Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-521/XX-2024 – NÖ Pflichtschulgesetz 2018, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Michael Sommer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Georg Ecker (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Elvira Schmidt (SPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- René Lobner (ÖVP) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing:Beim nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-521, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 und Ltg.-525, Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Zeidler-Beck, Handler u.a. betreffend Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Gibt es gegen diese Vorgangsweise einen Einwand? Ist nicht der Fall. Dann ersuche ich Herrn Abgeordneten Gepp die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-521, Antrag des Bildungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018. Mit vorliegendem Entwurf soll zum einen die Teilrechtsfähigkeit der allgemeinbildenden Pflichtschulen normiert werden, sodass beispielsweise Zuwendungen Dritter an Schulen und die kostentechnische Abwicklung von Schulveranstaltungen erleichtert möglich sind. Zum anderen soll die Möglichkeit geschaffen werden, wonach die Bildungsdirektion für Niederösterreich einen Berechtigungssprengel für NÖ Mittelschulen festlegt, der das gesamte Landesgebiet oder Teile davon umfasst. Künftig wird die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern geregelt, die nicht im Pflichtschulsprengel wohnen. Drittens: Im Zuge des Vollzuges des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 hat sich insbesondere im Zusammenhang mit Bauplanbewilligungen immer wieder herausgestellt, dass die Vorschreibungen von Auflagen erforderlich sind, um den Stand der Technik sowie den pädagogischen und sicherheitstechnischen Erfordernissen zu entsprechen. Dafür ist auch eine ausdrücklich gesetzliche Grundlage erforderlich, welche mit diesen Bestimmungen geschaffen wird und damit auch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entsprechen wird. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche, Herr Präsident, um Einleitung der Debatte und um Durchführung der Abstimmung und ich berichte weiters zur Ltg.-525, Antrag des Bildungs-Ausschusses über einen Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Zeidler-Beck, Handler, Krumböck und Sommer betreffend Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000. Das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und beinhaltet unter anderem ein neues Entlohnungsschema für den Verwendungszweig Musik- und Kunstpädagogischer Dienst. Bis zum Inkrafttreten der Änderung des NÖ Musikschulgesetzes mit dem Schuljahr 2026/27, womit ein von der Einstufung der Musikschullehrenden unabhängiges Fördersystem in Kraft tritt, bedarf es einer Klarstellung, wie fördertechnisch ab 1. Jänner 2025 jene Musikschullehrerinnen und -lehrer zu behandeln sind, deren Dienstvertrag nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 abgeschlossen werden und jene Musikschullehrerinnen und -lehrer, die im neuen Dienstrecht optieren. Diese Klarstellung soll in Form einer ergänzenden Übergangsbestimmung zum NÖ Musikschulgesetz erfolgen, die festlegt, welche Verwendungsgruppe welcher bisherigen Entlohnungsgruppe förderungstechnisch entspricht und welche der bisherigen 19 Entlohnungsstufen, die sieben neuen Entlohnungsstufen fördertechnisch gleichzuhalten sind (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche im Einleitung der Debatte und um Durchführung der Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort gelangt der Abgeordnete Michael Sommer, FPÖ.
Abg. Sommer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Mit der heutigen Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes setzen wir einen weiteren Meilenstein für die Zukunft unserer Schulen und unserer Kinder. Diese Gesetzesnovelle schafft nicht nur mehr Flexibilität für unsere Bildungseinrichtungen, sondern stärkt gleichzeitig auch die Eigenverantwortung und Autonomie unserer Schulen. Durch die Einführung der Teilrechtsfähigkeit für allgemeinbildende Schulen ermöglichen wir es der Schulleitung, eigenständig Schulveranstaltungen zu organisieren und finanzielle Beiträge zielgerichtet zu verwalten. Schulen können zukünftig Spenden und finanzielle Zuwendungen entgegennehmen und eigenständig verwalten und das ohne den oft aufwendigen Umweg über andere Institutionen. Das erleichtert die Organisation von Schulausflügen, von Projekten und von anderen Veranstaltungen, die das Schulleben bereichern. Gleichzeitig bleibt die Kontrolle gewahrt, da der Schulerhalter jederzeit die Verwendung dieser Gelder prüfen kann. Diese Kombination aus Eigenverwaltung und Aufsicht ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Einführung eines Berechtigungssprengels für Niederösterreichs Mittelschulen. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler in speziellen Fällen – etwa bei musischer, bei sportlicher oder bei englischsprachiger Förderung – unabhängig von ihrem Wohnsitz die für sie geeignete Schule besuchen können. Diese Flexibilität gibt Familien mehr Wahlmöglichkeiten und stärkt den Bildungsstandort Niederösterreich, indem wir unseren Kindern die bestmögliche Förderung ermöglichen und das, ohne bürokratische, unnötige bürokratische Hürden zu schaffen. Werte Kollegen, mit dieser Novelle modernisieren wir nicht nur unser Schulsystem, wir schaffen auch neue Möglichkeiten für unsere Schulen, ihre Potenziale zu entfalten. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung eines zukunftsfähigen, gerechteren, und flexibleren Schulsystems in Niederösterreich. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort kommt die Abgeordnete Indra Collini von den NEOS, und ich darf auf der Zuhörertribüne rechts von Ihnen eine Gruppe der Netz NÖ herzlich begrüßen. (Beifall im Hohen Hause.)
Abg. Mag. Collini (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es geht um die Änderung im Pflichtschulgesetz, jetzt dieser Tagesordnungspunkt, und leider muss man halt auch hier anmerken: Also große Reformen sind es keine. Große Reformen im Bildungsbereich sind es auch leider heute nicht. Da warten ja schon bereits Generationen von Eltern und Schulkindern darauf. Aber es sind zumindest – das muss man auch hier klar ausschildern – zwei aus unserer Sicht sehr erfreuliche Schrauben, an denen wir heute drehen im Bildungsbereich, und wir NEOS nehmen gerne – also um bei diesem Bild zu bleiben – den Schraubendreher heute in die Hand mit unserer Zustimmung und drehen hier auch mit. Natürlich, ich kann das niemals machen ohne auch klar anzumerken, dass uns dieses Drehen an diesen beiden – drei Schrauben sind es, aber zwei, die ich jetzt herausnehmen werde – nicht weit genug gehen, denn wir brauchen so viel mehr im Bildungsbereich als diese beiden Schrauben. Wir brauchen endlich große Würfe, wenn wir unsere Schulen zu Orten machen wollen, an denen unsere Kinder gerne lernen, zu Orten machen wollen, an denen unsere Pädagoginnen und Pädagoginnen auch wieder gerne arbeiten und zu Orten machen wollen, die unsere Kinder auch wirklich gut auf das Leben vorbereiten. Doch zurück zu dem, was wir heute beschließen. Also es geht, was das Inhaltliche betrifft, im Wesentlichen um zwei Punkte. Das Erste ist, die Schulen, die NÖ Pflichtschulen, sollen auch die Teilrechtsfähigkeit bekommen. Was heißt denn das? Das heißt, dass sie künftig – zwar nur eingeschränkt, aber immerhin – an Rechtsgeschäften teilnehmen dürfen. Und warum ist das wichtig? Es gibt den Schulen mehr Freiraum und es erleichtert vor allen Dingen auch administrative Abläufe. So dürfen Pflichtschulen nun beispielsweise ein Konto einrichten und das heißt, dass das mühsame und auch zeitaufwendige Absammeln von Geld bei Bastelbeiträgen, Schulausflügen und so weiter... das gehört der Vergangenheit an. Künftig dürfen Schulen auch Spenden annehmen, Pflichtschulen. Also auch das ist eine gute Sache, weil in Zukunft sicher die eine oder andere Investition dadurch unterstützt werden kann. Im zweiten Bereich tut sich etwas beim sogenannten "Sprengelzwang" für Mittelschulen. Und zwar in der Gestalt, dass künftig ganz Niederösterreich ein Sprengel sein kann. Und das ist natürlich Voraussetzung, dass die Schülerinnen und Schüler wirklich eine freie Wahl haben, in welche Mittelschule sie gehen wollen und vor allen Dingen mit Blick auf die unterschiedlichen Schwerpunkte, die es in Mittelschulen ja gibt, war das eine Forderung... und geben sollte nach vorne hin... war das eine Forderung, die wir NEOS schon lange gestellt haben und schon sehr lange angeregt haben, dass das geschieht. So, apropos Anregung: Ich darf hier dann gleich noch zwei weitere Impulse mitgeben, weil den Sprengelzwang in den Mittelschulen abzuschaffen, das kann eigentlich nur der erste Schritt sein. Aus meiner Sicht gehört zur Weiterentwicklung und zur Attraktivierung der Mittelschule noch ein zweiter ganz wesentlicher Schritt gemacht – und zwar die Weiterentwicklung der Mittelschulen zu Chancenschulen. Was meine ich damit? Wenn wir jedem Kind die Flügel heben wollen, dann müssen wir viele, viele weitere Schwerpunkte an den Mittelschulen anbieten, weil gerade diese Chance der Vielfalt an Schwerpunkten, das kann auch eine Motivation sein, dass die Mittelschule sich als gute Alternative zu den AHSen positioniert. Heute gibt es vor allen Dingen Schwerpunkte in Musik, im Bereich Sport, Englisch und es gibt auch MINT-Angebote und das sind durchaus interessante Angebote. Doch die Talente unserer Kinder sind wesentlich vielfältiger als das. Von der IT und Robotik über Umweltschwerpunkte bis hin zu einer Vielzahl von Handwerksberufen – nämlich gerade jene Zukunftsberufe, die wir in der Energiewende so händeringend brauchen – all das soll in der Mittelschule erlebbar gemacht werden können. Also eine große Vielfalt an Schwerpunkten würde den Mittelschulen einen großen Attraktivitätsboost geben. Und wenn sich ein Kind in der Schule besonders entfalten kann, seinen Talenten entsprechend, dann macht das Lernen auch wieder Freude und der Erfolg stellt sich ein. Ja, und auch das Lehren sollte wieder mehr Freude machen an den Schulen und damit das gelingt, müssen wir uns darum kümmern, dass die Pädagoginnen vermehrt das tun können, wozu sie da sind – und das ist das Unterrichten und wir wissen, in der Realität bleibt dafür zu wenig Zeit. Die Pädagoginnen ersticken in Bürokratie an den Schulen und wir NEOS haben das darum auch sehr plakativ das "Bürokratiemonster" genannt. Und die Möglichkeit jetzt das Geldeinsammeln zu sparen, indem man das über ein Schulkonto abwickeln kann, ist natürlich bei den multiplen Belastungen der Pädagoginnen und Pädagogen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ich würde mir daher auch für die niederösterreichischen Schulen das wünschen, was uns NEOS in Wien gelungen ist – nämlich eine administrative Stützkraft für jede Schule. Das wäre ein erster aber wesentlicher Schritt, damit die Lehrerinnen wieder mehr Freude an ihrem Job haben. Und Orte, an denen man gerne lernt und an denen man gerne lehrt, das sind Orte, an denen wir unseren Kindern die Flügel heben. Und ich denke, das ist ein Ziel, das uns alle hier herinnen eint und ich freue mich, wenn wir hier gemeinsam daran arbeiten und große Schritte machen und schade, dass die Frau Bildungslandesrätin jetzt – obwohl ihr Tagesordnungspunkt – nicht mehr hier bei der Sitzung anwesend ist. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Georg Ecker von den GRÜNEN das Wort.
Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Landesrätin! Beide Anträge gehen aus unserer Sicht in Ordnung. Ich sehe jetzt auch nicht die großen Reformen bei der Änderung des Pflichtschulgesetzes, wie es Kollegin Collini auch gerade ausgeführt hat, möchte meine Wortmeldung aber auf das zweite Geschäftsstück fokussieren, nämlich auf die Musikschulen. Da geht es jetzt in meiner Wortmeldung weniger darum, was drinnen steht. Das ist eine Klarstellung hier, die wir beschließen, die absolut nötig war, eine Übergangsbestimmung vom alten System eben in das künftige, vor allem das Fördersystem, das 26/27 dann in Kraft treten soll. Die Frage, die ich stelle, ist: Was fehlt? Was fehlt alles im Musikschulbereich? Und was ist hier nicht drinnen? Wo wäre es schon längst an der Zeit, dass man tätig wird? Wir wissen zum Beispiel noch immer nicht, was genau – und mit "wir" meine ich jetzt vor allem auch die Musikschulen jene, die in den Musikschulen tätig sind, wissen noch immer nicht – was die genauen Indikatoren sein werden für die Förderungen. Wir wissen zum Beispiel aber, dass die Ausbildung der Lehrenden an den Musikschulen weniger Gewicht haben wird in Zukunft. Aber wie genau und was alles noch von Relevanz sein wird, das wissen wir nicht. Und ich möchte diese Gelegenheit nutzen heute, um das wirklich noch einmal zu betonen, wie wichtig gut ausgebildete Lehrkräfte an den Musikschulen sind. Ich habe das selbst jetzt wieder erleben können am Wochenende, am Samstag, bei einer Veranstaltung in Hollabrunn von unserer Musikschule, wo Top-Leute in Hollabrunn aufgetreten sind. Ein Sänger aus dem Burgtheater, der – man muss leider sagen – vor einem relativ überschaubaren Publikum, aber ein Top-ausgebildeter Sänger, der am Burgtheater tätig ist, hat hier seine Künste aufgeführt. Und der ist deswegen in Hollabrunn aufgetreten, weil er eben Teil der Musikschule auch ist, weil er hier als Lehrkraft tätig ist. Und wir in einer relativ ländlichen Region, wir würden einfach diese Top-Kräfte nicht kriegen, wenn die nicht gleichzeitig an unserer Musikschule sind. Das heißt, die Musikschulen haben nicht nur... lehren nicht nur unseren Kindern und vielleicht auch Erwachsenen die Künste – und jetzt auch nicht nur in der Musik, sondern eben auch Schauspiel – sondern sie sind auch eine wirkliche Belebung des gesamten kulturellen Umfelds in unseren Gemeinden. Und wenn wir kein Auge darauf haben, dass wir hier weiterhin das Top-Personal bekommen, sondern wenn das verwaschen wird mit den Förderbedingungen, dann ist zu befürchten, dass das eine Schwächung nicht nur der Musikschulen, nicht nur der Ausbildung der Kinder an den Musikschulen ist, sondern dass das auch eine Schwächung des gesamten Kulturlands Niederösterreich wird und das müssen wir verhindern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir sind sehr gespannt, was hier in Zukunft vorgelegt wird und werden ein genaues Auge darauf haben. Ich möchte aber noch andere Probleme ansprechen, die wir weiterhin – sage ich – im Musikschulbereich haben, gerade auch, was das Personal betrifft. Da geht es nicht nur um die Förderbedingungen, sondern da geht es auch um die Arbeitsbedingungen. Wir wissen leider aus den letzten Monaten und Jahren, dass es immer wieder zu Fällen des Machtmissbrauchs an Musikschulen durch Leitungspersonen gekommen ist. In zwei Fällen hat das ja auch zu Versetzungen, einmal sogar zu einer Verurteilung geführt. Und mit der Leistungsbeurteilung, die mit der schon beschlossenen Reform umgesetzt werden soll, gibt man diesen Leitungspersonen noch mehr Macht und Kontrolle über ihre Bediensteten. Wir halten das für einen Schritt in die falsche Richtung, weil es eben die Arbeitsbedingungen für das Lehrpersonal, das so wichtig ist für die Ausbildung, noch einmal schwieriger macht. Ebenfalls öfter schon angesprochen ist, dass die Bezahlung weiterhin alles andere als entsprechend ist. Wie gerade ausgeführt, es sind Topkräfte aus dem Kulturbetrieb, die in den besten Theatern ihre Beschäftigungen haben, die auch an den Musikschulen tätig sind und die müssen wir endlich auch fair bezahlen. Und wenn wir dieses Kulturland, wenn wir diese Qualität der Musikschulen beibehalten wollen, dann muss es uns auch das wert sein, dass wir das Personal ordentlich bezahlen und dass die Arbeitsbedingungen dort passen und dafür werden wir uns weiter einsetzen. Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort kommt die Abgeordnete Elvira Schmidt, SPÖ.
Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Liebe Landesrätin! Hoher Landtag! Wir sprechen heute über die Änderung im Pflichtschulbereich, unter anderem vor allem auch an niederösterreichischen Mittelschulen. Schon seitdem ich Lehrerin bin, seit den letzten 30 Jahren, war der Sprengel immer Thema. Warum war es immer Thema? Die Eltern wollten die Kinder an andere Schulen geben, dann musste der Bürgermeister gefragt werden, dann mussten Zettel ausgefüllt werden. Darf mein Kind überhaupt Schule wechseln? Das war immer eine große Problematik für alle, die daran beteiligt waren. Die Eltern hatten dann den Wunsch: "Ich mag mein Kind dort hingeben, weil ich bin davon überzeugt, mein Kind soll in die Schule gehen, weil da gibt es einen gewissen Schwerpunkt." Dann ist man zu dem Entschluss gekommen – da haben wir noch Hauptschule geheißen – die sportlichen Hauptschulen und die musischen Hauptschulen können sowieso... an eine Schwerpunktschule kann man gehen. Letztendlich war das wieder zu wenig, man hat dann die MINT-Schulen dazugenommen und natürlich ist es jetzt so seit ein paar Jahren, dass der Mittelschulbereich ein Sprengel ist. Ich finde das sehr gut, dass die Eltern, wenn sie musische oder sportliche oder MINT-Bereich begabte Kinder haben, ihr Kind dorthin geben können, wo sie wollen. Aber ich möchte heute ganz bewusst als Pädagogin auch auf eine Gefahr hinweisen. Und zwar besteht die Gefahr, dass manche Schülerinnen und Schüler mehrmals einen Schulwechsel angedenken und auch durchziehen. Und da sehe ich sehr wohl einen sozialen Aspekt dahinter, Freundschaften, die immer wieder unterbrochen werden. Es gibt Schülerinnen und Schüler, die mehrfach auch im Jahr die Schule wechseln, weil sie brauchen ja nur mehr schreiben: "Ich melde mein Kind von der Schule ab" und schon ist es in der nächsten Schule. Und das sehe ich wirklich als Problem, weil wir da – und das sagt man oft Lehrern nach – sogenannte "Wanderpokale" haben. Die ziehen von einer Schule zur anderen Schule. Und ich bin jetzt draufgekommen, das trifft jetzt momentan auch Schülerinnen und Schüler. Und was passiert mit diesen Schülern? Einmal sind die Lehrer schuld, dann werden sie gemobbt, dann gehen sie in eine andere Schule, weil ihnen das Haus nicht gefällt oder die Klassenzimmer nicht gefallen oder die Direktorin nicht gefällt und so weiter. Es gibt immer wieder Überlegungen, warum ein Kind Schule wechselt. Und man muss halt ganz ehrlich auch sagen: Wir müssen unseren Kindern auch lernen, Konflikte zu bewältigen, miteinander zu sprechen, sich gemeinsam etwas aufzubauen und auch Problemen zu stellen. Und vor dem möchte ich heute warnen, weil ich möchte nicht in zehn Jahren Kinder mit 18 Jahren haben, die vielleicht nicht lesen und schreiben können oder in der PISA-Studie schlecht abschneiden und dafür kann ich mich nicht einsetzen. (Beifall bei der SPÖ.) Dann steht in diesem Pflichtschulgesetz auch drinnen eine bauliche Veränderung und die Schulen müssen dem Lehrplan entsprechen. Ich möchte auch hier jetzt, wenn wir schon über Katastrophenhilfen und so weiter sprechen, darauf aufmerksam machen: Wir haben sehr viele Gebäude, die sehr, sehr alt sind im Schulbereich und wir brauchen in den kommenden zehn Jahren sehr viel Geld – und das wird uns als Land NÖ auch treffen – um diese Schulgebäude so zu sanieren, um den Schülern in Zukunft einen tollen Unterricht zu ermöglichen. Last, but not least möchte ich auch noch über den Musikschulbereich sprechen. Ja, wir werden diesem Teil zustimmen. Es ist auch bei den Lehrern mit der Änderung des Gehaltes ein großer Schritt gelungen. Ob das jetzt gut wäre oder nicht gut wäre, das sei jetzt dahingestellt. Ich bin der Meinung, im Schulbereich brauchen wir noch viel andere Änderungen als hier jetzt heute beschlossen werden. Wir brauchen sehr viel mehr Schulautonomie. Wir müssen schauen, dass wir die Kinder für ihr Leben vorbereiten, selbstbestimmt lernen zu leben und natürlich auch die neuen Medien wie digitale Grundbildung noch mehr auszubauen, um ihnen in der Zukunft eine Bildung zu ermöglichen, die sie ihr Leben absichern lässt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Jürgen Handler, FPÖ.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! (Zweiter Präsident Waldhäusl übernimmt den Vorsitz.) Zur Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000. Also Musikschulen bringen Niederösterreich zum Klingen und sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft, und rund 60.000 Schüler werden an den Musikschulen in Niederösterreich von etwa 2.200 Lehrenden betreut. Und mit dem neuen Gemeinde-Bedienstetengesetz, welches mit 1. Jänner 2025 in Kraft tritt, kommt es zu Änderungen im Verwendungszweig Musik- und kunstpädagogischer Dienst und dazu braucht es auch eine Klarstellung für Förderungen der Musikschullehrenden, in welcher Verwendungsgruppe sie nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz aufgenommen werden bzw. für jene Lehrkräfte, die in das neue Dienstrecht optieren. Und mit dem § 15 Absatz 5a im NÖ Musikschulgesetz wird diese Klarstellung nun gesetzlich geregelt und in einer gesetzlichen Übergangs- und in einer ergänzenden Übergangsbestimmung festgelegt, wie die sieben neuen Entlohnungsstufen fördertechnisch gleichzuhalten sind. Und im Sinne der Gleichbehandlungen sind diese Änderungen im NÖ Musikschulgesetz auch notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter René Lobner, ÖVP.
Abg. Lobner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des NÖ Landtages! Auch ich darf mich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort melden. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben inhaltlich ohnehin schon auch die Vorteile dieser neuen Gesetzgebungen herausgearbeitet. Ich finde es ein bisschen schade, dass man diese Verbesserungen in den verschiedensten Bereichen hier versucht kleinzureden. Ich habe mich in meiner Funktion als Bildungssprecher primär mit Direktorinnen und Direktoren, mit Pädagoginnen und Pädagogen aus den verschiedensten Bereichen ganz intensiv auseinandergesetzt in den vergangenen eineinhalb Jahren und durfte hier auch proaktiv mitarbeiten, dass wir hier diese Teilrechtsfähigkeit für Schulen jetzt heute hoffentlich gemeinsam beschließen werden, um eben den Schulen mehr Autonomie, mehr Eigenständigkeit hier zu ermöglichen. Und ich glaube, im Großen und Ganzen mag es nur ein kleiner Schritt sein. Aber für jede einzelne Schule, für jede einzelne engagierte Pädagogin und Pädagogen und für Leiterinnen und Leiter ist es doch ein großer Wurf und der wird in Zukunft hier das schulische Leben administrativer Natur mit Sicherheit massiv erleichtern. Und ich möchte mich an der Stelle auch bei all jenen bedanken, die hier konstruktiv mitgeholfen haben und mitgearbeitet haben, dass wir heute dieses Gesetz zur Beschlussfassung bringen können. Ganz speziell möchte ich mich auch bei unserer Bildungslandesrätin, bei der Christiane Teschl-Hofmeister bedanken, die von Anfang an hinter diesem Gesetz und hinter diesem Entwurf auch gestanden ist. Was das Musikschulgesetz anbelangt, glaube ich ebenfalls, dass wir hier auf einem sehr guten Weg sind, dass wir hier die richtigen Schritte setzen. Ich durfte am vergangenen Wochenende erst beim Bezirksmarschmusikwettbewerb sein und da waren sehr viele junge Musikerinnen und Musiker dabei, die auch in unseren Musikschulen ausgebildet wurden und insofern halte ich die heutige Änderung des Musikschulgesetzes auch für essenziell wichtig. Und eines – und das wurde auch schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen – auch die Wahlfreiheit, was den Schulbesuch anbelangt, ist durchaus für viele Schülerinnen und Schüler ein enormer Fortschritt. Das kann ich auch als Bürgermeister sagen und da spreche ich, glaube ich, für viele Kolleginnen und Kollegen des ganzen Landes. Es war immer eine ungute Situation, hier entscheiden zu müssen oder zu dürfen, wo ein Kind oder eine Schülerin oder ein Schüler hingehen soll oder nicht hingehen soll. Und jetzt haben wir durch diese neue Gesetzesregelung eben eine wahre Wahlfreiheit geschaffen über das ganze Bundesland. Und ich glaube, das ist für viele wirklich ein Meilenstein und insofern bin ich sehr glücklich, dass wir heute mit diesem Gesetzentwurf etwas sehr Positives im Bildungsbereich bewirken können. Und verbessern kann man sich immer, aber ich glaube, heute ist ein erster wichtiger Schritt für weitere Maßnahmen gesetzt worden. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Unterstützung und Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft. Wir kommen zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes...
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