gemeindeebene soll sich am Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst orientieren. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 wird genehmigt und
2. Die Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung des Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Abschließend berichte ich zur Ltg.-606, einem Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 (Gehaltsnovelle 2025 und 2026). Wie auch zu den zuvor berichteten Landesgesetzen soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sowohl die Anhebung der Gehaltsansätze ab 1. Jänner 2025 als auch ab 1. Jänner 2026 für die Bediensteten nach dem NÖ Spitalsärztegesetz 1992 geregelt werden. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Herr Präsident, ich ersuche um Debatte und anschließend die Abstimmungen vorzunehmen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
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- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich