Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-505/XX-2024 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 13 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 13 Video und Sitzungsbericht
- Wolfgang Kocevar (SPÖ) Tagesordnungspunkt 13 Video und Sitzungsbericht
- Martin Antauer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 13 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kainz (ÖVP) Tagesordnungspunkt 13 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 13 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Prischl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand mit der Ltg.-505, Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Keyl, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Hoher Landtag! Ich erstatte Bericht zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a, mit der eine Anpassung ausgewählter Kostensätze des Artikel 9 der Grundversorgungsvereinbarung festgelegt wird, zur Ltg.-505. Aufgrund europarechtlicher Verpflichtungen, sogenannte "Aufnahmerichtlinie" ist Österreich dazu verpflichtet, hilfs- und schutzbedürftige Fremde angemessen zu versorgen. Aus diesem Grund... vor diesem Hintergrund schlossen Bund und Länder 2004 eine 15a-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde mit dem Ziel, die Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für im Bundesgebiet aufhältige hilfs- und schutzbedürftige Fremde bundesweit zu vereinheitlichen, den Vollzug des Grundversorgungswesens generell nach partnerschaftlichen Gesichtspunkten auszurichten und eine Überbelastung einzelner Systemträger zu vermeiden. Die fortan anfallenden Versorgungskosten werden im Verhältnis 60 zu 40 zwischen dem Bund und Ländern aufgeteilt. Wenn ein Asylverfahren länger als ein Jahr dauert, trägt der Bund besagte Aufwendungen zur Gänze. Die nunmehrige vorliegende Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern hat eine Anpassung der Kostenhöchstsätze zum Inhalt. Ich komme nun zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die 15a-Vereinbarung (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird, wird genehmigt."
Sehr geehrte Frau Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Dritte Präsidentin Prischl: Ich danke für den Bericht und eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS. Bitteschön.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der vorliegenden Gesetzesvorlage geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, um eine angemessene Grundversorgung zu ermöglichen. Wir haben es in der Antragsvorstellung, in der Berichterstattung gehört. Unter den Zielen wird insbesondere die Stärkung der Resilienz des Grundversorgungssystems und die Unterstützung der Länder bei der Übernahme der Versorgung für vulnerable Gruppen genannt. Es ist auch unbestritten, dass die benötigte Unterstützung von Bund und Ländern zu leisten ist – auch wenn es dem Berichterstatter fast schwer gefallen ist... ist mir zumindest so vorgekommen, dass er sich schwergetan hat, diesen Antrag einzubringen. Oftmals werden Personen, die sich in der Grundversorgung befinden, als eine Gruppe hingestellt, die nur auf Kosten der anderen leben wollen. Es ist aber erstens wichtig zu wissen: Wer befindet sich in der Grundversorgung? Welche sind die Leistungen? Und diese korrekte Information ist die Basis dafür, dass wir einerseits unseren Verpflichtungen nachkommen können, dass aber auch die Akzeptanz der Bevölkerung bewahrt wird. Wir haben in den vergangenen Jahren vielfach erlebt, wie das Thema Asyl und Migration ständig vermischt werden, wie Probleme entweder komplett aufgebauscht werden oder komplett verdrängt. Beides ist nicht hilfreich, wenn es darum geht, Lösungen zu finden. Und die Lösungen beinhalten vor allem auch die Übernahme von Verantwortung durch die Bundesländer. Sehr lange wurden die Probleme ja ganz gerne auf Wien abgewälzt, nur um dann mit dem Finger darauf zu zeigen, dass die Problemlage aus fehlender Integration, aus überlasteten Schulen dort besonders stark ist. Und wir haben es vorhin im Tagesordnungspunkt mit dem Pflichtschulabschluss auch wieder von der Kollegin Zeidler-Beck so gehört... die in Wien und was die dort nicht schaffen... und man muss sich das vorstellen, von welcher Basis die wegstarten und was die alles schon auf den Weg gebracht haben. Also, wenn wir mit den gleichen Anstrengungen in Niederösterreich unterwegs wären, dann hätten wir überhaupt kein integrations- und schulproblematisches Thema. Es braucht – was noch zu wenig durchgesetzt ist – es braucht natürlich auch Begleitmaßnahmen, damit das funktionieren kann, auch diese Verteilung der Lasten auf die verschiedenen Einheiten. Es braucht eine Residenzpflicht. Es braucht einheitliche Bedingungen in allen Bundesländern und keinen Fleckerlteppich. Aber das steht hier und heute nicht auf der Tagesordnung. Heute geht es um die Valorisierung der Kostensätze, ist – wie gesagt – eine Umsetzung der EU-Richtlinie dringend erforderlich. Und wir werden dem vorliegenden Antrag selbstverständlich auch zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächste zu Wort gemeldet die Frau Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN. Bitteschön.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Seit es diese 15a- Vereinbarung zur Grundversorgung gibt, wird zwischen dem Bund und den Ländern gerangelt. Dabei sollte es hier gerade eine klare und faire Abwicklung und klare und faire Bedingungen schaffen. Stattdessen kommen die Bundesländer ihren Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nach – allen voran Niederösterreich. Wissen wir eh. Es wird um die Verteilung von Asylsuchenden und um Geld gestritten. Unter Federführung der GRÜNEN im Bund gibt es jetzt einen sicheren finanziellen Rahmen, der eine angemessene Betreuung ermöglicht und diese auch für die Zukunft absichert. Und zwar geht es um bessere Lebensbedingungen und eine engmaschigere Betreuung für Menschen, die besonderen Schutz brauchen: unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder Geflüchtete beispielsweise mit Behinderungen. Für Kinder werden die Beiträge um ein Viertel erhöht, für Menschen mit besonderem Pflegebedarf um ein Drittel. In diesem Zusammenhang möchte ich einmal ansprechen, dass mir besonders wichtig ist – nämlich ich möchte gern, dass sich Niederösterreich an der Ausschreibung der Sachleistungskarte des Bundes beteiligt. Die niederösterreichische Bezahlkarte ist menschenunwürdig und ich halte es für das einzig Sinnvolle, in ganz Österreich die gleiche Sachleistungskarte zu verwenden. Menschenwürde darf nicht dem Föderalismus zum Opfer fallen. (Beifall bei den GRÜNEN. - Unruhe bei Abg. Ing. Mag. Teufel.) Ich zitiere jetzt Georg Bürstmayr, unseren Asylsprecher im Nationalrat. Der sagt (liest:)"Gute Unterbringung und Betreuung sind der Schlüssel zu einem guten Zusammenleben mit Geflüchteten, ist der Schlüssel zu einer geglückten Integration. Aber eigentlich sollte es das gar nicht brauchen. Eigentlich müssten diese zwei Sätze reichen: Ein Mensch ist ein Mensch und ein Kind ist ein Kind." (Beifall bei den GRÜNEN. – Abg. Ing. Mag. Teufel: Und eine Frau ist eine Frau und ein Mann ist ein Mann.)
Dritte Präsidentin Prischl: Zu Wort gemeldet der Herr Abgeordnete Wolfgang Kocevar, SPÖ, bitteschön.
Abg. Kocevar (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Das Leben spielt oft die spannendsten Geschichten. Wenn man gerade den Antrag der Freiheitlichen Partei gehört hat, über inflationsbedingte Anpassungen und Besserstellungen von Kostenhöchstsätzen für unbegleitet minderjährige Fremde und besonders betreuungsbedürftige Flüchtlinge, dann hätte man das vielleicht vor einigen Wochen und Monaten nicht geglaubt, dass dieser Antrag hier auch kommt. Aber da sieht man, dass Gott sei Dank die Gesetze stärker sind als ideologische Verflechtungen. Und daher kann ich natürlich auch seitens der Sozialdemokratie nur sagen: Wir stimmen dieser Vereinbarung natürlich zu. Wir unterstützen seit jeher Gruppen, die es schwerer haben im Leben und daher ist es selbstverständlich, dass wir auch diesem Ansuchen natürlich auch zustimmen. Ich möchte aber die Gelegenheit nützen, mich erstens noch einmal zu bedanken. Ich habe es ganz am Anfang in meinem ersten Redebeitrag erwähnt, dass es schon auch schön ist, wenn man parteiübergreifend vielleicht die eine oder andere Aktion erfolgreich initiiert. Und beispielgebend dafür ist – Sie können sich vielleicht erinnern – wir haben vor einigen Monaten das Thema gehabt – und die Frau Präsidentin wird es mir ganz kurz erlauben, ein bisschen abseits vom Thema das zu erwähnen – diese Hüttenförderung, die dringend gebraucht wird. Mit Unterstützung vom Kollegen Gerstenmayer haben wir dann mehrere Meetings gehabt und können jetzt eigentlich erfolgreich auch vermerken (Beifall bei der SPÖ.), dass hier Bewegung gekommen ist und dass wir heute auch eine Zusage haben von rund 1,3 Millionen Euro für diese Hütten. Und da möchte ich mich bei allen bedanken, die hier mitgeholfen haben. Und ich würde mich auch freuen, wenn wir es parteiübergreifend hier auch verkaufen können und dass nicht einer sich das Mäntelchen umhängt, sondern dass wir unseren Hütten und allen Betreiberinnen dieser Alpenvereine auch tatsächlich sagen können, dass wir hier gemeinsam einen Schulterschluss geleistet haben.
Aber noch einmal, Philipp, danke vielmals, du warst gemeinsam hier mit der Vorsitzenden der Naturfreunde, der Karin Scheele und mir, auch wirklich dahinter, dass das nicht einschläft, sondern dass immer wieder etwas weitergeht. Dankeschön. Und ich möchte dem Wahlergebnis am Sonntag natürlich nicht vorgreifen, kann ich Gott sei Dank auch nicht. Aber wenn es so ist, wie es sein könnte, dann ist das heute hier mein letzter Tag und ich möchte die Gelegenheit schon nützen, mich bei Ihnen und euch allen recht herzlich zu bedanken. Zwei Jahre waren für mich eine sehr lehrreiche Zeit. Ich habe auch über die Parteigrenze hinweg einige von euch sehr schätzen gelernt und auch gesehen, dass es hinter den Kulissen durchaus Sinn macht, den einen oder anderen politischen Diskurs zu führen, um etwas weiterzubringen. Ich wünsche euch alles, alles Gute. Es ist ein weinendes Auge, weil ich habe mich sehr wohl gefühlt und vielleicht schaffen wir es da oder dort, auch über die Grenzen hinweg mit Parlament und mit dem Landtag weiterarbeiten zu können. Alles Gute und Glückauf! (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächster zu Wort gemeldet der Abgeordnete Martin Antauer, FPÖ, bitteschön.
Abg. Antauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ja, bedauerlicherweise ist Österreich durch das EU-Recht genötigt, jeden in die Grundversorgung aufzunehmen, der über die Grenze kommt und ganz laut "Asyl" schreit. Wofür es das Dublin-Abkommen gibt, das ist mir und auch vielen in unserer Partei ein Rätsel. Denn die deutsche Bundesregierung und die EU haben dieses Abkommen einfach so mit den Worten "wir schaffen das" abgeschafft. Würde sich die EU an geltende Rechte halten, müssten nämlich alle Asylverfahren in jenem Land durchgeführt werden, in welchem der Asylwerber erstmals auch EU-Boden betritt. Aber ich glaube, das ist uns auch allen bewusst und das wissen wir auch alle. Zumindest Niederösterreich darf sich über einen Sicherheitslandesrat Christoph Luisser glücklich schätzen, der zumindest große Teile dieser Probleme von unserem Bundesland fernhält. Ich sage nur zum Beispiel: die Sachleistungskarte. Die Sachleistungskarte ist seit 1. Juni in Niederösterreich eingeführt, ab 1. September wurde sie dann aufs ganze Bundesland ausgerollt und ab 1. November ist auch die Ausrollung und alles abgeschlossen. Unser Landesrat hat hier Umsetzungskraft gezeigt und dafür möchte ich ihm herzlich danken. (Beifall bei der FPÖ.) Die Asylforderer reisen durch zwei Kontinente und durch dutzende Länder, um in Österreich Sozialhilfe zu beantragen. Es handelt sich nicht um Schutzsuchende, sondern es handelt sich sehr oft um Sozialhilfesuchende und das muss uns auch bewusst sein. Das ist gegenüber unserer hart arbeitenden Gesellschaft und natürlich auch unseren Pensionisten gegenüber sehr, sehr ungerecht. Die inflationsbedingte Anpassung der Höchstsätze soll jedoch dazu dienen, wirklich Schutzsuchende zu unterstützen und nicht jene, die nur sozialen Missbrauch leisten und in unserem Land in den Sozialtopf greifen. Ich persönlich würde mir eine Erhöhung und so eine Erhöhung auch wünschen für alle Arbeitnehmer, für alle Kindergeldbezieherinnen und vor allem auch für alle Pensionisten. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächster zu Wort gemeldet der Abgeordnete Christoph Kainz von der ÖVP, bitteschön.
Abg. Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich hätte ehrlich gesagt nicht geglaubt, wie ich nominiert worden bin zu diesem Tagesordnungspunkt zu reden, dass ich da jetzt in eine parteipolitische Grundsatzdebatte hineinkomme. Weil grundsätzlich sind ja die Anpassungen, die hier vollzogen worden sind oder die jetzt vollzogen werden, im Nationalrat diskutiert worden, in den Landtagen diskutiert worden, wo eine Forderung der Flüchtlingsreferentenkonferenz, also auch eine Forderung des für Asylwesen zuständigen Landesrates Christoph Luisser, und trotzdem nützt man diese wahrscheinlich einstimmige Materie dazu – hat sicherlich jetzt nichts mit der Nationalratswahl in drei Tagen zu tun, weil dafür war sie auch zu lasch geführt (Abg. Mag. Scheele: Na, geh! Geh!) – aber trotzdem hat man versucht, die Positionen – was ja legitim ist – darzustellen. Aber eines sage ich euch: Da bin ich froh, dass ich der ÖVP angehöre, die die breite Mitte dieses Landes vertritt (Beifall bei der ÖVP.) und die immer dafür gestanden ist, dass die, die aus politischen Gründen ihr Land verlassen müssen, in Österreich auch Asyl bekommen. Und ich bin froh, dass wir einen Bundesminister Gerhard Karner haben, der vor allem das kriminelle Schlepperunwesen bekämpft und vor allem auch Partner in der Europäischen Union und internationale Partner findet, damit wir hier auch ganz klar auch den Grenzschutz verstärken, aber jene, die es brauchen, auch wirklich aufnehmen können. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen, weil er gerechtfertigt ist und notwendig ist, aber auch ganz klar sagen, dass unsere Asylpolitik jene ist: Die, die es brauchen, werden in einen gerechten Verfahren, sozusagen, Asyl bekommen und jenen, die aus anderen Gründen kommen, werden wir ganz klar sagen, da haben sie in Österreich dafür keinen Platz. In dem Sinne stimmen wir zu und ich möchte natürlich auch noch die Gelegenheit nützen, meinem lieben Abgeordneten-Kollegen, Bürgermeister-Kollegen und Freund Wolfgang Kocevar zu danken für die gute Kooperation im Landtag. Mir geht er ja nicht ganz so verloren wie vielleicht euch, weil wir sind beide im Bezirk tätig und fleißig wie er ist, werden wir uns oft sehen. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Prischl: Noch einmal zu Wort gemeldet die Frau Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN, bitteschön.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Selbst oder besonders, wenn man ein Abgeordneter der FPÖ ist, die ja nichts anderes im Sinn hat als über Ausländerinnen und Ausländer zu schimpfen (Abg. Gerstenmayer: Geh bitte!), sollte man sich, wenn man sich hier zu einem Tagesordnungspunkt zu Wort meldet, ein bisschen schlau machen, worum es hier geht. (Abg. Mag. Scheele: Na dann ist Schimpfen schwer.) Wenn jemand kommt nach Österreich und sagt: "Asyl", dann kommt er in die Grundversorgung und nicht in die Sozialhilfe. Und das ist ein riesiger Unterschied. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich verwehre mich dagegen, dass ihr ständig hier Fake News produziert und die Menschen verunsichert. Grundsicherung ist Unterbringung, Verpflegung plus 40 Euro Taschengeld und nicht mehr. Und da braucht man sich nicht jetzt da echauffieren. Und Sozialhilfe ist ein Recht, das nur haben – bei uns in Niederösterreich – anerkannte Flüchtlinge und sonst niemand aus diesem Bereich. (Abg. Sommer: Und wer zahlt´s? – Unruhe bei Abg. Mag. Scheele. – Abg Erber, MBA: Österreicher, Österreicher.) Subsidiär Schutzberechtigte, sonst Menschen mit rot-weiß-rot-Karte oder welche mit anderer Aufenthaltsgenehmigung, die nicht zurückkehren können, die sind alle in der Grundversorgung. Und ich ersuche darum, dass man diese Menschen auch mit Wertschätzung behandelt. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die Rednerliste ist erschöpft. Wir kommen zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes...
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.