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Redebeitrag von Mag. Edith Kollermann  Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)

zur 19. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 13 der 19. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 26.09.2024

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-505/XX-2024 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der vorliegenden Gesetzesvorlage geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, um eine angemessene Grundversorgung zu ermöglichen. Wir haben es in der Antragsvorstellung, in der Berichterstattung gehört. Unter den Zielen wird insbesondere die Stärkung der Resilienz des Grundversorgungssystems und die Unterstützung der Länder bei der Übernahme der Versorgung für vulnerable Gruppen genannt. Es ist auch unbestritten, dass die benötigte Unterstützung von Bund und Ländern zu leisten ist – auch wenn es dem Berichterstatter fast schwer gefallen ist... ist mir zumindest so vorgekommen, dass er sich schwergetan hat, diesen Antrag einzubringen. Oftmals werden Personen, die sich in der Grundversorgung befinden, als eine Gruppe hingestellt, die nur auf Kosten der anderen leben wollen. Es ist aber erstens wichtig zu wissen: Wer befindet sich in der Grundversorgung? Welche sind die Leistungen? Und diese korrekte Information ist die Basis dafür, dass wir einerseits unseren Verpflichtungen nachkommen können, dass aber auch die Akzeptanz der Bevölkerung bewahrt wird. Wir haben in den vergangenen Jahren vielfach erlebt, wie das Thema Asyl und Migration ständig vermischt werden, wie Probleme entweder komplett aufgebauscht werden oder komplett verdrängt. Beides ist nicht hilfreich, wenn es darum geht, Lösungen zu finden. Und die Lösungen beinhalten vor allem auch die Übernahme von Verantwortung durch die Bundesländer. Sehr lange wurden die Probleme ja ganz gerne auf Wien abgewälzt, nur um dann mit dem Finger darauf zu zeigen, dass die Problemlage aus fehlender Integration, aus überlasteten Schulen dort besonders stark ist. Und wir haben es vorhin im Tagesordnungspunkt mit dem Pflichtschulabschluss auch wieder von der Kollegin Zeidler-Beck so gehört... die in Wien und was die dort nicht schaffen... und man muss sich das vorstellen, von welcher Basis die wegstarten und was die alles schon auf den Weg gebracht haben. Also, wenn wir mit den gleichen Anstrengungen in Niederösterreich unterwegs wären, dann hätten wir überhaupt kein integrations- und schulproblematisches Thema. Es braucht – was noch zu wenig durchgesetzt ist – es braucht natürlich auch Begleitmaßnahmen, damit das funktionieren kann, auch diese Verteilung der Lasten auf die verschiedenen Einheiten. Es braucht eine Residenzpflicht. Es braucht einheitliche Bedingungen in allen Bundesländern und keinen Fleckerlteppich. Aber das steht hier und heute nicht auf der Tagesordnung. Heute geht es um die Valorisierung der Kostensätze, ist – wie gesagt – eine Umsetzung der EU-Richtlinie dringend erforderlich. Und wir werden dem vorliegenden Antrag selbstverständlich auch zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (794 KB)

Zur Person

Edith Kollermann

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Mödling
Klub/Fraktion:
Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
Wahlpartei:
NEOS – Das Neue Niederösterreich

Detailseite von Mag. Edith Kollermann öffnen


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