Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-319/XX-2024 – NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Elvira Schmidt (SPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Edith Mühlberghuber (FPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Christian Gepp (ÖVP) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Schmidt betreffend Weitere Aufstockung des NÖ Schul- und Kindergartenfonds zur Verbesserung der Kinderbetreuung in Niederösterreich abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand, Ltg.-319, ein Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Lobner, Sommer u.a. betreffend Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Lobner die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Lobner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag des Bildungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Lobner, Sommer, Schmidl und Gerstenmayer betreffend Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018. Da derzeit keine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung des Fonds besteht, soll mit der gegenständlichen Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 die entsprechende gesetzliche Grundlage für die dauerhafte fixierte Dotierung des NÖ Schul- und Kindergartenfonds geschaffen werden. Zusätzlich wird eine Frist zur Abrechnung der einzelnen Bauprojekte gesetzlich normiert, um die Wirtschaftlichkeit des NÖ Schul- und Kindergartenfonds nicht durch aufgrund erteilter Förderzusagen notwendiger Rückstellungen zu konterkarieren. Ich komme zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 wird genehmigt und
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Indra Collini von den NEOS.
Abg. Mag. Collini(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir werden dem vorliegenden Antrag zur Änderung im NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz natürlich sehr gerne zustimmen. Worum geht es? Es geht eben darum, dass die Dotierung dieses Fonds jetzt gesetzlich festgeschrieben wird. Es geht in dem Fall auch darum, dass die Mittel, die in den nächsten Fonds fließen, erhöht werden und es geht ja am Ende des Tages hier um die bauliche Infrastruktur, was den Ausbau anbelangt von Kindergärten, von Schulen und das ist etwas, was wir NEOS sehr begrüßen. Ich glaube, es ist nichts Unbekanntes, dass der Ausbau der Kinderbetreuung, die Investitionen in die Bildung eines unserer Herzensanliegen sind und wenn es um die Kinderbetreuung geht, gibt es hier zwei Komponenten, wo es ganz dringend Investitionen braucht. Das ist auf der einen Seite der qualitative Ausbau der Kinderbetreuung, sprich wirklich die Elementarpädagogik, weil Kindergärten sind keine Aufbewahrungsstätten für Kinder. Kindergärten sind die erste Bildungseinrichtung und hier wird der Grundstein der jungen Menschen für deren Zukunft gelegt und natürlich brauchen wir auch den quantitativen Ausbau in der Kinderbetreuung. Was heißt das? Also nicht nur mehr Plätze, sondern auch, was die Öffnungszeiten anbelangt, ganztägig, das ganze Jahr über, auch Öffnungszeiten im Ferienbereich. Weil worum geht es hier? Hier geht es vor allen Dingen darum, dass den Familien und allen voran den Frauen die Möglichkeit geschaffen werden, dass sie Beruf und Familie unter einen Hut bringen und Frauen eigenständig sein können und unabhängig sind. Im vorliegenden Antrag jetzt schwirren Millionenbeträge herum: 27,6 Millionen, 13,8 Millionen, dann nochmal 6,6 und 6,6 Millionen, das sind alles sehr, sehr schöne Zahlen und das Thema, dass Millionenbeträge herumschwirren, das verfolgt uns jetzt in dieser Thematik um den Ausbau der Kinderbetreuung – verfolgen ist vielleicht nicht das richtige Wort – aber das hören wir jetzt seit gut und gerne zwei Jahren. Die Lieblingszahl, die hier genannt wird, das ist die Zahl von 750 Millionen. Das ist die Zahl, wo die ÖVP sagt: "Das wird investiert in die Kinderbetreuung in Niederösterreich," und das klingt natürlich toll. Nur allein, es ist schwierig eigentlich zuzuordnen, was hier passiert, weil die 750 Millionen, hören wir jetzt seit zwei Jahren, also es sind zwei Jahre vergangen. Das Geld hat bekanntlich kein Mascherl. Wir wissen bis heute nicht, wohin genau fließen die Gelder? In welchem Zeitraum werden die investiert? Gehen die in den Ausbau der Infrastruktur? Gehen die in den Ausbau der Mitarbeiter oder die in Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Und wir haben auch heute darum wieder – und ich hoffe, wir bekommen diesmal auch endlich eine Antwort von der Frau Landesrat Teschl-Hofmeister – eine Anfrage gestellt, wie diese 750 Millionen sich überhaupt zusammensetzen? Bevor ich das nicht gesehen habe und ich frage jetzt seit einem Jahr nach, was hier konkret passieren wird, bevor ich das nicht gesehen habe, glaube ich das auch nicht, was uns hier versprochen wird. Wir wissen weder wie hoch der Anteil des Bundes ist für die 750 Millionen noch wie hoch der Anteil des Landes, wie viel die Gemeinden hier zuschießen müssen? Wir wissen nicht für welchen Zeitraum dieses Budget gilt? Wer was von wem aufgebracht werden muss? Welche Maßnahmen und Projekte dahinter stehen? Was ist für die Infrastruktur? Was ist für die Mitarbeiterinnen gedacht? Welche Zeitleisten sind hier hintersehen? Werden diese Teilprojekte evaluiert? Wir haben große Versprechen gehört, was die Kleinkinderbetreuung anbelangt. Jetzt reden wir plötzlich nur noch von 19 Pilotprojekten. Also mir fehlt es hier einfach an Substanz wie die Kinderbetreuung, dieser Ausbau der Kinderbetreuung in Niederösterreich wirklich umgesetzt wird. Ich finde es auch schade, dass die zuständige Landesrätin – wie übrigens wieder einmal alle Landesrätinnen und Landesräte der NÖ Landesregierung – heute hier dieser Sitzung, sobald die Kameras des ORF weg sind, nicht beiwohnen. Auch das muss ich wieder einmal sagen. So funktioniert ein Arbeitsparlament nicht. Meine Erwartung an Frau Teschl-Hofmeister ist, dass wir hier einmal vernünftige Antworten bekommen, damit wir diesen Ankündigungen auch Glauben schenken können. Last, but not least möchte ich erwähnen: Wir NEOS werden draufbleiben auf der ganzen Thematik, was einen Rechtsanspruch anbelangt für eine Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag, weil ich fest der Überzeugung bin, bevor wir diesen Rechtsanspruch nicht haben, bevor die Familien diesen Rechtsanspruch nicht haben, bevor die Frauen diesen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nicht haben, müssen wir auf das Wohlwollen und die leeren Worthülsen der ÖVP vertrauen ... hm ... und Rechtsanspruch ist besser. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des NÖ Landtages! Der Kindergarten- und Schulfonds in Niederösterreich ist einer, der vom Landesrechnungshof vor einiger Zeit geprüft wurde und wir wissen, dass dieser Fonds keine einfache Baustelle ist, um das einmal vorsichtig zu formulieren und ich sehe, dass da schon einige schmunzeln. Warum wir aber heute diesen Beschluss fassen – und ich glaube fast, er wird einstimmig sein – weil wir in Niederösterreich mit der Reform, dass die bereits zweijährigen Kinder die Möglichkeit haben sollen bei der jüngsten Bildungseinrichtung, dem Kindergarten, teilnehmen zu können, ist es notwendig, in den Gemeinden Gruppen wieder zu bauen oder ganze Kindergärten zu bauen und damit ist es ein sehr, sehr großes Bauvolumen, das hier in Niederösterreich im sozialen Bereich jetzt umgewälzt wird. Es freut mich, dass in Niederösterreich das möglich ist und ich kann schon sehr viele Dinge der Vorrednerin teilen, nur die sind jetzt hier nicht Gegenstand, dass wir irgendwann darüber nachdenken, wie wir doch den Nachmittagskindergarten sozusagen, dass der noch günstiger wird oder eben gratis angeboten wird. Da gibt es noch einiges zu tun, aber wahrscheinlich bleibt uns angesichts der finanziellen Lage es nur über ... jetzt machen wir einmal das und dann schauen wir, wie das weitergeht. In meiner Gemeinde sind es fast 12 Millionen Euro, die jetzt für die Gruppen ausgegeben werden, und ich weiß, die Situation ist in sehr vielen Gemeinden so prekär, dass manche nicht einmal wissen, wie sie dem Gesetz Genüge tun sollen und wirklich die Gruppen quasi aus dem Boden stampfen. In dem Sinne, das ist ein erster Schritt. Was aber hier doch vergessen wurde, ist, dass diese Absolutbeträge valorisiert werden. Ich glaube, das kann jetzt nur mehr aus diesem Blick eben gesehen werden, wir haben jetzt das mit diesen Kindergartengruppen zu bewerkstelligen, aber das wird nicht das Ende der Diskussionsfahnenstange hier sein. Da kommt dann noch mehr auf uns zu. Aber ich hoffe auch hier auf breiten Konsens. Also wenn wir uns zumindest noch bei den Kindergärten in dem Land einig sind, dann glaube ich, haben wir schon für den Fuchs vieles erreicht. Da kann man klatschen. Aber wenn man nicht möchte, möchte ich noch anführen: Herr Präsident, es geht uns jetzt auch schon diese Tonanlage ein, wie ich seit Anfang an merke, und es würde mich schon freuen, wenn es noch eine breite Zustimmung zum Umbau des Landtagssitzungssaales gibt, bevor wir uns einander gar nicht mehr zuhören können. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Elvira Schmidt, SPÖ.
Abg. Schmidt(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Hoher Landtag! Auch wir werden diesem Antrag zustimmen. Trotzdem bin ich – so wie meine Vorrednerinnen – der Meinung, es könnte mehr sein. Es könnte deshalb mehr sein, weil ich der Kollegin Krismer voll inhaltlich recht geben muss. Wir brauchen auch eine kostenlose Nachmittagsbetreuung. Die gehört wirklich umgesetzt und der Inhalt ist dahingehend nicht evaluiert, dass es bis zum Jahr 2040 gehen wird und es gibt keine Evaluierung und das sollte man wirklich, wirklich ändern. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass die Budgeterhöhung da ist und wir werden diese Maßnahmen auch wirklich unterstützen. Wir sind aber der Meinung, dass drei wesentliche Bereiche nicht abgedeckt werden – Kollegin Collini hat das vorher schon gesagt. Das ist einmal der Rechtsanspruch, der ganz wichtig ist im Kindergartenbereich und wir setzen uns schon Jahre dafür ein, dass es einen Rechtsanspruch in diesem Bereich geben sollte, ebenfalls kostenlose Nachmittagsbetreuung, man braucht nur – und jetzt bin ich sechs Jahre im Landtag und sage das immer wieder – man braucht nur die Bildungszeit auf den ganzen Tag ausdehnen und schon wäre sehr viel erreicht. Denn die Kinder wissen nicht – und das habe ich auch schon unzählige Male hier gesagt an dieser Stelle – die Kinder wissen nicht, dass sie am Vormittag lernen und Nachmittag spielen, das weiß ein dreijähriges Kind nicht. Ein dreijähriges Kind – und das wird jeder Wissenschaftler auch so definieren – weiß, dass es den ganzen Tag lernt und dieses Lernangebot in Anspruch nehmen wird. (Beifall bei der SPÖ.) Was mir auch noch sehr, sehr wichtig ist und worüber man reden muss, ist die finanzielle Unterstützung für Gemeinden. Denn in den letzten Jahren ist auf unsere Gemeinden sehr, sehr viel zugekommen. Sie müssen immer mehr in diesen Bereich hineinstecken und vor allem die finanzielle Belastung für die Gemeinde ist sehr, sehr groß und wir wissen, dass es auch in den nächsten Jahren so sein wird – wie die Kollegin Krismer gesagt hat – alleine in Baden sind es 12 Millionen. Wenn ich mir das jetzt mit dem budgetierten ... (Abg. Dr. Krismer-Huber: Das ist der Landtagssitzungsaal.) ... wenn ich diesen Bereich mit dem vergleiche, was wir hier budgetiert haben, dann muss ich eines sagen, ist das relativ wenig fürs ganze Land Niederösterreich, wenn ihr das schon alleine in Baden braucht. In diesem Sinne glaube ich auch, dass es zur Entlastung der Gemeinden kommen sollte, unter anderem um einen Punkt jetzt ganz schnell herauszunehmen: Wir haben es vor einigen Jahren abgeschafft, dass die Gemeinden Unterstützung bekommen für die Kindergartentransporte. Auch das sollte wieder aufgenommen werden. Auch das ist ein wesentlicher Punkt, wo die Gemeinden kein Geld mehr haben und wo sie wirklich finanziell belastet werden. (Beifall bei der SPÖ.) Wir sind dafür, dass die VIF-Kriterien eingeführt werden und auch umgesetzt werden. Wir sind dafür, dass unsere drei "Gs", die wir immer wieder fordern – ganztägig, gratis und ganzjährig – dass das auch wirklich budgetiert wird und ordentlich budgetiert wird, dass wir nicht nur irgendwelche Summen hernehmen, sondern dass man sich das genau ausrechnet. Und in diesem Falle stellen wir einen Resolutionsantrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend die notwendigen Schritte zu setzen, insbesondere auch eine Novelle zum NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018 sowie zum NÖ Kindergartengesetz 2006 auszuarbeiten und dem Landtag vorzulegen, welche folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung in Niederösterreich zum Inhalt haben:
1. den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kinderbetreuung ab dem zweiten Geburtstag ab 2024 und ab dem ersten Geburtstag ab 2026;
2. Gratis Kindergarten: kostenfreie Nachmittagsbetreuung sowie keine Trennung in Bildungs- und bloße Betreuungszeit;
3. die Beistellung von Stützkräften durch das Land sowie Übernahme der Personalkosten;
4. der Personalkostenzuschuss in der Höhe von 45 Prozent für alle Kinderbetreuungen, die von der Gemeinde beschäftigt werden;
5. umfassende Förderung der notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen seitens des Landes;
6. wesentlich höhere Dotierung des Schul- und Kindergartenfonds;
7. Wiedereinführung der Unterstützung für die Kindergartentransporte;
8. die Sonderförderung für die Einhaltung der Regelungen des Komitees "Nachhaltigkeit von Bauwerken".
(Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Mühlberghuber, FPÖ.
Abg. Mühlberghuber(FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Hoher Landtag! Beim Kommunalgipfel 2023 zwischen dem Land NÖ und den Gemeindevertreterverbänden wurde eine Einigung über die Gesetzesänderung des NÖ Schul- und Kindergartenfonds 2018 ausverhandelt und beschlossen und das ist auch die Grundlage dieses Gesetzesentwurfes. Wichtig zu erwähnen ist, dass es derzeit keine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung des Schul- und Kindergartenfonds gibt. Die Finanzierung erfolgt allein durch Zuweisung der entsprechenden Mittel durch die Landesregierung. Somit besteht für den Fonds keine Rechtssicherheit, dass er auch in Zukunft die Mittel bekommt. Durch die vorgelegte Änderung soll die dauerhaft gesetzliche Dotierung fixiert werden. Seit 2013 bekommt der Fonds jährlich 41,4 Millionen Euro. Der Betrag setzt sich aus Bedarfszuweisungen und aus Landesbeiträgen zusammen und soll nun gesetzlich verankert werden. Diese Summe hat in den letzten Jahren gereicht und soll daher auch für die kommenden Jahre als Grunddotierung angenommen werden. Ab 2024, inklusive bis 2040, sollen zusätzlich bis zu 13,2 Millionen Euro für anstehende Bauprojekte im Rahmen der blau-gelben Kinderbetreuungsoffensive in den Fonds fließen. Beim Betrag bis zu 13,2 Millionen Euro handelt es sich um einen Maximalbetrag. In den nächsten drei Jahren werden jährlich weniger als 13,2 Millionen Euro erforderlich sein, weil die Bauprojekte erst nach und nach fertig gestellt werden. Und am Ende der Förderperiode in den Jahren 2039 und 2040 werden vermutlich ebenfalls nicht die gesamte Summe – die 13,2 Millionen Euro – benötigt. Und zusätzlich wird eine Frist zur Abrechnung der Bauprojekte eingeführt und warum? Weil, wenn der Fonds eine Förderung zusagt, müssen Rückstellungen gebildet werden und damit ist das Geld gebunden. Und um das Geld nicht ewig gebunden zu halten, müssen Projekte künftig innerhalb von fünf Jahren ab Förderzusage umgesetzt und abgerechnet werden. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen um bis zu drei Jahre verlängert werden. Sehr geschätzte Damen und Herren, mit dieser Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes wird die entsprechende gesetzliche Grundlage für die dauerhaft fixierte Dotierung geschaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Christian Gepp von der ÖVP.
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 wird mit dem vorliegenden Antrag, die gemeinsame Einigung aus dem Kommunalgipfel, umgesetzt. Die Grundlage für die Gesetzesänderung ist die Einigung im Rahmen des Kommunalgipfels 2023, die zwischen Land NÖ und den Gemeindevertreterverbänden ausverhandelt wurde und sichert somit die Finanzierung des Schul- und Kindergartenfonds langfristig. Bisher gab es keine geeignete Rechtsgrundlage, wie bereits berichtet. Durch die vorgelegte Anpassung soll die dauerhafte gesetzliche Dotierung fixiert werden. Land und Gemeinden gehen Hand in Hand bei der Finanzierung von Schulen und Kindergarten, gerade jetzt im Rahmen der Kinderbetreuungsinitiative, an vorderster Stelle mit unserer Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Seit 2013 bekommt der Schul- und Kindergartenfonds jährlich 41,4 Millionen von Land und Gemeinden, aufgeteilt ein Drittel Land, zwei Drittel Bedarfszuweisungen. Diese Summe soll auch für die kommenden Jahre als Grunddotierung angenommen werden. Zusätzlich sollen ab 2024 bis inklusive 2040 jährlich bis zu 13,2 Millionen für anstehende Bauprojekte im Rahmen der von der Blau-Gelben-Kinderbetreuungsoffensive zur Verfügung gestellt werden. Das Geld kommt zur Hälfte vom Land und zur Hälfte aus den Bedarfszuweisungen. Über 50 Millionen für Schulen und Kindergärten in Niederösterreich ist somit auch ein massives Konjunkturprogramm für die niederösterreichische Wirtschaft. Geändert wird auch die Abrechnung – wie meine Vorrednerin bereits erwähnt hat – mit einer Einführung einer Frist zur Umsetzung der Abrechnung von Bauprojekten innerhalb von fünf Jahren. Somit darf ich Sie um Unterstützung des Antrages ersuchen und um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und Präs. Mag. Wilfing.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.