Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-582/XX-2024 – NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025), NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO), NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Nachdem hier einige Tagesordnungspunkte auf einmal verhackstückt werden – ich spreche zu den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 8. Die Republik steht vor einem Finanzdebakel. Die Experten sprechen von 24 Milliarden, die eingespart werden müssen, andere von mehr, andere stecken den Kopf in den Sand. In Niederösterreich sieht es nicht viel besser aus. Der völlig mut- und visionslose Nachtragshaushalt, der in der vergangenen Sitzung hier mehrheitlich beschlossen wurde, weist für 2024 ein Defizit von 916 Millionen Euro aus. Das ist nicht weit von der Milliardengrenze entfernt. Der Wirtschaftsmotor stottert. Viele, deren Lohn- und Gehaltsabschlüsse auch in den vergangenen Hochinflationsjahren jeweils unter der Inflationsrate gelegen sind – dazu gehören die größten Beschäftigungsgruppen Handel und Industrie – werden auch 2025 den Gürtel enger schnallen müssen. Und einige – einige tausend – werden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes konfrontiert werden. In solch einer Phase sorgt das Land wieder einmal für Stabilität. Stabilität für eine Gruppe von Beschäftigten, die hier im Hause immer hoch gelobt wird. Stabilität für eine Gruppe von Beschäftigten, deren Arbeitsrecht Vorteile bietet, von denen andere nur träumen können. Stabilität für eine Gruppe von Beschäftigten, die sich um eines nicht sorgen muss: um ihren Arbeitsplatz. Ja, im öffentlichen Dienst gibt es wirklich Stabilität. Keine Angst vor Arbeitsplatzverlust, weil die Firma zusperrt. Keine Angst, im nächsten Jahr weniger zu verdienen als heuer, weil die Auftragslage schlecht ist oder weil Überstunden, die eh schon weg sind, und Kurzarbeit droht. Keine Angst, wegrationalisiert zu werden, weil woanders günstiger produziert werden kann. Die Präsidentin des österreichischen Rechnungshofs, Margit Kraker, hat Mitte November vor Beginn der Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst eine Nulllohnrunde für Beamte und Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst in den Raum gestellt. Sie hat das nicht aus Spaß gemacht, auch nicht aus Mangel der Wertschätzung dem öffentlichen Dienst gegenüber – im Gegenteil: Ich denke, sie weiß sehr gut, was der öffentliche Dienst leistet – sondern sie hat das wohl begründet und gesagt, ich zitiere aus dem Standard vom 17. November (liest:) "Ich finde, dass jene, die einen Beitrag leisten können, das jetzt auch tun sollen", meinte die Rechnungshofpräsidentin. Sie wisse sehr gut, dass Beamte und Vertragsbedienstete für den Staat viel täten. "Allerdings", so Krakers Argument, "müssen sich Beamte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine Sorgen um ihre Beschäftigung machen." Aus ihrer Sicht wäre dies ein Beitrag zur Budgetsanierung, denn das Ergebnis der Gehaltsverhandlungen habe unmittelbare Auswirkungen auf den nächsten Staatshaushalt. Und weiter: Ausnahmen für einzelne besonders belastete Gruppen, kann sie sich vorstellen, beispielsweise der Exekutive oder in den Spitälern. Noch einmal, das waren die Worte der Rechnungshofpräsidentin, die bekanntlich keinem neoliberalen Thinktank zuzuordnen ist. Aber vielleicht hat sie in ihren eigenen Einkommensbericht geschaut, der gerade herausgekommen ist, in dem man sieht, dass man im öffentlichen Dienst am weitaus besten verdient. Aber Sie wissen, was herausgekommen ist nach den angeblich so harten Verhandlungen: plus 3,5 Prozent für 2025 und Inflation plus 0,3 Prozent für 2026. Die Zulagen – also die fette Butter auf dem dicken Brot – werden auch um 3,5 Prozent erhöht. Man hat also der neuen Regierung – wie immer sie aussehen wird – schon einen guten Teil des so notwendigen Budgetspielraums genommen. Und das gleich für die nächsten Jahre, denn die überdurchschnittlichen Erhöhungen wirken ja bis in alle Ewigkeit weiter. Und das nach zwei sehr, sehr guten Abschlüssen im öffentlichen Dienst in den letzten beiden Jahren. Und dann schauen wir noch ein wenig in die Details. Da gibt es einen Mindestbetrag, um den die Gehälter erhöht werden: 82,40 Euro. Das heißt, dass alle Gehälter unter 2.354 Euro um mehr als 3,5 Prozent erhöht werden. Soll sein. Aber halt, bei den hohen Gehältern ist die Erhöhung ja gedeckelt mit 437,80 Euro. Da haben wir ja wenigstens einen Solidaritätsbeitrag von den Gutverdienern. Na ja, und dann nehme ich den Rechner zur Hand und sehe, dass die Deckelung ab einem Bruttogehalt von 12.509 Euro beginnt. Das Gutverdienen beginnt im öffentlichen Dienst also bei 12.509 Euro. Und wer 15.000 Euro verdient – kommt ja auch vor – oder besser "bekommt", hat damit noch immer ein Plus von 2,9 Prozent – auch nicht zu verachten. Das nenne ich eine soziale Staffelung. Gratuliere! 12.509 Euro. Nur zum Vergleich: Das höchste Gehalt, das im Kollektivvertrag für den Handel überhaupt zu finden ist, beträgt 5.872 Euro. Im Handel. Das betrifft die oft zitierte Billakassiererin genauso wie die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung oder im Außendienst. Im Handel wurden nur die kollektivvertraglichen Mindestgehälter in den einzelnen Stufen um 3,3 Prozent erhöht, nicht die Ist-Gehälter. Wer mehr als den Kollektivvertrag ausgehandelt hat, bekommt weniger als 3,3 Prozent. Das nur zur Einordnung. Ich bin der Rechnungshofpräsidentin für ihren Vorstoß sehr dankbar, denn mit jedem Wort, das Sie mir heute entgegenschleudern werden, treffen Sie auch die Rechnungshofpräsidentin. Leider ist sie im Bund nicht auf offene Ohren gestoßen, nicht einmal auf halb offene. Weil zwischen 0 und 3,5 Prozent, meine Damen und Herren, liegt ja einiges dazwischen. Und auch bei einem Abschluss von zum Beispiel 2 Prozent, gedeckelt zum Beispiel mit 150 Euro, wäre mit keiner Kündigungswelle im öffentlichen Dienst zu rechnen. Sie sehen also, ich bin viel weniger radikal als die Rechnungshofpräsidentin. Aber nur, weil der Bund Geld verteilt, das er nicht hat, müssen wir in Niederösterreich nicht dasselbe machen. Wir können tun, was ein Land tun muss. Die 2 Prozent habe ich mir übrigens nicht aus den Fingern gesogen. Ein Blick in das Doppelbudget 2025/2026 zeigt, dass man genau 2 Prozent Lohnerhöhung für diese beiden Jahre geplant hat. Was heißt das jetzt? Wenn wir den heutigen Anträgen zustimmen, hebeln wir das Doppelbudget ein weiteres Mal aus, bevor das erste Haushaltsjahr überhaupt begonnen hat. Das erste Mal haben wir es ja schon im November ausgehebelt, wie wir den Nachtragshaushalt beschlossen haben. Das zeigt, was der Beschluss des Landtags über den Voranschlag wiegt. Ich fasse nochmals zusammen: Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sondern gegen das System. Wir können nicht weitermachen wie bisher. Wir müssen endlich aufhören, Probleme nur mit Geld zu bewerfen und müssen an den Strukturen arbeiten. Wertschätzung findet nicht nur über Gehaltserhöhungen statt, schon gar nicht über undifferenzierte allgemeine Erhöhungen wie diese. Das Dienstrecht bietet genug Möglichkeiten, gute Leistungen zu belohnen und das Zulagenwesen ist ja auch kein unerhebliches Instrument. Wertschätzung bedeutet auch, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Mitarbeiter motiviert an die Sache gehen in der Pflege, im Spital, in den Schulen und so weiter. Wertschätzung ist aber auch Führungsaufgabe und vielleicht wird hier im öffentlichen Dienst zu wenig getan. Und ja, der öffentliche Dienst umfasst vieles. Vom Straßenarbeiter bis zur Bezirkshauptfrau, vom Polizisten bis zur Richterin, von der Pflegekraft bis zur Spitalsärztin, von der Kindergartenpädagogin bis zur Direktorin im Gymnasium und vieles mehr. Und dafür gibt es ja auch dutzende Entlohnungsgruppen, Verwendungsgruppen, Funktionsgruppen und so weiter und so weiter, wie das alles heißt. Und wenn da etwas nicht passt, dann muss man eben dort hineinarbeiten und schauen, ob die Einstufungen für die einzelnen Berufsgruppen passen. Aber alle über einen Kamm zu scheren, ist nicht wirksam, sondern nur eines: es kann nicht sein, dass in der Diskussion eklektisch immer einzelne Gruppen herausgenommen werden. Pflegekräfte, wenn es um die Bezahlung geht. Straßenarbeiter, wenn es um Frühpensionierung geht. Polizisten, wenn es darum geht, wie gefährlich der Job ist und Lehrerinnen an Brennpunktschulen, wenn es um die Arbeitsbelastung geht. Wenn einzelne Einstufungen nicht passen, dann muss dort angesetzt werden und nicht die Gießkanne ausgepackt werden. Ich hoffe, ich habe damit unsere Ablehnung der Tagesordnungspunkte 6 und 7 ausreichend und verständlich begründet. Es gibt aber eine Berufsgruppe, die weder über die Bezahlung noch über die Arbeitsbedingungen meckern kann. Das sind wir, die Volksvertreter. In Tagesordnungspunkt 8 liegt ein Antrag nach § 34 vor, der eine doppelte Mogelpackung ist. Er enthält zwar eine Nulllohnrunde für Mitglieder der Landesregierung, will aber gleichzeitig den Eindruck erwecken, dass die Abgeordneten, Klubobleute und Präsidenten auf die halbe Erhöhung, die ja sonst im öffentlichen Dienst gilt, verzichten. Genau das tun sie nicht. Erstens soll es ab Juli 2025 eine Erhöhung nicht um 3,5, sondern um 4,6 Prozent geben. Alleine das führt schon 2025 durchgerechnet zu einer Erhöhung von 2,3 Prozent, also über der voraussichtlichen Inflationsrate. Aber viel schlimmer: Die nächste Gehaltserhöhung baut ja dann nicht auf dem Plus von 3,5 Prozent auf, sondern auf einem Plus von 4,6 Prozent. Und das setzt sich bis zur Pensionierung fort, und das kostet dem Land über die Jahre gesehen Millionen Euro. Denselben Trick hatten wir schon im Vorjahr. Am Ende kam heraus, dass die Landeshauptfrau mehr bekommt als der Vizekanzler, und auch der Landeshauptfrau-Stellvertreter Landbauer hat so die 20.000er Grenze geknackt. Also, es ist Zeit für eine Nulllohnrunde für alle Landespolitiker. Es ist Zeit für ein Zeichen der Solidarität, nicht nur mit den Opfern der Kika/Leiner-Pleite, sondern mit allen, die nicht nur weniger Gehaltserhöhung bekommen, sondern vielleicht schon zu Weihnachten um ihren Job bangen und kein Verständnis für die da oben haben, die sich es wieder einmal selbst gerichtet haben. Ich habe deshalb einen Antrag mitgebracht, der auf eine echte Nulllohnrunde in der Landespolitik abzielt. Er ist so formuliert, dass man, wenn ich ihn jetzt vorlese, eigentlich die Intention nicht erkennt. Ich tue es trotzdem (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der dem Antrag angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In § 26 lautet Absatz 11 wie folgt:
Die in § 2 Absatz 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrags gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 entfällt für Bezüge der in Absatz 3, Z. 1 bis 10 und in § 23 Absatz 1 genannten Organe bis 31. Dezember 2025."
Noch einmal: Der Succus dieses Antrages ist, dass es nicht nur für die Landesregierung, sondern für alle Organe hier im Land, inklusive Landwirtschaftskammer, eine echte Nulllohnrunde gibt. Sie sehen, der Antrag ist kurz und bündig, aber wirksam. Ich ersuche um Ihre Zustimmung. Setzen Sie mit uns ein Zeichen der Solidarität mit den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern! Abschließend möchte ich mich noch bedanken und zwar allen voran bei allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Niederösterreich, die das alles ermöglichen, was wir hier heute beschließen, bei allen Wirtschaftstreibenden und Unternehmern, die Beschäftigung bieten und sichern, bei allen Arbeitern und Angestellten in der Privatwirtschaft, die mit ihrer Leistung die Wirtschaft am Leben erhalten, bei den Land- und Forstwirten, die für Nahrungsmittel- und Landschaftspflege sorgen und auch – aber eben nicht nur – beim öffentlichen Dienst auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene, der für vieles sorgt, was unser Leben sicher und lebenswert macht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
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- NEOS – Das Neue Niederösterreich