Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-13/A-1/2-2023 – Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung! Mitglieder der Bundesregierung sehe ich gerade keine. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Collini.) Hohes Haus! Wohl kaum eine Betragsgrenze ist in der Öffentlichkeit so bekannt wie diese 100.000 Euro bei Direktvergaben. Diese Zahl taucht immer wieder auf und selten in gutem Licht. Doch worum geht es eigentlich? Im Bundesvergabegesetz ist normiert nach welchen Regeln öffentliche Auftraggeber Aufträge vergeben dürfen bzw. müssen. Da gibt es verschiedene Schwellenwerte, die da drinnenstehen, für verschiedene Verfahren. Ganz wichtig ist auch die Unterscheidung, ob ein Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss oder nicht. Seit einiger Zeit, genauer gesagt seit ungefähr 13 Jahren, gibt es die Schwellenwertverordnung. Nicht gegeben hat es sie zwischen 1. Jänner und 7. Februar des heurigen Jahres, aber dazu kommen wir dann noch, und diese Schwellenwertverordnung sieht bei insgesamt vier verschiedenen Verfahren höhere Betragsgrenzen vor. Die beiden auffälligsten Grenzen sind die, von denen der Antrag heute handelt: 1 Million statt 300.000 Euro bei Bauaufträgen im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und 100.000 Euro statt 50.000 Euro netto bei der sogenannten „Direktvergabe“. Aber die Direktvergabe, meine Damen und Herren, heißt ja nicht, dass der öffentliche Auftraggeber tun und lassen kann, was er will, weil in § 20 des Vergabegesetzes stehen ja Regeln für alle Verfahren, die einzuhalten sind. Die Vergabe darf z. B. nur an Befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer erfolgen. Die Vergabe muss zu angemessenen Preisen erfolgen und es ist auch Transparenz eingefordert im Sinne einer nachvollziehbaren Dokumentation. Das heißt, egal ob ein Kopiergerät angeschafft wird oder das Stadion neu gebaut: Die Beschaffung muss im Rahmen dessen auch dokumentiert sein. Und schließlich sind unabhängig davon Gemeinden, Länder und natürlich auch der Bund gesetzlich zu Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung verpflichtet. Dennoch eine absolute Zahl wie 100.000 Euro ist immer unbefriedigend. Für manche ist es zu wenig, für manche ist es zu viel und fixe Grenzen verleiten natürlich auch zum Ausloten diese Grenzen und das liegt wohl in der Natur der Sache. Wenn eine inzwischen verstorbene Kunstsammlerin der ÖVP monatlich 49.000 Euro spendet, wohl wissend, dass Spenden ab 50.000 Euro dem Rechnungshof zu melden gewesen wären, dann mag das den Buchstaben des Gesetzes entsprechen. Sauber oder gar redlich ist es nicht. Ich meine da nicht so sehr die Spenderin, die vielleicht im guten Glauben das so gemacht hat, dass das ganz o.k. ist, sondern ich meine vielmehr den Empfänger, der viel besser wissen hätte müssen, welches Bild er hier abgibt und wie sehr er hier die Politik beschädigt. Auch die 100.000-Euro-Grenze über die wir heute reden, die 100.000 Euro bei der Direktvergabe hat zwei Seiten. Das kann wunderbar sein. (Unruhe bei Abg. Erber, MBA.) Wenn die Intention so ist, dass man da die regionale Wirtschaft stärken kann, Arbeitsplätze in der Region halten kann, durch kurze Wege, die die Baufirmen beispielsweise zurückzulegen haben, auch das Klima schont. Es kann wunderbar sein, wenn auch bei kleineren Aufträgen mehrere Angebote eingeholt werden und die im Gesetz vorgesehene Vergabedokumentation auch hergestellt wird. Es kann aber auch ganz anders sein. Es kann den Heidi-Horten-Beigeschmack kriegen, wenn diese Grenze ständig ausgereizt wird, wenn Aufträge geteilt werden, damit man unter dieser Grenze bleibt, wenn statt der regionalen Wirtschaft immer der Cousin des Bürgermeisters die Aufträge kriegt. Mit einem Wort: wenn keine Transparenz herrscht. Und wir sehen das hier auch im Landtag. Wir beschließen Millionenprojekte, aber über die Ausschreibungsergebnisse, den Projektfortschritt oder die Einhaltung des Kostenplans erfahren wir normalerweise nichts und Transparenz sieht anders aus, meine Damen und Herren. Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen die Leitlinie beim Budgetvollzug sein und das ist Aufgabe der Regierung, der Exekutive. Aufgabe der Opposition ist es, Kontrolle auszuüben, diese Transparenz einzufordern auf Bundesebene hier im Land und auch in den Gemeinden, wo wir ja seit Jahren fordern, dass der Prüfungsausschuss in die Hände der Opposition gehört. Wir werden hier nicht lockerlassen. Wir sehen aber dennoch die Intention des vorliegenden Antrags grundsätzlich positiv und können diesen mittragen – auch in Hinblick auf erforderliche Valorisierungen in den letzten 13 Jahren. Ganz wichtig ist aber, dass wir uns überhaupt dazu bekennen von dieser Hü-Hott-Politik wegzukommen. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer brauchen hier Rechtssicherheit und die ist nicht gegeben, wenn diese Verordnung einmal gilt, dann wird sie ausgesetzt für ein paar Monate und dann wird sie wieder für ein paar Monate verlängert und keiner weiß, wie es weitergeht. So soll es nicht gehen. Wir werden dem Antrag zustimmen – habe ich schon gesagt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS und Abg. Ing. Mag. Teufel.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich