Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-521/XX-2024 – NÖ Pflichtschulgesetz 2018, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! (Zweiter Präsident Waldhäusl übernimmt den Vorsitz.) Zur Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000. Also Musikschulen bringen Niederösterreich zum Klingen und sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft, und rund 60.000 Schüler werden an den Musikschulen in Niederösterreich von etwa 2.200 Lehrenden betreut. Und mit dem neuen Gemeinde-Bedienstetengesetz, welches mit 1. Jänner 2025 in Kraft tritt, kommt es zu Änderungen im Verwendungszweig Musik- und kunstpädagogischer Dienst und dazu braucht es auch eine Klarstellung für Förderungen der Musikschullehrenden, in welcher Verwendungsgruppe sie nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz aufgenommen werden bzw. für jene Lehrkräfte, die in das neue Dienstrecht optieren. Und mit dem § 15 Absatz 5a im NÖ Musikschulgesetz wird diese Klarstellung nun gesetzlich geregelt und in einer gesetzlichen Übergangs- und in einer ergänzenden Übergangsbestimmung festgelegt, wie die sieben neuen Entlohnungsstufen fördertechnisch gleichzuhalten sind. Und im Sinne der Gleichbehandlungen sind diese Änderungen im NÖ Musikschulgesetz auch notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs