Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-13/A-1/2-2023 – Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kocevar (SPÖ): (Abg. Ing. Ebner, MSc: Erste Rede. Da passen wir genau auf.) Wird gut sein. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Liebe Kolleginnen, Kollegen! Hohes Haus! Der Kollege Hofer-Gruber hat es bereits ausgeführt, um was es geht. Der Rechts- und Verfassungs-Ausschuss beschäftigt sich mit der Aufforderung an den Bund die Schwellenwerteverordnung langfristig sicherzustellen. Die Verordnung ist bereits 2018 bis 2022 beschlossen gewesen und dann verlängert worden bis 30.6.23. Wir würden, wenn es nicht verlängert wird, von 100.000 Euro in der Direktvergabe auf 50.000 und bei Bauvorhaben von 1 Million auf 300.000 Euro zurückfallen. Für mich stellt sich vorab einmal die Frage, warum die Bundesregierung eine Verordnung, die sie wissentlich 2018 verordnet hat, wo wir wissen, dass es Ende 22 ausgelaufen ist, erst jetzt in Angriff nimmt mit einem scheibchenweisen Verlängern des Gesetzes, was dazu führt, dass eine generelle Verunsicherung auch in den Kommunen herrscht, wo man nicht weiß, wie es weitergeht. Und was mir natürlich auch fehlt, ist eine generelle Abstimmung der Bundesländer. Offenbar hat die Bundesregierung hier völlig verabsäumt, das einmal zu hinterfragen, was in den Bundesländern der Wunsch ist. Wenn man sich anschaut: In der Steiermark gibt es andere Wünsche. Der Steirische Landtag bittet um die Erhöhung von 100 auf 200.000 bei Direktvergaben und von 1 Million auf 2 Millionen bei Bauvorhaben. Oberösterreich verlangt wiederum eine Verlängerung der jetzigen Verordnung um weitere zwei Jahre und eine Valorisierung der Summen aufgrund der gestiegenen Kosten. Also wir sehen hier überhaupt keine gemeinsame Vorgehensweise und was ergibt das im Endeffekt? Nämlich eine Verunsicherung der heimischen Wirtschaft, aber auch natürlich eine Vielzahl an zusätzlichen Kosten an aufwendigeren Verfahren und somit natürlich auch ein Risiko für die Gemeinden, für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Niederösterreich, die keine mittel- und langfristige Planungssicherheit bei ihren Ausschreibungen und Vergaben haben. Von jedem normalen Kaufmann verlangen wir, verlangt jeder, eine halbwegs vernünftige Planung, aber 573 Gemeindevertreterinnen und –vertreter als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind hier jetzt noch verpflichtet sich in Geduld zu üben und zu warten, was der Bund verkündet. Werden die Schwellenwerte tatsächlich verlängert? Werden sie angepasst? Wird die Verordnung überhaupt wieder in Kraft treten? Natürlich – aus Sicht der Sozialdemokratie – begrüßen wir diese Entscheidung heute, den Bund aufzufordern diese Verordnung raschest neu und klar zu formulieren. Am besten auch unbefristet, damit es auch langfristig eine Planungssicherheit in unseren Kommunen gibt und das nicht erst am 30.6., sondern bereits jetzt. Und die Sozialdemokratie begrüßt auch die Erhöhung der Schwellenwerte auf zumindest diese 150.000 bei Direktvergaben und 2 Millionen bei Bauvorhaben, um auch die gestiegenen Preise zu rechtfertigen und daher wird der Antrag auch von der Sozialdemokratie unterstützt. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
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