Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-521/XX-2024 – NÖ Pflichtschulgesetz 2018, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-521, Antrag des Bildungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018. Mit vorliegendem Entwurf soll zum einen die Teilrechtsfähigkeit der allgemeinbildenden Pflichtschulen normiert werden, sodass beispielsweise Zuwendungen Dritter an Schulen und die kostentechnische Abwicklung von Schulveranstaltungen erleichtert möglich sind. Zum anderen soll die Möglichkeit geschaffen werden, wonach die Bildungsdirektion für Niederösterreich einen Berechtigungssprengel für NÖ Mittelschulen festlegt, der das gesamte Landesgebiet oder Teile davon umfasst. Künftig wird die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern geregelt, die nicht im Pflichtschulsprengel wohnen. Drittens: Im Zuge des Vollzuges des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 hat sich insbesondere im Zusammenhang mit Bauplanbewilligungen immer wieder herausgestellt, dass die Vorschreibungen von Auflagen erforderlich sind, um den Stand der Technik sowie den pädagogischen und sicherheitstechnischen Erfordernissen zu entsprechen. Dafür ist auch eine ausdrücklich gesetzliche Grundlage erforderlich, welche mit diesen Bestimmungen geschaffen wird und damit auch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entsprechen wird. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche, Herr Präsident, um Einleitung der Debatte und um Durchführung der Abstimmung und ich berichte weiters zur Ltg.-525, Antrag des Bildungs-Ausschusses über einen Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Zeidler-Beck, Handler, Krumböck und Sommer betreffend Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000. Das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und beinhaltet unter anderem ein neues Entlohnungsschema für den Verwendungszweig Musik- und Kunstpädagogischer Dienst. Bis zum Inkrafttreten der Änderung des NÖ Musikschulgesetzes mit dem Schuljahr 2026/27, womit ein von der Einstufung der Musikschullehrenden unabhängiges Fördersystem in Kraft tritt, bedarf es einer Klarstellung, wie fördertechnisch ab 1. Jänner 2025 jene Musikschullehrerinnen und -lehrer zu behandeln sind, deren Dienstvertrag nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 abgeschlossen werden und jene Musikschullehrerinnen und -lehrer, die im neuen Dienstrecht optieren. Diese Klarstellung soll in Form einer ergänzenden Übergangsbestimmung zum NÖ Musikschulgesetz erfolgen, die festlegt, welche Verwendungsgruppe welcher bisherigen Entlohnungsgruppe förderungstechnisch entspricht und welche der bisherigen 19 Entlohnungsstufen, die sieben neuen Entlohnungsstufen fördertechnisch gleichzuhalten sind (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche im Einleitung der Debatte und um Durchführung der Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich