Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-273/V-11/2-2023 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Karin Scheele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Edith Mühlberghuber (FPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Anton Erber (ÖVP) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-273, Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Krumböck die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Krumböck, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-273, die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird. Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a zwischen dem Bund und den Ländern ist Teil des Finanzausgleichs 2024 bis 28. Im Zuge der bisherigen Verlängerungen der Artikel 15a-Vereinbarung wurde der Text nicht den relevanten aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und jenen Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung angepasst, was nunmehr nachgeholt werden soll. Insbesondere sollen auch die Förderungsbeträge an die aktuellen Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung angepasst werden. Ich komme zur Antragstellung (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Hohe Landtag wolle die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, der verfassungsgemäßen Behandlung unterziehen und den Abschluss genehmigen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte dich um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Die 24-Stunden-Betreuung dient der Entlastung der Familien, wenn ein Familienmitglied einen erhöhten Betreuungsbedarf hat bzw. wenn es gar keine Familienmitglieder gibt, die für diese Betreuung auch in Frage kommen. Wir dürfen gar nicht von einem Pflegebedarf sprechen, weil es ja keine Pflegekräfte sein müssen – die Personenbetreuerinnen – und auch in der Regel nicht sind. Das Ganze wird ja sonst zu teuer und das ist schon ein bisschen eine österreichische Lösung. Dem Thomas von Aquin wird zugeschrieben ... also so ein Fastengebot, dass er sich offensichtlich schwergetan hat einzuhalten, dass er dann gesagt hat: „Fleisch, ich taufe dich Fisch“ und so ähnlich ist das bei uns, dass wir eben hier das nicht „Pflege“ nennen dürfen, damit wir uns sonst schön im Rahmen des Legalen bewegen. De facto geht es darum, die Überalterung unserer Gesellschaft und das Fehlen häuslicher Betreuung irgendwie so abzufedern, dass es irgendwie leistbar bleibt und dass es halt auch funktioniert. Da wird vieles schöngeredet. Es funktioniert aber auch auf der anderen Seite manches eben auch nicht. Die Anhebung der Förderung ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Dass die Berücksichtigung jeglichen Vermögens gleich von vornherein ausgeschlossen wird, das ist nicht ganz nachvollziehbar. Auch die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, die da einfach mitgehen ... und ich weiß nicht, ob ihr das kritisieren werdet ... aber der Herr Babler ist ja sonst z. B. sehr stark für alle Vermögens- und Erbschaftssteuern in seinen Träumen, aber dort, wo es eine konkrete Leistung gibt und wo man sehr wohl gestaffelt hätte vorgehen können, dort wollen wir es nicht. Natürlich ist es im Einklang mit der Abschaffung des Pflegeregresses und das wird ja auch in diese Richtung gedacht gewesen sein, aber – wie gesagt – dort, wo eine Leistung gegenübersteht und ein ausreichendes Vermögen da wäre, hätte man durchaus auch eine gewisse Berücksichtigung machen können. Wir werden dem Antrag – wie gesagt – sehr wohl zustimmen, weil die Anhebung der Förderung völlig gerechtfertigt ist und wir das ja auch so sehen. Nur möchte ich auch darauf hinweisen: Mit Geld alleine löst man Probleme nicht. Man kann nicht Probleme mit Geld zuschütten, also man kann in Niederösterreich schon, aber es ist nicht nachhaltig und sinnvoll. Denn die 24-Stunden-Betreuung ist schon ein sehr umfassendes Thema. Die Betreuung in den eigenen vier Wänden ist die gewünschte Form der Betreuung für sehr viele Menschen, wenn das halt möglich ist – also sofern das eben von dem Aufwand, vom Betreuungsaufwand, vom Pflegeaufwand möglich ist, wenn noch keine professionelle Pflege in dem Ausmaß benötigt wird z. B., aber natürlich in einem gewissen Ausmaß auch mitübernommen werden muss. Also es müssen schon grundsätzliche Kenntnisse auch da sein – ja, der Kollege Erber schüttelt den Kopf – müssten schon da sein, weil wir überlassen unsere Eltern, Großeltern ja bei Personen zur Betreuung, die ja wissen müssen, was sie machen und die ja auch verstehen müssen, wenn sie angewiesen werden, welche Griffe und welche Maßnahmen zu treffen sind. Die Knackpunkte, damit das in Zukunft funktionieren kann, liegen im Wesentlichen bei den Betreuungspersonen – das heißt, auf der einen Seite bei der Qualifikation. Hier gilt es auch, so viel wie möglich zu unterstützen, dass die das ausreichend können und dass sie auch kommunizieren können – also diesbezüglich, und das Zweite ist die soziale Absicherung dieser Betreuungspersonen. Da funktioniert – wie gesagt – manches sehr gut, weil es gibt ja auch sehr gute Agenturen und es gibt manches, das nicht gut funktioniert, wenn das so eine Art Scheinselbstständigkeit ist oder eben auch Agenturen, die schwarze Schafe in der Branche sind. Also es ist eine breite Bandbreite. Deshalb: Man darf das auch nicht so einfach sagen „alles schlecht, alles gut“. So ist es nicht. Es ist nur etwas, wenn wir wollen, dass dieses Modell genutzt wird, dann müssen wir uns auch darum kümmern, dass es funktionieren kann. Es ist nicht einfach nur das Auslagern von Aufgaben, die wir nicht imstande sind anders zu lösen und dann nicht mehr hinzuschauen. Das kann es nicht sein. Es sind schließlich – wie gesagt – es sind unsere Eltern, es sind unsere Großeltern, es sind unsere alten Menschen. Es geht letztendlich um die Würde. Die Würde des Menschen – nämlich sowohl um die Würde der älteren Menschen, die sich einen Lebensabend verdient haben, wo sie nicht vergessen werden und es geht auch um die Würde der Menschen, die in dem Beruf arbeiten. Also wir werden dem Antrag zustimmen, wir ersuchen aber darum, dieses Thema nicht mit dem Aufbringen von etwas höheren Finanzmitteln damit zu beschränken. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Anhebung der Förderung auf 800 bei selbständigen Betreuerinnen und 1.600 bei unselbständigen Betreuerinnen pro Monat und zwei Betreuungspersonen, die kommt gerade recht. Es ist eh höchst fällig. Wir werden dem Punkt hier auch zustimmen. Ich muss sagen, dass sich da hier auch etwas bewegt und in diesem Ausmaß bewegt, da gebührt unserem Bundesminister Johannes Rauch wirklich ein großes Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.) Es soll uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Arbeitsbedingungen halt noch immer etwas schwierig sind, sagen wir es so, für viele ein Wahnsinn sind und dass aber gerade sie es sind, die dieses System aufrecht halten und auch diesen 24-Stunden-Betreuerinnen gebührt mein großer Dank. Bundesminister Rauch hat bei der 24-Stunden-Betreuung aber noch weitere Verbesserungen erreicht und ich möchte sie auch hier anführen und ins Bewusstsein bringen – nämlich für die Angehörigen die Verpflichtung einer transparenten Abrechnung der 24-Stunden-Betreuung. Und zwar, es muss genau ausgewiesen werden, wer für was wie viel Geld bekommt. Die Unterstützung der 24-Stunden-Betreuerinnen wurde auch insofern ausgeweitet, als es die Möglichkeit zur Supervision geschaffen wird, eine Beratungsstelle wird es geben und die Hausbesuche durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen werden ausgeweitet. Ich möchte jetzt aber zu einem Punkt kommen, der für mich sehr heikel ist, das ich hier auch schon öfters betont habe. Das ist, dass bis zu drei Menschen im sogenannten „gleichen Haushalt“ von einer Betreuerin versorgt werden können. Ich sehe jetzt schon ein bisschen so die Entwicklung, dass so Wohngemeinschaften entstehen für Senioren, die gemeinsam betreut werden. Das ist für mich okay, solange die Seniorinnen fit sind, solange sie sich selber äußern können, telefonieren können, etc. Handelt es sich aber um Seniorinnen mit einer höheren Pflegestufe, einem höheren Aufwand oder gar um Herrschaften mit Demenz, dann sind die in der Regel von der Betreuung vollständig abhängig. Für mich ist es da eindeutig, dass es sich hier um Pflegeplätze nach der NÖ Pflegeheimverordnung § 2 Abs. 1 Z. 4 handelt und sie unterliegen daher auch dem entsprechenden Kontrollregime. Ich ersuche daher dringend die Verantwortlichen die notwendigen Maßnahmen zu setzen und von vornherein hier einen Wildwuchs zu verhindern. Wir kennen ja das Problem schon. Es gab vor Jahren mehr private Pflegeplätze, die dann im Lauf der Zeit alle geschlossen wurden, weil einfach die Qualität nicht gehalten werden konnte und das ist halt auch dramatisch und schade. Es wurden alte Herrschaften z. B. in ihrem Zimmer eingesperrt. Sie wurden teilweise unterernährt aufgefunden usw. Das wollen wir von vornherein verhindern. Daher benennen wir es so, was es ist: Wenn mehrere Menschen, die nicht demselben Familienverband angehören, zusammenwohnen und von einer Person betreut werden, dann sind das Pflegeplätze ab einer gewissen Pflegestufe oder Demenz. Also: Diese Betreuungsplätze brauchen Qualitätssicherung samt Kontrolle und bitte keine naive Gutgläubigkeit. Natürlich stimmen wir dem vorliegenden Antrag zu. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt die Abgeordnete Karin Scheele von der SPÖ.
Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch meine Fraktion stimmt dem Antrag, dem Gesetz zu. Es ist eine Verbesserung für die Personen, die Betreuung – jetzt hätte ich fast Pflege gesagt – die Betreuung, die 24-Stunden-Betreuung zu Hause brauchen. Wir wissen, wenn es diese 24-Stunden-Betreuung gibt, dass es auch einfacher zu kombinieren ist mit mobiler Pflege, dass das wer vorbeikommt. Ich glaube, dass das auch ein wichtiger Punkt ist, weil wir wissen, dass – und die Kollegin Moser hat es angesprochen – dort, wo die Seniorinnen und Senioren noch relativ fit sind, denkt man wahrscheinlich gar nicht an eine 24-Stunden-Betreuung, sondern die kommt dann ins Spiel, wenn man schauen muss, dass die Eltern, die Großeltern gut versorgt und betreut sind. Zur Kollegin Kollermann: Mich wundert, dass es dich wundert, dass wir nicht kritisieren, dass es keine Vermögensteuer gibt bei einer de facto öffentlichen Dienstleistung von Betreuung. Also ich glaube, dass das die Sozialdemokratie seit ... weiß ich nicht ... 130 Jahren so sieht, dass uns wahrscheinlich ein ganz wesentlicher Punkt von den NEOS ist, dass wir sagen: Es gibt öffentliche Dienstleistungen. Da ist die Gesundheit, da ist die Bildung, da sind andere Bereiche und die müssen frei zugänglich sein und die müssen leistbar sein. Deswegen finde ich es auch ganz falsch, zwar immer sagen, Vermögensteuer sind wir nicht dagegen, aber dort, wo man Betreuung braucht und dort, wo man Pflege braucht in anderen Bereichen, genau dort holen wir uns das Vermögen von Hauseigentümern und Hausbesitzern. (Beifall bei der SPÖ.) Also das war immer unsere Haltung und wird es auch weiter sein und beim Durchlesen dieser Gegenüberstellung der beiden Gesetzestexte war das der erste positive Punkt neben der Erhöhung der Beträge, der mir aufgefallen ist. Ich möchte in dieser Diskussion auch darauf aufmerksam machen – die Kollegin Moser, aber auch die Frau Kollermann haben schon darauf hingewiesen – was „vidaflex“, also die gewerkschaftliche Initiative für Ein-Personen-Unternehmen sagt, dass relativ wenig überbleibt von diesen positiven Schritten für die Menschen, die uns in diesem wichtigen Bereich die Betreuungsarbeit für unsere Familienangehörigen, für unsere Seniorinnen und Senioren abnehmen. Da gibt es auch weiterhin die Forderung eines „Runden Tisches“. Bis jetzt spielt die 24-Stunden-Betreuung eine ganz wichtige Säule. Ich glaube auch, dass man über die Schwächen diskutieren muss, dass man dieses System weiterentwickeln muss. Aber auf Zeit, auf Sicht werden wir diese Form der Betreuung brauchen und die Arbeitsbedingungen und die Bezahlungshöhe wird wesentlich beeinflussen, ob wir Menschen finden, die unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen in einem Ausmaß pflegen und teilweise ihre eigenen Familien weit weg – ich sage nicht im Stich lassen, aber zurücklassen. In diesem Sinne unterstützen wir diesen Punkt und ich fordere auf, auch in Richtung des Bundes, des Ministers, der hier natürlich seine Arbeit zu tun gehabt hat bei der 15a-Vereinbarung, eine neue abzuschließen, dass man die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der selbständig Aktiven in dem Bereich nicht vergisst und hier Verbesserungen zustande bringt, sonst wird es dieses System auf kurze Zeit nicht mehr geben. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Mühlberghuber, FPÖ.
Abg. Mühlberghuber(FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung sieht vor, den bestehenden Förderschlüssel – 60 % der Kosten trägt der Bund, 40 % übernehmen die Länder – für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 fortzuschreiben und die Förderbeträge an die geltenden Richtlinien des Sozialministeriums anzupassen. Diese 15a-Vereinbarung ist im Dezember 2023 schon im Nationalrat beschlossen worden. Es ist auch schon im Bundesrat im Dezember beschlossen worden und natürlich heute muss es eben im Landtag noch beschlossen werden. Grundsätzlich geht es hier bei der Vorlage der Landesregierung um eine formelle Änderung von Text- und Förderungsanpassung und dieser werden wir zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Anton Erber, ÖVP.
Abg. Erber, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! 24-Stunden-Betreuung und die Förderung, das ist eine niederösterreichische Geschichte und ich glaube, sogar eine sehr erfolgreiche Geschichte, wenn wir bedenken, dass wir inzwischen 20.000 allein in Niederösterreich haben. Jetzt möchte ich schon ein bisschen zurück gehen so zu den Beginnzeiten. Nach Öffnung der Grenzen im Osten hat sich das eingebürgert, dass Menschen gekommen sind und da mitgeholfen haben in den Haushalten. Das ist alles gelaufen, war aber steuerlich nicht erfasst, also kann man sagen: Schwarzarbeit. Dann war es aber vorbei. Vielleicht kann sich noch mancher erinnern: Da gab es diesen berühmten Wahlkampf mit „Wolfgang Schüssels Schwiegermutter wird durch 24-Stunden-Pflegerin betreut“, Riesendiskussion, und dann auf einmal war das so, dass diese Handlungsnotwendigkeit erkannt worden ist und Niederösterreich waren die Ersten, die gesagt haben: „Na wie machen wir denn das?“ Und dann war unser Ansatz folgender und zwar, dass wir gesagt haben: Gut, dann müssen wir es so machen, sozialversichern und wir geben eine Förderung jetzt von Niederösterreich in Höhe von 500 Euro für zwei Betreuungskräfte mit folgendem Hintergrund: Wir wollten den Familien ersetzen, was sie Sozialversicherung zahlen, also zahlen tut es eh die 24-Stunden-Betreuerin, und so ist das ins Laufen gekommen. Das war um 2007. 2008 ist das dann mit dem Satz von 550 Euro für zwei Betreuungskräfte übernommen worden. Diese 550 Euro waren es ganz, ganz lang, bis voriges Jahr dann das einmal erhöht worden ist auf 640 und jetzt auf 800 Euro. Aber ich erinnere nochmal: Gedacht war dieser Ansatz eigentlich, dass die Betreuerinnen sozusagen die Sozialversicherung refundiert bekommen. Also das ist dieser Förderansatz, der dahintersteckt. Jetzt, weil sehr oft „Pflege“ gesagt wird: Tatsache ist, das ist keine Pflege, sondern das ist eine Betreuung und ich gehe sogar noch weiter: Es ist ein Familienersatz. Das ist heißt, das sind so Tätigkeiten – mag ein jeder selbst beantworten – es sind Tätigkeiten, die früher einfach im Familienverband passiert sind. Da ist einer zu Hause geblieben und hat sich gekümmert um die Mutter, Schwiegermutter, Vater, Schwiegervater und in Veränderung der Gesellschaft waren dann beide berufstätig, oft keine Kinder mehr da, jeder war irgendwo, und das war sozusagen eine Hilfestellung, ein Familienersatz. Die haben das übernommen. Weil da jetzt von der Kollegin der Ausdruck gefallen ist „Scheinselbständigkeit“. Na ganz bestimmt nicht, weil das ist eine urlange Diskussion gewesen und das ist sogar im Gesetz als Selbständigkeit taxativ aufgezählt und steht sogar als Selbständigentätigkeit im Gesetz. So und jetzt komme ich zu einem Punkt, der sehr typisch ist für viele Ansätze und zwar, da geht es immer um die Kontrolle. Jetzt habe ich vorher gesagt: Das ist ein Familienersatz und jetzt kann ich ganz direkt sagen: Die beste Kontrolle, wenn einer glaubt, dass da etwas passiert, ist selber machen. Das heißt, man kann das selber machen. Da darf man sogar pflegen, also da braucht man nicht nur betreuen. Als Familienangehöriger kannst du sogar pflegerische Tätigkeiten durchführen. So und jetzt, wenn ich schon jemanden habe, der hilft, für meine nahestehenden Verwandten, Schwiegereltern, Eltern, dass er sich umschaut, dann wird ja wohl nicht zu viel verlangt sein, wenn ich einen halbwegs normalen Familienbezug habe, dass ich zumindest schaue, ob das eh passt, was denn die 24-Stunden-Betreuungskraft da macht. Das heißt, dass wir da jetzt noch künstlich irgendwelche Kontrollinstrumente aufbauen, das frage ich mich wirklich, ob das notwendig ist, ob unsere Familien schon so weit sind, dass sie nicht einmal mehr hinschauen, ob denn die 24-Stunden-Betreuung eh ordentlich umgeht mit den Eltern oder Schwiegereltern? Also ein bisschen sollten wir schon die Kirche noch im Dorf lassen. Und jetzt komme ich dazu: Gescheit sind diese 800 Euro ja auch deswegen, weil wir damit eines verhindern wollen: dass da eine Pflege passiert. Jetzt werden ja viele wissen: Jetzt wird einer schlechter, schlechter, schlechter. Man beginnt als Betreuung und plötzlich geht das dann in eine Pflege über. Also das geht ja so schleichend. Das wird nicht als Pflege begonnen, sondern geht dann schleichend. Gerade mit diesen 800 Euro sollte schon möglich sein, dass man auch bei sozialmedizinischen Diensten und ich sage das jetzt sehr direkt – ob das jetzt ist Hilfswerk, Caritas, Volkshilfe, Malteser, Rotes Kreuz und was es sonst noch gibt – wenn ich Pflege brauche, dann kaufe ich mir das an, so wie wenn ich mich halt selber um meinen Angehörigen kümmere, dort, wo wir gestartet sind. Also das sollte die Möglichkeit der Pflege sein. Jetzt kommt dann immer wieder das Argument und das war eigentlich lieb, dass es heute auch gekommen ist: Naja, und wenn dann eine auf drei schauen muss in einem Haushalt ... Na wird die da denn nicht ausgenommen? Wird die denn da nicht überlastet? Wissen Sie, geschätzte Frau Kollegen, die Überlegung dahinter ist jetzt Folgendes und vielleicht denken Sie das mit mir kurz durch: Jetzt habe ich keinen Familienangehörigen mehr. Ich sitze da in meinem Haus, ist eh ganz klasse da gewesen und irgendwann komme ich drauf, das Haus wird immer größer, ich sollte das ganze Haus pflegen. Eigentlich wird mir alles zu viel. So, dann haben Sie da die Möglichkeit, dass Sie in eine WG – wie auch immer wir das dann nennen – Seniorenwohnen, und und und ... ich könnte das jetzt noch genauer ausführen ... kann ich sagen, jetzt zieh ich in das ein. Da sind halt zwischen acht und zwölf so Plätze drin und da ist aber jetzt nicht eine 24-Stunden-Betreuung, sondern – wenn ich von zwölf einmal ausgehe – mindestens drei, wenn es notwendig ist auch vier, weil die teilen sich ja das. Das heißt, der Vorteil für die 24-Stunden-Betreuung ist, sie muss nicht jede Nacht sozusagen aufpassen, ob denn da nicht etwas ist, wo sie aufstehen muss, sondern sie kann sich durchwechseln mit den anderen. Sie hat da einen Kontakt. Der Vorteil für die Bewohner dieses betreuten Wohnens ist dann, dass die nicht, weil die Mobilität sozusagen nachgelassen hat, dass die den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzt und dann fängt das Hirn an nach und nach zum Auslassen, weil es eh nicht mehr gebraucht wird, sondern sie wohnt da mit anderen Betreuungsbedürftigen und die können miteinander noch reden, die können miteinander etwas machen. Das heißt, da findet sozialer Kontakt statt, der sehr oft nicht mehr stattfindet – Stichwort „Altersvereinsamung“. Also: Ein Vorteil für die zu betreuenden Menschen und ein Vorteil für die Betreuerinnen, ja? Also durchaus eine sehr, sehr, sehr sinnvolle Geschichte. So und damit ich das jetzt auch einmal klar sage, weil da manche sagen, da werden sozusagen Kräfte ausgebeutet. Das ist eine selbständige Betreuungskraft. Und wenn jetzt ein Fliesenleger kommt, der in Polen daheim ist und der macht es da um 5 Euro billiger oder um 2,50 Euro billiger die Stunde, dann kommt keiner auf die Idee und sagt: „Schau dir das an, da wird der polnische Fliesenleger ausgebeutet.“ Und ich sage das da auch klipp und klar: Es zwingt keiner jemanden, dass er bei uns eine Betreuungstätigkeit anbietet unter der Gewerbeart Personenbetreuung, sondern das ist eine Möglichkeit in dieser selbständigen Tätigkeit tätig zu werden in Österreich. Das muss aber keiner machen. Für sehr viele ist es sehr lukrativ, weil die kommen dann 14 Tage und sind 14 Tage daheim, kommen einen Monat, sind einen Monat daheim. Also das ist ein Angebot. Man kann das machen oder man kann das lassen. Man muss natürlich in Zukunft nachdenken, wie man in Zukunft damit umgeht und damit ich jetzt das nicht überspanne, diese ganze Rede, möchte ich schon noch dazusagen: Na selbstverständlich werden wir nachdenken müssen, wie wir damit umgehen. Weil jetzt habe ich vorher gesagt: Wir haben 20.000 Betreuungskräfte und wenn ich jetzt weiß, dass wir 10.000 Plätze in den Pflegeheimen haben, dann kommt das sozusagen erstens dem Land NÖ günstiger und zweitens: Das kann sich ein jeder selber überlegen, ob es lustiger ist mit acht anderen in einem Haus zu wohnen oder mit 143 anderen in einem Pflegeheim zu wohnen, wenn ich noch relativ gut beieinander bin, wenn ich mir die Familiensituation der Zukunft anschaue. Also: Dieses ist ein niederösterreichisches Erfolgsmodell. Da gibt es ohne Wenn und Aber nur Positives dazu zu sagen und wir haben das erfunden. Und jetzt tun wir da keine Flöhe suchen, sondern sind wir alle miteinander gemeinsam stolz, weil Niederösterreich ist der Erfinder dieses Modells und wir sind die Vorreiter österreichweit und wir als Landtag haben Großes geschaffen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und Präs. Mag. Wilfing.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt noch einmal die Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Lieber Kollege Erber! Ich verstehe dich wirklich voll und ganz. Ich verstehe deine Argumentation, dass du das (Abg. Erber, MBA: Du meldest dich, dass du mich lobst. Das ist lieb.), was sozusagen von der ÖVP da in die Welt gerufen wurde, dass das gelobt und schöngeredet werden muss. (Abg. Erber, MBA: Ein einstimmiger Beschluss war das.) Die 24-Stunden-Betreuung, das klingt ja bei dir so, wie wenn das ein Urlaubsvergnügen wäre. Das ist eine Schwerarbeit. 24-Stunden-Betreuung ist Schwerarbeit und „Danke“ den hauptsächlich Frauen und Männern, die das wirklich toll machen. Aber, aber: Lieber Kollege, was unterscheidet dieses Modell, das du da jetzt so angepriesen hast mit 10, 12 Wohneinheiten und zwei 24-Stunden-Betreuerinnen? Was unterscheidet dieses Modell von einer Wohngruppe in einem NÖ Pflege- und Betreuungszentrum? Das musst du mir einmal erklären. Ich habe dir vorher gesagt, in meiner Rede: Solange sich die Menschen selber artikulieren können, solange sie nicht hilflos ausgeliefert sind, ist das eine Möglichkeit. Es ist eine Wohnform, eine mögliche. Sobald Pflegebedarf kommt, sobald Demenz im Spiel ist, ist das kein Spaß mehr. Da müssen die Kontrollinstanzen wirken und das ist die Aufgabe des Landes NÖ. Es sind dann Pflegeplätze und unterliegen dem Kontrollregime des Landes und da fährt der Zug drüber. (Beifall bei den GRÜNEN, Abg. Mag. Scheele und Abg. Mag. Kollermann.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.