Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-319/XX-2024 – NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mühlberghuber(FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Hoher Landtag! Beim Kommunalgipfel 2023 zwischen dem Land NÖ und den Gemeindevertreterverbänden wurde eine Einigung über die Gesetzesänderung des NÖ Schul- und Kindergartenfonds 2018 ausverhandelt und beschlossen und das ist auch die Grundlage dieses Gesetzesentwurfes. Wichtig zu erwähnen ist, dass es derzeit keine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung des Schul- und Kindergartenfonds gibt. Die Finanzierung erfolgt allein durch Zuweisung der entsprechenden Mittel durch die Landesregierung. Somit besteht für den Fonds keine Rechtssicherheit, dass er auch in Zukunft die Mittel bekommt. Durch die vorgelegte Änderung soll die dauerhaft gesetzliche Dotierung fixiert werden. Seit 2013 bekommt der Fonds jährlich 41,4 Millionen Euro. Der Betrag setzt sich aus Bedarfszuweisungen und aus Landesbeiträgen zusammen und soll nun gesetzlich verankert werden. Diese Summe hat in den letzten Jahren gereicht und soll daher auch für die kommenden Jahre als Grunddotierung angenommen werden. Ab 2024, inklusive bis 2040, sollen zusätzlich bis zu 13,2 Millionen Euro für anstehende Bauprojekte im Rahmen der blau-gelben Kinderbetreuungsoffensive in den Fonds fließen. Beim Betrag bis zu 13,2 Millionen Euro handelt es sich um einen Maximalbetrag. In den nächsten drei Jahren werden jährlich weniger als 13,2 Millionen Euro erforderlich sein, weil die Bauprojekte erst nach und nach fertig gestellt werden. Und am Ende der Förderperiode in den Jahren 2039 und 2040 werden vermutlich ebenfalls nicht die gesamte Summe – die 13,2 Millionen Euro – benötigt. Und zusätzlich wird eine Frist zur Abrechnung der Bauprojekte eingeführt und warum? Weil, wenn der Fonds eine Förderung zusagt, müssen Rückstellungen gebildet werden und damit ist das Geld gebunden. Und um das Geld nicht ewig gebunden zu halten, müssen Projekte künftig innerhalb von fünf Jahren ab Förderzusage umgesetzt und abgerechnet werden. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen um bis zu drei Jahre verlängert werden. Sehr geschätzte Damen und Herren, mit dieser Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes wird die entsprechende gesetzliche Grundlage für die dauerhaft fixierte Dotierung geschaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs