Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1723/B-17/6-2021 – Präventive Menschenrechtskontrolle 2020
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Vesna Schuster (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kaufmann (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Mag. Kollermann betreffend Pflegegesamtkonzept für Niederösterreich abgelehnt: Zustimmung SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1723, Bericht der Volksanwaltschaft betreffend präventive Menschenrechtskontrolle 2020 sowie die Äußerung der NÖ Landesregierung. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Edlinger die Verhandlungen dazu einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Edlinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg. -1723, über den Bericht der Volksanwaltschaft betreffend präventive Menschenrechtskontrolle 2020 sowie die Äußerung der NÖ Landesregierung. Die Volksanwaltschaft bildet mit ihren sechs Kommissionen den nationalen Präventionsmechanismus. Dieser hat den Auftrag, die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Der Bericht umfasst das Jahr 2020 und die in diesem Zeitraum durchgeführten Einsätze, auch in Niederösterreich. Hier wurden 89 Kontrollen in Polizeiinspektionen, Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegheimen, Einrichtungen der Kinder- und Jugenhilfe, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Justizanstalten und in psychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern durchgeführt. Die Stellungnahme der Landesregierung legt dar, welche Maßnahmen das Land NÖ in den von der Volksanwaltschaft angeführten Bereichen gesetzt bzw. geplant hat. Ich komme damit zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Volksanwaltschaft betreffend präventive Menschenrechtskontrolle 2020 sowie die Äußerung der NÖ Landesregierung werden zur Kenntnis genommen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Zweiter Präsident Mag. Karner: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Debatte und zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde beim Bericht zur präventiven Menschenrechtskontrolle insbesondere auf den Bereich Alten- und Pflegeheime eingehen. „Systemrelevanz“ ist so ein Wort, das haben wir im Zuge der Pandemie gelernt. Ich muss dazu sagen, ich mag das Wort nicht besonders, weil es in dieser Zeit auch missbraucht wurde und damit eine Bewertung bestimmter Tätigkeiten und eine gleichzeitige Abwertung anderer Tätigkeiten oft damit verbunden war, ohne dass es den systemrelevanten Berufen, die damit gemeint waren, auch etwas gebracht hätte. In diesem Zusammenhang aber kann ich es nachvollziehen, wenn im Bericht von Systemrelevanz der Langzeitpflege gesprochen wird. Die Pflege von Menschen, die in Einrichtungen leben, ist – für eine kurze Zeit, muss man sagen – in den Fokus der allgemeinen Aufmerksamkeit gerückt. Lang genug, um die Betroffenen massiv zu belasten, aber zu kurz, um die Verantwortlichen aufzurütteln. Pflege ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wo viele Lösungen und Antworten noch schuldig geblieben sind. Auch die Volksanwaltschaft stellt einmal mehr fest, dass die notwendige Pflegreform schon über Jahre angekündigt, aber immer noch nicht umgesetzt ist. Das hat sich in den letzten Jahren, seit wir diesen Bericht bekommen, nicht geändert und wir standen schon mehrfach vor der unmittelbaren Bekanntgabe und vor der unmittelbaren Umsetzung und es ist noch immer nicht passiert. Deshalb glaube ich es erst, wenn es da ist. Es geht um eine bedarfsgerechte und qualitätvolle Versorgungslandschaft der Pflege und natürlich auch um eine nachhaltige Finanzierung dieser Aufgaben. Ganz einfach gesagt: Es geht darum, wie wir mit unseren Alten umgehen. Die Corona-Pandemie hat die Missstände und Mängel durchaus noch einmal wie unter einem Brennglas deutlicher hervorgebracht, verschärft beleuchtet. Es braucht mehr Anstrengungen, um in den Einrichtungen der Alten- und Pflegeheime, in den Spitälern, in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in den Behinderteneinrichtungen, Justizvollzugsanstalten usw. Es braucht mehr um die Qualität zu verbessern. Es braucht auch mehr, um sie überhaupt halten zu können. Das Thema, das sich durch alle Kapitel durchzieht, ist die besorgniserregende Personalsituation. An allen Ecken und Enden fehlen Fachkräfte. Das führt wiederum zur Überlastung und da beginnt sich eine sehr bedrohliche Abwärtsspirale aus Überlastung, Überforderung, Qualitätsmangel, Fluktuation auch zu drehen. Das ist ein strukturelles Problem, das sich weiter zugespitzt hat. Die Verfügbarkeit von Personal bleibt ein zentrales Thema, um das herum sich Probleme in den unterschiedlichen Einrichtungen ergeben. Es gibt hier einfach Vorlaufzeiten und dennoch tut die Landesregierung so, als hätte sie alle Zeit der Welt, denn anders kann ich mir nicht erklären, warum unsere Anträge nach Vorlage eines gesamthaften Pflegekonzeptes auch immer wieder abgelehnt werden. Die zuständige Landesrätin, leider heute wieder nicht anwesend, wartet auf den Bund oder betont, dass eh alles gut am Weg ist. Nur der Alltag, der schaut für die Pflegekräfte ganz anders aus – und auch für die Betroffenen. Was die Verfügbarkeit eines Pandemiekonzeptes und von Schutzausrüstung betrifft, kann es diese Begründung, dass sowas einmalig und unerwartet und alles war, ab heute nicht mehr geben. Denn ab sofort, muss man sagen, muss jede Einrichtung, muss das gesamte System auch darauf vorbereitet sein. Die Landesregierung sagt in einer Stellungnahme, man habe ja bereits im März dafür gesorgt, Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Ich habe andere Informationen, dass es bei weitem nicht genug war, was an Schutzausrüstung vorhanden war und natürlich in dem Moment, wo das weltweit auch nachgefragt worden ist, nicht so schnell nachgeliefert werden konnte. Ich habe aber auch ein positives Beispiel. Das steht leider nicht im Bericht. Im Bericht stehen halt häufig auch die Beschwerden. Die Leiterin eines Pflegeheimes, das ich in diesem Jahr besucht habe, hat mir erzählt … es war aber kein Pflegeheim der Landesgesundheitsagentur, also kein NÖ Pflege- und Betreuungszentrum … die hat mir erzählt, dass sie ab Jänner 2020 begonnen hat, Schutzausrüstung zu besorgen, weil sie das mitverfolgt hat, was sich in China abgespielt hat. Das ist eine vorausschauende Planung. Es ist nicht so, dass alle so wahnsinnig überrascht worden sind, sondern da sind tatsächlich Verantwortungen, die auch wahrgenommen worden sind. Was auch interessant ist, ist dass die Landesregierung durchaus Fragen zur Landesgesundheitsagentur beantwortet, wenn die Volksanwaltschaft fragt. Das ist auch gut so. Es ist schade, dass sie sich immer als unzuständig erklärt, wenn Abgeordnete danach fragen. Ich glaube, an alle Fraktionen, die Anfragen stellen … das heißt, alle außer der ÖVP, die ja den unmittelbaren Zugang zu allen Informationen hat … kennen das, dass wenn man bestimmte Fragen stellt, dann ist sie nicht zuständig, weil sie ja der Landesgesundheitsagentur untersteht. Ich kann daher nur festhalten, wie wichtig das ist, dass es eine Einrichtung wie die Volksanwaltschaft gibt, wo tatsächlich auch zusätzlich Kontrolle stattfindet. Es ist traurig, dass die gewählten Vertreter des Volkes sozusagen immer wieder auf Mauern des Schweigens stoßen. Weil in der Pflege aber der Hut brennt und das auch im vorliegenden Bericht sehr deutlich zum Ausdruck kommt, habe ich einen Resolutionsantrag zum Thema „Pflegekonzept“ mitgebracht. Die Begründung ist bekannt, weil ich sie immer wieder auch schon wiederholt vorgetragen habe. Daher nochmal den Antrag, den ich jedoch vorlesen möchte und muss (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales wird aufgefordert, dem Hohen Landtag schnellstmöglich ein Konzept vorzulegen, welches darlegt, WIE Pflege in Niederösterreich funktionieren, WO sie stattfinden und in welchen Formen die Finanzierung erfolgen soll.
Dabei sollen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse der Pflege, Berufsbilder und -ausbildung, Kooperation zwischen den Pflegeberufen, technologische Unterstützungsmöglichkeiten etc. unter Einbindung betroffener Expertinnen und Praktikerinnen dargelegt werden. Auch wird die Landesrätin aufgefordert, im Bereich der Pflege landeseinheitliche Zielsetzungen zu formulieren und eine nachvollziehbare konkrete Zeitleiste zur Darstellung des Pfades bis zur Zielerreichung zu erstellen.“
Ich möchte hier nochmal betonen, dass das Personal in den Einrichtungen, die hier von der Volksanwaltschaft auch überprüft wurden, sehr viel geleistet hat, gerade auch in diesem Pandemiejahr, und weiterhin viel leistet. Das hat die Volksanwaltschaft hier anerkennend dokumentiert und dieser Anerkennung möchte ich mich gerne anschließen und auch von meiner Seite ein großes „Danke“ aussprechen und wir stimmen der Kenntisnahme dieses Berichtes natürlich zu. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Silvia Moser, GRÜNE.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein großes „Danke“ an die Volksanwaltschaft für diesen Bericht. 2020 war durch Corona geprägt. Ich möchte aber den Fokus auf Inhalte legen, die unabhängig von der Pandemie sind. Ganz kurz streife ich die Pflegheime, dann komme ich zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Volksanwaltschaft hat kritisiert, dass es in den Heimen zum Teil noch immer sehr beengte Verhältnisse gibt. Ich denke hier an die untragbaren Dreibettzimmer, wo Bett an Bett steht und wo man wahrlich nicht von Qualität sprechen kann. Ebenso Heime mit Aufenthaltsbereichen ohne Tageslicht. Ich verstehe nicht, warum man hier nicht die Sanierung oder den Neubau priorisiert. Es ist mir völlig unverständlich. Zum Personalmangel: Vorgestern hat die „Presse“ dieses Thema aufgegriffen und spricht von 1.055 freien Betten und 671 offenen Stellen in Niederösterreich. Ich kann das nicht verifizieren. Ich habe aber schon vorige Woche diesbezüglich Anfragen eingebracht und bin schon auf die Beantwortung gespannt. Was ich nicht verstehe ist, dass groß 165 zusätzliche Pflegebetten für 2022 angekündigt werden, im Wissen, dass man die bestehenden schon nicht mit Pflegepersonal versorgen kann. Ich empfinde das ganz ehrlich gesagt als Irreführung der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. So tun, als ob eh alles in Ordnung wäre. Ich fordere Sie in diesem Zusammenhang auf, ein besonderes Augenmerk auf die Krankenpflegeschulen zu legen. Wir brauchen die Ausbildung für die Region in der Region und nicht nur für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, sondern auch im gehobenen Dienst. Das haben auch die Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, FPÖ und der NEOS verstanden und unserem Antrag heute zu Beginn der Sitzung zugestimmt. Leider, die ÖVP nicht. Jetzt zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die sind mir ein besonderes Anliegen. Ich habe hier an dieser Stelle schon oft über die Problematik dort gesprochen. Die Volksanwaltschaft hat im Tätigkeitsbericht 2018/2019 noch sehr positiv über die sozial-inklusiven Gruppen gesprochen. In diesem Bericht schaut das nach einiger Zeit gelebter Praxis schon ein bisschen anders aus. Der Hintergrund ist ein deutlicher Anstieg von Jugendlichen mit schwersten Problemen und hohem Einzelbetreuungsbedarf. Die sind natürlich nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in den Einrichtungen vorzufinden. Das führt wozu? Zu häufigen Aggressionsdurchbrüchen und mehr Bedarf an Einzelbetreuung und an Therapien. Kinder mit Gewalterfahrungen aus der Familie erleben in der Einrichtung eine Retraumatisierung durch die Vorkommnisse in den Gruppen und das Personal fürchtet sich. Diese Probleme treffen auf das Normkostenmodell mit einer Gruppengröße von neun Kindern, vier davon mit Individualbetreuung, zu wenig und überlastetes Personal, zu wenig Krisenplätze, fehlende Plätze auf den Kinder- und Jugendpsychiatrien und fehlende therapeutische Versorgung. Die Volksanwaltschaft findet dazu deutliche Worte und stellt den direkten Zusammenhang zwischen Betreuungsschlüssel und Qualität der Betreuung fest. Die Volksanwaltschaft fordert die Landesregierung auf, den Betreuungsschlüssel für sozialpädagogisch-inklusive Wohngemeinschaften anzuheben und die Tagsätze auf den erhöhten Bedarf abzustimmen. Ansonsten werde es – wörtlich (liest:)„in den sozial-inklusiven Gruppen zu einer Verschlechterung der sozialpädagogischen Betreuung kommen.“ Und nochmals wörtlich (liest:)„Aufgrund der speziellen Dynamik in Großeinrichtungen wird das Konzept der sozial-inklusiven Wohnformen in den sozialpädagogischen Betreuungszentren des Landes nur in eingeschränktem Maß umsetzbar sein.“ Ich habe es hier – ich wiederhole es – schon ein paar Mal gesagt: Es gibt diese Probleme. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß bestätigt durch die Volksanwaltschaft. Auch dass die Therapien nicht mehr von der Kinder- und Jugendhilfe übernommen werden, kritisiert die Volksanwaltschaft. Die Therapien sollen von extern zugekauft werden oder von der Krankenkasse finanziert werden, wenn möglich von den Eltern organisiert werden, und das klappt einfach nicht. Es muss von den Einrichtungen geleistet werden. Sie müssen für die Transporte sorgen, wenn sie überhaupt eine Therapeutin, einen Therapeuten finden bzw. wenn der Jugendliche bereit ist mitzukommen. Daher fordert die Volksanwaltschaft die Landesregierung auf, weiterhin die Kosten für Therapien zu übernehmen. Wie gesagt: Es gibt immer mehr Kinder und Jugendliche, die massive Probleme haben, die in keine Norm passen, die die Einrichtungen sprengen und wo auch schemageleitete Pädagogik scheitert. Das müssen wir auch einmal anerkennen, dass diese Pädagogik nicht für alle Kinder und Jugendliche geeignet ist. Bei dieser schwierigen Thematik entzieht man zusätzlich finanzielle Mittel und wundert sich dann, dass man die Qualität der Betreuung nicht halten kann. Alles, was wir in frühen Jahren versäumen, kommt der Gesellschaft wieder retour und zwar mehrfach so teuer. Wir brauchen für die betroffenen Kinder- und Jugendlichen einen stabilen, familienähnlichen Bezugsrahmen, bestens geschulte Bezugspersonen und großzügige therapeutische Versorgung. Ich fordere die Landesregierung auf und ich fordere die zuständige Landesrätin auf, die entsprechenden Rahmenbedingungen endlich zu schaffen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Vesna Schuster von der FPÖ.
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Landesrat! Hohes Haus! Bereits in der Einleitung des Volksanwaltschaftsberichts wird erwähnt, dass aufgrund der corona-bedingten Einschränkungen eine neue menschliche Gefährdungslage im Jahr 2020 bestand. Zusätzlich trafen die Restriktionen auch die Kontrolltätigkeit der Kommission unmittelbar. Denn von Mitte März bis Ende Mai 2020 konnten keine Kontrollen stattfinden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 448 Kontrollen durchgeführt, davon 109 in Pflegheimen und 102 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und darüber möchte ich sprechen. Denn in sehr vielen Fällen stehen festgestellte Missstände im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung. Wie wir alle wissen, traten im Frühjahr 2020 Beschränkungen für das Betreten öffentlicher Orte in Kraft. Personen aus privaten Haushalten durften zumindest Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs selbst einkaufen oder auch spazieren gehen. Ganz anders verhielt es sich in Pflege- und Altenheimen. Pflegeheimleitungen hatten weit strengere Verbote verhängt. Die Bewohner durften nicht ins Freie, Besuch wurde untersagt, sie mussten eine lange Zeit isoliert in ihren Zimmern verbringen, hatten niemanden zum Reden, keine sozialen Kontakte. Sie waren nur noch einsam und verängstigt. Das Schlimme ist, dass sowohl die oberste Gesundheitsbehörde als auch die Heimaufsichtsbehörden der Länder diesen Zustand billigten – nämlich den Zustand, dass Heimbewohner ohne behördliche Anordnung und gegen ihren Willen von der Außenwelt isoliert und in ihren Freiheitsrechten beschränkt wurden. Dieser sogenannte vorsorgliche Infektionsschutz durch Freiheitsentziehung war unzulässig. Selbst Mitte Mai gaben 48 % der Befragten Pflegedienstleitungen an, ein kurzes Verlassen des Einrichtungsgeländes sehen sie als zu gefährlich an. In einem niederösterreichischen Heim wurden alle Bewohner dazu verhalten, nicht ins Freie zu gehen, sondern durchgehend im Haus zu bleiben. Ein- und Ausgangstüren waren zwar tagsüber nicht versperrt, aber es wurde ein Sperrgitter zwischen Straße und Gartenzugang quer gezogen, um das Verlassen der Einrichtungen zu verhindern. Eine Tiroler Einrichtung reagierte mit einer schriftlichen Verwarnung und drohte mit der Kündigung des Heimvertrags, weil eine auf den Rollstuhl angewiesene Bewohnerin im Garten des Pflegeheims und unter Wahrung eines ausreichenden Abstandes ein Gespräch mit ihrem Sohn führte. (Dritte Präsidentin Mag. Renner übernimmt den Vorsitz.)„Ein Infektionsschutz, der bei pflegebedürftigen zu massiven Freiheitsbeschränkungen und sozialer Isolation führt, nimmt Schädigungen der körperlichen und psychischen Gesundheit billigend in Kauf und trägt zur Verschlechterung von Erkrankungen bei.“ Das sagt die Bewohnervertretung und damit hat sie vollkommen recht. Denn zwischen Ende Februar und Ende April 2020 waren Besuche in Pflegeeinrichtungen in Österreich fast durchgehend verboten. Ob die Rechtsgrundlagen dafür tauglich waren, ist mehr als fraglich. Die türkis-grünen Minister haben unseren Senioren digitale Medien als Ersatz menschlicher Nähe nahegelegt – und das auch für seh- oder hörbeeinträchtigte Bewohner. Das Unmenschlichste was diese Regierung in diesem Zusammenhang zusammenbrachte, war der Umgang mit sterbenden Bewohnern dieser Einrichtungen. Viele starben einsam. Eine persönliche Verabschiedung von Sterbenden war vielen Familien nicht gestattet. Je länger die Einschränkungen andauerten, häuften sich die Meldungen von Personen, die ihre Ehepartner, Mütter, Väter oder Großeltern vermissten und fürchteten, dass ihre Liebsten seelischen Schaden nehmen und ohne Beistand einsam sterben werden. Zudem zeigte sich auch, dass mit den Einschränkungen Infektionsausbrüche und Todesfälle in Pflegeeinrichtungen nicht verhindert werden können. Die lange geforderte Pflegereform bleibt nach wie vor nur eine Ankündigung. Es fehlt an Pflegepersonal. In einem Pflegeheim schien am Dienstplan Personal auf, welches krankgemeldet war. Auch Untersuchungen von schwerstkranken Bewohnern waren wochenlang wegen der Einschränkungen unmöglich. Geht man so mit unseren Bewohnern von Pflegeeinrichtungen um? Nein, das macht man mit Sicherheit nicht. Aber die türkis-grüne Regierung hat das leider so gemacht und das ist echt zum Fremdschämen. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie hat es sich leider ähnlich verhalten. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden Patienten bis zu 30 Stunden bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Tests isoliert. Psychisch belastete Minderjährige wurden komplett isoliert – ganz alleine und im Stich gelassen. Freiheitsbeschränkungen gegen den Willen der Betroffenen sind in Österreich nach verfassungsgesetzlichen Grundsätzen nur in den von der europäischen Menschenrechtskonvention und dem Staatsgrundgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit genannten Ausnahmen zulässig. Und das auch nur auf Basis gesetzlicher Ermächtigung. Klinikleitungen sind zur Anordnung solcher Freiheitsbeschränkungen nicht ermächtigt. Organisationen wie der UN-Kinderrechtsausschuss, Kinder- und Jugendanwälte, die Volksanwaltschaft … alle haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es in Österreich nicht genug stationäre Betreuungsplätze für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen gibt. Aufgrund des Platzmangels werden Patienten bald nach der Akutphase entlassen. Das bedeutet, dass die Patienten, diese Kinder und Jugendlichen, nach der Akutphase keine Weiterbetreuung vor Ort haben. Die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen der Regierung haben dazu beigetragen, dass die eh schon sehr schlimme Situation in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung noch viel, viel schlimmer geworden ist. Die Isolation, die ständigen Lockdowns, die Angstmache, dass ein Kind schuld daran sein könnte, wenn die Oma stirbt und vieles mehr haben leider viele Kinder und Jugendliche dort hingetrieben. In diese Einrichtungen, die dann überfüllt waren, wo Kinder, die Hilfe brauchten, aus Platz- und Personalmangel nach Hause geschickt wurden, wo Familien in solchen Situationen komplett allein gelassen wurden. Die Regierung hat also die Gruppen, die sie angeblich schützen wollte – die vulnerablen Gruppen – vollkommen im Stich gelassen und deren Situation nur mehr verschlechtert. Ich danke der Volksanwaltschaft für diesen Bericht und das Aufzeigen der Missstände und Verfehlungen. Die FPÖ hat schon immer davor gewarnt und aufgezeigt. Nun haben Sie es schriftlich von der Volksanwaltschaft in Form dieses Berichts. Eine Regierung, die so mit den Schwächsten unserer Gesellschaft umgeht, ist nicht nur rücktrittsreif, sondern auch zur Verantwortung zu ziehen und ich hoffe sehr, dass dies auch irgendwann passiert. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Christian Samwald von der SPÖ das Wort.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich auch herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft für diesen Bericht bedanken. Es geht im Wesentlichen darum, dass die Volksanwaltschaft vor wenigen Jahren die Kompetenz übertragen bekommen hat und den gesetzlichen Auftrag auch die öffentlichen und privaten Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihren Freihheiten beschränkt werden. Früher war dies ein parlamentarischer Prozess und ist mittlerweile in die kompetenten Hände der Volksanwaltschaft übergegangen. Die Kontrolle betrifft Justizanstalten, Polizeiinspektionen, Alten- und Pflegeheime – wie wir schon gehört haben, Psychiatrien, Kinder- und Jugendhilfe. Wie auch schon angesprochen: Die Corona-Krise, die Pandemie hatte natürlich auch hier massive Auswirkungen auf die Kontrollen. Es konnten im ersten Lockdown gar keine durchgeführt werden und das wirkte sich natürlich auch auf die menschenrechtliche Situation aus. Es war natürlich sehr schwer hier entsprechend richtige Maßnahmen zu setzen. Nur dieser Komplettlockdown, dieses Versuchsverbot, dieses Ausgehverbot für gewisse Personengruppen wurde auch festgestellt, dass es so in dieser Art und Weise nicht wirklich zielführend war und natürlich auch eine massive psychische Belastung für die Personen ergeben hat. Wenn wir den Pflegebereich schon ansprechen, so sagen wir immer wieder: Die demographische Entwicklung zeigt es eindeutig. Im Pflegebereich muss Bewegung hineinkommen. Es müssen hier Reformen eingeleitet werden. Wir müssen hier natürlich expandieren. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Aber natürlich so expandieren, dass man die Qualität auch sichern kann bzw. die Qualität natürlich auch verbessern kann. Es gibt hier verschiedene Modelle, die wir auch in nächster Zeit wieder vorschlagen werden. Im Berichtszeitraum wurden – und das ist durchaus bedenklich – in 73 % der Prüfungen kritikwürdige Zustände eruiert. Ich glaube, das ist eine Prozentzahl, die durchaus nachdenklich stimmt und die unbedingt verbessert gehört. Ich möchte auch auf einen Teilbereich eingehen, der vielleicht nicht immer im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht: Das ist die Kinder- und Jugendarbeit. Hier darf ich auch Initiativen unserer Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig hervorheben, die gewisse Projekte ins Leben gerufen hat, die vielleicht nicht so im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, aber dennoch bei Jugendlichen die menschliche Entwicklung gefördert haben. Da sage ich unserer Landesrätin auch einen „herzlichen Dank“. (Beifall bei der SPÖ.) Aber es stimmt, auch in diesem Bereich besteht Verbesserungsbedarf, aber um diesen Verbesserungsbedarf auch herbeiführen zu können, braucht es auch die entsprechenden Budgetmittel. Unsere Landesrätin hat nicht erst einmal gesagt und gefordert, dass gerade im Bereich der Jugendwohlfahrt die Mittel wesentlich höher dotiert werden müssen, um hier auch eine gewisse und entsprechende Qualität anbieten zu können und das ist auch sehr wichtig. Denn jedes Kind muss uns hier – auch wenn es aus prekären Verhältnissen kommt – entsprechend dieses Geld wert sein. Wenn man das Budget mit anderen Budgetposten vergleicht, glaube ich, würde hier einer Höherdotierung auch nichts entgegenstehen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich darf auch „Danke“ sagen an alle, die als Trägerorganisationen in diesem Bereich tätig sind: bei der mobilen Jugendarbeit, bei den Mitarbeitern der Jugendberatung, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes und der Bezirkshauptmannschaften. Man sieht, man kann mit wenig Mitteln viel Gutes auch zum Besseren vermitteln und hoffe, dass mein Aufruf, die Budgetmittel zu erhöhen, auch gehört wird und wir nehmen diesen Bericht zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Christoph Kaufmann von der ÖVP das Wort.
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Hohen Landtages! Auch von mir ein schönes „Dankeschön“ an die Volksanwaltschaft für den vorliegenden Bericht, der – wie immer – sehr spannend zu lesen war und wie es diese Berichte der Volksanwaltschaft mit sich bringen, gibt er natürlich viel Anlass zur Diskussion. Es sind sicherlich sehr viele Kritikpunkte auch drinnen, die man sehr ernst nehmen muss, sehr viele Anregungen, mit denen wir uns hier befassen müssen. Es wurden sehr viele Punkte von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits angesprochen. Bei den Alten- und Pflegeheimen wurde vieles besprochen und wenn man sich den Bericht durchliest, dann deckt sich das natürlich auch sehr stark mit den Erfahrungen, die wir alle vor Ort gemacht haben. Viele von uns waren ja auch während der Pandemiezeit in unseren PBZs, in unseren Pflege- und Betreuungszentren und haben dort mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen. Viele von uns haben vielleicht auch Angehörige, die dort betreut werden müssen und auch wir haben natürlich mitbekommen, wie angespannt die Situation vor Ort ist. Es ist eine herausfordernde Situation. Die Personalsituation war angespannt, sie ist angespannt und ich befürchte, sie wird angespannt bleiben. Umso größer ist unser aller Respekt – und das habe ich, glaube ich, auch den Worten meiner Vorrednerinnen und meines Vorredners entnommen – gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Pflege- und Betreuungszentren, weil sie haben tatsächlich viel und manchmal auch nahezu Unmenschliches geleistet im Rahmen der Pandemiebekämpfung und damit unsere PBZs auch weiterhin funktionieren, obwohl eine Situation vorhanden war, für die sie nicht ausgebildet worden sind. Aber Niederösterreich gehört zu den Ländern mit der besten Gesundheitsversorgung weltweit und wir haben ein dichtes Versorgungsnetz im niedergelassenen Bereich. Mit unseren 27 Kliniken und 50 Pflege- und Betreuungszentren unter dem Dach der LGA – eine hervorragende Struktur, die einzigartig in ganz Europa ist. Aber es ist natürlich ein wenig einfach davon zu sprechen, dass wir mehr Pflegekräfte brauchen, weil die große Frage ist: Woher? Woher nehmen, wenn wir merken, in allen Bereichen, wo wir uns momentan bewegen, herrscht eklatanter Personalbedarf? Das ist einerseits in den Verwaltungsebenen. Das merken wir alle, die wir auch auf Gemeindeebene tätig sind. Das ist in der Landesverwaltung auch nicht anders. Es ist in vielen Betrieben, in denen wir unterweges sind, spürbar und merkbar. Gerade im Bereich der Pflege bedarf es hier einer sehr guten Ausbildung, denn für eine diplomierte Pflegekraft braucht es auch eine mehrjährige Ausbildung, um auch auf einer Intensivstation z. B. Patienten selbständig betreuen zu können. Es bedarf einer speziellen technischen pflegerischen und medizinischen Ausbildung und mit einem Schnellsiedekurs wird es auch nicht funktionieren. Es sind hier die Anstrengungen auf allen Ebenen Lösungen zu finden, aber das ist nicht einfach. Auch der Resolutionsantrag der NEOS, der natürlich inhaltlich richtig ist, das wir hier Lösungen finden müssen, aber die Lösungen werden ja bereits gesucht. Es ist aktuell laufend die Pflegereform des Bundes, wo hier gesucht wird, mit einer gemeinsamen Zielsteuerung, einheitliche und nachvollziehbare Ziele zu definieren und auch eine nachhaltige Finanzierung zu sichern. Wir sollten dem jetzt auch nicht vorgreifen. Es gibt bereits seit länger am Laufenden Attraktivierungsmaßnahmen für Pflegeberufe in Niederösterreich, um noch mehr Menschen für diesen Beruf zu begeistern. Ich denke, Niederösterreich ist mit den bestehenden Modellen und Angeboten gut aufgestellt. Es geht immer mehr. Aber wir haben dieses Thema wirklich in vielen Bereichen, nicht nur der Pflege, und ich komme in einem weiteren Punkt dann noch dazu, wo ich dieses Problem auch sehe. Aber warten wir diese Bemühungen auch auf Bundesebene ab. Wir müssen hier Lösungen einmal gesamtheitlich finden und warten wir einmal die Pflegereform des Bundes ab, wo hier mit Hochdruck gearbeitet wird und da müssen wir auch schauen, dass wir entsprechend Lösungen finden. Ein Punkt, der natürlich heikel war – das hat die Kollegin Schuster angesprochen – das war der Punkt „vorsorglicher Infektionsschutz durch Freiheitsentziehung“, dass dieser natürlich unzulässig war. Auch die LGA hat ständig darauf hingewiesen, dass man hier nicht die Freihheit entziehen darf. Die Pflegeheimleitungen haben hier tatsächlich eine sehr schwierige Situation vorgefunden, wie sie mit diesen Freiheiten umgeht, um ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner vor Ort zu schützen. Ja, es war herausfordernd und es war nicht einfach für unsere Pflegeheimleitungen. Denn wo beginnt denn die Freiheit des einen und endet die Freiheit des anderen? Wo kann ich jemandem Freiheiten gewähren, wenn gleichzeitig andere Bewohnerinnen und Bewohner meines Hauses geschützt werden müssen? Ich habe dazu einen interessanten Satz eines Neunkirchner Lehrers und Schriftstellers, nämlich von Ernst Ferstl, gefunden, der gemeint hat (liest:)„Freiheit ohne Verantwortungsbewusstsein wird zu einem Gefängnis.“ Ich glaube nicht, dass er diesen Satz in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie getätigt hat, aber es sollte uns doch zum Nachdenken einladen und zwar zum Bereich, wo wir maximale Freiheit einfordern. Das kann aber auch nicht funktionieren ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein. Freiheit ist niemals das Recht eines Einzelnen, sondern kann natürlich nur im Kollektiv funktionieren und deswegen war die Situation auch für die Pflegeheimleitungen so herausfordernd und abzuwägen, was richtig oder falsch ist. Das Thema „Ausbildung“ – habe ich schon angesprochen – betrifft uns ja nicht nur in unseren Pflege- und Betreuungszentren, nicht nur in den Pflegeberufen. Wir sehen das auch tagtäglich, vor allem für die, die sich damit intensiv beschäftigen, in unseren Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, die auch einen sehr breiten Platz im Bericht gefunden haben. Auch da sehen wir und auch da sollten wir den Fokus darauflegen, nicht immer nur auf die Pflegeberufe, die uns wichtig sind. Wir merken diese prekäre Situationen inzwischen auch in dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Auch hier wird es immer schwieriger gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen zu finden, die sich in den Dienst der Kinder- und Jugendhilfe stellen. Auch hier sehen wir ein Problem. Auch hier müssen wir aufpassen, dass wir entsprechend ausbilden, dass wir die Menschen motivieren in diesen Bereich zu gehen, weil der Appell der Volksanwaltschaft, der ist zu unterstreichen (liest:)„Für die nötige Personalausstattung zur Abdeckung des pandemiebedingten Mehrbedarfs muss gesorgt werden.“ Ja, das ist richtig. Aber dazu brauchen wir das Personal und auch das wird immer schwieriger – auch demographisch. Das wissen wir. Auch von der Kollegin Moser, weil Sie gesagt haben, den Betreuungsschlüssel anheben. Ja, das ist richtig. Aber auch da werden wir das Personal brauchen. Nicht nur die Budgets. Das Budget ist das eine. Aber auch das Personal werden wir dazu brauchen. Die Verschlechterung durch das Normkostenmodell wurde angesprochen. Der Bericht der Volksanwaltschaft hat die Diskussion in diesem Bereich sehr gut wiedergegeben und ich war sehr stark involviert als Vorsitzender von „Rettet das Kind“ in diese Diskussionen zum Normkostenmodell. Ich weiß, wir haben, glaube ich, über eineinhalb Jahre sehr intensiv mit der zuständigen Landesrätin darüber diskutiert und die Vor- und Nachteile dieses Systems abgewogen und ich weiß, wir sind auch heute noch skeptisch, ob es so funktionieren kann. Nach einem Jahr in der Umsetzung sehen wir, es kann funktionieren, aber es ist herausfordernd. Es ist tatsächlich herausfordernd – für die kleinen Einheiten in der Kinder- und Jugendhilfe sicherlich wesentlich mehr als für die größeren. Aber ich möchte trotzdem an dieser Stelle der zuständigen Landesrätin Königsberg-Ludwig als auch der GS6 danken für den sehr intensiven Austausch in diesem Bereich und zwar einem Austausch auf Augenhöhe, wo wir immer das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen im Auge gehabt haben. Ich glaube, das muss man an dieser Stelle auch einmal betonen. Es bleibt herausfordernd. Dessen sind wir uns bewusst. Aber die Zusammenarbeit – ich glaube, wir haben hier ein gutes Paket geschnürt. Und das Budgetthema: Ja, stimmt auch, aber man darf auch nicht vergessen, dass gerade die Gemeinden hier große Einzahler in den Topf sind und auch hier muss eine Ausgewogenheit gegeben sein, wie wohl ich es hier unterstreiche, dass jeder Euro, den wir hier investieren, natürlich auch ein Euro in die Vorsorge ist und ein wichtig investiertes Geld ist. Ich möchte auch an dieser Stelle den Bezirksbehörden ein „Dankeschön“ sagen, mit denen auch sehr gut und partnerschaftlich zusammengearbeitet wird im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Den Bericht nehmen wir natürlich zur Kenntnis. Es sind viele Arbeitsaufgaben darin enthalten – für uns auch im politischen Bereich. Aber ich danke nochmal der Volksanwaltschaft für diesen ausführlichen Bericht. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.