Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2170/S-5/19-2022 – Donaubrücke Mauthausen
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Georg Ecker (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Anton Kasser (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Mag. Suchan-Mayr abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP, FPÖ
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, Abg. Ing. Huber, Ablehnung SPÖ, GRÜNE, NEOS
Resolutionsantrag Abg. Kasser betreffend Verordnung zum Landesstraßenplanungs-Gebiet angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, Abg. Ing. Huber, Ablehnung SPÖ, GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Damit gehen wir in der Tagesordnung weiter und kommen zur Vorlage der Landesregierung betreffend Donaubrücke Mauthausen, Ltg.-2170 und ich ersuche den Abgeordneten Balber die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Balber(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! (Zweiter Präsident Moser übernimmt den Vorsitz.) Ich berichte zum Bau einer neuen Donaubrücke und Vorlandbrücke ca. 700 Meter stromabwärts der bestehenden Brücke als Verbindung zwischen Landstraße B3 aus Oberösterreich und der Landstraße B123 in Niederösterreich mit zwei Fahrstreifen sowie eines Geh- und Radweges. Das Projekt „Donaubrücke Mauthausen“ mit einer aufgrund der vertieften Planungen geänderten Trassenführung zur B1 in Niederösterreich soll genehmigt werden. Aktuell liegen die Kostenschätzungen bei einem hohen Preisniveau bei ca. 168 Millionen Euro. Nach Abschluss der notwendigen Genehmigungsverfahren des Projektes ist eine neue Kostenschätzung zu erstellen unter der Anwendung der festgelegten Kostentragung von 55 % Land OÖ und 45 % Land NÖ. Eine konkrete Finanzierungsvereinbarung zwischen den beiden Ländern ist noch abzuschließen. Ich stelle daher den Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Donaubrücke Mauthausen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Das Projekt „Donaubrücke Mauthausen“ mit einer aufgrund der vertieften Planungen geänderten Trassenführung zur Landesstraße B1 in NÖ wird genehmigt.
2. Derzeit liegen die Kostenschätzungen (bei einem allgemein hohen Preisniveau) bei ca. 168 Millionen Euro. Nach Abschluss der notwendigen Genehmigungsverfahren des Projektes ist eine neue Kostenschätzung zu erstellen und unter Anwendung der festgelegten Kostentragung von 55 % Land Oberösterreich und 45 % Land Niederösterreich eine konkrete Finanzierungsvereinbarung zwischen den beiden Ländern abzuschließen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Debatte und anschließende Abstimmung.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte und zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die geplante neue Donaubrücke erregt schon in der langen Planungsphase die Gemüter und das durchaus zu Recht. Die Kostensteigerung, die im heutigen Antrag mitbeschlossen werden soll, ist zwar schmerzhaft, aber aufgrund der allgemeinen Baukostensteigerungen auch durchaus nachvollziehbar. Vielmehr lässt es einen aber nicht kalt, wenn besorgte Bürger sich melden und sagen, dass sie ein Gesamtkonzept vermissen und vor allem enorme Belastungen auf sich zukommen sehen. Insofern sehen wir den Abänderungsantrag der Sozialdemokraten als hilfreich an, hier einen besseren Interessensausgleich zu schaffen. Natürlich muss hier eine Brücke gebaut werden und es wurde auch schon sehr viel Geld in die Planungen investiert. Das ist uns hier ja allen klar, aber aufgrund der Betroffenheit einzelner Gemeinden wäre eine Entschärfung der bevorstehenden Mehrbelastungen schon weitere ergänzende Planungsmaßnahmen wert. Wir werden daher dem SPÖ-Abänderungsantrag im Sinne der schwerbelasteten Bevölkerung zustimmen, auch weil ich persönlich anerkennen möchte, dass Bürgermeisterin Kerstin Suchan-Mayr in der Region verankert ist und weiß, wovon sie spricht. Den Gesamtantrag würden wir aber nur unter Bedingung der Annahme des Abänderungsantrags zustimmen. Andernfalls ist das leider nicht möglich. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Georg Ecker von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist unbestritten einerseits, dass es an dieser Stelle eine Querungsmöglichkeit der Donau braucht. Es ist auch unbestritten, dass die derzeitige Brücke dort in keinem guten Zustand ist. Das ist aber nicht seit gestern so. Diese Brücke steht ja doch schon einige Jahrzehnte und man weiß seit längerem, dass diese Brücke stark renovierungsbedürftig ist, dass hier Handlungsbedarf besteht und trotzdem hat man das verabsäumt viele Jahre, entweder die Brücke so in Schuss zu halten, dass sie auch weiterhin ohne Unterbrechung befahrbar wäre oder rasch und rechtzeitig in eine Alternative zu finden, die einerseits eine Querungsmöglichkeit sichert und andererseits auch Eingriffe in die Umwelt möglichst hintanhält. Diese Variante hier, die heute zur Abstimmung steht, ist aus meiner Sicht eine der schlechtesten. Auf der einen Seite führt es dazu, dass 4 ½ Hektar Auwald gerodet werden, ist aber noch dazu eine Variante, die nicht mit den Gemeinden oder mit vielen Gemeinden abgestimmt ist und wo es auch noch Proteste von der lokalen Bevölkerung von Grundeigentümern gibt. Die Folge dessen kann dann letztlich sein, das was man eigentlich verhindern wollte – nämlich dass durch ein langgezogenes UVP-Verfahren, durch Proteste vor Ort am Ende die Verfahren so lange dauern, bis die alte Brücke nicht mehr in Betrieb sein kann und am Ende genau das passiert, was alle – glaube ich – nicht wollten, dass zumindest für eine gewisse Zeit dort keine Querungsmöglichkeit mehr zur Verfügung steht. Was darüber hinaus noch eben schlecht ist an der Variante ist, dass sehr viel Boden versiegelt wird, dadurch, dass am Ende vier Spuren über die Donau da sind, eine viel, viel höhere Verkehrsbelastung droht für die ganze Region, aber insbesondere auch für einzelne Gemeinden, wo ich vollstes Verständnis habe hier, dass man sich auch entsprechend wehrt gegen diese Pläne. Das alles – fehlerhafte Planung, viele Jahre, in denen nichts passiert ist, in denen nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden – das ist in der Verantwortung der zuständigen Landesräte für Verkehr in Niederösterreich und Oberösterreich. Sie waren leider nicht in der Lage, hier eine Lösung zu finden, die vor allem einmal alle vor Ort mit ins Boot holt und die auch entsprechend auf die Umwelt dort schaut. Ja, zumindest – das kommt noch dazu – von einem Bürgermeister weiß ich es, vom Bürgermeister von Ennsdorf, der hat auch um ein direktes Gespräch mit dem Landesrat gebeten und nicht einmal das war möglich, dass man sich hier an einen Tisch setzt, diskutiert, debattiert und schaut, wie man hier zu einer guten Lösung kommt. Nicht einmal das war hier möglich. Was braucht es also für die Region? Aus meiner Sicht ganz klar eine Brücke am Ende, eine Brücke mit zwei Fahrspuren, die für die Querung zur Verfügung steht. Und damit eben nicht mehr Verkehr entsteht, ein viel besseres Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln in der Region durch Bus und Bahn und auch gute Fußgänger- und Radverbindungen über die Donau hinweg, weil gerade in dieser flachen Region ist es durchaus möglich, hier Strecken auch mit dem Fahrrad zurückzulegen. Das bräuchte es und nicht hier eine verfehlte Planung. Wir werden ebenso dem Hauptantrag sicher nicht unsere Zustimmung geben, wenn nicht der Abänderungsantrag angenommen wird. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt der Abgeordnete Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrat! Sehr geehrter Herr Landesrat! Auch ich darf mich zu Ltg.-2117 zur Errichtung einer Donaubrücke bei Mauthausen äußern. Worum geht es? Es geht um den geplanten Bau einer Donaubrücke, Baubeginn 2024, ursprünglich bereits im Landtag beschlossen 2018. Eine geänderte Trassenführung, höhere Kosten führen dazu, dass wir heute einen neuen Beschluss fassen müssen. Grundlage ist eine geplante Aufteilung der Kosten Oberösterreich 55 %, Niederösterreich 45 %. Wir stehen unter Zeitdruck. Die jetzige Brücke hat einen schlechten Erhaltungszustand. Es besteht die Gefahr, dass in absehbarer Zeit diese Brücke nicht mehr befahren werden darf. Ich sehe in dem Abänderungsantrag der Sozialdemokraten an sich, dass er sehr viele positive Ansätze hat, auch Rücksichtnahme auf die lokale Bevölkerung. Allerdings würde die Annahme dieses Antrags zu einer massiven Verzögerung des Baubeginns führen. Aufgrund der bereits abgelaufenen langen Planungsphase, die die Abgeordnete Kollermann schon erwähnt hat, besteht die konkrete Gefahr, dass die Fertigstellung der neuen Brücke erst so spät erfolgt, dass ein Zeitraum existiert, wo es keine Querungsmöglichkeit der Donau gibt in diesem Zeitraum. Da sehe ich eine gewisse Analogie zum Lobautunnel, auch wenn in der Lobau eine Brücke billiger, sicherer und schneller zu bauen wäre als der Tunnel, der jetzt geplant ist. Würden wir eine neue Diskussion entfachen zum Lobautunnel, wäre eine Realisierung zu meiner Lebzeit definitiv unvorstellbar. Daher kämpfen wir weiterhin für den raschen Tunnelbau. Ich hoffe, die weltfremden Ideen einer gewissen Gewessler werden ja nicht ad infinitum fortgeführt, sondern werden bald wieder vernünftiger Politik weichen. (Beifall bei der FPÖ und LR Waldhäusl.) Und die Analogie zwischen Lobautunnel und Brücke in Mauthausen sehe ich eben darin: Würden wir dem Antrag der Sozialdemokratie zustimmen, der – ich wiederhole noch einmal – inhaltlich nichts Falsches, nichts Schlechtes beinhaltet, aber eben zu einer weiteren Verzögerung führt, würde die Gefahr bestehen, dass das Zeitfenster, dass sich jetzt auftut, um diese neue Brücke zu bauen, sich schließt und es gäbe vielleicht keine neue Brücke mehr. Wir werden dem ursprünglichen Antrag daher zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und LR Waldhäusl.)
Zweiter Präsident Moser: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr, SPÖ.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Herr Landesrat! Wir sollen heute eine Änderung beim Projekt „Donaubrücke“ beschließen. Das Projekt „Donaubrücke“, das wir im September 2018 beschlossen haben, hatte die damalige Beschlussgrundlage Anbindung von der B3 zur B123a um 125 Millionen Euro. Die heutige Änderung – wir haben ja schon seit einiger Zeit auch darauf hingewiesen, dass der Beschluss mit den Planungen nicht übereinstimmt – wäre grundsätzlich zu goutieren, hätte sie nicht einige Haken. Ich möchte gleich vorausschicken, dass die Notwendigkeit einer neuen Brücke allen bewusst ist und es sich hier um einen sehr, sehr wichtigen Verkehrsweg handelt. Gleich vorweg auch zum Resolutionsantrag, Kollege Kasser: Landeshauptfrau-Stellvertreter Schnabl hätte schon längst die Verordnung zum Landesstraßenplanungsgebiet auf den Weg gebracht, wenn die Beschlussgrundlage auch vom Landtag richtig gewesen wäre. Auf unsere Hinweise wurde halt auch hier sehr spät reagiert. Wir wollen hier auch nichts verzögern. Wir wollen – wie wir schon 2018 in einem Resolutionsantrag eingebracht haben – ein funktionierendes, vernünftiges Verkehrskonzept für die gesamte Region und nicht nur einen zusätzlichen Strich, sprich eine neue Brücke – Brücken sollten eigentlich etwas Verbindendes sein – und somit mehr Verkehr über die Donau und keine weiteren Überlegungen und Maßnahmen dazu. Aus der Region, aus den Gemeinden sind hier immer wieder gute Vorschläge gekommen. Eingaben an die Politik wurden leider auch hier im Haus nicht diskutiert, sondern sie sind mit Ausschusserledigungen in den Schubladen verschwunden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Unmut in der Region über das Projekt ist sehr groß – drüben in Oberösterreich wie herüben. In Mauthausen gibt es keine Lösung für den Verkehr, der durch das Ortsgebiet fährt und genauso wird der Verkehr, der durch das Ortsgebiet von Ennsdorf fahren wird, sich vervielfachen und das können wir nicht zulassen. Wir können doch kein Projekt beschließen, das massive Verschlechterungen bringen wird. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.) Der westlichste Teil in Niederösterreich, wo sich auch – das muss man hier auch einmal ansprechen – viele von der Landespolitik vernachlässigt fühlen, unser Westwinkel braucht eine Verkehrsentlastung und keine weitere Belastung. Nach meiner Rede kommt von der ÖVP sicher wieder das Argument, dass diese Variante bzw. die Einbindung bestehender Wege die Gemeinden ja aufgrund ihrer Resolution wollten. Ja, das ist richtig, aber in dieser Resolution aus der Region sind auch noch viele weitere Anregungen und Punkte gekommen und nur einer dieser Punkte wurde aufgenommen. Es wird halt leider nur halb gedacht. Beispielsweise wurde auch, nachdem ich die Notwendigkeit eines vierspurigen Ausbaus immer wieder angezweifelt habe, die Strecke nun statt vierspurig zweispurig ausgeführt. Nur, liebe Abgeordnete, das betrifft nur einen Teil der Strecke. Bei dem Teil vom jetzigen neuen Kreisverkehr zu B1 soll es weiterhin vierspurig ausgebaut werden und somit ist auf einmal auch kein Platz mehr für einen begleitenden Radweg, der für die Reduktion des motorisierten Verkehrs auch zu den Betrieben höchst notwendig wäre. Wir müssen hier wirklich genau hinschauen und es ist auch nicht verboten, weiterzudenken und mehr als nur einen Strich über die Donau zu machen. Die Gemeinden wurden auch erst eingebunden, als wir es eingefordert haben, als wir es hier im Landtag eingefordert haben. Das Planungs-Jour fixe war gut, dass es das gab. Nur durften und wurden dort auch keine Varianten mehr diskutiert und somit war auch kein Raum mehr für konstruktive Änderungsvorschläge. Die jetzige Variante – und das wurde nicht nur von der Bürgerinitiative und den Grundeigentümern angekündigt – wird wahrscheinlich mit allen rechtlichen Mitteln bekämpft werden. Und das, Kollege Dorner, wird wahrscheinlich länger dauern und viel mehr Zeit kosten, als wenn man sich hier die Planung noch einmal anschauen würde und Zeit kosten, die wir nicht mehr haben, Zeit, die aufgrund der maroden alten Brücke gar nicht da ist. Es ist sehr schade, dass hier kein Konsens gefunden wurde, wo alle mit im Boot sind und gemeinsam das Beste für die Region, die Menschen, für die Wirtschaft, für alle, die diese Brücke brauchen, hier auch wollen. Dafür – und es ist bezeichnend, dass er heute nicht hier ist – ist der Herr Landesrat Schleritzko auch verantwortlich. Es ist die Gesprächsverweigerung in der Region, die dazu geführt hat. Es wurde schon angesprochen: Wenn man ihn um einen Termin bittet, dauert es zum einen monatelang und dann werden die Beamten der Abteilung vorgeschickt. Bei denen möchte ich mich aber auch an dieser Stelle bedanken. Die hören sich immer wieder unsere Kritik an, sind bemüht, nur werden hier notwendige und sinnvolle Maßnahmen politisch verhindert. Das Land NÖ gefährdet mit dieser Vorgehensweise die Mobilität in der Region. Ich würde auch sagen, dass man mit Oberösterreich ursprünglich durchaus schlecht verhandelt hat. Niederösterreich muss auf Kosten von Umwelt und Lebensqualität im Westwinkel viel Geld ausgeben. Damit wird das untere Mühlviertel besser angebunden, aber für die Entlastung der eigenen Bevölkerung ist kein politischer Wille da. Wir wollen und können nicht akzeptieren, dass eine Brücke gebaut wird und nicht weitergedacht wird, dass ein Verkehrskollaps droht, spätestens dann, wenn die alte Brücke saniert bzw. neu errichtet wird und die Belastungen in den Gemeinden, in der Region noch größer werden. Eine Information noch für Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen, die unter anderem auch betroffene Firmen sprachlos macht: Von der neuen Brücke gibt es dann keine Anbindung mehr an die B123a, wie es jetzt der Fall war. Das heißt, für die zwei Jahre oder die Zeit, die für den Umbau der alten Brücke anberaumt ist, muss hier ein großer Teil des Verkehrs einen entsprechenden Umweg fahren. Das sind rund 20.000 Kilometer pro Tag, die man hier an Umweg rechnet. Es hängen hier die Verbindungen zusammen und bedingen sich gegenseitig. Darum haben wir nochmals unsere schon mehrmals eingebrachten Forderungen jahrelang artikuliert, neben der Prüfung des Brückenstandorts in einem Abänderungsantrag formuliert. Wir sehen diese Punkte als Bedingung, damit der Verkehr in der gesamten Region weiterhin fließen kann. Es geht – wie ich schon 2018 an dieser Stelle gesagt habe – von der A1 über die Umfahrungsstraße Herzograd, die durch die Planungen und durch die Planungen des Landes neu hinzugekommene Humelfeldstraße als Verbindung und Zubringer von der Donaubrücke zur Autobahn um ein gesamtheitliches Verkehrskonzept, das mehrere Gemeinden betrifft. Ich habe im Ausschuss auch die Zusammenhänge erklärt. Es handelt sich nicht um Gemeindestraßen. Die Verkehrszahlen, hier auch vom Land gemessen, zeigen dies schwarz auf weiß. Und ich komme somit zum Antrag der Abgeordneten Suchan-Mayr, Hundsmüller, Rosenmaier und Windholz gemäß § 60 zum Antrag der Landesregierung betreffend Donaubrücke Mauthausen, Ltg.-2170. (liest:)
„Der Antragstenor wird dahingehend abgeändert, dass er wie folgt zu lauten hat:
1. Das Projekt „Donaubrücke Mauthausen“ zur Landesstraße B1 in Niederösterreich wird unter nachstehenden Voraussetzungen genehmigt:
a. Prüfung, inwieweit nicht ein geänderter Standort der neuen Brücke samt zu adaptierender Trassenführung zu weniger Bodenversiegelung sowie weniger Beeinträchtigung der Interessen gemäß § 24f Abs. 1 U-VPG 2000 führt, sowie Adaptierung der geplanten Trassierung;
b. Sicherstellung eines LKW-Durchfahrverbotes – ausgenommen Ziel- und Quellverkehr – durch das Siedlungsgebiet der Gemeinde Ennsdorf auf der B123 zwischen dem Kreisverkehr B1/B123 sowie der Kreuzung B123/Wiener Straße, wobei insbesondere auch sichergestellt sein muss, dass der LKW-Transitverkehr von und zur A1 über die B1 geführt wird, wobei in diesem Zusammenhang mit dem Land Oberösterreich auszubedingen ist, dass notwendige Linienverbesserungen der B1 auf Oberösterreichischer Seite durchgeführt werden, damit ein LKW-Fahrverbot verordnet werden kann;
c. Sicherstellung, dass es durch die Verwirklichung des Projekts zu keinen zusätzlichen Immissionsbelastungen – insbesondere durch den zusätzlichen Verkehr durch Wohngebiete – der Bevölkerung der Anrainergemeinden kommt;
d. Sicherstellung der Aufnahme der derzeit als Gemeindestraße geplanten Umfahrungsstraße St. Valentin in das NÖ Landesstraßenverzeichnis sowie deren Ausweis als Landesstraße;
e. Sicherstellung der Ertüchtigung der derzeitigen Gemeindestraße Humelfeldstraße in St. Valentin sowie deren Anbindung an die Umfahrungsstraße gemäß d. und ebenfalls Aufnahme in das NÖ Landesstraßenverzeichnis und Ausweis als Landesstraße;
2. Nach Abschluss der entsprechenden ergänzenden Planungsmaßnahmen sowie der notwendigen Genehmigungsverfahren des Projektes ist eine (neue) Kostenschätzung zu erstellen und unter Anwendung der festgelegten Kostentragung von 55 % Land Oberösterreich und 45 % Land Niederösterreich eine konkrete Finanzierungsvereinbarung zwischen den beiden Ländern abzuschließen.“
Machen wir eine vernünftige und zukunftsweisende Verkehrspolitik, anstatt einer sturen und zum Scheitern verurteilten undurchdachten Einzelplanung! Schauen wir, dass wir für die Region das beste Verkehrskonzept mit der neuen Donaubrücke zusammenbringen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Anton Kasser, ÖVP.
Abg. Kasser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Landesrätin und Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Donaubrücke Mauthausen hat uns schon mehrmals hier in diesem Haus beschäftigt und in der Region natürlich viele Stunden der Diskussion gebracht. Viele Emotionen hat es gegeben in der Variantenprüfung und wir reden immerhin von 13 Varianten, die hier untersucht wurden und die diskutiert, verworfen, bessergestellt wurden. Wir wissen, Straßenbauprojekte sind einmal emotional behaftet und das wird auch in dieser Region Westwinkel keine Variante geben, die einfach so die beste ist für alle. Das, glaube ich, haben wir erlebt. Wir haben eben vieles schon hinter uns und wir haben am 20. September 2018 den Grundsatzbeschluss hier herinnen gefasst für den Neubau dieser Brücke. Im November 2019 gab es einen Antrag, der lautete, den Planungskorridor zu erweitern und auch die Gemeinden verstärkt einzubinden. Dies wurde im Februar 2022 wiederholt mit dem Titel „Entlastung und Unterstützung bei der Bewältigung des Durchzugs- und Transitverkehrs im Westwinkel“. Auch da ging es darum, die Gemeinden einzubinden und ich glaube, das ist auch durchaus geschehen in vielen Planungs-Jour fixes. Straßenbaudirektor Josef Decker ist auch hier mit den Beamten wirklich bemüht, darum eine Lösung zu finden, diese Planungen, wo man die Varianten vertieft hat. Am Ende des Tages war es nun einmal die Variante 12, die hier den Vorzug bekommen hat. Die Bedenken und Forderungen der Gemeinden, insbesondere von Ennsdorf, wurden auch umgesetzt. Du hast zu Recht erwähnt, ich werde das sagen: Ja, ich sage es wieder. Es war eine Forderung der Gemeinde Ennsdorf, den Bodenverbrauch zu reduzieren und die bestehenden Straßen einzubinden. Ja, das ist geschehen. Ich war auch immer persönlicher Befürworter dafür, dass diese Umfahrung Pyburg auch Verwendung findet – die ist nun einmal da und neu – und dass man sie bestmöglich nutzt und das ist geschehen. Sie wurde jetzt auf weite Strecken auf zwei Spuren reduziert. Ja, in den Kreisverkehrbereichen ist es einmal nicht anders möglich. Da wird der vierspurige notwendig sein, aber ansonsten hat man das sehr stark reduziert. Auch die Forderung von Ennsdorf ist durchaus nachvollziehbar. Ein Lkw-Fahrverbot haben wir eigentlich immer schon besprochen und ich habe es auch zugesagt, dass es hier entsprechend Anträge geben wird. Ich kann berichten, dass es ein Schreiben gibt von der Volkspartei Ennsdorf, dass der Abänderungsantrag von dir, liebe Kerstin, daliegt, dass inzwischen aber auch die Behörde, das Land NÖ einen Antrag dafür gestellt hat bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, dieses Lkw-Fahrverbot auch zu prüfen und ich bin guter Dinge, dass da auch entsprechend etwas geschehen wird und dass wir das auch durchbringen werden. Die Forderung zur Übernahme der Umfahrungsstraße und der Humelfeldstraße in das Landesstraßen-Regime wird es derzeit nicht geben. Es sind Gemeindestraßen und werden einmal Gemeindestraßen bleiben. Aber ich glaube, auch da werden die Gespräche durchaus fortgesetzt werden. Zum heutigen Zeitpunkt sind es Gemeindestraßen. Die Kosten haben sich erhöht. Ja, die allgemeine Preissituation ist wie sie ist und wir erleben das ja auch in anderen Projekten. Wir liegen jetzt bei 168 Millionen Euro und die Kostenaufteilung ist, wie sie immer besprochen wurde: 55 % das Land OÖ und 45 % das Land NÖ. Mit dem heutigen Beschluss machen wir trotz allem einen großen Schritt Richtung Realisierung dieser Brücke. Die Zeit drängt. Das wurde auch mehrmals erwähnt und wir legen das Projekt zur UVP-Prüfung vor. Der Baubeginn sollte im Jahr 2024 stattfinden. Damit sollte auch sichergestellt sein, dass die Generalsanierung der bestehenden Brücke 2028 begonnen werden kann und damit dann der Westwinkel durchaus gut und besser aufgestellt ist als er es jetzt ist. Ich habe einen Resolutionsantrag abgegeben und bringe diesen ein. Es geht darum, eine Verordnung zum Landesstraßenplanungsgebiet ... ich habe das auch im Februar bereits gefordert. Leider hat es das zuständige Regierungsmitglied, Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl, nicht gemacht in der Regierungssitzung. Daher darf ich es jetzt einbringen und stelle den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die zur Sicherung des zeitgerechten Baustarts der neuen Donaubrücke Mauthausen erforderliche Verordnung zum Landesstraßenplanungsgebiet umgehend zu erlassen.“
Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Beschluss machen wir den Weg frei, das Genehmigungsverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der Brücke Mauthausen. Vielen Dank an das Planungsteam rund um Baudirektor Josef Decker und seinen Stellvertreter Christof Dauda. Vielen Dank an die Vertreterinnen der Gemeinden, die diesen Planungsprozess auch wirklich intensiv begleitet haben. Wollen wir hoffen, dass das Verfahren das gewünschte Ergebnis bringt und die Baumaßnahmen rechtzeitig begonnen werden können. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.