Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-13/A-1/2-2023 – Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung 2023
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Wolfgang Kocevar (SPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Alexander Schnabel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kaufmann (ÖVP) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: ...und kommen zur Ltg.-13, Antrag der Abgeordneten Hackl, Keyl u.a. betreffend Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung 2023 und ich ersuche Herrn Abgeordneten Auer die Verhandlungen einzuleiten. (Zweiter Präsident Waldhäusl übernimmt den Vorsitz.)
Berichterstatter Abg. Auer (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Mitglieder der Landesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Mag. Hackl, Mag. Keyl, Kaufmann, Antauer, Kasser und Punz betreffend Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung 2023. Diese Anpassung ist sehr wichtig für die Kommunen und für die Absicherung der Arbeitsplätze und der Unternehmen in den einzelnen Regionen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung und insbesondere an die Bundesministerin für Justiz heranzutreten und diese aufzufordern,
1. die Schwellenwerteverordnung 2023 über die Geltungsdauer 30. Juni 2023 auf unbestimmte Zeit zu verlängern, sowie
2. im Sinne der positiven Effekte für die regionale Wirtschaft, im Interesse des Klimaschutzes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerung die Schwellenwerteverordnung 2023 dahingehend anzupassen, dass die Schwellenwerte für Direktvergaben auf 150.000 Euro und für Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung auf 1,5 Millionen Euro erhöht werden.“
Ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung. Danke.
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber, NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung! Mitglieder der Bundesregierung sehe ich gerade keine. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Collini.) Hohes Haus! Wohl kaum eine Betragsgrenze ist in der Öffentlichkeit so bekannt wie diese 100.000 Euro bei Direktvergaben. Diese Zahl taucht immer wieder auf und selten in gutem Licht. Doch worum geht es eigentlich? Im Bundesvergabegesetz ist normiert nach welchen Regeln öffentliche Auftraggeber Aufträge vergeben dürfen bzw. müssen. Da gibt es verschiedene Schwellenwerte, die da drinnenstehen, für verschiedene Verfahren. Ganz wichtig ist auch die Unterscheidung, ob ein Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss oder nicht. Seit einiger Zeit, genauer gesagt seit ungefähr 13 Jahren, gibt es die Schwellenwertverordnung. Nicht gegeben hat es sie zwischen 1. Jänner und 7. Februar des heurigen Jahres, aber dazu kommen wir dann noch, und diese Schwellenwertverordnung sieht bei insgesamt vier verschiedenen Verfahren höhere Betragsgrenzen vor. Die beiden auffälligsten Grenzen sind die, von denen der Antrag heute handelt: 1 Million statt 300.000 Euro bei Bauaufträgen im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und 100.000 Euro statt 50.000 Euro netto bei der sogenannten „Direktvergabe“. Aber die Direktvergabe, meine Damen und Herren, heißt ja nicht, dass der öffentliche Auftraggeber tun und lassen kann, was er will, weil in § 20 des Vergabegesetzes stehen ja Regeln für alle Verfahren, die einzuhalten sind. Die Vergabe darf z. B. nur an Befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer erfolgen. Die Vergabe muss zu angemessenen Preisen erfolgen und es ist auch Transparenz eingefordert im Sinne einer nachvollziehbaren Dokumentation. Das heißt, egal ob ein Kopiergerät angeschafft wird oder das Stadion neu gebaut: Die Beschaffung muss im Rahmen dessen auch dokumentiert sein. Und schließlich sind unabhängig davon Gemeinden, Länder und natürlich auch der Bund gesetzlich zu Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung verpflichtet. Dennoch eine absolute Zahl wie 100.000 Euro ist immer unbefriedigend. Für manche ist es zu wenig, für manche ist es zu viel und fixe Grenzen verleiten natürlich auch zum Ausloten diese Grenzen und das liegt wohl in der Natur der Sache. Wenn eine inzwischen verstorbene Kunstsammlerin der ÖVP monatlich 49.000 Euro spendet, wohl wissend, dass Spenden ab 50.000 Euro dem Rechnungshof zu melden gewesen wären, dann mag das den Buchstaben des Gesetzes entsprechen. Sauber oder gar redlich ist es nicht. Ich meine da nicht so sehr die Spenderin, die vielleicht im guten Glauben das so gemacht hat, dass das ganz o.k. ist, sondern ich meine vielmehr den Empfänger, der viel besser wissen hätte müssen, welches Bild er hier abgibt und wie sehr er hier die Politik beschädigt. Auch die 100.000-Euro-Grenze über die wir heute reden, die 100.000 Euro bei der Direktvergabe hat zwei Seiten. Das kann wunderbar sein. (Unruhe bei Abg. Erber, MBA.) Wenn die Intention so ist, dass man da die regionale Wirtschaft stärken kann, Arbeitsplätze in der Region halten kann, durch kurze Wege, die die Baufirmen beispielsweise zurückzulegen haben, auch das Klima schont. Es kann wunderbar sein, wenn auch bei kleineren Aufträgen mehrere Angebote eingeholt werden und die im Gesetz vorgesehene Vergabedokumentation auch hergestellt wird. Es kann aber auch ganz anders sein. Es kann den Heidi-Horten-Beigeschmack kriegen, wenn diese Grenze ständig ausgereizt wird, wenn Aufträge geteilt werden, damit man unter dieser Grenze bleibt, wenn statt der regionalen Wirtschaft immer der Cousin des Bürgermeisters die Aufträge kriegt. Mit einem Wort: wenn keine Transparenz herrscht. Und wir sehen das hier auch im Landtag. Wir beschließen Millionenprojekte, aber über die Ausschreibungsergebnisse, den Projektfortschritt oder die Einhaltung des Kostenplans erfahren wir normalerweise nichts und Transparenz sieht anders aus, meine Damen und Herren. Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen die Leitlinie beim Budgetvollzug sein und das ist Aufgabe der Regierung, der Exekutive. Aufgabe der Opposition ist es, Kontrolle auszuüben, diese Transparenz einzufordern auf Bundesebene hier im Land und auch in den Gemeinden, wo wir ja seit Jahren fordern, dass der Prüfungsausschuss in die Hände der Opposition gehört. Wir werden hier nicht lockerlassen. Wir sehen aber dennoch die Intention des vorliegenden Antrags grundsätzlich positiv und können diesen mittragen – auch in Hinblick auf erforderliche Valorisierungen in den letzten 13 Jahren. Ganz wichtig ist aber, dass wir uns überhaupt dazu bekennen von dieser Hü-Hott-Politik wegzukommen. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer brauchen hier Rechtssicherheit und die ist nicht gegeben, wenn diese Verordnung einmal gilt, dann wird sie ausgesetzt für ein paar Monate und dann wird sie wieder für ein paar Monate verlängert und keiner weiß, wie es weitergeht. So soll es nicht gehen. Wir werden dem Antrag zustimmen – habe ich schon gesagt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS und Abg. Ing. Mag. Teufel.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zu Wort gelangt Abgeordneter Dominic Hörlezeder, GRÜNE.
Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Geschätzter Herr Präsident! Wertes Mitglied der Landesregierung! Geschätzte Kolleginnen ... Werte Mitglieder der Landesregierung, sorry! Ach so, nur du, na dann habe ich eh recht gehabt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verordnung über die Höhe der Schwellenwerte war bis Ende 22 gültig und wurde dann im Februar bis Sommer quasi verlängert und soll bis 30. Juni vom Bundesministerium für Justiz entsprechend überprüft und bewertet sein, somit auf Vor- und Nachteile geprüft von der zuständigen Stelle, wenn man so möchte. Also deshalb frage ich mich schon einmal, warum wir heute überhaupt hier darüber sprechen? Ganz wichtig ist, dass man diese Schwellenwertgrenzen auch auf Transparenz hin überprüft und da muss ich dem Kollegen Hofer-Gruber inhaltlich recht geben. Ich habe mir auch die Frage gestellt: Wenn da jetzt zwei Dinge zusammenkommen ... man stelle sich jetzt vor eine ländliche Gemeinde im Mostviertel, eine absolute Mehrheit einer Partei, der Bürgermeister will einen Auftrag vergeben, tut das im Gemeindevorstand, weil wir unter der Grenze von 100.000 sind ... alles gut und schön, aber von Transparenz bleibt halt dann nichts mehr übrig. In den Gemeinderat kommt das nicht, das ist das eine Problem. Und ausschreiben muss er es auch nicht, das ist das andere Problem. Obendrein sind im internationalen Vergleich die Grenzen auch in Österreich ohnehin schon sehr, sehr hoch. Außerdem steht mit dem Instrument der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung ja jetzt schon ein einfaches transparentes und unkompliziertes Verfahren zur Verfügung, das die Beschaffung von Leistungen – das sind Liefer- und Dienstleistungen bis 130 und Bauleistungen bis 500.000 – ermöglicht. Investitions- und beschäftigungswirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft können somit auch jetzt schon rasch realisiert werden. Nur es bedarf halt hier einer vorherigen uneingeschränkten Bekanntmachung und das wollen Sie offenbar nicht. Da gestatten Sie mir die Frage: Wieso? Ich finde jedenfalls, man muss jede Gelegenheit nutzen mehr Transparenz in unseren politischen Alltag, in unser politisches Tagesgeschäft zu bekommen und nicht das Gegenteil bewerkstelligen, indem man darauf drängt Schwellenwerte weiter zu erhöhen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zu Wort gelangt Abgeordneter Wolfgang Kocevar, SPÖ.
Abg. Kocevar (SPÖ): (Abg. Ing. Ebner, MSc: Erste Rede. Da passen wir genau auf.) Wird gut sein. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Liebe Kolleginnen, Kollegen! Hohes Haus! Der Kollege Hofer-Gruber hat es bereits ausgeführt, um was es geht. Der Rechts- und Verfassungs-Ausschuss beschäftigt sich mit der Aufforderung an den Bund die Schwellenwerteverordnung langfristig sicherzustellen. Die Verordnung ist bereits 2018 bis 2022 beschlossen gewesen und dann verlängert worden bis 30.6.23. Wir würden, wenn es nicht verlängert wird, von 100.000 Euro in der Direktvergabe auf 50.000 und bei Bauvorhaben von 1 Million auf 300.000 Euro zurückfallen. Für mich stellt sich vorab einmal die Frage, warum die Bundesregierung eine Verordnung, die sie wissentlich 2018 verordnet hat, wo wir wissen, dass es Ende 22 ausgelaufen ist, erst jetzt in Angriff nimmt mit einem scheibchenweisen Verlängern des Gesetzes, was dazu führt, dass eine generelle Verunsicherung auch in den Kommunen herrscht, wo man nicht weiß, wie es weitergeht. Und was mir natürlich auch fehlt, ist eine generelle Abstimmung der Bundesländer. Offenbar hat die Bundesregierung hier völlig verabsäumt, das einmal zu hinterfragen, was in den Bundesländern der Wunsch ist. Wenn man sich anschaut: In der Steiermark gibt es andere Wünsche. Der Steirische Landtag bittet um die Erhöhung von 100 auf 200.000 bei Direktvergaben und von 1 Million auf 2 Millionen bei Bauvorhaben. Oberösterreich verlangt wiederum eine Verlängerung der jetzigen Verordnung um weitere zwei Jahre und eine Valorisierung der Summen aufgrund der gestiegenen Kosten. Also wir sehen hier überhaupt keine gemeinsame Vorgehensweise und was ergibt das im Endeffekt? Nämlich eine Verunsicherung der heimischen Wirtschaft, aber auch natürlich eine Vielzahl an zusätzlichen Kosten an aufwendigeren Verfahren und somit natürlich auch ein Risiko für die Gemeinden, für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Niederösterreich, die keine mittel- und langfristige Planungssicherheit bei ihren Ausschreibungen und Vergaben haben. Von jedem normalen Kaufmann verlangen wir, verlangt jeder, eine halbwegs vernünftige Planung, aber 573 Gemeindevertreterinnen und –vertreter als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind hier jetzt noch verpflichtet sich in Geduld zu üben und zu warten, was der Bund verkündet. Werden die Schwellenwerte tatsächlich verlängert? Werden sie angepasst? Wird die Verordnung überhaupt wieder in Kraft treten? Natürlich – aus Sicht der Sozialdemokratie – begrüßen wir diese Entscheidung heute, den Bund aufzufordern diese Verordnung raschest neu und klar zu formulieren. Am besten auch unbefristet, damit es auch langfristig eine Planungssicherheit in unseren Kommunen gibt und das nicht erst am 30.6., sondern bereits jetzt. Und die Sozialdemokratie begrüßt auch die Erhöhung der Schwellenwerte auf zumindest diese 150.000 bei Direktvergaben und 2 Millionen bei Bauvorhaben, um auch die gestiegenen Preise zu rechtfertigen und daher wird der Antrag auch von der Sozialdemokratie unterstützt. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Ich erteile Herrn Abgeordneten Alexander Schnabel, FPÖ, das Wort.
Abg. Schnabel (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Wir Freiheitliche sind ganz klar für die Stärkung der kommunalen sowie regionalen Wirtschaft. Weiters sehen wir auch die Zukunft in der interkommunalen Zusammenarbeit in den Regionen. Daher begrüßen wir bzw. stellen wir nach einiger Diskussion den vorliegenden Antrag zur Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich dies in aller Kürze erläutern, warum? Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anhebung der Schwellenwerte zu Erleichterungen bei der Durchführung von Vergabeverfahren wesentlich dazu beigetragen hat, die Konjunktur zu stärken und somit auch Arbeitsplätze in den Gemeinden, auch in der Peripherie unseres Landes zu sichern. Der Großteil der öffentlichen Investitionen wird regional vergeben und gerade da ist es wichtig, dass Aufträge rasch, unbürokratisch und vor allem aber auch kosteneffizient durchgeführt werden. Weiters zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass die Schwellenwertverordnung zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer um zwei bis drei Monate führt. Zudem hat diese Verordnung gezeigt, dass sie durch die von mir angesprochene Zeitersparnis auch zu einer erheblichen Senkung der Verfahrenskosten führt. Insbesondere profitieren von erhöhten Schwellenwerten regional orientierte Klein- und Mittelbetriebe. Klein- und Mittelbetriebe, welche die wirtschaftliche Tragsäule in Österreich und somit auch die wirtschaftliche Tragsäule in unserem wunderschönen Bundesland Niederösterreich sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass Klein- und Mittelbetriebe maßgeblich für unseren Wohlstand verantwortlich sind. Warum profitieren KMUs in unserem Land? Diese werden für kleinere Aufträge direkt zur Anbotslegung eingeladen, ohne sich an komplexen Vergabeverfahren beteiligen zu müssen. Dazu kommt, dass eine regionale Beschaffung eine regionale Arbeitsleistung, kurze Transportwege und raschen Service bietet. Regionale Vergaben sind daher auch aus ökologischen Gesichtspunkten sehr sinnvoll. Vor allem unsere Gemeinden und Städte werden durch diese Maßnahme in ihrer Rolle als Wirtschaftsmotor gestärkt. Dies wiederum kann mittelfristig auch den Zuzug in unseren Gemeinden sicherstellen. Gerade in Krisenzeiten hat dies eine immense Bedeutung und bringt weitere wirtschaftliche Stabilität und Sicherheit mit sich. Weiters ist uns aber auch bewusst, dass unsere Bürgermeister dadurch auch mehr finanziellen Spielraum bei Auftragsvergaben bekommen und daher ist es auch besonders wichtig, dass die Opposition hier gefordert ist, im Gemeinderat ihre Kontrollfunktionen wahrzunehmen. Getreu dem Motto „Macht braucht Kontrolle“ sind wir Freiheitliche ein Garant dafür. (Heiterkeit bei Abg. Weninger und Abg. Mag. Ecker, MA.) Abschließend: Man bedenke, dass niedrige Schwellenwerte und komplexe Vergabeverfahren die bis jetzt getätigten Anstrengungen konterkarieren würden. Daher gibt es nur eine Richtung, um wirtschaftliche Stabilität und Sicherheit in unseren Kommunen, Gemeinden und Regionen zu sichern: Beibehaltung der erhöhten Schwellenwerte! Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Krismer-Huber: Themenverfehlung! Themenverfehlung!)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zu Wort gelangt Abgeordneter Christoph Kaufmann, ÖVP.
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Werte Landesrätin! Hoher Landtag! Ich darf mich meinem Vorredner anschließen und den Appell an die Frau Bundesminister für Justiz, die Geschätzte Alma Zadić, nur verstärken. Allein der Gedanke daran, dass die Frau Ministerin ernsthaft überlegt die derzeit geltende Schwellenwertverordnung auslaufen zu lassen, zeigt mir, dass sie und ihr Ministerium eher kein Verständnis für die Abläufe in unseren Kommunen hat. Die öffentliche Hand ist ein wesentlicher Partner der regionalen Wirtschaft und die Direktvergabe von Kleinaufträgen hat die Partnerschaft seit 2009, seit Bestehen der erhöhten Schwellenwerte immens gestärkt. Der wesentlichste Vorteil ist dabei die schnelle Abrufbarkeit von Dienstleistungen ohne eine große EU-weite Ausschreibung. Die Situation heute ist ja wie folgt, wenn wir uns ein Beispiel anschauen: Ein Unwetter beschädigt z. B. das Dach einer großen Volks- und Mittelschule. Es regnet hinein, Unterricht vor Ort ist nicht möglich. Die Reparaturkosten belaufen sich auf rund 60.000 Euro netto. Die Gemeinde macht eine Ausschreibung an die Betriebe in der Region und holt sich die Angebote ein. Vor allem natürlich auch im Hinblick auf eine rasche Beseitigung der Schäden. Eine schnelle Lösung wird gefunden und vom Gemeindevorstand beschlossen, das Dach repariert und der Unterricht kann wieder zeitnah in der Schule aufgenommen werden. Zusätzlicher Vorteil: Die Betriebe in der Region kennen die Situation und das Gebäude, können rasch anbieten, bilden dabei vielleicht auch Lehrlinge vor Ort aus, zahlen Kommunalsteuer in der Region, sichern Arbeitsplätze und müssen nicht lang anfahren und sparen damit CO2. Ohne die Schwellenwertverordnung könnte es in Zukunft so aussehen: Das Unwetter beschädigt das Dach der Volks- und Mittelschule, es regnet ein, Unterricht vor Ort ist nicht möglich. Die Gemeinde muss aufgrund der erwartet hohen Kosten der Reparatur eine EU-weite Ausschreibung machen, die Angebote sortieren und vielleicht eine völlig unbekannte Firma aus einem der restlichen 26 EU-Staaten beauftragen. Nun abgesehen davon, dass die Wertschöpfung dann nicht mehr in der Region bleibt, kann es natürlich aufgrund der Komplexität der Ausschreibung und Abwicklung des Auftrages so lange dauern, dass in der Zwischenzeit erst recht wieder ein Ersatzquartier für die Schule gefunden werden muss, hohe Zusatzkosten entstehen und der Unterricht über Monate nicht am gewohnten Ort stattfinden kann. Jetzt frage ich mich – oder besser – ich frage die Frau Minister: Ist es das, was wir wollen? Mehr Bürokratie unter dem Deckmantel der Transparenz – Stichwort, das wir heute vor allem sehr stark von den NEOS und den GRÜNEN mehrmals gehört haben – dass wir mehr Bürokratie unter dem Deckmantel der Transparenz und Nichtdiskriminierung, dafür allerdings auf Kosten unserer Kommunen, der Bürgerinnen und Bürger und der regionalen Wirtschaft haben? Hier geht es um eine Abwägung der wirtschaftlichen Grundfreiheit mit dem öffentlichen Interesse und zwar ganz im Sinne des europäischen Rechtes. Daher haben wir diesen Antrag auch eingebracht und sind hier auch im Einklang mit den Sozialpartnern. Genauso wie die Schwellenwertverordnung verlängert werden müssen, müssen aber auch die Schwellenwerte entsprechend valorisiert werden. Die Vorschläge dazu liegen ja auf dem Tisch. Jetzt gilt es zu handeln. Und weil ja auch die Frau Ministerin gerne jegliche Verzögerung und Nichtentscheidung ihres Ressorts durch den Regierungspartner verschuldet sieht ... hier gibt es ein ganz klares der ÖVP und einen klaren Fahrplan, was zu tun ist. Niederösterreich und auch andere Bundesländer – das haben wir heute schon gehört – sehen die Notwendigkeit, die Sozialpartner sehen die Notwendigkeit und ich hoffe, dass auch das Justizministerium die Notwendigkeit erkennt und daher bitte ich um Zustimmung für diesen Antrag. Danke. (Beifall bei der ÖVP und Abg. Dorner.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Die Rednerliste ist erschöpft.
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