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Bericht von Mag. Hubert Keyl  Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)

zur 19. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 13 der 19. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 26.09.2024

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-505/XX-2024 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatter Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Hoher Landtag! Ich erstatte Bericht zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a, mit der eine Anpassung ausgewählter Kostensätze des Artikel 9 der Grundversorgungsvereinbarung festgelegt wird, zur Ltg.-505. Aufgrund europarechtlicher Verpflichtungen, sogenannte "Aufnahmerichtlinie" ist Österreich dazu verpflichtet, hilfs- und schutzbedürftige Fremde angemessen zu versorgen. Aus diesem Grund... vor diesem Hintergrund schlossen Bund und Länder 2004 eine 15a-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde mit dem Ziel, die Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für im Bundesgebiet aufhältige hilfs- und schutzbedürftige Fremde bundesweit zu vereinheitlichen, den Vollzug des Grundversorgungswesens generell nach partnerschaftlichen Gesichtspunkten auszurichten und eine Überbelastung einzelner Systemträger zu vermeiden. Die fortan anfallenden Versorgungskosten werden im Verhältnis 60 zu 40 zwischen dem Bund und Ländern aufgeteilt. Wenn ein Asylverfahren länger als ein Jahr dauert, trägt der Bund besagte Aufwendungen zur Gänze. Die nunmehrige vorliegende Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern hat eine Anpassung der Kostenhöchstsätze zum Inhalt. Ich komme nun zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die 15a-Vereinbarung (liest:)

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird, wird genehmigt."

Sehr geehrte Frau Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (794 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Korneuburg
Klub/Fraktion:
FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
Wahlpartei:
Freiheitliche Partei Österreichs

Detailseite von Mag. Hubert Keyl öffnen


zur 19. Landtagssitzung
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