Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1722/B-65-2021 – Grundversorgung – Jahresbericht 2020
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Erich Königsberger (FPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Kathrin Schindele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht – tatsächliche Berichtigung
- Gerhard Schödinger (ÖVP) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung GRÜNE
Resolutionsantrag Abg. Mag. Kollermann betreffend Vorlage eines Integrationskonzepts mit jährlichem Fortschrittsbericht abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Und jetzt kommen wir erst zu Ltg.-1722, Bericht der Landesregierung betreffend Grundversorgung – Jahresbericht 2020 und ich darf den Herrn Abgeordneten Handler ersuchen, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg.-1722 über den Bericht der Landesregierung betreffend Grundversorgung – Jahresbericht 2020. Die Betreuung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder im Rahmen der Grundversorgung verlangt von allen Beteiligten, Bund, Länder, Unternehmen, NGOs, Vereine, usw. täglich außergewöhnliche Leistungen und stellt insbesondere im Zusammenhang mit asylwerbenden Personen eine große sozialpolitische und mediale Herausforderung dar. Durch den gegenständlichen Bericht soll ein schneller Überblick über den Stand und die Entwicklung der Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder in Niederösterreich ermöglicht werden. Neben der Darstellung des Versorgungsjahres 2020 soll bei diesem Bericht zu Vergleichszwecken und zur Klarstellung der Auswirkungen auch nochmals eine Rückschau auf die Flüchtlingskrise 2015 vorgenommen werden. Ich komme zum Antrag des Sozial-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Landesregierung über die Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Niederösterreich – Jahresbericht 2020 wird zur Kenntnis genommen.“
Frau Präsidentin, ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließende Abstimmung.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich bedanke mich für die Berichterstattung und eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Bericht über die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in Niederösterreich gibt Aufschluss über die aktuellen Zahlen, sagt aber nicht wirklich etwas über zukünftige Entwicklungen aus. Das wäre doch der Sinn eines Berichtes, dass man daraus eben auch Schlussfolgerungen ableiten kann. Wie nämlich Integration gelingen kann oder gelungen ist, darüber ist gar nichts zu lesen. Da sind wir auch schon beim Kern des Problems. Wir haben einen Landesrat für Asyl und Integration, der heute nicht da ist, obwohl er sonst bei seinen Themen eigentlich meistens schon anwesend ist. Das wundert mich jetzt. Wir haben einen Landesrat für Asyl und Integration, der offensichtlich nur 50 % seiner Arbeit macht – nämlich er fühlt sich offensichtlich nur für Asyl zuständig, aber nicht für Integration. Hilferufe aus Krisengebieten werden in Österreich und demnach auch in Niederösterreich abgetan mit der wiederkehrenden Aussage, man habe ja schon so viel getan. Als ob es eine Obergrenze gäbe dafür, wenn Not da ist. Gleichzeitig wird gebetsmühlenartig wiederholt, dass man ja erst einmal die Menschen, die wir schon aufgenommen haben, integrieren müsse. Das ist grundsätzlich auch richtig, weil Fakt ist: Die sind da und die gehen auch nicht wieder weg, sondern wir müssen schauen, dass wir ein gedeihliches Zusammenleben schaffen, denn das „Miteinander“ wird wohl alle Menschen, die sich in diesem Land rechtmäßig aufhalten, auch umfassen. Sich wegzuducken ist daher keine Strategie. Ich frage mich aber: Was wird vonseiten des Landes unternommen, um diese Menschen zu integrieren? Wenn der Landesrat und auch die Frau Landeshauptfrau sich ernst nehmen, dann wäre es doch selbstverständlich, aktive Integrationsmaßnahmen anzugehen, Maßnahmen zu evaluieren und Erfolge auch zu dokumentieren und es damit auch für die Zukunft leichter zu machen, weil es ganz etwas anderes ist, wenn ich Vorbilder habe, wenn ich „Role Models“ habe, dass das auch etwas sehr Anstrebenswertes ist, die Integration voranzutreiben und sich selbst auch entsprechend zu verhalten. Landesrat Waldhäusl ist hier unmittelbar dafür zuständig. Die Landeshauptfrau ist aber mittelbar zuständig, denn sie hat ja in ihrer Funktion als Regierungschefin dieses Ressort dem freiheitlichen Landesrat auch übergeben. Ein begleitendes aktuelles Integrationskonzept und die Berichterstattung und Umsetzung über die Zielerreichung sind aus meiner und aus unserer Sicht untrennbar mit der Vorlage dieses Grundversorgungsberichtes verbunden zu sehen, wenn wir die Geschicke dieses Landes gestalten und nicht nur verwalten wollen. Ich stelle daher folgenden Resolutionsantrag – die Begründung ist auch durchaus ausführlich gehalten. Ich werde das nur in wesentlichen Punkten kurz wiederholen. Es ist mehrfach angekündigt worden, auch vom Landesrat, das Integrationskonzept vorzulegen. Er hat auch auf diversen Aussendungen auf Umsetzungsmaßnahmen Bezug genommen. Es wurde jedoch nicht öffentlich zur Verfügung gestellt oder auch nicht dem Landtag zur Verfügung gestellt. Das zuletzt überarbeitete Leitbild stammt aus dem Jahr 2021. Wenn wir in der Antragstellung oder in der kurzen Berichterstattung zum Bericht gehört haben, dass der Bericht insbesondere die Flüchtlingskrise 2015 auch inkludiert, dann muss man sagen: Aber die Grundlagen stammen aus der Zeit davor. Also es wäre wirklich notwendig und selbstverständlich hier eine aktuelle Version und aktuelle Zielsetzungen und Maßnahmen auch auszuarbeiten. Wir stellen daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die niederösterreichische Landesregierung, insbesondere Landesrat Gottfried Waldhäusl, wird aufgefordert, das bereits mehrfach angekündigte niederösterreichische Integrationskonzept vorzulegen, das neun Jahre alte niederösterreichische Integrationsleitbild an die aktuellen Erfordernisse anzupassen und jährlich dem Landtag über den Grad der Zielerreichung Bericht zu erstatten."
Den Bericht an sich nehmen wir zur Kenntnis. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Silvia Moser von den GRÜNEN das Wort.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zahlen oder Menschen? Worum geht es in diesem Bericht? Ausschließlich um Zahlen. Absolute Zahlen, Verhältniszahlen, Grundversorgte zu Asylantragstellerinnen, Quotenerfüllung, Einwohnerzahl … je weniger, um so besser. Zahlenspiele. Und was ist mit den Menschen? Wie viele Erwachsene, Kinder, minderjährige Unbegleitete? Wie lange bleiben sie durchschnittlich in der Grundversorgung in Niederösterreich? Welche Leistungen umfasst die Grundversorgung? Wie verteilen sich die Kosten auf diese Leistungen? Caritas? Diakonie? Gibt es Integrationsmaßnahmen? Gibt es Deutschkurse? Bei Asylberechtigung oder humanitärem Bleibrecht stehen die Betroffenen sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das wäre günstig, wenn sie da schon Sprachkenntnisse hätten. Wie viele Menschen wurden 2020 ins Nichts entlassen? Und zwar, weil sie humanitäres Bleiberecht erhielten. Keine Unterkunft, kein Geld, keine Versicherung. Diese Menschen sind Landesrat Waldhäusl völlig egal. Hauptsache die Zahlen in seinem Ressort sind wieder gesunken. Von wann bis wann gab es keine Aufnahmen aus den Erstaufnahmezentren 2020? Und warum? Bedenklich finde ich die Nichterfüllung der Übernahmequote. Niederösterreich ist mit der Steiermark Schlusslicht. Wien überfüllt sie zu 180 %. Im Bericht lapidar vermerkt: „… dass Asyl- sowie subsidiär Schutzberechtigte nach Statuszuerkennung ihren Wohnsitz aus verschiedenen Gründen nach Wien verlegen.“ Die wichtigsten Gründe sind bekannt. Da müssen wir uns nichts vormachen. Finanzielle Absicherung, Arbeitsmöglichkeiten, Mobiliät. Dieser Bericht ist für uns völlig unzureichend. Es macht auch keinen Sinn, Vergleiche anzustellen bis ins Jahr 2012 bei einem Jahresbericht von 2021. Unzureichend – und wir werden dem Bericht auch nicht unsere Zustimmung geben. Wir GRÜNE stehen dafür, dass Menschen, die Asyl beantragen, faire Bedingungen vorfinden – auch in Niederösterreich. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Erich Königsberger von der FPÖ das Wort.
Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Kurz zu meinen beiden Vorrednerinnen – zur Kollegin Kollermann: Im Unterschied zu seinen Vorgängern haben wir jetzt einen Bericht über die Grundversorgung seit der Landesrat Waldhäusl im Amt ist. Vorher haben wir den schmerzlich vermisst. Das hätten Sie vielleicht auch erwähnen sollen, von seinen Vorgängern. Zur Kollegin Moser: Völlig unrichtig, was Sie da behaupten! Wir sind nicht an zweitletzter Stelle. Alleine bei den Übernahmen im Jahr 2020 waren wir an zweiter Stelle nach der Steiermark bei den höchsten Zahlen. Lesen Sie einen Bericht oder lernen Sie vielleicht lesen, ja? Steiermark 662, Niederösterreich 573, Kärnten 569 (Abg. Mag. Silvia Moser, MSc: 72 % bitteschön.) usw., usw. Also an zweiter Stelle nach oben, nicht nach unten. Sagen Sie doch einfach die Wahrheit und nicht irgendeinen Blödsinn, bitte! (Beifall bei der FPÖ und Abg. Ing. Huber.) Jetzt zu dem Jahresbericht für das Jahr 2020 über die Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Niederösterreich. Es ist – wie gesagt – ein Bericht, den wir früher schmerzlich vermisst haben. Es ist ein umfassender, ein klar gegliederter Bericht, der vor allem auch die große Herausforderung im Bereich der Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Niederösterreich sehr gut dokumentiert. Und vor allem auch ein Bericht, der bestätigt, wie umsichtig, wie verantwortungsvoll und mit wie viel Hausverstand der zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl hier erfolgreich diese Herausforderungen annimmt und auch bewältig. Zu den Zahlen, Daten, Fakten: Bei den gesamten Überstellungen aus den Erstaufnahmestellen in die Bundesländer von den Jahren 2004 bis 2020 liegt Niederösterreich an der Spitze mit 33.518 Personen. Bei den jährlichen Übernahmen – wie schon gesagt – nahm Niederösterreich mit 573 Aufnahmen den zweiten Platz nach der Steiermark ein. Zurzeit werden an die 170 Unterkünfte im Auftrag des Landes NÖ geführt. Der Bericht geht auch auf die Übernahme von Personen aus der Grundversorgung des Bundes ein, warum sich das auch oft so schwierig gestaltet. Nämlich: Da vorwiegend Quartierplätze für Familien vorhanden sind – und so soll es auch sein – aber nicht Familien, Frauen und Kinder – wie Sie auch wieder falsch behaupten – sondern unbegleitete männliche Personen stellen den überwiegenden Anteil der Migrationsbewegung dar. Eine große Herausforderung stellen auch die Personen mit Sonderbetreuungsbedarf und jene, die Intensivbetreuung benötigen, dar. Hauptsächlich Personen mit Abhängigkeiten von bestimmen Substanzen – jeder hier herinnen weiß wahrscheinlich, was damit gemeint ist – als auch Personen, die aufgrund polizeilicher Wegweisungen nicht weiter im bestehenden Quartier untergebracht werden können und dürfen. Aber wie die dann die Gerichte beanspruchen und wie manche Richter dann entscheiden, habe ich heute schon ausdrücklich beim Kapitel „Landesverwaltungsgericht“ erläutert. Faktum ist, dass im bestehenden Sonderbetreuungsquartier neben der Installierung eines entsprechenden Sicherheitsdienstes für einzelne Personen aber auch die Betreuungsdichte erhöht wurde, soweit dies tatsächlich notwendig war. Dieser Sicherheitsdienst wurde eingerichtet, um das Risiko der Fremd- und auch der Selbstgefährdung zu minimieren. Zu einer besseren Beurteilung des Gefährdungsgrades wäre aber mehr Information des Bundes an die Länder bzgl. der Straffälligkeit versorgter Personen wünschenswert und auch notwendig. Nochmal zur Kollegin Kollermann: Es gibt keine Konzepte. Es gibt keine Maßnahmen. Im Auftrag von Landesrat Waldhäusl wurden im Juni 2020 eine Risikoanalyse und ein Maßnahmenplan in Auftrag gegeben und erstellt, welcher auch konsequent umgesetzt wird. Somit führt Landesrat Waldhäusl sein Ressort nicht nur mit Hausverstand, sondern auch im Sinne der Sparsamkeit, der Zweckmäßigkeit und auch der Gesetzmäßigkeit. So hat er seine Budgetvorgaben nicht nur eingehalten, er hat sie als einziges Ressort unterschritten. (Beifall bei der FPÖ.) Alleine im Bereich der Flüchtlingshilfe konnte er 2018 26 Millionen Euro, 2019 28 Millionen Euro und 2020 19 Millionen Euro einsparen. Insgesamt 73 Millionen Euro, die dem Steuerzahler erhalten geblieben sind. Und dafür ein „herzliches Danke“! (Beifall bei der FPÖ.) Landesrat Gottfried Waldhäusl ist auch der Initiator des jetzt laufenden überparteilichen Volksbegehrens „Asylstraftäter sofort abschieben“. Ja, wir brauchen eine Gesetzgebung, die das Leben unserer Kinder, unserer Mädchen und Frauen schützt und die Interessen der Österreicher über den Schutz straffälliger Asylanten stellt. Asylstraftäter, Vergewaltiger und Kinderschänder unter dem Deckmantel „Asyl“ … die haben bei uns nichts verloren, meine Damen und Herren! Die gehören raus aus unserem Land (Beifall bei der FPÖ.), egal welche Konsequenzen die zu Hause zu erwarten haben. Ich bin überzeugt, dass dieses Volksbegehren, welches man auf jedem Gemeindeamt und auch online unterfertigen kann, eines der erfolgreichsten Volksbegehren werden wird, da die Menschen die Notwendigkeit längst erkannt haben. Hätte man konsequent abgeschoben, hätte man diese straffälligen Asylanten nicht geschützt, so wäre der tragische Fall der kleinen Leonie nicht passiert und das kleine Mädchen wäre heute noch am Leben. Leider ist es nur eine Frage der Zeit, wann dann der nächste Fall „Leonie“ die Öffentlichkeit erschüttern wird. Zum Schluss: Für sein Engagement, für sein Bemühen, unsere Bevölkerung vor kriminellen Asylanten zu schützen, dafür haben ihn fragwürdige Elemente angezeigt. Die wollen ihn sogar einsperren! Nein, meine Damen und Herren, eingesperrt und abgeschoben gehören Kriminelle! Eingesperrt und abgeschoben gehören Kriminelle und die Sextouristen unter dem Deckmantel des „Asyls“, aber nicht der Landesrat Waldhäusl – dem gehört dafür ein Orden! (Beifall bei der FPÖ.) Und weil es gerade so dazu passt, eine kleine Information für alle Drasenhofen-Gegner und EU-Enthusiasten hier im Saal, die die „Frankfurter Allgemeine“ am 18.9. nicht gelesen haben (liest:)„Drasenhofen macht Schule. Die EU fördert in Griechenland ein Pilotprojekt. Ein geschlossenes Flüchtlingslager mit Stacheldraht umzäunt, mit Überwachungskameras, mit Röntgenscannern und Magnettüren. Es verfügt zudem über ein eigenes Gefangenenlager und ist nur per elektronischem Chip zugänglich.“ Dieses Lager wird von der EU mit 280 Millionen Euro gefördert. Nur für die Herrschaften, zur Information: Drasenhofen macht in Griechenland jetzt Schule und wird von der lieben EU sogar mit 280 Millionen Euro gefördert. Somit ist die Quintessenz: Unser Landesrat Gottfried Waldhäusl ist der richtige Mann am richtigen Ort. Es ist zu hoffen, dass er noch lange dort bleibt, denn unsere Familien, unsere Mädchen und unsere Kinder haben sich diesen Schutz auch redlich verdient. Danke (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Kathrin Schindele von der SPÖ das Wort.
Abg. Schindele (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Es war mir klar, dass dieses Thema jetzt sehr emotional wird. Aber ich möchte daran erinnern, dass es in dem jetzt zu diskutierenden Jahresbericht von 2020 um eine umfassende Betrachtung von Asylwerbern geht. Warum betone ich dieses Wort so? Ich habe oft den Eindruck, dass hier verschiedene Termini verwechselt werden und darum sage ich jetzt noch einmal: Ich rede jetzt über den Jahresbericht über die Grundversorgung von Asylwerbern. Im Bericht steht, dass die Versorgung von hilfsbedürftigen Fremden in Niederösterreich auch in Zeiten von Covid-19 gut bewältigt wurde und dass in Niederösterreich ein für alle Beteiligten verträgliches und funktionierendes Versorgungssystem geschaffen wurde. Die Grundversorgungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern – wie wir schon gehört haben – hat sich laut Bericht im Wesentlichen bewährt. Es ist positiv, dass – wie man dem Bericht entnehmen kann – sowohl auf die Bedürfnisse der Fremden, als auch auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingegangen werden konnte. Allfällige soziale Spannungssituationen – so liest man – waren kaum vorhanden bzw. konnten durch persönliche Gespräche und unter Darlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgeräumt werden. Im Bericht steht auch, dass die Grundversorgungszahlen 2020 weiterhin stark gesunken sind, sich dieser Trend 2021 vermutlich in dieser Form aber nicht fortsetzen wird. Wir wissen, wir wissen das alle: Neue Flüchtlingswellen können sehr rasch entstehen und ab einer bestimmten Größenordnung können die zuständigen Behörden und die Gesellschaft sehr gefordert sein. Damit es zu keiner Überforderung kommt, ist es umso wichtiger, dass das Land NÖ mit geeigneten Strukturen und Maßnahmenplänen dann gerüstet ist. (Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.) Der Einsatz von öffentlichen Geldern, damit wir den internationalen und gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen können, muss mit einem vernünftigen Augenmaß vorgenommen werden. Man darf aber hier nicht an den richtigen Aufwendungen sparen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind in Österreich. Es liest sich ein positiver Bericht. Doch ich möchte daran erinnern: Drasenhofen darf sich nicht wiederholen. (Beifall bei der SPÖ.) Zum Schluss meiner Rede gehört mein Dank aber dem Beratungs- und Betreuungspersonal in den Stützpunkten, das auch in der Corona-Zeit lückenlose und optimale Betreuung, die manchmal sicherlich nicht einfach ist, geleistet hat und leistet. Danke dafür. Den Bericht nehmen wir zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Abgeordneter Königsberger behauptet, gegenständlicher Bericht beruhe auf einer Initiative von Landesrat Waldhäusl. Ich berichtige tatsächlich: Landesrat Waldhäusl ist gemäß § 25a des NÖ Grundversorgungsgesetzes zur jährlichen Berichtslegung verpflichet. Vielen Dank. (Unruhe bei Abg. Königsberger.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Herrn Abgeordneten Gerhard Schödinger von der ÖVP.
Abg. Schödinger (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Hohes Haus! Der Bericht zeigt einen schönen Vergleich, wie sich die Zahl der Asylwerber in Österreich und vor allem in Niederösterreich entwickelt hat. Die Versorgung von Asylwerbern stellt keine freiwillige Leistung Österreichs dar. Österreich hat in diesem Bereich seinen internationalen und gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass es sich dabei um öffentliche Gelder und somit letztendlich um Steuerleistungen der österreichischen Bevölkerung handelt. Die Versorgung der asylwerbenden Personen und anderer hilfsbedürftiger Fremder ist daher im Rahmen der maßgeblichen Vorschriften mit einem vernünftigen Augenmaß vorzunehmen, wobei aber auch Maßnahmen zu schaffen sind, um allfällige Missbräuche weitestgehend verhindern zu können. Wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, war ein sehr ruhiges Versorgungsjahr. In allen Bereichen sind die Zahlen gesunken. Die bundesweiten Versorgungszahlen lagen im Jahr 2020 bei 26.659 Personen, im Vergleich 2016 86.904 Personen. In Niederösterreich wurden Ende 2020 2.651 Personen, gegenüber 2016 14.877 Personen in 170 organisierten Quartieren und 1.100 privaten Unterkünften versorgt. 824 Afghanen davon, 394 Iraker, 321 Syrer, 236 Iraner und 183 Russen. Die Kosten für die Versorgung der Fremden in der Grundversorgung belaufen sich im Jahr 2020 auf 28,9 Millionen Euro. 60 % davon werden durch den Bund rückvergütet bzw. 100 %, wenn die Asylverfahren über ein Jahr dauern. Hervorzuheben ist, dass der Landesrechnungshof im Jahr 2020 eine mehrmonatige Überprüfung der Grundversorgung seit 2015 durchgeführt hat. Wir haben diesen Bericht ja im Landtag schon besprochen. Fazit war, dass bis auf wenige Empfehlungen eine ordnungsgemäße Vollziehung der Grundversorgung in Niederösterreich erfolgt. Im Bericht wird auch darauf verwiesen, welche Herausforderungen im Jahr 2021 bevorstehen. Ein Schwerpunkt wurde auf die Qualitätssicherung in den Qartieren und die Gewährleistung der Versorgungsinfrastruktur gelegt. Rückblickend auf die Flüchtlingskrise 2015 bis 2017 kann nochmals klargestellt werden, dass Flüchtlingswellen einer bestimmten Größenordnung die zuständigen Behörden und die Gesellschaft vor Herausforderungen besonderer Art stellen, die weder vom Bund noch von den Ländern alleine gelöst werden können. Die gemeinsame Zuständigkeit des Bundes der Länder auf Basis der Grundversorgungsvereinbarung hat sich im Wesentlichen bewährt. Ab einer gewissen Größenordnung können vorgelagert aber keine ausreichenden Vorsorgekapazitäten gehalten werden, um bei einem unerwarteten, wellhaften Zustrom an Flüchtlingen sofort und ausreichend qualitativ dauerhafte Unterbringungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sind durch eine nachvollziehbare Risikoanalyse und einem darauf aufbauenden guten Maßnahmenplan die Voraussetzungen so zu gestalten, dass im Falle einer größeren zukünftigen Flüchtlingswelle sehr rasch auf die erforderlichen Unterbringungsflüsse reagiert werden kann. „Danke“ an die Mitarbeiter der Flüchtlingskoordination, an den Herrn Abteilungsleiter Mag. Peter Anerinhof und an den Flüchtlingskoordinator Mag. Andreas Pechter und seinem Team. Wir stimmen dem Resolutionsantrag nicht zu, aber dem Bericht stimmen wir gerne zu und nehmen ihn zur Kenntnis. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
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