Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-273/V-11/2-2023 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Anhebung der Förderung auf 800 bei selbständigen Betreuerinnen und 1.600 bei unselbständigen Betreuerinnen pro Monat und zwei Betreuungspersonen, die kommt gerade recht. Es ist eh höchst fällig. Wir werden dem Punkt hier auch zustimmen. Ich muss sagen, dass sich da hier auch etwas bewegt und in diesem Ausmaß bewegt, da gebührt unserem Bundesminister Johannes Rauch wirklich ein großes Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.) Es soll uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Arbeitsbedingungen halt noch immer etwas schwierig sind, sagen wir es so, für viele ein Wahnsinn sind und dass aber gerade sie es sind, die dieses System aufrecht halten und auch diesen 24-Stunden-Betreuerinnen gebührt mein großer Dank. Bundesminister Rauch hat bei der 24-Stunden-Betreuung aber noch weitere Verbesserungen erreicht und ich möchte sie auch hier anführen und ins Bewusstsein bringen – nämlich für die Angehörigen die Verpflichtung einer transparenten Abrechnung der 24-Stunden-Betreuung. Und zwar, es muss genau ausgewiesen werden, wer für was wie viel Geld bekommt. Die Unterstützung der 24-Stunden-Betreuerinnen wurde auch insofern ausgeweitet, als es die Möglichkeit zur Supervision geschaffen wird, eine Beratungsstelle wird es geben und die Hausbesuche durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen werden ausgeweitet. Ich möchte jetzt aber zu einem Punkt kommen, der für mich sehr heikel ist, das ich hier auch schon öfters betont habe. Das ist, dass bis zu drei Menschen im sogenannten „gleichen Haushalt“ von einer Betreuerin versorgt werden können. Ich sehe jetzt schon ein bisschen so die Entwicklung, dass so Wohngemeinschaften entstehen für Senioren, die gemeinsam betreut werden. Das ist für mich okay, solange die Seniorinnen fit sind, solange sie sich selber äußern können, telefonieren können, etc. Handelt es sich aber um Seniorinnen mit einer höheren Pflegestufe, einem höheren Aufwand oder gar um Herrschaften mit Demenz, dann sind die in der Regel von der Betreuung vollständig abhängig. Für mich ist es da eindeutig, dass es sich hier um Pflegeplätze nach der NÖ Pflegeheimverordnung § 2 Abs. 1 Z. 4 handelt und sie unterliegen daher auch dem entsprechenden Kontrollregime. Ich ersuche daher dringend die Verantwortlichen die notwendigen Maßnahmen zu setzen und von vornherein hier einen Wildwuchs zu verhindern. Wir kennen ja das Problem schon. Es gab vor Jahren mehr private Pflegeplätze, die dann im Lauf der Zeit alle geschlossen wurden, weil einfach die Qualität nicht gehalten werden konnte und das ist halt auch dramatisch und schade. Es wurden alte Herrschaften z. B. in ihrem Zimmer eingesperrt. Sie wurden teilweise unterernährt aufgefunden usw. Das wollen wir von vornherein verhindern. Daher benennen wir es so, was es ist: Wenn mehrere Menschen, die nicht demselben Familienverband angehören, zusammenwohnen und von einer Person betreut werden, dann sind das Pflegeplätze ab einer gewissen Pflegestufe oder Demenz. Also: Diese Betreuungsplätze brauchen Qualitätssicherung samt Kontrolle und bitte keine naive Gutgläubigkeit. Natürlich stimmen wir dem vorliegenden Antrag zu. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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