Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-194/A-1/23-2023 – NÖ Rundfunkabgabegesetz, Aufhebung
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Rainer Spenger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Michael Sommer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kaufmann (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl:Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand, Ltg.-194, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann und Punz betreffend Aufhebung des NÖ Rundfunkabgabegesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hauer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Hauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-194 betreffend Aufhebung des NÖ Rundfunkabgabegesetzes. Das Bundesgesetz betreffend die Einhebung von Rundfunkgebühren wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 als bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für die NÖ Rundfunkabgabe außer Kraft treten. In diesem Zusammenhang hat das Land NÖ im Interesse der finanziellen Entlastung der niederösterreichischen Bevölkerung die Entscheidung getroffen keine neue Landesabgabe in Anknüpfung an die mit 1. Jänner 2024 geltende Haushaltsabgabe einzuführen. Deshalb soll das NÖ Rundfunkabgabegesetz ersatzlos aufgehoben werden. Die bisherigen Erträge aus der NÖ Rundfunkabgabe in der Höhe von jährlich rund 40 Millionen Euro sind zu 70 % für den Bereich der Kultur und zu 30 % für den Bereich des Sports zweckgewidmet. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten und ich darf daher zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses kommen über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann, Punz, Schmidl, Sommer, Zeidler-Beck und Gerstenmayer betreffend Aufhebung des NÖ Rundfunkabgabegesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Aufhebung des NÖ Rundfunkabgabegesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Heute könnte ein guter Tag für Niederösterreich sein. Heute könnte ein guter Tag für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sein. Ein Gesetz wird ersatzlos aufgehoben. Nein, es wird nicht geändert oder gar verkompliziert, es wird ersatzlos aufgehoben. Und gleichzeitig geht ein Stück föderalistische Anmaßung zu Ende. Ich persönlich habe ja nie verstanden, warum die ORF-Gebühr nicht zur Gänze zur Finanzierung des österreichischen Rundfunks herangezogen wird, sondern zu einem guten Teil für Vorhaben, zum Teil auch für Spielereien, der Landesregierung verwendet wurden. Damit ist jetzt Schluss. Es geht – wir haben es gehört – um ungefähr 38 Millionen Euro. In meiner Zählweise sind das ungefähr zwei LWK-Einheiten, also ist dann doppelt so viel wie die Landwirtschaftskammer jedes Jahr bekommt. Davon wurden bis jetzt 70 % dem Thema „Kultur“ gewidmet und 30 % dem Thema „Sport“. Wenn man ins Budget hineinschaut, sind das erhebliche Anteile in den jeweiligen Budgetposten und natürlich stellt sich die Frage, ob sich dort jetzt etwas ändert, ob dort gekürzt wird und was hier mit der Finanzierung passiert. Aber nein, nein, wir lesen aus dem Antrag, das wird aus dem Budget gedeckt. Ich hätte aber gerne gehört oder gelesen, dass die Deckung zwar aus dem Budget kommt, aber durch Einsparungen in anderen Bereichen, weil wenn das nicht passiert, was passiert dann? Die Einnahmen werden durch neue Schulden ersetzt und das wäre dann kein guter Tag für Niederösterreich. Wir werden diesem Antrag nicht nur zustimmen, wir wollten ihm auch beitreten. Das ist im Ausschuss leider nicht gelungen. Fragen Sie mich nicht, warum, aber meine Einstellung zur Ausschussarbeit kennen Sie ja seit letzter Sitzung. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Präsident! Wir wären nicht in einer lebendigen Demokratie, wenn wir uns immer alle einig wären. Was die Rundfunkabgabe betrifft, so ist es völlig logisch was sich hier die Bundesregierung vorgestellt hat. Es gibt eben Bundesländer, die wollen ja das auch wirklich nicht einheben, die sind anders aufgestellt. Man hat jetzt die Möglichkeit das einzuheben oder auch nicht einzuheben und ich stehe eher auf dem Standpunkt, dass in einem Land mit einer derartigen kulturellen Vielfalt, mit einer derartigen Breitensportvielfalt, die wir in Niederösterreich haben, diese Einnahmen eine quasi wirklich zweckgebundene Angelegenheit waren und wir wissen nicht wie die Zeiten weitergehen und damit ist es gesichert. Man braucht, weil es auch in der Politik ... das muss man nicht unbedingt groß verhandeln, sondern man hat hier einen gewissen Anteil, der ganz klar für Sport ist, der ganz klar für Kultur ist. Insofern sind wir dem, was hier die anderen Parteien meinen ... sind wir nicht dafür und wir haben das auch offen kommuniziert. Wir sehen das auch nicht so wie die Bundesregierung. Im Übrigen habe ich auch eine abweichende Position generell, dass wir einen halben Prozentpunkt Teuerung auch als Kommunen leisten sollten. Auch hier hat sich die grüne Regierungsfraktion zumindest von den Niederösterreichern etwas anhören können, weil wir wissen schon ... in den Gemeinden ... wir haben Landesgesetze wie wir die Daseinsvorsorge bewirtschaften müssen und wir wissen schon selber, welche Gebühren wir einheben. Also insofern: Auch hier habe ich das nicht in Ordnung gefunden. Also es mögen alle an ihren Stellen das tun im Sinne eines guten Miteinanders, dass die in den Gemeinden wissen, wie sie ihre Haushalte machen und wie sie zu Einnahmen kommen und auch im Land. Wir waren einmal sehr mutig in Niederösterreich – bis auf die Freiheitlichen – haben wir sogar eine eigene Abgabe was Epidemien, Pandemien betrifft eingehoben und ich glaube, es ist auch eine Sicherheit im Haushalt, wenn man weiß, dass so etwas da ist und abschließend: Die Menschen bekommen ja in Niederösterreich über Gebühr zurück, was wir an kultureller Vielfalt und sportlichen ... was die Vereine auch anbieten. Insofern werden wir eben dem Ansinnen, die Abgabe abzuschaffen, nicht beitreten. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Rainer Spenger von der SPÖ.
Abg. Mag. Dr. Spenger(SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Hoher Landtag! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal geschehen Zeichen und Wunder und wir sind, glaube ich, heute erste Reihe fußfrei Zeugen davon. Weil wenn wir zurückdenken in die letzte Legislaturperiode hier im Landtag, dann war das ja schon Thema hier. Im September 22 haben wir als Sozialdemokraten einen entsprechenden Antrag gestellt, damals zugestimmt sogar von der FPÖ. Die ÖVP ist dem nicht beigetreten. Noch spannender wird es natürlich, wenn wir uns dann die Landtagssitzung vom heurigen Mai anschauen, weil auch da haben wir einen Antrag in diese Richtung gestellt. Die FPÖ war dann nicht mehr dabei. Wir alle wissen, was zwischen September 22 und Mai 23 passiert ist – Landtagswahlen – und plötzlich hat es einen Meinungsschwenk gegeben. Lustigerweise hat es dann noch am 6. Juli in der Landtagssitzung – und das ist auch in den Protokollen nachzulesen – einen FPÖ-Abgeordneten gegeben, der gemeint hat, dass die Abschaffung der Rundfunkabgabe bereits beschlossen sei – spannend. Das kann nur seiner jugendlichen Unerfahrenheit oder einer gewissen Unkonzentriertheit geschuldet sein. Aber sei es drum und jetzt kommen wir zu den Zeichen und Wundern. Heute debattieren wir den Antrag wieder, eingebracht von der neuen Regierungskoalition, die sich da ein bisschen als Kopiermaschine betätigt. Aber gut, ich sage einmal so: Man kann ja gescheiter werden und dazulernen, deshalb gratuliere ich Ihnen, liebe Mandatare von der ÖVP und von der FPÖ zu dem Sinneswandel. Ich bedanke mich sogar dafür. Ich bedanke mich vor allem deshalb, weil es nicht alltäglich ist hier im Landtag, dass ein Beschluss gefasst wird, der eindeutig sozialdemokratische Handschrift trägt. „Konstruktives kommt gar nichts von Ihnen“, habe ich zuerst vom Kollegen Antauer gehört. So viel zum Thema. Schade nur, dass man jetzt erst draufgekommen ist, weil dann hätten sich die Menschen, die von der Teuerung geplagt sind schon ganz schön viel Geld erspart. Aber besser jetzt als nie. (Beifall bei der SPÖ.) Alles in allem: Wir werden dem Antrag voll Zeichen und Wunder selbstverständlich unsere Zustimmung erteilen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Michael Sommer von der FPÖ.
Abg. Sommer(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Hoher Landtag! Mit der Abschaffung der ORF-Landesabgabe setzen wir einen weiteren Schritt zur Entlastung unserer niederösterreichischen Landsleute. Wir streichen damit eine Zwangssteuer und überflüssige Abgabe. Herr Kollege Spenger, weil du den Antrag vom Mai von euch angesprochen hast: Wir setzen Taten, ihr redet nur, weil ihr hättet in drei Bundesländern die Möglichkeit gehabt, das Ganze abzuschaffen. In Kärnten unter SPÖ-Landeshauptmann wird weiterhin die Landesabgabe eingehoben. Im absolut SPÖ-Burgenland wird weiterhin die Landesabgabe eingehoben und nicht gestrichen. Und in Wien werden am Abend die Faulen fleißig. Da hat euer Bürgermeister, der Kollege Ludwig, erst nach Druck aller anderen Parteien und auch eures Koalitionspartners eingesehen, das sollte man vielleicht doch streichen. So viel zu dem Thema und da darf ich dir deine Wortmeldung vom letzten Tagesordnungspunkt wieder zurückgeben – nämlich dein Zitat „Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei euch weit auseinander“. Das stimmt zu 100 % bei euch, liebe SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.) Mit dieser Abschaffung zeigen wir Freiheitliche einmal mehr, dass wenn wir regieren, dass wir im Sinne unserer Landsleute und für unsere Landsleute regieren. Wer aber nicht im Sinne der Bevölkerung handelt ist der mit Zwangsgebühren finanzierte ORF. Anstatt zu sparen und mit linker Ideologie aufgeladene Propagandasendungen des Hasses zu streichen, bekommt der ORF ab dem nächsten Jahr noch mehr Geld, weil durch die Zwangshaushaltsabgabe noch mehr Bürger und Unternehmen zahlen müssen. Prinzipiell wäre der ORF ja gemäß seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag verpflichtet sparsam, umsichtig und sorgfältig zu wirtschaften und sachlich objektiv und ausgewogen zu berichten. Nur, liebe Kollegen, ich glaube, das wissen Sie alle: Das genaue Gegenteil ist der Fall. Stattdessen ist der Staatsfunk rein ideologisch geprägt. Anstatt zu sparen und wirtschaftlich zu arbeiten, bekommt der ORF eben ab 2024 noch mehr Geld, weil sich der Kreis der Zwangsabgabenzahler um mehr als 700.000 Haushalte erhöht. Damit erhöhen sich auch die Einnahmen des ORF von 676 Millionen Euro im heurigen Jahr auf über 800 Millionen Euro im nächsten Jahr. Und was wird mit diesem gesamten Geld gemacht? Amerikanische Serien gekauft, parteipolitisch statt objektiv berichtet, Managermillionen finanziert, satte Luxuspensionen ausgeschüttet – das sage ich wieder nur Richtung SPÖ, Stichwort „Wrabetz-Pension“ – und teure Golden Handshakes ermöglicht. Hier macht der ORF das genaue Gegenteil seines öffentlich-rechtlichen Auftrages, weil es werden nicht nur um 700.000 Haushalte mehr geschröpft, sondern es werden auch die Unternehmer in Österreich massiv mehr belastet, die ohnehin schon auf der einen Seite durch die wahnwitzige EU-Politik leiden und auf der anderen Seite durch die grünen Grauslichkeiten der Klimaideologin und Wirtschaftsvernichterin Gewessler. (Abg. Mag. Scheel: Wahnsinn!) Die Unternehmen zahlen hier doppelt. Die zahlen privat, weil jeder ja die Haushaltsabgabe zahlt und auch fürs Unternehmen. Das kann mir niemand erklären, dass das irgendwo logisch oder fair ist. Hier werden bis zu 18.360 Euro pro Jahr zusätzlich für die Unternehmer an Zwangsabgaben verlangt, um das Programm zu finanzieren. Damit wir auch wissen von welchem Programm wir reden, ein Auszug des heutigen ORF 1-Tages: Drei Folgen „Hör mal, wer da hämmert“, zwei Folgen „The Big Bang Theory“ und vier Folgen „Gilmore Girls“. Das hat genau nichts mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag zu tun. Hier werden die Fleißigen in unserem Land, die Familien, die Arbeiter, die Angestellten und die Unternehmer für die Finanzierung von seichten Comedy-Shows ausgesackelt, anstatt in diesen schwierigen Zeiten unsere Landsleute zu entlasten. Es wird höchste Zeit dieselbe Politik umzusetzen, die wir auch in Niederösterreich machen mit der Abschaffung des ORF-Landesbeitrags – nämlich Entlastungen für die Landsleute durchzusetzen und sie nicht mit weiteren Zwangsabgaben zu bestrafen. Es wird – wir gesagt – höchste Zeit auch auf Bundesebene wieder Politik für die eigenen Leute zu machen und nicht mehr gegen die eigenen Leute. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Christoph Kaufmann von der ÖVP.
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, mit der Umstellung der ORF-Finanzierung von der GIS-Abgabe hin zu einer Haushaltsabgabe werden ab 2024 wesentlich mehr Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zur Kasse gebeten, damit der Österreichische Rundfunk am Laufen gehalten werden kann. Nun, ich bin überzeugt davon, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk als faktenbasierte Quelle an Informationen für unser Land – ich meine auch für unsere Demokratie – absolut notwendig ist. Und ich sehe es daher auch durchaus als angemessen an, dass wir gemeinsam für dieses breite Spektrum an Informationen auch einen Beitrag leisten sollen. Ob jetzt die Haushaltsabgabe da das probate Mittel ist, sei dahingestellt, vor allem auch in dieser Höhe, aber diese Diskussion wird wahrscheinlich vielleicht auch noch zu führen sein. Ich denke aber auch darüber hinaus, dass die bisherige Landesabgabe in Niederösterreich wirklich gute Dienste geleistet hat. Mit dieser 70/30-Aufteilung der Mittel für die Kultur und für den Sport wurden ja wirklich großartige Leistungen in beiden Bereichen erreicht. Viele Kulturevents in ganz Niederösterreich konnten in den letzten Jahrzehnten mit diesen Mitteln gefördert werden. Viele Sportstätten konnten entsprechend modernisiert werden oder neu gebaut werden. Jeder Cent der Landesabgabe wurde in Niederösterreich sinnvoll investiert und machte Niederösterreich zu einem noch attraktiveren Bundesland. In Zeiten hoher Belastung für unsere Landsleute ist es aber sicherlich gerade jetzt ein Gebot der Stunde diesen bisher beschrittenen Pfad zu verlassen und auf diese Abgabe zu verzichten. Damit ersparen sich die Haushalte – wurde schon erwähnt – in Niederösterreich pro Jahr 69,60 Euro. Das mag auf den ersten Blick sehr gering wirken, in Summe sprechen wir aber immerhin doch von 41 Millionen Euro pro Jahr, oder – heruntergebrochen, damit man auch die Dimension dieser 41 Millionen Euro sieht – das ist das Gesamtbudget der Bereiche Musik, Darstellende Kunst und Volkskultur im Jahr 2021. Geld, das nun aus dem laufenden Budget entsprechend zur Verfügung gestellt werden muss. Und mit dem vorliegenden Antrag schaffen wir erneut Entlastung für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, wie wir es bereits mit der Abschaffung des Interessentenbeitrages für rund 20.000 Betriebe in diesem Jahr geschafft haben. Eine Entlastung, wie sie auch bereits auf Bundesebene dank einer großen ökosozialen Steuerreform, immerhin der größten Steuerreform der Zweiten Republik bereits umgesetzt wurde. Eine Entlastung für die arbeitenden Menschen im Land, eine Entlastung für die heimische Wirtschaft, eine Entlastung für die Familien. Ich erinnere daran, weil es in der laufenden Diskussion zum Thema „Entlastung der Menschen“ ja auch so oft untergeht. Ich erinnere an die Senkung der zweiten Einkommensteuerstufe von 35 auf 30 % mit einer Entlastung von bis zu 650 Euro pro Jahr. Ich erinnere an die Senkung der dritten Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 % im heurigen Jahr – erneut eine Entlastung von bis zu 580 Euro im Jahr. Ich erinnere an die Erhöhung des Familienbonus für jedes minderjährige Kind pro Jahr von 1.500 auf 2.000 Euro, die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 23 % zur wichtigen Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich oder auch die Sozialversicherungsbeitragssenkung für Selbständige sowie für Bäuerinnen und Bauern mit einer Entlastung von rund 61 Millionen Euro. Entlastungen, die wichtig sind für Österreich, für unsere Österreicherinnen und Österreicher. Und zuletzt heuer die Abschaffung der kalten Progression, die mehr Lohn ermöglicht bei weniger Steuern. Wir reden hier heuer von rund 1,85 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von weiterhin rund 3,6 Milliarden Euro an Steuerersparnissen. In Anbetracht dieser großen Erleichterungen auf Bundesebene mögen jetzt die 41 Millionen Euro an Ersparnissen durch den Wegfall der Landesabgabe durchaus wenig klingen. Für unseren Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko, der ja mitten in den Budgetplanungen für 2024 steckt, wird es aber dennoch herausfordernd diese Summe für die Kultur und den Sport entsprechend zu kompensieren. Ich beneide ihn wahrlich nicht für seine Aufgabe, freue mich aber über die sehr breite Unterstützung zum eingebrachten Antrag zur weiteren Entlastung der Haushalte in Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft. Herr Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber, dieser vorliegende Verhandlungsgegenstand ... dem liegt ein selbständiger Antrag von Abgeordneten zugrunde. Den Kreis der Antragsteller nach Einbringung eines Antrages durch Beitritt zu erweitern ist nicht möglich.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.