Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1951/A-1/140-2022 – NÖ Tourismusgesetz 2010, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Reinhard Teufel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Rainer Windholz (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Kurt Hackl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Mag. Hofer-Gruber betreffend Interessentenbeitrag abschaffen, Nächtigungstaxe gänzlich in den Gemeinden belassen abgelehnt: Zustimmung FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE
Resolutionsantrag Abg. Ing. Teufel betreffend Ersatzlose Abschaffung des Interessentenbeitrages abgelehnt: Zustimmung SPÖ, FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP, GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Damit kommen wir zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1951, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schneeberger u.a. betreffend Änderung des NÖ Tourismusgesetzes 2010. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Kasser die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kasser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Landesräte! Ich berichte zum genannten Geschäftsstück, Änderung des NÖ Tourismusgesetzes 2010. Die Änderung soll dahin gehen, dass die Aussetzung des Interessentenbeitrages wie das im Jahr 2020 und 2021 schon geschehen ist, umgesetzt wird. Ich komme zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Tourismus-gesetzes 2010 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Als Erster zu Wort gemeldet zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Es ist nicht das erste Mal, dass wir über den Interessentenbeitrag sprechen. Er hat sich nicht verändert seit ich das erste Mal dazu das Wort ergriffen habe. Es ist nach wie vor so, dass dieser Interessentenbeitrag die Bezeichnung „Bürokratiemonster“ verdient. Dieser Beitrag ist eine sogenannte „Bagatellabgabe“. Er spült nur wenig in die Kassen. Es ist die Frage, ob die Einhebung nicht mehr kostet als letztlich rauskommt. Ein Bürokratiemonster ist der Interessentenbeitrag aus folgenden Gründen: Die Abgabe ist kompliziert zu berechnen. Es gibt vier Abgabengruppen, drei Ortsklassen, fünf Steuersätze, einen Freibetrag, eine Höchstgrenze. Es sind nur Umsätze zu erfassen, die in Niederösterreich erwirtschaftet werden, aber die sind getrennt pro Gemeinde zu erfassen, so wie es halt jeder Betrieb in der Buchhaltung hat. Zu dem Interessentenbeitrag gibt es ein Handbuch. Das ist das Handbuch zum Tourismusgesetz. Es hat 250 Seiten, davon allein 62 Seiten, die sich ausschließlich mit dem Interessentenbeitrag befassen. Die Abgabe ist eine Bagatellabgabe. Sie wird zwischen Gemeinde und Land im Verhältnis 95:5 geteilt. Das ist ein Verteilungsschlüssel über den man, glaube ich, nicht weiter reden muss. Für das Land im letzten Jahr, wo diese Abgabe wirklich eingehoben wurde, haben sich ganze 532.000 Euro ergeben und 10,2 Millionen für die Gemeinden. Seither wurde bekanntlich auf die Einhebung dieses Beitrags aus Pandemiegründen verzichtet. Zur Größenordnung noch: Die 10,2 Millionen für die Gemeinden sind nicht einmal die Hälfte von dem, was die Landwirtschaftskammer jedes Jahr an Subventionen bekommt. Dann kommt noch dazu, dass die Abgabe in den Ortsklassen 1 und 2 sehr viele Betriebe betrifft, die vom Tourismus überhaupt nicht profitieren und schon alleine die Bezeichnung „Interessentenbeitrag“ wird von vielen betroffenen Unternehmern als reine Provokation empfunden. Das Land NÖ hätte hier die Möglichkeit endlich einmal voranzugehen mit der Entrümpelung, mit der Entbürokratisierung, indem diese Abgabe ersatzlos gestrichen wird. Ich komme daher gleich zu meinem Antrag. Bevor ich zum Antrag komme, noch ganz kurz zur Gegenfinanzierung: Dem Land würden 532.000 Euro entgehen. Das kann man in der Verwaltung einsparen. Wenn es der Herr Landesrat nicht schafft: Ich brauche fünf Minuten dazu, wenn ich mich mit ihm zusammensetze. Und die 10,2 Millionen für die Gemeinden werden dadurch kompensiert, dass man auch die Tourismustaxe, die Nächtigungstaxe nicht mehr zwischen Gemeinden und Land aufteilt, sondern dass die zur Gänze in den Gemeinden verbleibt, wo sie erwirtschaftet wurde. Dieses Hin- und Herschieben von Geld zwischen Gemeinden und Bund und Land hat doch wirklich keinen Sinn. Da sollte es eine Linie geben: Bund – Land – Gemeinden. Ich komme zum Antragstext (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert - im Sinne der Antragsbegründung - das NÖ Tourismusgesetz dahingehend zu ändern, dass der Interessentenbeitrag gänzlich abgeschafft wird und die Nächtigungstaxe zur Gänze in den Gemeinden verbleibt."
Ich ersuche um breite Zustimmung zu diesem Entbürokratisierungsantrag. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Reinhard Teufel, FPÖ.
Abg. Ing. Mag. Teufel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Die hohe Inflation und die Preisexplosion bei den Energiekosten belasten ja nicht nur den Handel, die Haushalte, das Handwerk und die Industrie, sondern auch natürlich den Tourismus und viele Gemeinden bei uns im ländlichen Raum, die auf Einnahmen aus dem Tourismus und dem Fremdenverkehr angewiesen sind. Durch die verfehlte Corona-Politik ist natürlich speziell diese Branche – der Tourismus – in eine entsprechende Notsituation gekommen und wir alle haben die große Hoffnung gehabt, dass mit der Abschaffung aller Maßnahmen am 5. März da jetzt endlich Ruhe einkehrt ins System. Das hat uns dann auch vor zwei Wochen noch der neue Gesundheitsminister versprochen, dass es zu keinen weiteren Änderungen der Maßnahmen kommen wird. Es hat sich aber dann nicht wirklich lange bewahrheitet. Letzte Woche sind dann die ÖVP und die GRÜNEN schon rausgegangen mit den Ankündigungen, dass sich doch wieder einiges ändern wird. Man hat das mit Mittwoch avisiert. Mittwoch war es noch nicht da. Jetzt ist Donnerstag. Jetzt wissen wir, welche neuen Regelungen gelten und das ist auch schlicht und ergreifend ein Wahnsinn und einfach ein Beispiel mehr, wie hier Politik gemacht wird, wie die Vorgaben umgesetzt werden. Da gibt es auch schon die ersten Stellungnahmen – nicht von Freiheitlichen, auch nicht in einem Freiheitlichen Kampfblatt, sondern in der „Kronen Zeitung“ und da zitiere ich jetzt einen gewissen Wirtesprecher, Mario Pulker, der da entsprechende Kritik an der Politik übt und der sagt, ich zitiere (liest:)„Wenn wir in der Wirtschaft so arbeiten würden, wären wir schon längst in Konkurs und auch wegen Fahrlässigkeit vor dem Strafrichter.“ Auch der Chefredakteur, ein gewisser Herr Klaus Herrmann, schreibt schon (liest:)„Hin- und Herregierung torkelt“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nichtsdestotrotz werden wir den vorliegenden Antrag betreffend Aussetzung des Interessentenbeitrages mittragen und gleichzeitig einen Zusatzantrag einbringen der Abgeordneten Teufel, Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster betreffend ersatzlose Abschaffung des Interessentenbeitrages. Der Antrag lautet wie folgt (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, den Interessentenbeitrag ersatzlos abzuschaffen und eine Berechnungsmethode zu erarbeiten, um den Gemeinden die durch die ersatzlose Abschaffung des Interessentenbeitrages entgehenden Einnahmen in voller Höhe zu vergüten.“
Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Rainer Windholz, SPÖ.
Abg. Windholz, MSc(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Landesregierung! Die gravierenden Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie auf die Tourismuswirtschaft sind sozusagen anlassgebend dazu unterstützend zu wirken. Die Aussetzung der Einhebung des Interessentenbeitrags in den letzten Jahren – also 2020 und 2021 – ging auch für uns Sozialdemokraten seinerzeit in Ordnung. Letztes Jahr haben wir in der Debatte allerdings noch angemerkt: Als Startschuss ist diese Maßnahme sehr ok, aber da kann man natürlich noch ein wenig mehr tun und natürlich mehr für Niederösterreichs Tourismus schaffen. Schade, dass es eigentlich nicht mehr geworden ist. Also es geht sozusagen immer noch besser und vor allem noch gerechter. Da muss einfach mehr für den Tourismus in Niederösterreich und für die Wirtschaft kommen. Profitieren jedenfalls sollen Hotel- und Gastronomiebetriebe Niederösterreichs und jene, die mit dem Tourismus in wirtschaftlicher Verbindung stehen. Wichtig in dem Zusammenhang … haben auch die Kollegen vor mir schon ausgeführt … weil die finanzielle Situation der Gemeinden auch nicht so rosig aussieht, dass diese ca. 10 Millionen Euro aus Einnahmen für die Kommunen weiterhin erhalten bleiben und dass quasi das Land NÖ als Zahler dafür einspringt. Es wird jedenfalls für diesen Antrag eine Zustimmung unsererseits geben und wir werden auch den Antrag der Freiheitlichen mitunterstützen, ihn einfach am besten gleich für immer und ewig abzuschaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Kurt Hackl, ÖVP.
Abg. Mag. Hackl(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Hinter dem etwas sperrigen Begriff „Interessentenbeitrag“, den nicht jeder Abgeordnete von meinen Vorrednern richtig aussprechen hat können, weil es ist eben nicht der „Interessenbeitrag“ sondern der „Interessentenbeitrag“ – ich verstehe das – steht eben eine Landesabgabe nach dem NÖ Tourismusgesetz, die eingehoben wird von den Gemeinden und 95 % – wie Ihnen ja exzellenterweise der Abgeordnete Hofer-Gruber erklärt hat – an die Gemeinden gehen und der Rest an das Land NÖ. Er hat auch genau erklärt, wie dieser Beitrag eingehoben wird – ist durchaus nicht so einfach. Da hat er durchaus recht. Betroffen sind eben Betriebe, die im weitesten Sinne mit dem Tourismus im Kontext stehen. Da sind neben klassischen Tourismusbetrieben wie Hotels, Wirtshäuser oder Fremdenführer auch Konditoreien, Bäckereien, Frisöre, Gärtner, um nur ein paar Beispiele zu nennen, betroffen von diesem Beitrag. Die Abgabenhöhe wird eben in unterschiedlichen Ortsklassen und Abgabengruppen in unterschiedlicher Weise hoch berechnet. Die Erträge des Interessentenbeitrags sind für die Weiterentwicklung zweckgebunden für die Förderung des Tourismus´ in den Gemeinden. Wir haben das heute schon öfter diskutiert und fast bei jedem Tagesordnungspunkt ist es gerade bei den Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen ein Thema, dass die Wirtschaft durch die Covid-19-Pandemie zwei harte Jahre hinter sich hat. Wir alle wissen es noch nicht – nach heutiger Sicht – was uns der Herbst und der Winter bringen werden. Auch der Krieg in der Ukraine ist eine schreckliche, menschliche Tragödie und hat natürlich auch Auswirkungen auf die niederösterreichische Wirtschaft, auch wenn das der eine oder andere Redner in der Aktuellen Stunde aus parteipolitischen Gründen scheinbar nicht wahrhaben möchte. Das sind keine einfachen Rahmenbedingungen für das Jahr 2022. Umso mehr, denke ich, können wir auch stolz sein, dass dieser Blau-gelbe Wirtschaftsmotor trotz dieser Schwierigkeiten noch immer kräftig am Laufen ist, dass unsere Tourismuswirtschaft trotzdem noch eine Entlastung braucht wegen dieser anhaltenden Covid-19-Krise, ist glaube ich auch da klar. Aus diesem Grund wurde in den letzten zwei Jahren der Interessentenbeitrag nicht eingehoben und wir werden heute in dieser Landtagssitzung auch beschließen, dass auch heuer darauf verzichtet wird, denn es ist in dieser sensiblen Phase, glaube ich, wichtig, dass wir unsere Betriebe bestmöglich unterstützen. Wenn das auch für einen einzelnen Betrieb vielleicht kein hoher Beitrag ist, es sind für 20.000 Betriebe immerhin im Jahr 10 Millionen Euro. Die letzten drei Jahre zurückgerechnet sind das 30 Millionen Euro für 20.000 Betriebe. Das ist, glaube ich, eine gute Leistung, die wir hier neben allen anderen touristischen Förderungen, die scheinbar schon wieder in Vergessenheit geraten sind, hier machen mit dem heutigen Beschluss. Das ist auch eine Entlastung, die unglaublich unbürokratisch ist, denn man braucht weder einen Antrag stellen noch sonst etwas als Betrieb, man kriegt einfach nichts vorgeschrieben und wir entlasten auch die Gemeinden, weil das Land NÖ kommt 100%ig für diesen Interessentenbeitrag auf, was die Gemeindebudgets betrifft. Und dafür ist das eine Entlastung, die unbürokratisch und treffsicher ist. Ich möchte deshalb gerade unserem Wirtschaftslandesrat ein herzliches „Dankeschön“ sagen, dass er sich in den letzten Monaten sehr dafür eingesetzt hat, dass wir diesen Weg auch heuer wieder gehen können mit der Erlassung des Interessentenbeitrags. (Beifall bei der ÖVP.) Ich kann versprechen, dass wir uns in Zukunft auch genau ansehen werden, wie sinnvoll die Einhebung dieses Interessentenbeitrages ist, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt auch die Gemeinden touristisch zu unterstützen. Ich glaube, es ist der falsche Weg, dass wir sie gleich heute abschaffen, weil es gehört auch zu den Usancen, finde ich, in der Politik und das sollte auch in der Aktuellen Stunde vielleicht noch angemerkt werden, dass man sich hier in Ausschüssen miteinander austauscht, dass man Vorgespräche führt, gemeinsam die Ideen einbringt und nachher einen Beschluss macht und nicht einfach sich mit einem Dringlichkeitsantrag hinstellt und sagt: „Entweder – oder“. Wenn man es ernst nimmt, glaube ich, braucht es auch dieses Miteinander in der Diskussion. Wir werden uns das anschauen. Wir haben ein Jahr Zeit dafür und es ist auch, glaube ich, der falsche Weg, dass man einfach sagt, jetzt schaffen wir ihn ab und wie ihr den Gemeinden eine Gegenfinanzierung gebt, dass wissen wir noch gar nicht. Das ist schon ein Zeichen dafür, dass diese Idee, Kollege Teufel, gar nicht so ausgereift ist, weil der Kollege Hofer-Gruber hätte es nur vom Land abgeschafft, so wie ich seinen Antrag verstanden habe. Ihr schafft alles ab, ohne zu wissen wie ihr den Gemeinden das Geld gebt. Bei den NEOS verzichten wir einfach aufs Landesgeld und das wars und ich bin wirklich dankbar, dass ich es wieder geschafft habe, dass der Kollege Hofer-Gruber sich zu Wort meldet, nachdem ich geredet habe. (Abg. Mag. Hofer-Gruber: Weil du so einen Blödsinn redest.) Ich hätte mich sonst gar nicht gut gefühlt. Kollege Hofer-Gruber, wir haben noch einen guten Ton in diesem Landtag und wenn du mir jetzt gesagt hast, weil ich so einen Blödsinn rede, nehme ich es sportlich, weil in Wirklichkeit geht es hier um eine Entlastung der niederösterreichischen Wirtschaft und deswegen ist das ein guter Antrag und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Wie angekündigt, hat sich der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS neuerlich zu Wort gemeldet.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung! Hohes Haus! Manchmal muss man die Dinge beim Namen nennen, Kollege Hackl. Wenn du mir zugehört hättest, wärst du draufgekommen, dass wir sehr wohl eine Gegenfinanzierung für die Gemeinden vorschlagen und zwar eine, die auch wieder Richtung weniger Bürokratie geht – nämlich dass die Nächtigungstaxen in den Gemeinden verbleiben. Was passiert denn bisher? In den Gemeinden sind die Fremdenverkehrsbetriebe, die sich bemühen etwas zu erwirtschaften, dann werden Nächtigungstaxen eingehoben und von denen werden 65 % ans Land weitergereicht. Das finde ich nicht ok. Wir können auf den Interessentenbeitrag zur Gänze verzichten. Der Nächtigungsbeitrag verbleibt in den Gemeinden, wo er erwirtschaftet wurde. Dadurch ist der Kostenausgleich bei den Gemeinden sehr wohl geschafft und auf das muss ich jetzt hinweisen, weil mir immer unterstellt wird, ich schaue nicht auf die Gemeinden: Das stimmt überhaupt nicht so. Und das Land wird es wohl schaffen, diesen Einnahmenausfall zu kompensieren. Da gibt es genug Möglichkeiten. Schauen Sie in die Ermessensausgaben! Schauen Sie in die Verwaltung! Schauen Sie in die Subventionen unter anderem für mein Lieblingsthema, die Landwirtschaftskammer! Da gibt es genug Möglichkeiten. Da werden Sie wohl etwas finden. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
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