Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-403/XX-2024 – „Bodenkultur statt Profitgier“ – Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes und der NÖ Gemeindeordnung
Berichterstatterin
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Marlene Zeidler-Beck (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ):Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-403, ein Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Bodenkultur statt Profitgier – Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes und der NÖ Gemeindeordnung. Ich ersuche Frau Abgeordnete Moser die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Mag. Moser, MSc(GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-403, Antrag des Kommunal-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dr. Helga Krismer-Huber u.a. betreffend Bodenkultur statt Profitgier – Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes und der NÖ Gemeindeordnung. Im ursprünglichen Antrag geht es darum, in den Gemeinden mehr Transparenz bei Umwidmungen, Eigeninteressen und Interessenskonflikten herzustellen und den Gemeinderat früher im Verfahren einzubinden. Es sollen dem Landtag zur Beschlussfassung Änderungen vorgelegt werden und zwar
"1. in der NÖ Gemeindeordnung, welche durch Implementierung zweckmäßiger Elemente des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes für Mandatarinnen und Mandatare bewirkt, dass öffentlich wird, wer wem verpflichtet ist und welche Liegenschaften in der Gemeinde im Eigentum oder im Eigentum naher Verwandten stehen.
2. Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes, welches normiert, dass ein Widmungsverfahren erst mit einem Grundsatzbeschluss im Gemeinderat eingeleitet werden darf und nicht eigenständig durch den oder die Bürgermeisterin sowie die Verpflichtung der Gemeinde, ein örtliches Entwicklungskonzept innerhalb einer Übergangsfrist zu erstellen."
Der Antrag des Kommunal-Ausschusses lautet. Der Antrag wird abgelehnt. Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber, NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ein Hoch auf die Bodenkultur darf nicht zur Unkultur der Schnüffelei und Sippenhaftung führen. So sehr wir das fröhliche "Riedln" und die Umwidmungskorruption ablehnen, aber da müssen wir andere Wege finden. Und die führen eben über die Gemeindegrenzen hinaus. Wir sollten ernsthaft überlegen, wie wir die übergeordneten Raumordnungsinteressen mit den kleinräumigen bzw. privaten Interessen unter einen Hut bringen können. Mit zum Teil willkürlichen und keinem fremden Vergleich statthaltenden Umwidmungen im Gemeinderat wird das nicht gehen. Und es ist kein Zufall, dass immer wieder haarsträubende Fälle an die Öffentlichkeit gelangen, die vor kurzem auch zum Rückzug eines betroffenen Bürgermeisters geführt haben. Er wird nicht der Letzte bleiben und er war halt nicht so gut vernetzt wie der Großmeister dieser Zunft – Alfred Riedl. Der zweite Punkt des Antrags erscheint mir aus der gelebten Praxis in den Gemeinderäten zahnlos. Wer dubiosen Umwidmungen im Nachhinein zustimmt, wird wohl auch im Rahmen einer Vorabgenehmigung grünes Licht im Gemeinderat geben. Aber was wir tatsächlich in vielen Gemeinden haben, ist ein Kontrollproblem. Zahnlose Prüfungsausschüsse, fehlende Kompetenzen des Rechnungshofs, eine gleichgeschaltete Gemeindeaufsicht, Resignation bei der Bevölkerung, nicht zuletzt durch zum Teil unverhohlene Drohungen, mit denen sich Bürgerinnen konfrontiert sehen, wenn sie mit der gelebten Praxis am Land nicht so ganz einverstanden sind. Wir werden diesem Antrag wegen mangelnder Zielführung nicht zustimmen. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer, GRÜNE.
Abg. Dr. Krismer-Huber(GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Die Angelegenheit Grafenwörth, Pyhra und andere Gemeinden haben viele Seiten in niederösterreichischen Medien gefüllt. In den sozialen Medien wurde debattiert. Und ich habe eigentlich schon die Hoffnung gehabt, dass der NÖ Landtag die Landesgesetze evaluiert, durchforstet und sagt: "Gibt es irgendwo Stellen, die uns dabei helfen könnten, dass diese Dinge nicht passieren?" Ich habe keinen anderen Vorschlag gesehen. Auch die NEOS, die immer für Transparenz stehen, kritisieren jetzt den Antrag, den wir eingebracht haben, aber ich möchte ihn Ihnen noch einmal vorstellen, weil ich davon überzeugt bin, dass auch oft an kleinen Rädchen zu drehen Großes bewirkt werden kann. Zum einen geht es in diesem Antrag um die Frage der Umwidmungen. Wie werden Umwidmungsverfahren eingeleitet in Gemeinden? In der Regel steht etwas an oder jemand steht vor der Tür des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin und begehrt etwas, hat ein Projekt, hat ein Eigeninteresse. Und mir gefällt es wirklich sehr gut, dass man in Oberösterreich sagt, das wird jetzt quasi einmal transparent gemacht, dass es ein Anliegen gibt, wenn es egal von außen kommt oder eben auch eines ist, was man sich politisch schon in der Mehrheit der Gemeindeführung überlegt hat, und muss einmal im Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss überhaupt herbeiführen, dass ein – wir wissen, das ist ja auch mit Kosten verbunden, und das muss angeschaut werden und das muss noch eingeholt werden – ein sogenanntes Umwidmungsverfahren eingeleitet wird, wo dann auch Bürgerinnen und Bürger Stellung abgeben können. Dann kommt das wieder in den Gemeinderat. Ich halte das für mehr oder weniger auch gut für einen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin, weil die Person da nicht irgendwie selber im Kammerl hergehen kann und sagen: "Ich fange jetzt mit einem Umwidmungsverfahren an", sondern es braucht einen Grundsatzbeschluss im Gemeinderat, der sagt: "Ja, das ist in Ordnung. Da schaut ihr jetzt einmal, dass ihr eine Umwidmung macht und leitet das Verfahren ein." Also wenn etwas ja in einem anderen Bundesland funktioniert, kann es in Niederösterreich jetzt nicht nicht funktionieren. Daher glaube ich, dass eine öffentliche Debatte, um Interessen auszuloten, gut ist in einer Demokratie. Das ist eben der Punkt, wo ich gerne eine Änderung im Raumordnungsgesetz gehabt hätte. Und der zweite Punkt ist einer – und das verstehe ich noch viel weniger: Kollege Helmut Hofer-Gruber, du bist dabei gewesen in Baden und wir machen das in Baden, dass man meldet – quasi nicht kompliziert, aber Unvereinbarkeits- und nach Transparenz – wo man wem verpflichtet ist. In einer größeren Gemeinde weiß der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wirklich nicht mehr, wer wo arbeitet und daher Interessen hat, ob er selbstständig ist, was er macht, ob er wo in einem Tennisvorstand drinnen ist oder nicht. Wenn es um Förderungen geht, das ist ja nichts, was quasi unlegitim ist, aber wenn man dann im Sportausschuss sitzt und der sagt: "Ja, ist in Ordnung. Du wirst jetzt hoffentlich ja für deinen Verein in die Bresche steigen und dafür werben, dass das jetzt gerade eine wichtige Sacheist." Wichtig ist aber, dass wir möglichst transparent mit dem umgehen. Da geht es nicht um Hosen runterlassen. Da geht es nicht darum, dass man – wie die ÖVP zugespitzt hat – so sagt, man muss überall zeigen, in welchem Mitglied man ist. Nein, darum geht es nicht. Eines gebe ich zu und habe ich aber zur Debatte gestellt: Ob man eben auch, wenn man nicht ins Grundbuch hineinschauen möchte und das alles durchforsten... wer hat welche Liegenschaften in der Gemeinde? Also mit Verlaub, das war ja schon ein Thema in der Causa Alfred Riedl – eigentlich muss man sagen mit Familie – dass das offensichtlich vielleicht dem einen oder anderen auch im Gemeinderat nicht so klar war oder was dort passiert ist. Wenn man das nicht möchte, weil diese Frage jetzt zu weit geht, hätte man ja diskutieren können. Aber ich habe von niemandem gehört, dass man sagt: "Nein, nehmen wir das raus, Kollegin Krismer", und machen wir zumindest das, was ja für uns Abgeordnete auch normal ist. Ich möchte auch noch ausführen: Wir brauchen keine Angst zu haben, dass so etwas der Grund ist, dass Menschen nicht in die Kommunalpolitik gehen würden, weil sie sagen, wo ich arbeite und in welchem Vereinsvorstand ich bin, das sind nicht die Gründe. Die Gründe sind ganz andere: Dass sehr viele sehr viel dazu beitragen, dass das abschreckend ist, dass man das Gefühl hat, man muss ganz andere Dinge offenlegen und man vielleicht dann eine Hemmung hat, in die Politik zu gehen und damit eine öffentliche Person wird. In dem Sinne finde ich es sehr bedauerlich, dass der Antrag, der wirklich gut gemeint ist, im Sinne von "wir verbessern die Dinge", weil die Mehrheit – so denke ich doch – Angelegenheiten wie in Grafenwörth oder in Pyhra nicht auf der kommunalen Tagesordnung in Niederösterreich wissen wollen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf natürlich jetzt auch in die Debatte einsteigen und es ist schon richtig, dass in der letzten Zeit vielleicht nicht ein optimales Bild auf so manchen Bürgermeister oder Gemeinde geworfen wurde, aber man muss schon festhalten, dass der große Großteil der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hier in Niederösterreich wirklich eine sehr, sehr gute Arbeit leistet und einige schwarze Schafe da jetzt nicht den ganzen Berufsstand hier mit runterziehen sollten. (Beifall bei der SPÖ.) Grundsätzlich mehr Transparenz – es kann nie genug Transparenz in den Gemeinden geben – da sind wir uns glaube ich einig, aber man muss sich den Antrag schon mal im Detail auch anschauen, ob man nicht vielleicht über das Ziel hinausschießt. Grundsätzlich ist zu sagen: Wer Grundeigentümer ist, ist ja jetzt schon im Grundbuch einzusehen, das ist ja kein Geheimnis, das kann man jetzt bereits schon nachvollziehen. Und wenn natürlich sich ein Politiker oder eine Politikerin hier in einem Verein privat engagiert, zum Beispiel im Musikverein Schriftführer ist, dann gibt es Subventionen. Ich glaube, das ist doch schon ein Schritt, was dann doch ein bisschen weit geht, weil ich bin auch in diversen Vereinen tätig und die bekommen natürlich auch genauso wie jeder andere Verein auch Subventionen. Jeder weiß, wo ich auch tätig bin. Das jetzt in die Gemeindeordnung miteinzubetten, sehe ich doch eher etwas zu weitreichend. Auch was die Familienmitglieder betrifft, das geht halt dann auch doch sehr weit in den Privatbereich hinein. Aber die Helga hat selber gesagt, grundsätzlich kann man über manches verhandeln. Soweit zu Punkt eins. Bei Punkt zwei, ja ein Grundsatzbeschluss betreffend Raumordnung. Das sehe ich ein bisschen differenzierter. Ein Grundsatzbeschluss ist ja etwas, was grundsätzlich eine Willenskundgebung ist, aber rechtlich ja nicht bindend ist und ich glaube, das geht ein bisschen an der Materie vorbei, weil ich brauche ja den fachlichen Input. Ich brauche den Raumplaner. Natürlich: Verbesserungen kann man immer anstellen. Bei uns ist es zum Beispiel so: Ich mache immer vorher einen Ausschuss mit allen Fraktionen, dass wirklich alle am gleichen Informationsstand sind. Aber da habe ich natürlich schon vom Raumplaner eine entsprechende Expertise und der sagt mir dann eh: Geht oder geht nicht. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja, aber du hast alleine entschieden. Das ist der Punkt.) Ich habe nicht alleine entschieden, weil wenn ich einen Grundsatzbeschluss habe, ist ja dann noch immer nichts entschieden. Ich muss ja dann trotzdem den Ausschuss zur Beratung hinzuziehen. Ich brauche die fachliche Expertise. Ich muss in Auflage gehen. Also ein Grundsatzbeschluss, das wissen wir alle, die schon in der Kommunalpolitik tätig sind, ist zwar ein frommer Wunsch, aber mehr ist das auch nicht. Ich glaube, da gibt es andere Möglichkeiten. Ich gebe dir auch recht, dass ein örtliches Raumordnungskonzept sicherlich etwas Gutes ist. Wir haben das bei uns in Ternitz seit dem Jahr 2014, weil ganz klar geregelt ist: Wo sind die Siedlungsgrenzen? Wo wird Bauland Hoffnungsgebiet? Wo kann ich wie widmen? Da wäre es halt jetzt wichtig – wie wir schon alle gesagt haben – die regionale Leitplanung, die sich ja in der Entwicklung befindet, die eigentlich schon seit vorigen Juni fertig sein sollte und immer wieder heißt: "Na, in Bälde ist sie fertig." Ich hoffe, dass "in Bälde" vielleicht vor dem Sommer – ist mir irgendwann einmal gesagt worden – hier wirklich etwas passiert, weil es natürlich auch unterschiedliche – ich sage das einmal höflich – unterschiedliche kreative Auslegungen gegeben hat, wie man wo etwas widmet. Aber es muss fixe Regeln geben und ich glaube, wenn wir das überregional machen, sollte das auch Hand und Fuß haben. Ist mir lieber, es dauert ein bisschen länger, bevor so etwas herauskommt mit dem überregionalen Konzept bei der Photovoltaik, dass ich noch einmal sage... für mich überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Wie gesagt, grundsätzlich: In einigen Punkten, sage ich, kann ich mich durchaus wiederfinden, aber im Allgemeinen ist der Antrag für mich zu weitreichend und damit können wir dem auch leider nicht zustimmen. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Ein weiteres Mal zu Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Frau Kollegin Krismer hat natürlich recht: Man hätte Ihren Antrag verbessern können und einer dieser Orte wäre der Ausschuss gewesen. Aber wir wissen ja, wie die Ausschussarbeit bei uns ausschaut, aber dann kommt es noch dicker. Es kommt ein negativer Ausschussantrag, den wir hier jetzt diskutieren. Das heißt, ich habe jetzt gar nicht die Möglichkeit zum Beispiel einen Abänderungsantrag einzubringen, der natürlich im Sinne einer parlamentarischen Arbeit sehr sinnvoll wäre. Mir tut das leid, dass das bei uns so usus ist und das wollte ich nur noch gesagt haben. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Ich möchte trotzdem jetzt ordnungshalber festhalten: Wie Ausschüsse abgewickelt werden, liegt an den Abgeordneten, die an den Ausschüssen teilnehmen. Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen, er kann Anträge stellen, er kann dort alles tun. Ich möchte nicht, dass hier im Plenum immer wieder der Eindruck entsteht, die Ausschüsse laufen so ab, weil es irgendjemand so möchte. Die Abgeordneten sind verantwortlich dafür, wie die Ausschüsse ablaufen. Zum Wort gelangt Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, bei diesem Antrag der GRÜNEN erkennt man, wofür diese Partei wirklich steht: für mehr Bürokratie, kompliziertere Verfahren, einschränken der Gemeindeautonomie. Kurz: mehr Verwaltungsaufwand ohne Gewinn für den Bürger. Im Einzelnen, meine Damen und Herren, Sie fordern in Ihrer Begründung und im Antrag, ich zitiere (liest:)"Hinzu sollte transparent dargestellt werden, in welchen Gesellschaften, Firmen und Vereinen die Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare tätig sind und welche Liegenschaften sie besitzen. Eine Meldeverpflichtung muss in der NÖ Gemeindeordnung verankert werden." Meine sehr geehrten Damen und Herren, der § 50 der aktuellen NÖ Gemeindeordnung legt fest, welcher Mandatar als befangen zu gelten hat und daher an Abstimmungen nicht mitwirken darf. Und diese Regelung ist jetzt schon weitreichend und gilt bis zum Urenkel eines Lebenspartners eines Mandatars. Eine weitere Verschärfung ist meines Erachtens und unseres Erachtens daher nicht notwendig. Es ist vielmehr angebracht dafür zu sorgen, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten und auch befolgt, werden. Zur Einleitung und Durchführung eines Widmungsverfahrens – auch das haben meine Vorredner schon erwähnt – der Bürgermeister braucht jedenfalls eine Mehrheit des Gemeinderates, um eventuelle Widmungsänderungen durchzuführen und ich kann mir nicht vorstellen, dass Bürgermeister Umwidmungen gegen den Willen der Mehrheit des Gemeinderates einleiten. Dieser Gedanke ist praxisfremd. Zusammengefasst: Ihr Antrag kompliziert die Arbeit in den Gemeinden, führt zu weiterer Bürokratie und den lehnen wir daher ab und stimmen dem negativen Ausschussantrag zu. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zum Wort gelangt Abgeordnete Marlene Zeidler-Beck, ÖVP.
Abg. Mag. Zeidler-Beck, MBA(ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Hoher Landtag! Wenn ich Ihnen eingangs die Frage stelle: Soll der Bodenverbrauch weiter reduziert werden, die Verbauung eingedämpft werden? Und wenn ich Sie frage: Soll in Ihrer Gemeinde leistbarer Wohnraum für Junge, für junge Familien, vielleicht auch für spezielle Wohnformen, betreutes Wohnen für die ältere Generation errichtet werden? Ja, wenn Sie diese beiden Fragen mit "Ja" beantworten, dann befinden Sie sich in bester Gesellschaft, dann denken Sie nämlich vermutlich so wie der Großteil der Bevölkerung. Und wenn Sie, so wie viele von Ihnen auch, in der eigenen Gemeinde kommunalpolitisch engagiert sind, dann wissen Sie auch, wie schwer es in der Praxis ist genau diese Fragen unter einen Hut zu bringen, was es in der Praxis bedeutet, hier einen echten Interessensausgleich zu schaffen, trotz einer Vielzahl von bestehenden Regelungen und Einschränkungen. Allein diese beiden Anliegen zeigen aber beispielshaft, wie komplex Raumordnungsfragen heute schon sind. Sie erklären auch mit Blick auf den Schutz des Bodens, warum die Hürden mitunter hoch sind, die Fristen lang sind, und sie machen glaube ich auch sehr deutlich, wie wichtig es ist, weiterhin Gestaltungsspielraum in den Gemeinden direkt zu haben. Und mit genau dieser Herangehensweise, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gilt es auch auf den Antrag der GRÜNEN zu schauen. Da wird zum einen ein Grundsatzbeschluss gefordert, um ein Widmungsverfahren überhaupt einleiten zu können. Was aber dabei außer Acht gelassen wird, meines Erachtens nach, ist, dass es ja schon jetzt eine öffentliche Auflage braucht, dass es schon jetzt einen Vorstandsbeschluss braucht, schon jetzt einen Gemeinderatsbeschluss, eine Zustimmung der Landesregierung, des Raumordnungsbeirates. Die öffentliche Debatte, die hier gefordert wird, die gibt es ja bereits jetzt in vielen Gemeinden. Auch in meiner Heimatgemeinde ist es Praxis, dass es auch eine intensive Diskussion im zuständigen Bauordnungs- und im zuständigen Bau-Ausschuss gibt. Ein weiterer Gemeinderatsbeschluss, der eine Willensbekundung ist, würde vor allem zu einer Verlängerung führen – das haben wir heute auch schon gehört. Er würde zu einer Verlängerung führen, aber eine nachhaltige Veränderung, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehe ich dadurch nicht. Örtliche Entwicklungskonzepte sind durchaus sinnvoll. Wir in Maria Enzersdorf leben das seit vielen Jahren und wir wissen aus der Praxis auch, wie wichtig es ist, diese auch regelmäßig zu evaluieren und was das aber auch an Aufwand mit sich bringt. Bevor wir also darüber nachdenken, die für alle verpflichtend zu machen, hier Hürden speziell auch für kleinere Gemeinden aufzubauen, haben wir einen viel größeren und stärkeren Hebel in der Hand. Das sind aus meiner Sicht die regionalen Leitplanungen, das sind die regionalen Raumordnungsprogramme und darum bin ich dankbar, dass wir hier einen Schritt weitergehen und dass Niederösterreich hier zu einem der Vorreiter in Österreich wird. Dann wird in diesem Antrag auch noch umfassende Transparenz gefordert. Transparenz, die es in Österreich ja mit dem Grundbuch als öffentliches Verzeichnis bereits gibt – seit Maria Theresia übrigens – wo die Eigentumsverhältnisse ganz genau aufgezeichnet sind, wo die verbundenen Rechte und Belastungen auch dargestellt werden. Es gibt in § 50 der Gemeindeordnung – auch das ist von meinem Kollegen ausgeführt worden – der ganz genau die Befangenheit bei Beschlussfassungen regelt. Und dass die Transparenz in den Kommunalverwaltungen durchaus gut ist, das zeigt auch das Ranking von Transparency International, wo aus den Top 15 sechs Gemeinden aus Niederösterreich sind, in den Top 10 sich sogar zwei Gemeinden aus meinem Bezirk Mödling – nämlich Perchtoldsdorf und Mödling selbst – All das sind die Fakten, warum wir diesen Antrag ablehnen. Ich möchte aber auch zu den Emotionen kommen, warum wir auch diesen Antrag ablehnen, weil lassen Sie mich eines ganz klar sagen: Ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir nicht aus dem Verhalten einzelner Bürgermeister und Bürgermeisterinnen generelle Verhaltensmuster für alle Amtskolleginnen und Kollegen ableiten, wenn wir die gewissenhafte und gute Arbeit, die in den Gemeinden geleistet wird, schlechtreden, weil auch das wird nicht dazu führen, dass wir neues Personal, dass wir die besten Köpfe für die Gemeinden gewinnen. Und genauso wenig sollten wir auch, im Übrigen – und das sage ich auch im Blick auf die GRÜNEN – aus dem Verhalten einzelner Spitzenkandidatinnen auf das Verhalten aller Frauen in der Politik schließen. Im Gegenteil, ich glaube, wir sollten viel, viel mehr wieder dazu kommen, statt über einzelne Kandidatinnen zu sprechen, darüber zu sprechen, wie wir Europa besser machen können. Da gibt es auch in der Volkspartei ganz starke und junge Kandidaten. Andreas Koller hat es vor kurzem in den Salzburger Nachrichten auf den Punkt gebracht. Der hat gesagt (liest:) "Es ist wenig hilfreich, wenn Politiker konkurrierender Parteien einander bei jeder Gelegenheit als Kriminelle und Korruptionsversumpfte denunzieren." In diesem Sinne würde ich sagen: Widmen wir uns wieder dem Wettbewerb der besten Ideen, denn den braucht es in Zukunft in jedem Fall, um beides möglich zu machen, um leistbaren Wohnraum zu schaffen, um eine nachhaltige Entwicklung unserer Regionen zu ermöglichen, aber auch um effektiven Bodenschutz zu leben. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Die Rednerliste ist erschöpft.
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