Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1951/A-1/140-2022 – NÖ Tourismusgesetz 2010, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Es ist nicht das erste Mal, dass wir über den Interessentenbeitrag sprechen. Er hat sich nicht verändert seit ich das erste Mal dazu das Wort ergriffen habe. Es ist nach wie vor so, dass dieser Interessentenbeitrag die Bezeichnung „Bürokratiemonster“ verdient. Dieser Beitrag ist eine sogenannte „Bagatellabgabe“. Er spült nur wenig in die Kassen. Es ist die Frage, ob die Einhebung nicht mehr kostet als letztlich rauskommt. Ein Bürokratiemonster ist der Interessentenbeitrag aus folgenden Gründen: Die Abgabe ist kompliziert zu berechnen. Es gibt vier Abgabengruppen, drei Ortsklassen, fünf Steuersätze, einen Freibetrag, eine Höchstgrenze. Es sind nur Umsätze zu erfassen, die in Niederösterreich erwirtschaftet werden, aber die sind getrennt pro Gemeinde zu erfassen, so wie es halt jeder Betrieb in der Buchhaltung hat. Zu dem Interessentenbeitrag gibt es ein Handbuch. Das ist das Handbuch zum Tourismusgesetz. Es hat 250 Seiten, davon allein 62 Seiten, die sich ausschließlich mit dem Interessentenbeitrag befassen. Die Abgabe ist eine Bagatellabgabe. Sie wird zwischen Gemeinde und Land im Verhältnis 95:5 geteilt. Das ist ein Verteilungsschlüssel über den man, glaube ich, nicht weiter reden muss. Für das Land im letzten Jahr, wo diese Abgabe wirklich eingehoben wurde, haben sich ganze 532.000 Euro ergeben und 10,2 Millionen für die Gemeinden. Seither wurde bekanntlich auf die Einhebung dieses Beitrags aus Pandemiegründen verzichtet. Zur Größenordnung noch: Die 10,2 Millionen für die Gemeinden sind nicht einmal die Hälfte von dem, was die Landwirtschaftskammer jedes Jahr an Subventionen bekommt. Dann kommt noch dazu, dass die Abgabe in den Ortsklassen 1 und 2 sehr viele Betriebe betrifft, die vom Tourismus überhaupt nicht profitieren und schon alleine die Bezeichnung „Interessentenbeitrag“ wird von vielen betroffenen Unternehmern als reine Provokation empfunden. Das Land NÖ hätte hier die Möglichkeit endlich einmal voranzugehen mit der Entrümpelung, mit der Entbürokratisierung, indem diese Abgabe ersatzlos gestrichen wird. Ich komme daher gleich zu meinem Antrag. Bevor ich zum Antrag komme, noch ganz kurz zur Gegenfinanzierung: Dem Land würden 532.000 Euro entgehen. Das kann man in der Verwaltung einsparen. Wenn es der Herr Landesrat nicht schafft: Ich brauche fünf Minuten dazu, wenn ich mich mit ihm zusammensetze. Und die 10,2 Millionen für die Gemeinden werden dadurch kompensiert, dass man auch die Tourismustaxe, die Nächtigungstaxe nicht mehr zwischen Gemeinden und Land aufteilt, sondern dass die zur Gänze in den Gemeinden verbleibt, wo sie erwirtschaftet wurde. Dieses Hin- und Herschieben von Geld zwischen Gemeinden und Bund und Land hat doch wirklich keinen Sinn. Da sollte es eine Linie geben: Bund – Land – Gemeinden. Ich komme zum Antragstext (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert - im Sinne der Antragsbegründung - das NÖ Tourismusgesetz dahingehend zu ändern, dass der Interessentenbeitrag gänzlich abgeschafft wird und die Nächtigungstaxe zur Gänze in den Gemeinden verbleibt."
Ich ersuche um breite Zustimmung zu diesem Entbürokratisierungsantrag. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich