Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-194/A-1/23-2023 – NÖ Rundfunkabgabegesetz, Aufhebung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Hauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-194 betreffend Aufhebung des NÖ Rundfunkabgabegesetzes. Das Bundesgesetz betreffend die Einhebung von Rundfunkgebühren wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 als bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für die NÖ Rundfunkabgabe außer Kraft treten. In diesem Zusammenhang hat das Land NÖ im Interesse der finanziellen Entlastung der niederösterreichischen Bevölkerung die Entscheidung getroffen keine neue Landesabgabe in Anknüpfung an die mit 1. Jänner 2024 geltende Haushaltsabgabe einzuführen. Deshalb soll das NÖ Rundfunkabgabegesetz ersatzlos aufgehoben werden. Die bisherigen Erträge aus der NÖ Rundfunkabgabe in der Höhe von jährlich rund 40 Millionen Euro sind zu 70 % für den Bereich der Kultur und zu 30 % für den Bereich des Sports zweckgewidmet. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten und ich darf daher zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses kommen über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann, Punz, Schmidl, Sommer, Zeidler-Beck und Gerstenmayer betreffend Aufhebung des NÖ Rundfunkabgabegesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Aufhebung des NÖ Rundfunkabgabegesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich