Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-273/V-11/2-2023 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Lieber Kollege Erber! Ich verstehe dich wirklich voll und ganz. Ich verstehe deine Argumentation, dass du das (Abg. Erber, MBA: Du meldest dich, dass du mich lobst. Das ist lieb.), was sozusagen von der ÖVP da in die Welt gerufen wurde, dass das gelobt und schöngeredet werden muss. (Abg. Erber, MBA: Ein einstimmiger Beschluss war das.) Die 24-Stunden-Betreuung, das klingt ja bei dir so, wie wenn das ein Urlaubsvergnügen wäre. Das ist eine Schwerarbeit. 24-Stunden-Betreuung ist Schwerarbeit und „Danke“ den hauptsächlich Frauen und Männern, die das wirklich toll machen. Aber, aber: Lieber Kollege, was unterscheidet dieses Modell, das du da jetzt so angepriesen hast mit 10, 12 Wohneinheiten und zwei 24-Stunden-Betreuerinnen? Was unterscheidet dieses Modell von einer Wohngruppe in einem NÖ Pflege- und Betreuungszentrum? Das musst du mir einmal erklären. Ich habe dir vorher gesagt, in meiner Rede: Solange sich die Menschen selber artikulieren können, solange sie nicht hilflos ausgeliefert sind, ist das eine Möglichkeit. Es ist eine Wohnform, eine mögliche. Sobald Pflegebedarf kommt, sobald Demenz im Spiel ist, ist das kein Spaß mehr. Da müssen die Kontrollinstanzen wirken und das ist die Aufgabe des Landes NÖ. Es sind dann Pflegeplätze und unterliegen dem Kontrollregime des Landes und da fährt der Zug drüber. (Beifall bei den GRÜNEN, Abg. Mag. Scheele und Abg. Mag. Kollermann.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.